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Justus Möser: Politikberater im Zeichen der Aufklärung


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Eine Tiefenerschließung politischer Gutachten Justus Mösers in den Beständen der Abteilung Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs

Porträt Justus Möser, Kreide, gerahmt, 1788/94 (Museumsquartier Osnabrück, Sammlung Justus Möser / Sammlung Osnabrücker Bildnisse, 2366)

Justus Möser (1720–1794) gilt in der deutschen Geistesgeschichte als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten Nordwestdeutschlands im Zeitalter der Aufklärung. Die Basis hierfür bildet zum einen seine allumfassende amtliche Tätigkeit im Fürstbistum Osnabrück, zum anderen sein literarisch-publizistisches Schaffen. Bis heute erfuhr Möser ganz unterschiedliche Bewertungen. Erklären lässt sich dies unter anderem durch die jeweilige betrachtende Person und deren zeitlichen Horizont. Erschwert wird der Blick aber auch dadurch, dass es bis heute keine moderne Biographie gibt. Hinzu kommt die einseitige Edition seiner Schriften und die Fokussierung auf die publizistische und schriftstellerische Tätigkeit.

Zum Projekt

Um nun ein umfassenderes Bild von Justus Möser zu gewinnen, muss seine amtliche Tätigkeit stärker berücksichtigt und in Verbindung mit seiner publizistischen und schriftstellerischen Tätigkeit gesehen werden. Denn in erster Linie war Möser Jurist und Politiker. Im Zusammenhang mit seinen politischen Ämtern hat Möser zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen zu Projekten der praktischen Aufklärung verfasst. Allerdings ist ein Großteil dieser handschriftlichen Texte bis heute nicht ediert, obwohl in der Forschung schon seit Jahrzehnten der Wunsch danach besteht.[1] Erklären lässt sich dies vor allem durch den schier unüberschaubaren Quellenfundus – werden doch tausende Schriften Mösers in dem Bestand des Niedersächsischen Landesarchivs, Abteilung Osnabrück (NLA OS) vermutet.[2] Als grundlegendes Problem gilt dementsprechend das fehlende Wissen darüber, wie viele amtliche Schriften Möser zeit seines Lebens verfasst hat und wo diese zu finden sind.

An dieser Stelle setzt das hier vorgestellte Projekt an. Ziel ist eine Tiefenerschließung einschlägiger Bestände des NLA OS, bei der insbesondere das Osnabrücker Hauptarchiv (Rep 100) in den Blick genommen wird. Im Fokus stehen Gutachten und Empfehlungen Mösers, die in den Jahren 1764–1794 verfasst wurden. Schriften aus diesem Zeitraum sind besonders interessant, weil Möser ab 1764 nicht mehr nur die Interessen der Ritterschaft vertrat, sondern als Konsulent der Regierung auch direkt seinem Landesherrn unterstellt war. Er vertrat somit die Interessen zweier Parteien, die einander gegenüberstanden, was ihm eine einmalige und einflussreiche Position im Fürstbistum sicherte.

Justus Mösers Bemühungen um eine Medizinalordnung für Osnabrück – Beispiel für ein von Möser verfasstes Gutachten und Einblick in dessen Entstehungskontext

Im Jahr 1765 wurde im Fürstbistum Osnabrück eine Verordnung erlassen, die es Apothekern und Chirurgen untersagte, Kranken innerlich anzuwendende Medikamente zu verabreichen oder zu verschreiben. Anlass hierzu gaben „allerley unerfahrene Leute“, welche Patienten „unhinlängliche Mittel“ verschrieben und diese dadurch von der „Wiedererlangung ihrer Gesundheit“ abhielten.[3] Damit lässt sich in Osnabrück, ebenso wie in anderen Territorien des Alten Reichs, ein gewisses Interesse der Obrigkeit an der Regulierung des Medizinalwesens nachweisen. Eine systematische Bündelung derartiger Verordnungen gab es in Osnabrück aber noch nicht.

