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Anke Lindszus, AfD Fraktionsvorsitzende, argumentierte im Kreistag am 29.6.2026 wie folgt (Kreistagsmediathek auf Youtube ab Min 1:46:05 – 1:50:55):
Sehr geehrter Herr Landrat, verehrte Kreistagsmitglieder, liebe Zuhörer.
Es geht diesmal um einen Antrag von mir.
Zunächst möchte ich mich noch einmal entschuldigen, dass ich an der Beratung im Ausschuss nicht teilnehmen konnte.
Ich muss vielleicht auch klarstellen, dass ich mit meinem Antrag nicht die Arbeit von Herrn Grotthoff und seinem Team des Landkreises zunichte machen will.
Im Gegenteil: Das Team im Landkreis leistet hervorragende Arbeit, indem sie alle gesetzlichen Vorgaben und Normen von Land, Bund, EU sowie des Naturschutzes abwägen, kommunale Ziele berücksichtigen. Anschließend mühsam das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) erarbeiten.
Unser Antrag soll diese Arbeit unterstützen, indem er aktuelle Erkenntnisse zu Gesundheitsaspekten einbringt und das RROP robuster macht.
Ich habe meinen Antrag auf das noch recht junge Urteil des Tribunal judiciaire de Strasbourg vom 13. November 2025 gestützt, das Infraschall als „direkte und sichere Ursache“ für Stress, Angst, Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen anerkennt.
Dabei wurden Betreiber von Windkraftanlagen zu Schmerzensgeld und Entschädigungszahlungen verurteilt.
Die bisher herangezogene TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), die das Team von Herrn Grotthoff berücksichtigt, erfasst dies Gesundheitsrisiken durch Infraschall nach meiner Auffassung nur unzureichend.
Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Studien und Gerichtsentscheidungen auch hier zu einer Anpassung führen.
Sollte aber nicht die Gesundheit unserer Bürger oberste Priorität haben? Sollten wir nicht genau deshalb neue Erkenntnisse in das RROP einarbeiten, bevor wir es beschließen?
Mein Antrag sieht vor,
1. ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von Infraschall und niederfrequentem Schall (unter 20 Hz) sowie impulsartigen Druckschwankungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Tier einzuholen,
2. auf Grundlage dieses Gutachtens die Abstandsregelungen im Entwurf des RROP Wind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen,
3. vorsorglich einen Mindestabstand von 1.300 Metern zur Wohnbebauung vorzusehen.
Natürlich weiß ich, dass es schwierig ist, bei größeren Abständen gleichzeitig die landesseitige Vorgabe zu erfüllen. 3,67 % der Kreisfläche sind für Windkraft auszuweisen.
Aber meine 1.300 Meter waren ein Vorschlag, also ausdrücklich als Diskussionsgrundlage gedacht. Wir können darüber debattieren.
Im Ausschuss aber wurde nicht diskutiert. Mein Antrag wurde, wie jeder AfD-Antrag, ohne Diskussion abgelehnt.
Das halte ich für bedauerlich. Größere Abstände bedeuten keine Blockade, sondern können Ausdruck verantwortungsvoller Vorsorge sein. Ein wissenschaftlich fundierter RROP schafft Planungssicherheit und kann dazu beitragen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Ich bitte Sie daher, den Antrag als dringlich zu behandeln und ihm zuzustimmen.
Schützen wir die Gesundheit der Menschen im Landkreis Stade verantwortungsvoll.
Vielen Dank.
Diesem Antrag hat erstmals ein Kreistagsmitglied der FWG zugestimmt. Den Antrag finden Sie HIER.
Der Beitrag 29.07.2026 Kreistag Stade: AfD Antrag mit Forderungen zu Abständen und Gutachten zu Windkraftanlagen vor Verabschiedung des künftigen Raumordnungsprogrammes (RROP) erschien zuerst auf AfD Kreisverband Stade.


