(David Berger) Was sich am Montagabend im niedersächsischen Landkreis Friesland ereignet hat, hat weit über die Region hinaus einen ebenso skandalösen wie gefährlichen Charakter. Der Kreiswahlausschuss hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Landratswahl zugelassen. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich dieser Schritt angedeutet, nachdem die Kreiswahlleiterin eine Stellungnahme des niedersächsischen Verfassungsschutzes eingeholt hatte […]
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Mit einer neuen Publikation von Matthias Pausch begibt man sich auf eine historische Bilderreise Ein Gastbeitrag von Dietrich Nithack, Norderney Pünktlich zum Beginn der Sommerferien wird auch Norderney erneut von der jährlich wiederkehrenden Gästewelle überflutet. Die Annehmlichkeiten der Insel sind allzu verlockend; hier kann der Sommer in vollen Zügen genossen werden. Dabei stand Norderney als Sommerfrische nach ersten schweren Zeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Mitte jenes Jahrhunderts beinahe vor dem Aus. Vom Ersten Weltkrieg und den wirtschaftlich schwierigen Weimarer Jahren hatte …
Förderwege, Digitale Archivierung und regionale Netzwerke im Fokus
Die 29. Ausgabe der Archiv-Nachrichten Niedersachsen ist erschienen. Dieses Heft bietet ein kompaktes, praxisorientiertes Panorama aktueller Fragen, die die Archivlandschaft Norddeutschlands bewegen: Wie profitieren Archive von großen Förderprogrammen? Wie verändern die Digitale Archivierung und die Digitalisierung die Zusammenarbeit? Welche Rolle spielen regionale Netzwerke für die Zukunft der Archive?
Das Umschlagbild der Ausgabe 29 / 2025 der Archiv-Nachrichten Niedersachsen.
Im Mittelpunkt steht die Dokumentation des 9. Norddeutschen Archivtags in Bremen unter dem Leitmotiv „Archive und ihre Partner“. Beiträge und Berichte zeigen eindrücklich, dass Archivarbeit heute nicht im Elfenbeinturm stattfindet, sondern als gemeinschaftliches Handeln: Werkstätten, Verwaltungen, Dienstleister und ehrenamtliche Initiativen arbeiten zusammen, um Originale zu erhalten, zu erschließen und nutzbar zu machen.
Ein Schwerpunkt des Hefts ist die neue Förderlandschaft: Das Programm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ eröffnet Chancen für kleinere Einrichtungen, rückt Fotobestände stärker in den Fokus und ermöglicht modulare Antragstellungen. Die Beiträge geben konkrete Hinweise, wie sich Projekte bündeln, Partnerschaften vor Ort nutzen und Förderanträge als Teamarbeit gestalten lassen – pragmatisch, ressourcenschonend und wirkungsorientiert.
Zahlreiche Fallstudien liefern unmittelbare Praxis: Kooperationen zwischen Landesarchiven und Werkstätten, ein Citizen-Science-Projekt zur Erschließung, filmische Zugänge zur Stadtgeschichte sowie Erfahrungsberichte zur Übernahme elektronischer Akten. Ergänzt werden diese Einblicke durch Beiträge zu digitaler Überlieferung, Bestandserhalt und Notfallvorsorge – Themen, die nur im Verbund erfolgreich zu bewältigen sind.
Die Rubrik „Aus der Arbeit der Archive“ enthält zwei prägnante Beiträge: eine Analyse der welfischen Adelserinnerung und ein Rückblick auf 100 Jahre Universitätsarchiv Göttingen, die beide die Bedeutung von Archiven für Identität, Forschung und Lehre unterstreichen. Unter „VANB-Angelegenheiten“ informieren der Verband und seine Regionalgruppen über aktuelle Projekte und Planungen, die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit vor Ort stärken.
Die Archiv-Nachrichten werden allen empfohlen, die nach konkreten Anregungen, erprobten Lösungen und vernetzten Perspektiven für die Archivarbeit suchen. Seien es Ideen für den Lesesaal, die Gestaltung der Werkstatt oder das Magazin.