Abb. 1-3: Gutachten von Justus Möser (1777) und Transkription (NLA OS Rep 100 Abschnitt 216 Nr. 12, fol. 338r–339v, Aufn. 0354–0356).

Ab der zweiten Hälfte der 1770er Jahre beschäftigte sich dann der Staatsmann und Aufklärer Justus Möser intensiv mit einer Medizinalordnung[4] für Osnabrück.[5] Als Vorbild fungierte dabei insbesondere die 1777 erlassene und von Möser selbst als „Meisterstück“[6] bezeichnete Medizinalordnung von Münster. Mit dem Verfasser dieses viel beachteten Regelwerks, Christoph Ludwig Hoffmann (1721–1807), tauschte sich Möser gleich auf mehreren Wegen aus. So wechselten die beiden Männer nicht nur Briefe,[7] sondern der Osnabrücker empfing den Arzt auch für ein persönliches Gespräch in seinem Wohnhaus.[8] Ein Blick in den edierten Briefwechsel macht deutlich, dass das Medizinalwesen und dessen Verbesserung stets zentrale Themen dieses Austauschs bildeten.

Zwar gelang es Möser schließlich nicht, eine Medizinalordnung in Osnabrück einzuführen, doch konnte er Reformen durchsetzen, die im medizinalpolizeilichen[9] Kontext als besonders dringlich erachtet wurden. Dies betraf vor allem die staatlich regulierte Ausbildung von Hebammen.[10] Damit sind die Bemühungen im Medizinalwesen ein beachtenswertes Beispiel für die praktische Aufklärungstätigkeit Mösers im Fürstbistum Osnabrück. Einen besonderen Stellenwert nahm dabei der Austausch mit Hoffmann und weiteren Ärzten ein, die über ein spezifisches Fachwissen oder besondere berufliche Erfahrungen verfügten.

Das hier vorgestellte Gutachten befindet sich im Bestand Rep 100 des NLA OS und entstammt der Feder Justus Mösers (s. Abb. 1-3). Die entsprechende Akte trägt den Titel Verbesserung des Medizinalwesens und hat eine Laufzeit von 1765–1792.[11] Im Rotulus wird das vier Seiten lange Schreiben unter der Nr. 30.b als Gutachten des Herrn Raths Möser geführt.[12] Der Präsentatumsvermerk 20. Juni 1777 legt nahe, dass der Text kurz nach Inkrafttreten der Medizinalordnung von Münster am 14. Mai 1777 verfasst wurde. Der Inhalt des Gutachtens macht deutlich, dass Möser bestrebt war, die Aufmerksamkeit des lokalpolitischen Diskurses auf die Medizinalordnung von Münster zu lenken. Er betonte die Überlegenheit des Regelwerks gegenüber allen bisherigen Ordnungen und stellte Überlegungen dazu an, ob man die Hoffmannsche Ordnung als Grundlage für eine eigene nutzen oder sogar ganz übernehmen könne.

Erschließungsdaten in Arcinsys dank Kooperation mit dem NLA OS

Die im Rahmen der Tiefenerschließung ermittelten Daten werden in einer relationalen No-Code-Datenbank strukturiert erfasst und verwaltet. Auf dieser Grundlage erfolgt eine automatisierte Aggregation bestimmter Daten, die dem NLA OS sukzessive übermittelt werden. Dank einer Kooperation mit dem Archiv werden die übermittelten Datensätze anschließend in das Archivinformationssystem Arcinsys eingepflegt und auf diese Weise der Forschung wie auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. So ist es seit Oktober 2025 möglich, eine Vielzahl an Gutachten und anderen amtlichen Schriften Mösers in den digitalisierten Beständen des NLA OS zu suchen, zu finden und zu sichten. Auch das hier vorgestellte Gutachten Mösers aus dem Jahr 1777 kann über die Funktion „Einfache Suche“ in Arcinsys gefunden werden (s. Abb. 4-5).

Abb. 4 und 5: Suche von Gutachten Justus Mösers in Arcinsys (Screenshot: Jennifer Staar).

