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Ratsherrliches Engagement in Zeiten der Not


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Außerplanmäßige Versorgungsmaßnahmen des Osnabrücker Rates während der Ernährungs- und Wirtschaftskrise der Jahre 1771/1772

Abb. 1: Der Spendenaufruf des Osnabrücker Rates vom 21.2.1772 in der Beylage zum 8ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 22.2.1772 (Foto: NLA OS Dep 3 b VIII Nr. 137).

Die Ereignisse der 1770er-Jahre stellten den Osnabrücker Rat vor enorme Herausforderungen: Ganzjährig andauernde, extreme Feuchtigkeit sowie bis ins Frühjahr auftretender Frost und Schneefall sorgten in Mitteleuropa für minderwertige und äußerst geringe Ernteerträge. Erstmals bemerkbar machten sich die Folgen im Spätsommer 1769 und aufgrund der anhaltenden anomalen Wetterverhältnisse potenzierten sich die Effekte in den beiden darauffolgenden Jahren.[1] So fielen auch im Hochstift und in der Stadt Osnabrück die Erträge 1770 deutlich schlechter aus als in den Vorjahren, ihren Höhepunkt erreichte die Krise dann im Sommer 1772, kurz vor der Ernte.[2] Unterdessen reichten die rund um die Stadt gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse schon in guten Zeiten nicht aus, um die Einwohner der Hasestadt vollständig zu ernähren, sodass dort immer wieder Preissteigerungen drohten. Dementsprechend führten die witterungsbedingten Ernteausfälle zu einer massiven Teuerungswelle.[3] Der Jahresdurchschnittspreis für Hafer erhöhte sich zwischen 1769 und 1772 um 100 Prozent, für Roggen um 72 Prozent und für Weizen um immerhin 40 Prozent.[4] Abgesehen von den potentiellen Versorgungsengpässen führten die Preissteigerungen häufig dazu, dass die Nachfrage nach anderen Dienstleistungen und Waren zurückging, sodass der Handel und die Märkte stagnierten.[5] Vor allem die Angehörigen der Unterschichten konnten sich in diesen Zeiten nicht mehr ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgen: Jene, die sich vor der Krise gerade noch aus eigener Kraft hatten ernähren können, waren nun auf externe Unterstützung angewiesen und solche, die bereits vor der Teuerung auf zusätzliche Hilfe angewiesen gewesen waren, benötigten nun umfangreichere Beiträge. Gleichzeitig versuchten die Tagelöhner durch eine Erhöhung ihrer Arbeitsleistung, ihren Verdienst zu steigern – sie erreichten jedoch oft nur das Gegenteil: Es kam zu einem Überangebot von Arbeitskraft, sodass die Löhne sanken. In ihrer Not griffen die Betroffenen zu Ersatzprodukten wie Kräutern oder Wurzeln, um das Getreide zu strecken, oder sogar zu verdorbenem Korn; häufig waren Krankheit und Tod die Folge.[6]

Die Zuspitzung der Lage im Verlauf des Jahres 1771 führte dazu, dass sich der Rat verstärkt Gedanken über seine Kornvorräte, die Preissteigerungen und die daraus resultierenden Konsequenzen machte. Dabei konstatierte er eine kontinuierlich ansteigende Armut und Bedürftigkeit unter den kinderreichen Familien, den verwitweten Müttern sowie den älteren und gebrechlichen Personen in der Stadt, die mithilfe einer christlichen Beyhulfe an Brod und Gelde[7] zu mildern angestrebt wurde. Außerdem galt das besondere Augenmerk der Ratsversammlung dem Nahrungsstand beschaeftigter Handwerker[8], deren Einkommen nicht mehr zur Beschaffung von Lebensmitteln ausreiche. Daher entschlossen sich Bürgermeister und Rat, die eigenen, äußerst spärlichen Getreidevorräte mit dem Ankauf auswärtigen Roggens[9] – insgesamt 172 Malter für rund 3.342 Rtl. – aufzustocken und für eine umfassende Verpflegungsmaßnahme zu verwenden. Die Koordination dieses Vorhabens wurde der extra eingesetzten Verpflegungskommission übertragen, zu deren zentralen Akteuren der Altermann und spätere zweite Bürgermeister Dr. Justus Eberhard Berghoff,[10] der Ratssenior Franz Bartholomäus Struckmann sowie der Lohnherr Heinrich Christoph Ameldung gehörten.[11] Während letzterer für die Rechnungslegung zuständig war, traten Berghoff und Struckmann in erster Linie bei der zur Finanzierung des Roggenkaufs initiierten Spendenaktion in Erscheinung. Da die geplanten außerordentlichen Unterstützungsmaßnahmen weder aus den bestehenden wöchentlichen Kollekten für die Versorgung der Armen noch aus der durch den Siebenjährigen Krieg und dessen Folgen stark belasteten Stadtkasse finanziert werden konnten, beraumte die Ratsversammlung eine außerplanmäßige Sammelaktion an, die in einer Beylage zu den Osnabrücker Anzeigen am 22. Februar publiziert wurde (Abb. 1):[12]