Die Mitglieder des VANB (Verband der Archivarinnen und Archivare in Niedersachsen und Bremen e.V.) erhalten die Zeitschrift kostenlos im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
Die A-NN können über das Kreisarchiv Emsland erworben werden: Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen, 05931/446107, [email protected]
Inhalt
9. Norddeutscher Archivtag in Bremen
Konrad Elmshäuser, 9. Norddeutscher Archivtag in Bremen. Archive und ihre Partner – Bestandserhaltung, Erschließung und Vorsorge
Ursula Hartwieg, Das neue Förderprogramm für den bundesweit koordinierten Originalerhalt: „Schriftliches Kulturgut erhalten“
Thomas Bardelle, Die Kooperation der Abteilung Stade im Niedersächsischen Landesarchiv mit den Werkstätten des Deutschen Roten Kreuzes in Stade
Angela Huang, Citizen Science zur Erschließung historischer Quellenbestände an der FGHO
Henning Steinführer, Das Stadtarchiv Braunschweig und seine Kooperationspartner bei der Erschließung und Nutzung von Archivgut
Daniel Tilgner, Archiv auf ungewohnten Wegen: Zur Entstehung einer Kinodokumentation zur Stadtgeschichte im Landesfilmarchiv Bremen
Matthias Manke, Die eAkten-Übernahme im Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern mit dem DIMAG-Ingest-Werkzeug elektronische Akte (DIWA)
Uwe Leuenhagen, Anbietung und Übernahme von elektronischen Akten der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein: ein Erfahrungsbericht
Olga Aginski und Viktor Pordzik, Die Archivierung elektronischer Akten im Staatsarchiv Bremen – ein Arbeitsbericht
Susanne Meinicke, Digitale Archivierung gemeinsam meistern. Erfahrungen aus der Aufbauphase der kommunalen Servicestelle für digitale Archivierung
Nele Bösel-Hielscher, Archive und ihre (Notfallverbund-)Partner – Podiumsdiskussion
Jörn Brinkhus, Zur rechtssicheren Onlinestellung von urheberrechtlich geschütztem Kulturgut. Die Regelungen für nicht-verfügbare Werke und das öffentliche Archivwesen
Dominik Dockter, Christian Hellwig und Ben Rieger, Archivalische Quellen zum (post-)kolonialen Erbe in Niedersachsen und Bremen. Ein Projektbericht
Aus der Arbeit der Archive
Arne Hoffrichter, Der „welfische“ Adel als Erinnerungsgruppe nach 1866: Gutsarchive als Fundus imaginierter Kontinuität
Holger Berwinkel, 100 Jahre Universitätsarchiv Göttingen. Produkt und Voraussetzung der Forschung
VANB-Angelegenheiten
Lars Nebelung, Bericht aus der Mitgliederversammlung des VANB e. V. am 4. Juni 2025
Auszug aus dem Heiratsregister von Bad Essen (NLA OS, Rep 492, Nr. 8004, 11/1945)
Bad Essen blieb im Zweiten Weltkrieg weitgehend von Zerstörungen verschont. Dennoch war der Ort unmittelbar von den Folgen des Kriegsendes betroffen. Wie in vielen Gemeinden der britischen Besatzungszone befanden sich hier nach 1945 zahlreiche sogenannte Displaced Persons (DPs) – Menschen, die sich infolge von Krieg, Verschleppung und Zivilzwang außerhalb ihrer Heimat befanden. Ein Teil von ihnen war polnischer Staatsangehörigkeit. Während der deutschen Besatzung wurden sie als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ins Deutsche Reich deportiert. Nach Kriegsende wurden sie in Sammelunterkünften untergebracht, die in den Quellen als „polnisches Lager“ bezeichnet werden.
Diese Lager dienten der Versorgung und Registrierung der Betroffenen sowie der Vorbereitung ihrer Rückführung oder Auswanderung. Viele Menschen kehrten jedoch nicht sofort in ihre Herkunftsregionen zurück. Unsichere politische Verhältnisse, zerstörte Infrastruktur und neue Grenzziehungen führten dazu, dass zahlreiche polnische Displaced Persons über längere Zeit vor Ort verblieben.
