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☐ ☆ ✇ AfD Ems-Vechte

++ Verfassungsschutz knickt ein! ++

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Nachdem die AfD Niedersachsen gegen ihre Hochstufung zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ umgehend Klage und einen Eilantrag eingereicht hatte, gibt der Verfassungsschutz nach und verpflichtet sich zu einem „Stillhalteabkommen“. Bis zur Entscheidung des Gerichtes behandelt der Verfassungsschutz die AfD nur noch als „Verdachtsobjekt“.

Dazu Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen:

„Ein bedeutender Teilerfolg für uns, eine erste Niederlage für den niedersächsischen Verfassungsschutz. Weitere werden folgen. Der Verfassungsschutz musste die ‚Pause-Taste‘ drücken! Als nächstes wird die Eilentscheidung zu unseren Gunsten ausfallen. Wir stellen uns schützend vor unsere Mitglieder, und werden sie gegen jede Diffamierung verteidigen.

Das Gutachten, dass der Verfassungsschutz vorgelegt hat, wird eine Partei zeigen, die deutlich und mit klarer Kante Opposition betreibt, aber es wird auch zeigen, dass alle Anschuldigungen, die AfD sei in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich, auf tönernen Füßen stehen. Der Verfassungsschutz als untergeordnete Abteilung des Innenministeriums wird von der SPD-Ministerin Daniela Behrens instrumentalisiert. Auch sie wird sich zu verantworten haben, wenn die Richter am Ende deutlich machen, wer hier eigentlich undemokratisch handelt.“

(Auszug von RSS-Feed)

☑ ☆ ✇ AfD Uelzen

https://afd-uelzen.de/?p=8178

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Unsere Farben gehören an jede Schule!

Die Deutschlandflagge steht für Freiheit, Einheit und Demokratie. Deshalb fordern wir:
Dauerhafte Beflaggung aller kreiseigenen Schulen im Landkreis Uelzen!

🔹 Wer junge Menschen zu mündigen Bürgern erziehen will, darf sich zur eigenen Nation bekennen.
🔹 Patriotismus ist kein Verbrechen – sondern Verantwortung!
🔹 Andere Länder tun es längst. Deutschland muss es wieder tun.

Wir stehen zu Schwarz-Rot-Gold – sichtbar, selbstbewusst, jeden Tag!

Unser Antrag im Kreistag:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Landkreis Uelzen stellt sicher, dass an allen kreiseigenen Schulen ganzjährig die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) gehisst wird, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres zu schaffen.

Begründung:

Die Bundesflagge ist das verfassungsmäßige Hoheitszeichen unseres Landes. Sie steht für die Einheit, die Souveränität und die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Gerade in einer Zeit, in der nationale Symbole in Teilen der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt oder bewusst marginalisiert werden – zuletzt etwa durch Diskussionen über das Verbot von Deutschlandfahnen bei Sportveranstaltungen – ist ein klares Bekenntnis zur staatlichen Identität Deutschlands notwendig.

Unsere Schulen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern auch Orte der Wertebildung. Die regelmäßige Präsenz der deutschen Fahne auf dem Schulgelände stärkt das staatsbürgerliche Bewusstsein junger Menschen und fördert eine positive Identifikation mit unserem Land und seinen Grundwerten.

Ein solcher Schritt ist zudem rechtlich unbedenklich, kostengünstig umzusetzen und sendet ein wichtiges Signal der Selbstachtung und demokratischen Standfestigkeit.

Wir wollen, dass unsere Kinder wissen: Dieses Land ist ihre Heimat – und das darf man auch sehen.


#AfD #Uelzen #SchwarzRotGold #FlaggeZeigen #Patriotismus #AfDwir

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ AfD Uelzen

https://afd-uelzen.de/?p=8171

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Antrag im Kreistag: Gesunde Zukunft für den Landkreis Uelzen!