So werden alle und jede ersucht, durch eine milde freywillige Beysteuer diese heylsame Absicht Christlich zu unterstuetzen, und selbige entweder auf einmal oder vor und nach denen dazu sich erbotenen Doctori und Altermann Berghoff auf der Altenstadt und Seniori Struckmann auf der Neustadt einzusenden: Wogegen sie von der segnenden Hand Gottes die Vergeltung sich gewiß versprechen können.[13]

Mit einem Verweis auf die christliche Nächstenliebe und Gottes Gnade wurde die Stadtbevölkerung aufgerufen, entweder einmalig oder auch mehrmals eine freiwillige Spende bei Dr. Berghoff und Senior Struckmann einzureichen. Dass die Formulierung ‚alle und jede‘ in diesem Fall wörtlich zu nehmen ist, zeigt ein Blick in die Spenderlisten. An der Sammelaktion beteiligten sich zahlreiche soziale Gruppen der Stadt über die konfessionellen Grenzen hinweg und sogar Fremde bezuschussten das Vorhaben – ein bemerkenswertes Bekenntnis der ansonsten recht heterogenen Stadtbevölkerung, sich der drohenden Versorgungskrise als Gemeinschaft entgegenzustellen.[14] Unter den Beiträgern lassen sich sowohl Regierungsbeamte, wie der Vizekanzleidirektor Johann Christian Gruner, und Kommunalpolitiker, etwa der regierende Bürgermeister Dr. Wilhelm Gerding, finden als auch Händler, Zünfte und Handwerker – so beispielsweise der Goldschmied Lengercke und ein Müller aus dem Amt Wittlage – sowie Mitglieder der katholischen und evangelischen Geistlichkeit, wie der erzbischöfliche Generalvikar Karl von Vogelius und der zweite Pastor an St. Katharinen, Konrad Rudolf Iden. Darüber hinaus unterstützten viele weniger bekannte Stadtbewohner und anonyme Wohltäter, wie ein katholisches Dienstmädchen, die Sammlung.[15] Zur Finanzierung der kommunalen Versorgungsanstalten trug auch eine landesherrliche Beisteuer bei. Georg III. hatte als Regent der Vormundschaftsregierung im Februar 1772 der Stiftskasse zur Unterstützung der Armen und Notleidenden im Hochstift 5.000 Rtl. aus seiner bischöflichen Privatschatulle geschenkt und die Osnabrücker Regierung mit der zweckmäßigen Austeilung beauftragt.[16] Nach Auffassung der Geheimen Räte Gotthelf Dietrich von Ende und Ernst August Wilhelm von dem Bussche gehörte dazu auch die Linderung der von Bürgermeister und Rat geschilderten Not innerhalb der Stadtmauern, sodass sie ihnen 200 Rtl. des landesherrlichen Geschenkes zukommen ließen.[17]

