Damit, dass die Beschlussvorlage zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf der Justizministerkonferenz in Hamburg von der Mehrheit abgelehnt wird, hatten wohl die wenigsten gerechnet. Die Verjährungsfrist für bestimmte Fälle der Vergewaltigung hingegen soll von fünf auf 20 Jahre verlängert werden. Insgesamt wurden während der Frühjahrstagung mehr als
60 Beschlussvorschläge bearbeitet. Dabei ging es neben der Verschärfung des Sexualstrafrechts auch um den Strafrahmen
für verfassungsfeindliche Sabotage.
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