Unser Maßnahmenpaket sichert die hausärztliche Versorgung in der Region – jetzt und in Zukunft

Wie kann die Sicherung elementarer Bedürfnisse der Bewohner unseres Landkreises gelingen? Mit dieser Frage hat sich die AfD-Kreistagsfraktion intensiv auseinandergesetzt und ein Maßnahmenpaket beantragt, welches auf bestehende Strukturen und deren Ausbau setzt. Lesen Sie hier unseren vollständigen Antrag:

Einleitung und Begründung:
Die Kombination aus eigenständigen Initiativen und der Einbindung in bestehende Programme ermöglicht eine effiziente Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Die zentrale Koordination bei ÄrNa gewährleistet eine enge Verzahnung aller Maßnahmen, vermeidet Doppelarbeit und schafft Transparenz gegenüber der Kreispolitik. Die Förderung digitaler Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen ist technisch machbar und wird von den Zielgruppen grundsätzlich akzeptiert, bedarf jedoch begleitender Schulungen und einer engen Abstimmung mit Ärzten.

Dieses Gesamtkonzept ist zukunftsweisend und kann als Modell für andere Landkreise mit ähnlichen strukturellen Herausforderungen dienen. Es stärkt nachhaltig die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum und sichert damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im Landkreis Uelzen.

Der Kreistag möge beschließen:

1. Förderstrategie und Haushaltsabsicherung

Die Verwaltung wird beauftragt, für sämtliche in diesem Antrag aufgeführten Maßnahmen zeitnah und umfassend alle in Frage kommenden Fördermittel des Bundes, des Landes Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenkassen sowie einschlägiger Fonds (z.B. Innovationsfonds des G-BA) zu beantragen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in der beantragten Form, sobald für mindestens 70% der Projekte eine schriftliche Förderzusage vorliegt. Bei Teil- oder Nichtförderung werden die Maßnahmen nach Priorität angepasst und der Kreistag über Alternativen und haushaltsneutrale Umsetzungsmöglichkeiten informiert.

2. Maßnahmenpaket

a) Mobiles Arztsprechstunden-Modell „Landarzt auf Rädern“

Ziel: Mobile medizinische Grundversorgung in unterversorgten Ortsteilen.

Umsetzung als eigenständige Pilotphase durch Landkreis und Partner.

Budget: 150.000 € (Pilotphase, aus Haushaltsmitteln 2026 gesichert)

Förderantrag Innovationsfonds G-BA/Landesmittel. Bei Teilförderung Begrenzung auf maximal fünf Gemeinden.

Evaluationszahl: Behandlungsfälle/Quartal und Patientenfeedback.


b) Kommunales Stipendien- und Rückkehrprämienprogramm

Zielgruppe: Medizinstudierende, rückkehrwillige Ärzte, gezieltes Recruiting.

Bindung: 2-jährige Verpflichtung zur Tätigkeit im Landkreis, mit Rückzahlungsklausel.

Budget: 135.000 € (gegebenenfalls reduzierte Förderung, Priorisierung nach Förderzusage)

Evaluationszahl: Zahl an gewonnenen Ärztinnen/Ärzten.


c) Förderung digitaler Sprechstunden in Pflegeeinrichtungen

Integration in „Bi uns up’n Land“.

Technik: Anschaffung, IT-Einweisung, Datenschutzkonformität.

Budget: 15.000 € (fester Haushaltsansatz 2026)

Evaluationszahl: Zahl beteiligter Einrichtungen, Akzeptanzbefragung.


d) Stärkung ÄrNa als Landarztlotse

Ausbau Beratung, Integration, Wohnraumbeschaffung, Mentoring für Hausärzte.

Budget: 95.000 € (Personal, Sachmittel – abhängig von Fördermitteln)

Evaluationszahl: Zahl betreuter Fälle, Beratungsgespräche.


e) Imagekampagne „Landarzt sein in Uelzen“

Nur komplementär zu bestehenden Marketinginitiativen, enge Abstimmung, keine Doppelstrukturen.

Budget: max. 20.000 €, bei geringer Zuwendung reduziert auf Fokusmaßnahmen/digital.

Evaluationszahl: Reichweite und Zielgruppenkontakte.


3. Zentrale Steuerung, Koordination & Erfolgskontrolle

ÄrNa erhält befristet eine zusätzliche Projektmanagerstelle (60.000 €/Jahr, max. 3 Jahre, nur bei Förderung).

Aufgabe: Fördermittelmanagement, Controlling, halbjährlicher Bericht an den Kreistag. Klare Kennzahlen sämtlicher Maßnahmen.