Kurz nach dem Eintreffen der ersten Malter des zugekauften Roggens am Rathaus startete das umfangreiche Aktionsprogramm, mit dem die Versorgung der Stadtbevölkerung gewährleistet werden sollte. So wurde auf Anweisung der Verpflegungskommission ein Teil des Roggenkorns an zwei Bäcker der Stadt gegeben, die daraus in der Zeit von März bis Dezember insgesamt 8.381 Brote mit jeweils sechs Pfund backten. Die Mehrzahl der Laibe verkauften diese sonnabends zu einem vergünstigten Preis von je 3 ß und lieferten die Einnahmen an den Lohnherren. Rund ein Drittel der Brote brachten die Bäcker zudem nach und nach zum Rathaus, wo sie kostenlos an Bedürftige verteilt wurden. Der andere Teil des Roggenkorns wurde regelmäßig – ebenfalls samstags – mit einem Nachlass von einem Drittel auf den Einkaufspreis am Rathaus der Altstadt verkauft.[18] Allerdings wurden die Brote und der Roggen nicht beliebig ausgegeben. Vielmehr kam die Verpflegungskommission immer donnerstags zusammen, prüfte die vorliegenden Gesuche und entschied, wer in welcher Menge sonnabends a) unentgeltlich Brot am Rathaus der Altstadt, b) vergünstigtes Brot bei den Bäckern und c) Roggenkorn zu einem ermäßigten Preis erhalten sowie wer montags in der Armenkirche eine zusätzliche Beisteuer aus den Mitteln der allgemeinen Stadtarmen bekommen sollte. Entsprechende Aufzeichnungen haben sich, wenn auch lückenhaft, erhalten.[19] Unklar bleibt dabei, ob sich die Hilfsbedürftigen selbst bei der Versorgungskommission meldeten oder ihre Namen von Pastoren bzw. Vorsitzenden der Bürgerwehren gemeldet wurden. Denkbar wäre sowohl, dass beides parallel praktiziert wurde als auch, dass Pastoren und Vorsitzende nur für die Überprüfung der sich selbst bei der Versorgungskommission meldenden Hilfsbedürftigen zuständig waren. Die Maßstäbe, nach denen die Bittsteller letztlich konkret als ‚hilfsbedürftig‘ eingestuft wurden, entsprachen vorwiegend den bereits seit dem Spätmittelalter gängigen: Fehlende Verdienstmöglichkeiten aufgrund des hohen Alters oder Krankheit, der Verlust des Ernährers oder auch die besondere Belastung einer großen Kinderschar qualifizierten für eine Unterstützung. Darüber hinaus ordnete die Kommission jene bereits erwähnten Bürger und Einwohner in die Gruppe der Hilfsbedürftigen ein, die sich aufgrund der Teuerung mit ihrer Arbeit nicht mehr den nötigen Unterhalt verdienen konnten.[20]

Außerdem wurden bei der Austeilung sowohl Angehörige beider Konfessionen als auch Bürger und in der Stadt wohnende Nichtbürger berücksichtigt. Ersteres fand explizit Erwähnung. So verkündete die zuständige Verpflegungskommission in einer ihrer Bekanntmachungen:

Aus dem milden Beytrage, welchen das wohltaetige Osnabrueck der jetzigen Theuerung halber […] eingesandt, sind in dem nunmehr zurueckgelegten Monate […] Rocken und […] Brodt, theils unentgeltlich, theils zu geringern Preisen […] vertheilet worden. Es wird auch einem jeden sich meldenden Einwohner nach dem Befinden seiner Umstaende, ohne Unterschied der Religion, diese Austheilung bis zur Erndte ferner angedeyen.[21]

Abb. 2: Undatiertes Verzeichnis der Bedürftigen der Markt und Haseleischaft, u.a. mit Angabe der Konfession und des Bürgerrechts (NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409, Nr. 158v–159r).

Bemerkenswert ist dabei, dass die Merkmale – Konfession und Bürgerrecht – in den Tabellen der Versorgungskommission äußerst akribisch erfasst wurden (Abb. 2).[22] Dies deutet darauf hin, dass es sich bei beiden um durchaus relevante Faktoren handelte, auch wenn sie nicht als Inklusions- beziehungsweise Exklusionskriterium dienten. So wäre denkbar, dass die Verzeichnung der konfessionellen Zugehörigkeit eine obrigkeitliche Strategie der Absicherung war, um im Zweifelsfall die Austeilung ‚ohne Unterschied der Konfession‘ nachweisen zu können. Vorstellbar wäre in diesem Zusammenhang nicht nur, dass sich die Notwendigkeit dazu aus der generellen konfessionellen Situation ergab. Schließlich würde der Vorwurf einer konfessionellen Diskriminierung ein hohes Konfliktpotential bergen. Möglich wäre auch, dass die Beteiligung sowohl einzelner katholischer Wohltäter als auch der katholischen Armenfürsorgeträger, des Dom- und Stiftskapitels, an der Finanzierung des Projektes eine solche Erfassung erforderte. Die Verzeichnung des Bürgerrechtsstatus war hingegen wohl eine Präventionsmaßnahme, falls sich die Subsistenzkrise verschlimmern sollte. So hatte der Rat bereits im März 1772 in einem Schreiben an die Geheimen Räte klargestellt, dass sie Personen ohne Bürgerrecht so wenig Almosen als Schutz zu leisten schuldig[23] seien. Zu diesem Zeitpunkt handelte es sich für die städtische Obrigkeit um ein strategisches Argument, um die Wiederherstellung der innerterritorialen Handelsfreiheit für Korn und eine Zuzahlung für die kommunalen Versorgungsanstalten zu erreichen. Es ist indes nicht auszuschließen, dass aus dem theoretischen Argument bei zunehmenden Versorgungsschwierigkeiten gelebte Praxis geworden wäre. Dazu kam es letztlich jedoch nicht, da sich die Zustände mit der Ernte des Jahres 1772 verbesserten und mit den Erträgen von 1773 wieder normalisierten.[24] Als die Stadt und das Umland 1794 erneut von einer extremen Teuerung betroffen waren, bediente sich der Rat der Erfahrungen von 1772 und griff auf die bewährten Maßnahmen zurück.[25]