Die Tiefenerschließung und die damit verbundene Verbesserung der Datensätze macht Recherchearbeiten somit deutlich einfacher. Nicht zuletzt bietet eine Tiefenerschließung aber auch eine gute Grundlage für ein künftiges Editionsvorhaben ausgewählter amtlicher Schriften Justus Mösers und kommt damit dem seit langer Zeit gehegten Wunsch der Forschung endlich einen großen Schritt näher.

Weiterführende Informationen:

Verfasserin: Dr. Jennifer Staar.

Projekt: „Justus Möser: Politikberater im Zeichen der Aufklärung. Eine Tiefenerschließung politischer Gutachten Justus Mösers in den Beständen des Niedersächsischen Landesarchivs, Standort Osnabrück“, angesiedelt am Forschungszentrum Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN).

Projektleiterin: Prof. Dr. Siegrid Westphal.

Kooperationspartner: Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Osnabrück, Justus-Möser-Gesellschaft/Verein für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück (Historischer Verein).

Förderhinweis: Gefördert durch die VGH Stiftung, Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück, Verein für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück (Historischer Verein), Forschungszentrum Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN).


[1] Siehe hierzu Ulrich Winzer/Susanne Tauss, Einleitung, in: dies. (Hg.), „Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct…“ Neue Blicke auf Justus Möser (1720-1794) (Kulturregion Osnabrück 33), Münster 2020, S. 13–23, hier S. 21; Reinhard Renger, Probleme einer Edition der amtlichen Schriften Justus Mösers, in: Winfried Woesler (Hg.), Möser-Forum 1/1989 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen 27), Münster 1989, S. 273–279; Paul Göttsching, Vorwort, in: Justus Möser, Sämtliche Werke. Historisch-kritische Ausgabe in 14 Bänden, Bd. 14,1: Osnabrückische Geschichte und historische Einzelschriften. Bearb. Von Paul Göttsching, hrsg. von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Oldenburg/Hamburg 1976, S. 11–29, hier S. 15.

[2] Die Rede ist von Gutachten, Voten, Vermerken und Anmerkungen, die Möser während seiner amtlichen Tätigkeit verfasst

hat; vgl. Renger, Probleme einer Edition, S. 273.

[3] NLA OS Rep 100 Abschnitt 216 Nr. 12, fol. 13r.

[4] Zu dem Begriff Medizinalordnung vgl. Eckart, Art. „Medizinalordnung“, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online (in der Folge EdNO), im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern hrsg. v. Friedrich Jaeger (bis 2019) [u.a.], URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_309461 (Zugriff 17.04.2026).

[5] Zu dem aufklärerischen Diskurs über eine Medizinalordnung für Osnabrück vgl. Jennifer Staar, Pragmatische Aufklärung und kommunikative Strategien. Justus Mösers Wirken im Fürstbistum Osnabrück (1766–1782) (bibliothek altes Reich 43), Diss., Berlin 2025.

[6] Justus Möser: Brief an Christoph Ludwig Hoffmann von Anfang 1777, in: Justus Möser, Briefwechsel. Neu bearb. v. William F. Sheldon i. Z. m. Horst-Rüdiger Jarck, Theodor Penners und Gisela Wagner (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 21), Hannover 1992, Nr. 466, S. 527–529, hier S. 528.

[7] Vgl. Möser, Briefwechsel, Nr. 466, 469, 471.

[8] Vgl. Justus Möser: Brief an Johann Peter Brinckmann vom 22.01.1779, in: Möser, Briefwechsel, Nr. 504, S. 568 f., hier S. 569.

[9] Zu dem Begriff Medizinalpolizei vgl. Louis Pahlow/Antje Zare, Art. „Medizinalpolizei“, in: EdNO, URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_309529 (Zugriff 17.04.2026).

[10] Vgl. Staar, Pragmatische Aufklärung, bes. S. 201–234.

[11] Vgl. NLA OS Rep 100 Abschnitt 216 Nr. 12.

[12] Vgl. ebd., fol. 2v.

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