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(David Berger) Vor dem Arbeitsgericht Berlin ist eine nicht-binΓ€re Person mit einer Klage wegen angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren gescheitert. Das Gericht wies die Forderung auf EntschΓ€digung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. Zunehmend mΓΌssen Arbeitgeber und Wirtschaft vor den KollateralschΓ€den des Genderwahnsinns geschΓΌtzt werden. Die klagende Person, deren Geschlechtseintrag βdiversβ lautet, hatte sich Anfang 2026 [β¦]
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