Ein Standesamtsregister aus Bad Essen, das kürzlich in das Niedersächsische Landesarchiv übernommen wurde, dokumentiert diese Situation auf eindrucksvolle Weise. In den Einträgen ab Herbst 1945 häufen sich Eheschließungen, bei denen als Wohnort der Verlobten „polnisches Lager“ angegeben ist. Trauzeugen stammen häufig ebenfalls aus dem Lagerumfeld und sind dem Standesamt als Dolmetscher dienlich. Mehrfach wird vermerkt, dass die Identität der Brautleute dem Standesbeamten „auf Grund [der] Aufgebotsverhandlung bekannt“ sei – ein Hinweis darauf, dass Ausweisdokumente oft fehlten und die Feststellung der Identitätsdaten auf Zeugenaussagen beruhte.
Die Herkunftsorte der Eheschließenden liegen überwiegend in den Regionen Posen, Schlesien und anderen Teilen Polens. Diese Angaben spiegeln die Herkunft vieler während des Krieges verschleppter Arbeitskräfte wider.
Auffällig ist zudem, dass in mehreren Fällen Kinder erst nachträglich anerkannt wurden. Solche Legitimationsvermerke deuten darauf hin, dass Beziehungen bereits vor der standesamtlichen Eheschließung bestanden. Die nachträgliche Anerkennung diente der rechtlichen Absicherung der Familienverhältnisse und war insbesondere für die staatsrechtliche Stellung der Kinder von Bedeutung.
Geburteneinträge aus späteren Jahren weisen darauf hin, dass polnische Displaced Persons teilweise über längere Zeit in Bad Essen verblieben sind. Dies entspricht der historischen Situation: Viele DPs warteten auf Rückkehrmöglichkeiten oder zögerten aufgrund politischer Veränderungen in ihren Herkunftsgebieten eine Rückkehr hinaus.
Die Einträge verdeutlichen zugleich den sozialen Kontrast der unmittelbaren Nachkriegszeit. Zwischen den zahlreichen Eheschließungen polnischer Lagerbewohner findet sich die Trauung eines Angehörigen des Adels. Diese Gleichzeitigkeit des Seins verweist auf die räumliche und administrative Nähe sehr unterschiedlicher sozialer Gruppen im lokalen Alltag.
Auch administrative Veränderungen lassen sich im Register ablesen. Unmittelbar nach Kriegsende erscheint in den Eheformulierungen zur Hoheitsgewalt „im Namen des Reiches“ der Zusatz „und der englischen Militärregierung“. Diese Ergänzung dokumentiert den Übergang der staatlichen Hoheitsgewalt auf die britische Besatzungsmacht und deren Einfluss auf standesamtliche Verfahren. Parallel dazu ist eine Veränderung der Handschrift und Schreibweise festzustellen, was auf personelle Wechsel im Standesamt hindeuten könnte.
Administrative Veränderungen lassen sich im Register u.a. an handschriftlichen Ergänzungen erkennen (NLA OS, Rep 492, Nr. 8004, 11/1945)
Mit dem fortschreitenden Abbau der DP-Lager und der Rückkehr beziehungsweise Auswanderung ihrer Bewohner verloren diese Einträge in den folgenden Jahren wieder an Bedeutung. Gleichwohl dokumentieren sie eine Phase des Übergangs, in der sich globale Ereignisse unmittelbar im lokalen Raum niederschlugen.
Das Standesamtsregister der Gemeinde Bad Essen macht damit sichtbar, wie Menschen nach Jahren des Zwangs, der Entwurzelung und der Unsicherheit begannen, familiäre Strukturen neu zu ordnen und rechtlich abzusichern. Hinter den nüchternen Verwaltungsvermerken stehen individuelle Lebensgeschichten von Verlust und Neubeginn. Zugleich spiegeln die Einträge den administrativen und gesellschaftlichen Wandel der frühen Nachkriegszeit wider.
