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Asylindustrie unter Verdacht: Wiener Verein soll Gerichte jahrelang genarrt haben

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Vorschau ansehen Ein Wiener Asylverein soll Behörden und Gerichte jahrelang mit erfundenen Geschichten getäuscht haben. Der Fall zeigt, wie verwundbar ein System ist, das guten Glauben zur Geschäftsgrundlage macht.
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DRAMA IN LOHR: Gericht gibt Thomas Krebs recht – doch für seinen Vater könnte es zu spät sein

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Vorschau ansehen Wie Pressecop24 berichtet, sorgt der Fall des Maßregelvollzugspatienten Thomas Krebs erneut für Entsetzen. Ausgerechnet an dem Tag, an dem ihn ein Gerichtsbeschluss erreicht haben soll, der die Verweigerung eines Besuchs bei seinen Eltern als rechtswidrig bewertet, überschlagen sich die Ereignisse: Nur wenige Stunden später musste sein Vater nach Angaben aus dem Umfeld der Familie notfallmäßig […]
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Florida verklagt OpenAI: Jetzt soll Sam Altman persönlich haften

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Vorschau ansehen Florida wirft OpenAI und CEO Sam Altman vor, ChatGPT aggressiv vermarktet und Risiken für Kinder, Nutzer und Öffentlichkeit verschwiegen zu haben. Der Staat verlangt Schadenersatz und ein Ende angeblich gefährlicher Geschäftspraktiken.
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Legendäre Anwältin Erin Brockovich greift KI-Rechenzentren an

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Vorschau ansehen Erin Brockovich sammelt landesweit Beschwerden gegen KI-Rechenzentren. Anwohner klagen über Geheimhaltung, Dauerlärm, Wasserverbrauch, höhere Stromkosten und sinkende Grundstückswerte.
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KI-Treffer reicht nicht für Haft: Richter bremst Gesichtserkennung des BKA

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Vorschau ansehen Ein Amtsgericht in Reutlingen hat einen Haftbefehl abgelehnt, weil der Verdacht maßgeblich auf einer nicht nachvollziehbar dokumentierten Gesichtserkennungssoftware beruhte. Noch bremsen Richter. Die Frage ist: wie lange noch?
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Hammerbanden-Terrorchefin klammheimlich aus Haft entlassen

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Lina Engel die Chefin der linken Terrorgruppe genannt Hammerbande wurde nunmehr auf Anordnung des Bundesgerichtshofes klammheimlich aus der Haft entlassen.

Bei den Überfällen der Hammerbande wurden „andersdenkende“ Mitmenschen ins Koma geprügelt, die Opfer sind für den Rest ihres Lebens gezeichnet, auch wenn es Gottlob keine Todesopfer zu beklagen gab.

Genießt Linksterror Narrenfreiheit?

Es ist fraglos schwer zu glauben, dass die Anführerin der linksautonomen Hammerbande, Lina Engel, auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs soll sie angeblich eine positive Sozialprognose aufweisen. Dazu heißt es in der entsprechenden Presseerklärung, wie folgt.

„Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte der Bande vorgeworfen, „als Mitglieder oder Unterstützer einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, gezielt Andersdenkende körperlich attackiert zu haben.

In der Öffentlichkeit hat sich die linke Terrorgruppe dieser Verdächtigen als „Hammerbande“ einen traurigen Namen gemacht. Deren Überfälle, so die Anklage, seien in der Regel intensiv vorbereitet worden, darunter Ausspähungen von Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer, die dann mit brutaler Gewalt bearbeitet wurden. Dabei kamen wiederholt auch Schlagwerkzeuge, wie eben Hämmer, zum Einsatz. Das Leben der Attackierten wurde zweifellos riskiert.

Dennoch gibt es nun für Rädelsführerin der Links-Terroristen Lina E. ein happy end mit vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis. Die Sächsische Zeitung schrieb dazu, „zuletzt hat sie, nach rund zwei Dritteln ihrer Haftstrafe, einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG Dresden entschied darüber nach Angaben eines Sprechers dann Ende März zu Gunsten von E.“ Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ist die Sache nun jedoch offiziell.



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Spielerschutz Deutschland: Bilanz nach vier Jahren Glücksspiel-Staatsvertrag

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Gut gemeint, aber auch gut gemacht? Eine kritische Bilanz des deutschen Spielerschutzes zwischen Bürokratie, Schwarzmarkt und Spielsuchtprävention.

Selten ist eine deutsche Reform so wortreich angekündigt und so kläglich am eigenen Anspruch gescheitert wie der Spielerschutz im Online-Glücksspiel. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 versprach der Bund nichts Geringeres, als das Wildwest-Image der Branche ein für alle Mal zu beerdigen. Vier Jahre später ist von dieser Ankündigung nicht viel übrig. Was den Spieler schützen sollte, treibt ihn heute mit, überwacht ihn und treibt ihn nicht selten direkt in jene Strukturen, vor denen er bewahrt werden sollte. Wer das nicht glaubt, kann es alle sechs Monate in einer neuen Studie nachlesen.

Doch was wollte der Gesetzgeber ursprünglich erreichen, und ab welcher Schraubenumdrehung ist aus Schutz pure Bevormundung geworden?

Der gute Ansatz: Was der Schutz auf dem Papier verspricht

Auf dem Papier wirkt der deutsche Spielerschutz vorbildlich. Lizenzpflicht für sämtliche Anbieter, ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Spieler über alle Plattformen hinweg, eine bundesweite Sperrdatei namens OASIS, Werbebeschränkungen, ein Panikknopf, ein laufender Realitäts-Check während des Spiels. Das Maßnahmenpaket des Glücksspielstaatsvertrags 2021 liest sich wie eine Wunschliste der Suchtprävention. Hinzu kommt: Anbieter ohne deutsche Lizenz dürfen ihre Dienste hierzulande gar nicht mehr legal anbieten, und die zentrale Aufsicht durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll dafür sorgen, dass aus Vorgaben echte Realität wird.