Die Modularität wird sichergestellt: Maßnahmen können einzeln umgesetzt, verschoben oder angepasst werden.


4. Haushaltsdarstellung 2026

Die Eigenmittel (415.000 € einmalig, 60.000 €/Jahr) werden unter Vorbehalt der bewilligten Fördermittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Über etwaige Kofinanzierungsanteile entscheidet der Kreistag anhand der eingeworbenen Förderungen.

Maßnahmen ohne Förderung werden dem Kreistag einzeln zur Abstimmung vorgelegt und ggf. skaliert oder verschoben.


5. Erfolgskontrolle/Evaluation

Für jede Maßnahme werden spezifische Erfolgsindikatoren hinterlegt. Nach zwei Jahren erfolgt eine Gesamtevaluation (Bericht an den Kreistag), um Wirksamkeit und Nachsteuerungsbedarf festzustellen.

#Landarzt #GesundheitVorOrt #Uelzen #WirFürDieRegion #AfDwirkt

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ AfD Hamburg-Altona

Keine „Flüchtlingsunterkunft“ auf dem Parkplatz des Botanischen Garten Klein Flottbek!

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Immer neue Migrantenunterkünfte, dieses Mal am Eingang zum Botanischen Garten in Flottbek!

Der rot-grüne Hamburger Senat hat angekündigt auf dem Besucherparkplatz des Botanischen Garten Klein Flottbek (auch bekannt als Loki-Schmidt-Garten) eine „Flüchtlingsunterkunft“ für 144 Migranten zu errichten.

CDU, SPD und Grüne unterstützen dieses Vorhaben in der Bezirksversammlung Altona und fordern zur Ruhigstellung der Bürger lediglich eine Informationsveranstaltung.

Die FDP kritisiert den Standort, schlägt aber als Alternative vor, die Unterkunft in Iserbrook zu errichten.

Lesen Sie, was Dr. Claus Schülke, unser Abgeordneter in der Bezirksversammlung dazu ausgeführt hat:

„Liebe Kollegen, Sie müssen jetzt ganz stark sein. Denn jetzt kommt der Gegenwind:
Ja, dies hier ist einer der vielen Endpunkte einer millionenfachen Kausalkette, die zu unterbrechen oder auch nur irgendwo anzuhalten der politische Wille und die politische Kraft auf allen Ebenen fehlt.

Das wird nur allzu deutlich an dem Ihnen vorliegenden Rundschreiben der Sozialbehörde. Das stellt dieses Unvermögen geradezu ostentativ zur Schau, anstatt dass der Senat der Bundesregierung ein klares Signal sendet, wie etwa:
Bis hierher und nicht weiter! Das Limit ist erreicht!

Nichts dergleichen.

Es gibt, wie Sie wissen, nach wie vor keine zahlenmäßige Obergrenze. Niemand wagt es, eine solche zu nennen. Konsequenz dessen ist: Weiterhin muss jeder, der kommen wird, aufgenommen werden – überall, und so auch in Altona.

Wenn niemand das irgendwann stoppt und wenn man das einmal rein hypothetisch wirklich bis zur letzten Konsequenz zu Ende denken würde, dann hieße das Folgendes:

Wenn alle anderen menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein werden, dann werden als Nächstes leerstehende Privatwohnungen requiriert. Und sobald auch das nicht mehr ausreicht, müssen die Ankömmlinge eben qua Anordnung auf diejenigen Privathaushalte verteilt werden, die den Behörden hierfür geeignet erscheinen. Genau das würde zu Ende gedacht die letzte Konsequenz sein.

Vor diesem Hintergrund gesehen ist der ansonsten sachlich richtige FDP-Antrag nur ein kleinteiliges Herum-Doktern an Symptomen, nichts weiter.

Und der Alternativantrag der CDU ist darüber hinaus auch noch überflüssig. Lesen Sie doch bitte den Brief der Staatsrätin bis zu Ende. Das lohnt sich schon deshalb, weil Sie dann das dort immer wieder verwendete Wort
„Besuch/enden/parkplatz“
mit Gänsehauteffekt auf sich wirken lassen können. Spaß beiseite: Die Sozialbehörde hat Ihnen jedenfalls exakt dasjenige bereits angekündigt, was Sie jetzt publikumswirksam einfordern, nämlich eine öffentliche Informationsveranstaltung. Die komme schon im nächsten Monat.