[1] Vgl. Dominik Collet, Die doppelte Katastrophe. Klima und Kultur in der europäischen Hungerkrise 1770–1772, Göttingen 2019, S. 79–86; Wilhelm Abel, Massenarmut und Hungerkrisen im vorindustriellen Europa. Versuch einer Synopsis, Hamburg/Berlin 1974.

[2] Vgl. Sebastian Schröder, Hunger verwalten in Zeiten der Krise. Herrschaftliche Praktiken im Hochstift Osnabrück und in der Grafschaft Ravensberg (1770–1773), in: Westfälische Forschungen 71, 2021, S. 47–71, hier S. 47.

[3] Vgl. Ansgar Schanbacher, Kleine Schritte. Praktiken des Umgangs mit Nahrungskrisen in Osnabrück im 18. und 19. Jahrhundert, in: Westfälische Forschungen 71, 2021, S. 105–121, hier S. 110 f.

[4] Vgl. Christine van den Heuvel, Osnabrück am Ende des Alten Reiches und in hannoverscher Zeit, in: Gerd Steinwascher (Hg.), Geschichte der Stadt Osnabrück, Belm 2006, S. 313–444, hier S. 354, Fn 157.

[5] Vgl. Robert Jütte, Arme, Bettler, Beutelschneider. Eine Sozialgeschichte der Armut in der Frühen Neuzeit, Weimar 2000, S. 41 f.

[6] Vgl. Martin Rheinheimer, Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450–1850, Frankfurt a. M. 2000, S. 20–22.

[7] „Bekanntmachung.“, in: Beylage zum 8ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 22.2.1772.

[8] Ebd.

[9] Manfred Rudersdorf und Ansgar Schanbacher zufolge wurde der Roggen in der Regel in Emden und in Bremen erworben. Aus den für den vorliegenden Beitrag gesichteten Quellen geht indes nicht hervor, wo das zusätzliche Korn angekauft wurde, vgl. Manfred Rudersdorf, „Das Glück der Bettler“. Justus Möser und die Welt der Armen. Mentalität und soziale Frage im Fürstbistum Osnabrück zwischen Aufklärung und Säkularisation, Münster 1995, S. 265; Schanbacher, Schritte (wie Anm. 3), S. 113.

[10] Dr. Justus Eberhard Berghoff war zu Beginn des Jahres zunächst als vorsitzender Altermann der Wehr wiedergewählt worden. Am 9.2.1772 starb jedoch der bisherige zweite Bürgermeister Dr. Gerhard Anton von Blechen. Berghoff wurde daraufhin als Nachfolger in den Rat und auch zum zweiten Bürgermeister gewählt. Aus den Ratsprotokollen geht der genaue Zeitpunkt nicht hervor, Olaf Spechter datierte die Wahl unterdessen auf den 6.4.1772. Dazu würde passen, dass sowohl in den offiziellen Bekanntmachungen als auch in den an Berghoff adressierten Schreiben der Monate Februar und März weiterhin vom Altermann und Doktor gesprochen wird, vgl. Niedersächsisches Landesarchiv (NLA OS) Dep 3 b IV Nr. 351, fol. 267r; NLA OS Dep 3 b IV Nr. 352, fol. 9r; Olaf Spechter, Die Osnabrücker Oberschicht im 17. und 18. Jahrhundert. Eine sozial- und verfassungsgeschichtliche Untersuchung, Osnabrück 1975, S. 163.

