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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

(Auszug von RSS-Feed)

Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

(Auszug von RSS-Feed)

Darf der Kanzler „Lackaffe“ genannt werden?

29. Mai 2026 um 07:48

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Es handelt sich beim „Lackaffen“ um eine eher harmlose, keinesfalls aber humorlose Bezeichnung für eine Person, die einem speziellen Anlass entsprechend so „overdressed“, man könnte auch sagen „überkandidelt“, daherkommt, dass er oder sie die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das unpassende, übertriebene Outfit lenkt, anstatt auf den Zweck der Begegnung.

Von CONNY AXEL MEIER | Dass der dünnhäutige Bundeskanzler hunderte Strafanzeigen wegen „Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede gegenüber Personen des politischen Lebens“ nach dem 2021 verschärften Paragraph 188 StGB gestellt hat und noch stellt, ist hinreichend bekannt. Unvorstellbar, dass beispielsweise ein Helmut Kohl oder ein Franz Josef Strauß derart empfindlich auf harmlose Schmähungen reagiert hätten. Selbstbewusste Politiker reagieren auf banale Anfeindungen weitaus souveräner. Selbst ein Helmut Schmidt oder ein Gerhard Schröder hatten eher ein dickes Fell.

Die angenommene Beleidigungsfähigkeit im Wandel der Zeit

Der Autor erinnert sich an eine Anekdote aus den frühen 1990er-Jahren, die er selbst erlebt hat. Bei einem beruflichen Termin mit dem 2013 verstorbenen früheren Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, begab sich folgendes zur Mittagszeit: Der OB lud uns, eine kleine Gruppe, spontan zu einem Lunch ein. Der gemeinsame Fußweg vom Rathaus über den Marktplatz zu einem gegenüberliegenden Bistro wurde begleitet von Beschimpfungen des OB durch herumlungernde und offensichtlich angetrunkene „Leute“, die den Stadtchef erkannten und ihn versuchten mit unangebrachten Schimpfwörtern zu provozieren. Rommel, der vorausging, drehte sich nur zu uns um und erklärte freundlich lächelnd: „Ich bin nicht beleidigungsfähig!“ Punkt!

Das politische Berlin steht am Abgrund. Der nichtmigrantische Anteil am Blätterwald der bunten Republik hat das wahre Ausmaß der Katastrophe erkannt und berichtet ausführlich darüber. Nicht über den Scherbenhaufen, den die Regierung hinterlässt und über die vorsätzliche Vernichtung des Landes, sondern darüber, dass der beleidigungsfähige Bundeskanzler von einem Facebook-Nutzer als „Lackaffe“ bezeichnet wurde und nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den Kommentator einen Strafbefehl über 30 Tagessätze verhängt hat (PI-NEWS berichtete).

Nun geht der Autor davon aus, dass sich demnächst das Amtsgericht Heilbronn mit der Angelegenheit befassen wird, falls der angebliche „Beleidiger“ dem Strafbefehl widerspricht. Es handelt sich dabei um dieselbe Staatsanwaltschaft, die in ähnlicher Sache – ein Rentner hatte den Kanzler der zweiten Wahl als „Pinocchio“ bezeichnet – unter Anteilnahme des gesamten Landes ein ähnlich banales Verfahren eingestellt hatte.

Nun hätte sich der so inkriminierte Ersteller des fraglichen Kommentars den Kanzler auch etwas vornehmer zur Brust nehmen können. „Schickimicki“, „eitler Fatzke“ oder, falls der Autor Österreicher ist, „Piefke“, hätten es auch getan. Der Autor kann nur vermuten, dass das Amtsgericht Heilbronn den Strafbefehl erwartbar bestätigen wird. Am Landgericht Heilbronn in zweiter Instanz (Schöffengericht) sieht es dann erfahrungsgemäß anders aus. Dort werden in vielen Fällen solch banale Justizpossen einfach eingestellt. Auf den Anwaltskosten bleibt der Betroffene dann aber trotzdem sitzen.

Kein sachlicher Zusammenhang?

Angeblich, so die Staatsanwaltschaft, wäre hier, im Gegensatz zum „Pinocchio-Fall“, die Sache anders gelagert. Es sei wohl so, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“, teilte eine Sprecherin mit. Nun ist der sachliche Zusammenhang zweifelsohne gegeben. Als Nichtjurist steht es dem Autor natürlich nicht zu, eine zweifelsfreie juristische Bewertung abzugeben. Das ist auch nicht die Absicht. Aber ein sachlicher Zusammenhang lässt sich nicht abstreiten. Er ergibt sich schon aus der Tatsache, dass wegen einer Banalität – der Anlass des Besuchs war der Spatenstich für den örtlichen „Innovation Park Artificial Intelligence“ (IPAI) – neben einem personalintensiven Sicherheitsaufwand sogar ein zeitweiliges Flugverbot über der Stadt Heilbronn erlassen wurde. Das war sicher etwas seltsam und dem Anlass entsprechend, total überzogen.

Die öffentliche Wahrnehmung des Kanzlerbesuchs wurde so vorsätzlich überhöht und somit ins Lächerliche gezogen. Dementsprechend wurde das auch von den Lesern so kommentiert. Wegen einem Spatenstich solch einen Sicherheitsaufwand betreiben zu lassen, lädt geradezu ein, auch unsachlich zu antworten. Aber die Heilbronner Staatsanwaltschaft ist hier anscheinend humorlos. Eine „Ehrverletzung“ stand gar nicht im Vordergrund! Wäre der Bundeskanzler nicht extra mit dem Hubschrauber eingeflogen, um mit der Schaufel in der Hand einen Stein in die Erde zu legen, sondern hätte sich stattdessen um das Wohl des Landes gekümmert, also regiert anstatt Theater zu spielen, so hätte der Kommentar mit dem „Lackaffe“ möglicherweise tatsächlich als Ehrverletzung im Mittelpunkt stehen können.

Was ist ein Lackaffe?

Kommen wir zum Kern der Bedeutung des umstrittenen Wortes. Die weit verbreitete Annahme, der Begriff „Lackaffe“ wäre eine vorwiegend süddeutsche Adaption des französischen „la gaffe“, das so etwas wie „peinliches Missgeschick“ bedeutet, also einen Fauxpas, den man in der Öffentlichkeit begeht, macht durchaus Sinn, ist aber nicht gesichert.

Eine andere Herleitung sieht den Ursprung im oberdeutschen Wort „Lackel“. Damit wäre ursprünglich ein grober, ungehobelter junger Mensch oder ein großer Mann bezeichnet worden. Beide Erklärungen müssten unter normalen Umständen hinnehmbar sein. Aber was ist heutzutage noch normal?

Würde beispielsweise ein Donald Trump auf vorgebliche oder tatsächliche Verunglimpfungen, die weltweit täglich zur Genüge in den Propagandamedien verbreitet werden, so empfindlich reagieren wie der Kanzler der zweiten Wahl und dementsprechend massenweise Strafanzeigen schreiben lassen, dann käme er ja überhaupt nicht mehr dazu, mehrere Kriege gleichzeitig zu führen, die Grenzen vor den Invasoren zu schützen, mit Putin und Xi zu verhandeln um die Welt zu retten, Grönland zu annektieren und nebenbei noch den Ostflügel des Weißen Hauses zum Ballsaal umzubauen.

 

Conny Axel Meier (geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS wo auch dieser Beitrag erschien.




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