Also wozu dieser Antrag?

Aber geschenkt.

Ich gebe Ihnen mit auf den Weg: Sie können so viel darüber informieren, wie Sie wollen. Information ist immer gut.

Die Akzeptanz erhöhen Sie damit aber nicht mehr.

Sie werden das am 9. Juni sehen.“

Und hier die Ausführungen von unserem Abgeordneten Uwe Batenhorst:

„Bevor ich auf die Anträge der FDP und CDU/GRÜNE zu sprechen komme. Wir haben über 60000 nach Recht und Gesetz abgelehnte Asylbewerber (Wirtschaftsflüchtlinge), die weiterhin hier leben. Warum werden die nicht abgeschoben? Dann brauchen wir diese zusätzliche Flüchtlingsunterkunft nicht.

Die Bürger vor Ort sind massiv verärgert. Ich habe mit einigen von ihnen gesprochen. Und jetzt im Nachhinein eine Informations-Veranstaltung (CDU, GRÜNE) zum aktuellen Planungsstand der neuen Flüchtlingsunterkunft auf dem Parkplatz Botanischer Garten in Osdorf durchzuführen, halte ich für zu spät und überholt und lehne diesen Antrag ab.

Dem FDP-Antrag, der einen alternativen Standort (Osdorfer Landstr.380) vorschlägt, stimme ich zu, dort sind nur wenige Bürger betroffen. Aber noch einmal! Wenn wir endlich die nach Recht und Gesetz abgelehnten Asylbewerber abschieben, bräuchten wir diese neue Flüchtlingsunterkunft nicht.

PS: Die Linkspartei fordert derzeit leerstehende Seniorenheime in Groß Flottbek und Nienstedten als Unterkünfte für „Flüchtlinge“ zu nutzen: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Bezirk-Altona-Linke-will-Fluechtlinge-in-leeren-Seniorenheimen-unterbringen,fluechtlinge7352.html

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☐ ☆ ✇ AfD Diepholz

Die massenhafte Zuwanderung nimmt kein Ende

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Gemäß der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion befinden sich im Landkreis Diepholz fast 24 000 Ausländer. Darunter sind 2734 ukrainische Kriegsflüchtlinge – der Rest kommt aus aller Welt.

Aus der Antwort geht ebenfalls hervor, dass 4196 „Flüchtlinge“ aus den Herkunftsstaaten Ukraine, Afghanistan, Syrien, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia als Bürgergeldbezieher gelistet sind.

Im Landkreis Diepholz befinden sich aktuell 619 Ausreisepflichtige, die aber effektiv nicht abgeschoben werden!

Der Landkreis Diepholz hält stattdessen weitere 500 Unterkunftsplätze für weitere „Neuankömmlinge“ bereit.

Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Zurückweisung verbunden mit einem Appell an das Land und an den Bund, dieser massenhaften Einwanderung Einhalt zu gebieten und europäisches und deutsches Recht an unseren Grenzen durchzusetzen, wurde von den vertretenen Altparteien CDU/SPD/GRÜNE/FDP/Linke im Kreistag abgelehnt.

So geht diese massenhafte Einwanderung in unseren Landkreis Diepholz weiter und weiter …

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☐ ☆ ✇ AfD

Mariana Harder-Kühnel: Familienreport 2024 enthält kein Konzept zur Lösung des Geburtenmangels und der Demografie-Katastrophe

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Berlin, 15.05.2024. Zum internationalen Tag der Familie hat das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend seinen „Familienreport 2024″ veröffentlicht.

Hierzu teilt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, mit:

„Der Familienreport 2024 stellt vorwiegend eine allgemeine Ansammlung von Daten und Diagrammen dar, enthält allerdings keinerlei familienpolitische Zukunftsperspektive für Deutschland. Folgerichtig findet man darin keine längeren Ausführungen über die seit Jahren bekannte Demografie-Katastrophe oder entsprechende Konzepte zur Lösung des daraus resultierenden Fachkräftemangels in Deutschland. Das Hauptaugenmerk einer nachhaltigen Familienpolitik müsste jedoch vielmehr auf einem Anstieg der inländischen Geburtenrate und einer kontrollierten Bevölkerungsentwicklung liegen.