[11] Hinsichtlich dieser Verpflegungskommission gibt es noch einige Unklarheiten. So ist ihre genaue Zusammensetzung nicht bekannt, da sie wohl nie veröffentlicht wurde und sich auch in den erhaltenen Akten keine Übersicht findet. Neben den bereits genannten Personen dürfte noch der zweite Lohnherr, Christian Konrad Karl, beteiligt gewesen sein. Auch die Selbstbezeichnung als ‚Verpflegungscommißion‘ taucht erst verhältnismäßig spät auf, nämlich in der dritten öffentlichen Bekanntmachung. Manfred Rudersdorf geht zudem davon aus, dass die Verpflegungskommission „in enger Kooperation mit Möser“ (aus: Rudersdorf, Glück (wie Anm. 9), S. 262) eingesetzt wurde. Aus dem von ihm angegebenen Brief der Geheimen Räte v. Ende und v. d. Bussche lässt sich eine solche Annahme jedoch nicht ableiten. Allerdings gibt es ein undatiertes handschriftliches Fragment Mösers, in dem er sich lobend über einen undefinierten Ort äußert, der eine ‚Nahrungskommission‘ eingerichtet habe. Seine Schilderungen von den Aufgaben der Kommission (Überprüfung der Bedürftigen/Entscheidung über die Versorgungsleistungen) und ihrer Zusammensetzung (acht Ratsherren, zwei Handwerker, zwei Kaufleute, zwei Geistliche und zwei aus dem Magistrat) weisen dabei durchaus eine große Übereinstimmung mit der Osnabrücker Versorgungskommission auf, vgl. „Verpflegungs=Sachen“, in: Beylage zum 11ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 14.3 1772; Rudersdorf, Glück (wie Anm. 9), S. 262; NLA OS Dep 3 b V Nr. 1413, fol. 8r; Justus Möser: Von einer Nahrungs-Kommission, in: Ludwig Schirmeyer/Eberhard Crusius (Bearb.): Justus Mösers sämtliche Werke. Zweite Abteilung: Patriotische Phantasien und Zugehöriges. [Bd. 7:] Den Patriotischen Phantasien verwandte Handschriften, Osnabrück 1968, S. 200.

[12] Vgl. „Bekanntmachung.“, in: Beylage zum 8ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 22.2.1772; Rudersdorf, Glück (wie Anm. 9), S. 264. Auch der weitere Verlauf der Sammelaktion wurde regelmäßig durch Bekanntmachungen in den Osnabrücker Anzeigen begleitet. Eine vermutlich vollständige Sammlung dieser Bekanntmachungen findet sich als Anhang in einem Exemplar der Stadtarmenrechnung von 1772, vgl. NLA OS Dep 3 b VIII Nr. 137.

[13] „Bekanntmachung.“, in: Beylage zum 8ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 22.2.1772.

[14] Vgl. Rudersdorf, Glück (wie Anm. 9), S. 264.

[15] Vgl. NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409, fol. 41v–43v und 180r–205r, hier besonders fol. 185r, 193r, 205r; Rudersdorf, Glück (wie Anm. 10), S. 264.

[16] Vgl. NLA OS Rep 100 Abschnitt 193 Nr. 27, fol. 17r. Für Details zur Verteilung des geschenkten Geldes vgl. NLA OS Rep 100 Abschnitt 193 Nr. 36.

[17] Vgl. NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409, fol. 8r.

[18] Vgl. NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409, fol. 35v; NLA OS, Dep 3 b V, Nr. 1413, fol. 8r–9r, 12r/v; „Verpflegungs-Sachen“, in: Beylage zum 9ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 29.2.1772; „Verpflegungs=Sachen“, in: Beylage zum 11ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 14.3.1772; „Verpflegungs-Sachen“, in: Beylage zum 14ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 4.4.1772; „Verpflegungs=Sachen. Osnabrück den 7 May a. c.“, in: Beylage zum 20ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 16.5.1772; Rudersdorf, Glück (wie Anm. 9), S. 266.

[19] Vgl. NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409; NLA OS Dep 3 b V Nr. 1413, fol. 8r–9v, 12r/v.

[20] Vgl. „Verpflegungs-Sachen“, in: Beylage zum 12ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 21.3.1772.

[21] „Verpflegungs-Sachen“, in: Beylage zum 14ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 4.4.1772. Eine ähnliche Formulierung wurde nochmal in der Bekanntmachung vom 7.5.1772 verwendet, vgl. „Verpflegungs=Sachen. Osnabrück den 7 May a. c.“, in: Beylage zum 20ten Stück der wöchentlichen Osnabrückischen Anzeigen vom 16.5.1772.

[22] Vgl. NLA OS Dep 3 b V Nr. 1409, fol. 95r–120r.

[23] Ebd., fol. 5v.

[24] Vgl. Schröder, Hunger (wie Anm. 2), S. 47; Schanbacher, Schritte (wie Anm. 3), S. 113–114.

[25] Vgl. Schanbacher, Schritte (wie Anm. 3), S. 114

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