Solche Quellen erinnern daran, dass Archive nicht nur amtliche Vorgänge dokumentieren, sondern auch Zeugnisse menschlicher Erfahrungen bewahren. Sie eröffnen Perspektiven auf Migration, Integration und das Wiederaufkeimen ziviler Strukturen nach Krieg und Gewalt – Themen von bleibender historischer und gesellschaftlicher Relevanz.
Am 08. März 2026 öffnet das Niedersächsische Landesarchiv Abteilung Osnabrück von 11 – 16 Uhr seine Türen auch außerhalb der Öffnungszeiten: Der Tag der Archive wird alle zwei Jahre vom Verband deutscher Archivarinnen und Archivare ausgerufen. Das diesjährige Motto lautet „Alte Heimat – neue Heimat“. Neben Vorträgen, Informationsständen und einem Büchertisch des Historischen Vereins wird bei Magazinführungen unter anderem auch das Heiratsregister aus Bad Essen zu sehen sein. Zum gemeinsamen Programm mit dem Diözesanarchiv Osnabrück gelangen Sie hier.
Archivalie des Monats Dezember 2025 (Stadtarchiv Lingen)
Der Dortmund-Ems-Kanal bei Nacht mit der 1899 errichteten Drehbrücke an der Lindenstraße. (Stadtarchiv Lingen)
Wie in anderen Städten auch hatte es in Lingen ursprünglich eine Wachpflicht für sämtliche männliche Einwohner gegeben. Doch wuchs der Widerstand gegen diese lästige Pflicht, und insbesondere die städtische Oberschicht suchte sich davon zu befreien. Schließlich gab auch die Stadt Lingen das alte System auf und stellte bezahlte Nachtwächter ein. Im 18. Jahrhundert hatte man vier städtische Nachtwächter. Unterwegs waren sie entweder mit einer hölzernen Ratel oder Ratsche, wie sie auch im ostfriesischen und niederländischen Raum üblich waren, oder mit einem Blashorn. Entsprechend unterschied man „Ratelwächter“ auf der einen Seite und „Blasewächter“ oder „Hornwächter“ auf der anderen. Erkennbar waren sie an ihrer Amtskleidung, den „NachtRöcken“. Der Lingener Chronist Johann Christoph Gabel berichtet 1787, dass „die Wächter alle halbe und ganze Stunden radeln oder rufen und die Zeit anzeigen müssen“.
1737 starb der alte Ratelwächter Haine. Gleich am nächsten Tag erschien der Kleidermacher Christoff Carl vor dem Magistrat und bat angesichts seiner Armut darum, die Nachfolge antreten zu dürfen. Der Magistrat stimmte zu, und so musste sich Carl eidlich verpflichten, dass er „alle stunde beharlig auff alle gaßen patrolliren“, mit seiner Ratsche „alle verdachtige Ohrtere gnau besichtigen“ und, soweit es in „seynem Vermogen“ stehe, alles zum Nutzen der Stadt befördern werde. Noch im selben Jahr starb auch der Blasewächter Osewalt. Der andere Blasewächter Jan Schulte genannt KoeJan hatte während dessen sechswöchiger Krankheit das nächtliche Wachtblasen für ihn übernommen und das eingesammelte Geld mit Osewalts Witwe geteilt. Nun bat er darum, noch bis Ostern das „nacht wacht blasen“ allein zu übernehmen. Der Magistrat war einverstanden, betonte aber, dass Osewalts Witwe weiterhin beteiligt werden müsse und Schulte, wenn er seiner Arbeit nicht gerecht werde, mit derben Strafen zu rechnen habe.