Das Bundesfamilienministerium sollte insofern seinen Fokus auf die Diskrepanz zwischen der intendierten und idealen Kinderzahl der hiesigen Frauen und Mütter lenken und seine politischen Zielvorstellungen an ihre tatsächlich vorhandenen Kinderwünsche anpassen. Ließen sich diese realisieren, so läge die Geburtenziffer in Deutschland deutlich oberhalb des Bestandserhaltungsniveaus, sodass der Fachkräftemangel langfristig im Wesentlichen durch unsere eigene Bevölkerung beseitigt werden könnte.

Anstatt die Lösung hauptsächlich in einer verstärkten Dienstbarmachung von Müttern für die Wirtschaft zu sehen, muss der Staat für unsere Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen der eigenen und fremden Kinderbetreuung sicherstellen und ihnen durch die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Erziehungsauszeit ohne nennenswerte Karriereeinbußen ermöglichen.

Aus Sicht der AfD stellt die Bekämpfung der demografischen Katastrophe in Deutschland eine Schlüsselfrage und damit elementare Pflichtaufgabe der Bundesregierung zur Erhaltung unseres Staatsvolks sowie zur dauerhaften Sicherung unseres Wirtschafts-, Sozial- und Rentensystems dar.“

Der Beitrag Mariana Harder-Kühnel: Familienreport 2024 enthält kein Konzept zur Lösung des Geburtenmangels und der Demografie-Katastrophe erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

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Mariana Harder-Kühnel: Jugendkriminalität eindämmen – Strafmündigkeit auf 12 Jahre absenken

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Berlin, 06.05.2024. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hat die Anzahl der straftatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland seit dem Jahr 2020 um über 66 Prozent zugenommen. Lag sie in 2020 noch bei 62.668, stieg sie innerhalb von drei Jahren auf 104.233 an. Davon sind 10.850 Fälle der gefährlichen oder schweren Körperverletzung zuzuordnen.

Dazu teilt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, mit:

„Straftaten werden auch von Jugendlichen unter 14 Jahren in Deutschland immer häufiger begangen. So sorgt derzeit eine aus 20-30 Mitgliedern bestehende Jugendbande in Ahaus für mediales Aufsehen, allein ihrem zwölfjährigen Anführer werden über 50 Straftaten zugeschrieben, für die er nicht strafverfolgt werden kann. Zudem sei an den tragischen Vorfall im vergangenen Jahr in Freudenberg erinnert, bei dem ein Mädchen von Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 auf dem Heimweg gezielt ermordet wurde. Diese hatten sich zuvor über ihre Strafunmündigkeit im Internet informiert.

Jugendliche unter 14 Jahren machen sich den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz bewusst zunutze. Während sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) noch jeder effektiven Gegenmaßnahme hartnäckig verschließt, haben andere europäische Länder hier längst Konsequenzen gezogen. In der Schweiz, England und Nordirland gelten Kinder bereits ab dem zehnten Lebensjahr als strafmündig, in Schottland, Ungarn, Belgien und den Niederlanden zwei Jahre später.

Die in unserem Land geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht. Insbesondere bei schwerer Kriminalität müssen die Gerichte die Möglichkeit haben, nicht nur mit Erziehungsmaßnahmen auf die Jugendlichen einzuwirken, sondern ihnen ihr Fehlverhalten mit spürbaren Sanktionen deutlich vor Augen zu führen. Angesichts des planvollen Vorgehens selbst bei den unter 14-jährigen Tätern ist davon auszugehen, dass diese durchaus in der Lage sind, die weitreichenden Folgen ihrer Handlungen einzuschätzen und für diese die persönliche Verantwortung zu tragen.

Im Hinblick auf den Opferschutz fordert die AfD, die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre abzusenken.“

Der Beitrag Mariana Harder-Kühnel: Jugendkriminalität eindämmen – Strafmündigkeit auf 12 Jahre absenken erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

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