Wie der Henker und der Gefängniswärter gehörte der Nachtwächter zu den unehrlichen Berufen. Zur fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz kam eine notorisch schlechte Vergütung. Dies stand allerdings in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Nachtwächter für die städtische Sicherheit. Diese Diskrepanz konnte sich nur negativ auf ihre Zuverlässigkeit auswirken. Entsprechend hoch waren die angedrohten Strafen bei Versäumnissen. 1746 wurden alle vier Nachtwächter auf das Alte Rathaus zitiert und angemahnt, von 9 Uhr abends bis zum morgen (im Winter bis 4 Uhr) „ihre Stunde zu blasen und zu rädeln“ und alles ordentlich zu observieren. Sollte ein Feuer in der Stadt ausbrechen oder ein anderes Unglück geschehen und herauskommen, dass sie ihre Wacht vernachlässigt hätten, sollten sie „derbe bestraffet“ und gegebenenfalls sogar „nach Wesel geschicket und an die Carre geschloßen“ werden. Gemeint ist eine Karrenstrafe, bei der man zum Arbeiten an einen Karren gekettet wurde. Freilich versprachen die vier Nachtwächter, wachsam zu bleiben.
In eine ganz ähnliche Richtung ging die Eidesformel der Lingener Nachtwächter, die spätestens ab 1750 Anwendung fand. Sie lautete für die Blasewächter (in hochdeutscher Übersetzung):„Ich N.N. gelobe und schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, dass ich als bestellter Nachtwächter sorgfältig und treufleißig jede zweite Nacht im Winter (also von Michaelis bis Ostern) meinen Dienst tun wolle; des Abends um 9 Uhr mit Blasen durch alle Straßen und Örter der Stadt anfangen und alle Stunde bis morgens um 4 Uhr inklusive ohne Unterlass fortfahren wolle; zur Verhütung von Feuergefahr, Diebereien und sonstigen Exzessen treufleißige Acht haben wolle; und auch ebenso von Ostern bis Michaelis verfahren wolle, jedoch in dieser Zeit nur von 10 Uhr Abends bis 3 Uhr morgens alle Stunde blasen und die Wacht halten wolle; und außerdem mich in meinem Dienst betragen wolle, wie es einem christlichen, ehrlichen und aufrichtigen Nachtwächter eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesus Christus.“
Die Lingener Burgstraße im Mondlicht. (Stadtarchiv Lingen)
Norm und Praxis wichen allerdings durchaus voneinander ab. 1771 stellte der Magistrat fest, dass die Nachtwächter „aller vom Magistrat geschehenen Erinnerungen ohngeachtet ihr devoir sehr schlecht verrichten“. In einer Märznacht des Jahres 1784 kam es zu einem weiteren Zwischenfall. Beim Regierungsdirektor wurden die Fenster eingeschlagen, und Nachtwächter Stein musste zugeben, dass seine Frau und sein Sohn für ihn den Nachtdienst geleistet hatten, weil er selbst als Bote außer Landes gewesen wäre. 1802 verlangte der Magistrat gar eine schriftliche Verpflichtung, die Saumseligkeiten im Dienst fortan zu unterlassen. Alle vier Nachtwächter unterschrieben mit Kreuzen, keiner von ihnen konnte lesen oder schreiben. 1805 dann beschwerte sich der Akziseinspektor Leesemann, der hinter der Lateinschule wohnte. Bei ihm sei in der Nacht eingebrochen worden, die Nachtwächter aber habe er um Mitternacht das letzte Mal gehört. Solche Nachtwächter, so Leesemann, verdienten wohl eher Nachtschläfer genannt zu werden.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Aufgaben der Nachtwächter zunehmend auf die Polizei über. Die Bezeichnung „Nachtwächter“ verschwand schließlich ganz. Stattdessen wurden 1919 zwei „Nachtpolizeibeamte“ bzw. „Hilfspolizeibeamte für den Nachtwachdienst“ eingestellt. Sie bekamen ein Dienstfahrrad ausgehändigt und 1921 wurden ihnen drei Begleithunde zur Seite gestellt.
Glimme, Martina: „Slaept niet die daer waeckt“. Von Nachtwächtern und Türmern in Emden und anderswo. Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung im Ostfriesischen Landesmuseum/ Emder Rüstkammer (Veröffentlichungen des Ostfriesischen Landesmuseums und Emder Rüstkammer 11), Oldenburg 2001
Hilkenbach, Friedrich: Lingen, Land und Stadt. Aus einer Chronik 1787, in: Heimat- und Verkehrsverein Lingen-Ems (Hg.): Lingener Heimatkalender auf das Jahr 1951, S. 37-50.