Das ist eine grundlegende Verbesserung gegenüber der Lage vor 2021, als sich Online-Glücksspiel in einer rechtlichen Grauzone abspielte. Wer heute legal in Deutschland Slots spielen möchte, kann das mit einem klaren Schutzrahmen tun. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen verweist darauf, dass strukturelle Limits wie verbindliche Einzahlungsgrenzen messbar zur Reduzierung problematischen Spielverhaltens beitragen können.

Wenn Schutz zur Schikane wird

Soweit die Theorie. In der Praxis fühlen sich viele Spieler durch die Regulierung weniger geschützt als bevormundet. Das einheitliche Limit von 1.000 Euro gilt anbieterübergreifend, was bedeutet, dass schon der gelegentliche Spieler mit mittlerem Einkommen auf jede Form von Flexibilität verzichten muss. Wer einen verifizierten Limit-Antrag stellt, muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, ein bürokratischer Akt, der in keiner anderen europäischen Jurisdiktion in dieser Form existiert.

Hinzu kommen die Anbindung an das zentrale Limit-System LUGAS und eine 5,3-prozentige Steuer auf jeden einzelnen Slot-Einsatz, die nicht auf den Gewinn, sondern auf den Wetteinsatz erhoben wird. Das Ergebnis sind Auszahlungsquoten von häufig nur noch 85 bis 90 Prozent, während international zwischen 95 und 97 Prozent üblich sind. Initiativen wie die Kampagne Check Dein Spiel der BZgA leisten parallel sinnvolle Aufklärungsarbeit, doch der eigentliche regulatorische Apparat hat sich derart verselbstständigt, dass die ursprüngliche Schutzlogik kaum noch erkennbar ist.

Das Problem ist nicht der Schutzgedanke. Das Problem ist eine Umsetzung, die den mündigen Erwachsenen schon im Ansatz nicht mehr ernst nimmt, sondern als potenziellen Patienten behandelt.

Der unsichtbare Verlierer: Wie der Schwarzmarkt vom Spielerschutz profitiert

Genau hier liegt die bittere Pointe der deutschen Glücksspielregulierung. Je restriktiver der legale Rahmen, desto attraktiver wird der unregulierte Markt. Eine vielzitierte Marktanalyse des Branchendienstes Yield Sec im Auftrag des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV) bezifferte den Schwarzmarktanteil am deutschen Online-Casino-Umsatz für 2024 auf rund vier Milliarden Euro Bruttospielertrag. Die Kanalisierungsrate, also der Anteil der legal in Deutschland gespielten Einsätze, lag dabei nur knapp über fünfzig Prozent. Anders formuliert: Jeder zweite Euro, den deutsche Spieler in Online-Slots versenken, fließt an völlig unregulierte Anbieter.

Spieler, denen das Einzahlungslimit zu rigide oder die Spielauswahl zu schmal ist, weichen auf Plattformen aus, die in Malta, Curaçao oder Anjouan lizenziert sind und kaum mehr Schutzstandards einhalten als das jeweilige Mindestmaß ihrer Heimatregulierung. Wer dort landet, hat keinen Zugriff auf OASIS, keinen verbindlichen Limit-Mechanismus, keine deutschsprachige Aufsichtsbeschwerde. Im Gegenteil: Die Hürden, an die der deutsche Gesetzgeber so hohe Erwartungen geknüpft hat, wirken nun wie ein Treibstoff für die Konkurrenz im Ausland. Spielerschutz, der die schutzbedürftigsten Spieler in unkontrollierte Strukturen zwingt, verfehlt seinen Anspruch nicht versehentlich, sondern systembedingt.

Die strukturelle Parallele zu anderen Politikfeldern ist offensichtlich. Wie die Analyse darüber, warum Deutschland Investoren verliert, aufzeigt, folgt die deutsche Regulierungspraxis immer wieder demselben Muster: Wer die bürokratische Daumenschraube zu fest dreht, vertreibt nicht nur Kapital, sondern auch Kunden. Der Glücksspielsektor liefert dafür ein Lehrbuch-Beispiel.

Online Casinos Deutschland: Was lizenzierte Anbieter im legalen Rahmen tatsächlich leisten dürfen

Die deutschen Lizenzanbieter selbst sind in einer schwierigen Lage. Sie tragen die volle Last der Regulierung, müssen mit reduzierten Auszahlungsquoten gegen graue Plattformen bestehen und werden gleichzeitig von der Politik selten als Verbündete im Spielerschutz wahrgenommen. Dabei bieten ausgerechnet diese Anbieter denjenigen Spielern, die bewusst in einem regulierten Umfeld bleiben wollen, einen klaren Mehrwert: nachvollziehbare Identitätsprüfung, dokumentierte Einsatzhistorie, geregelte Auszahlungswege und Zugriff auf OASIS.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Lizenznehmer in Deutschland derzeit tatsächlich operieren, ist auf spezialisierte Vergleichsportale als Transparenz-Werkzeug angewiesen. Eine aktuelle Übersicht zugelassener Slot-Anbieter bei deutschen Online Casinos macht sichtbar, wie weit das verbliebene legale Angebot bereits geschrumpft ist. Tischspiele wie Roulette oder Blackjack sowie Live-Casino-Formate sind im legalen deutschen Rahmen gar nicht enthalten, was die Diskrepanz zwischen Spielerwünschen und regulatorischem Angebot zusätzlich verschärft.

Diese strukturelle Schmalheit ist im internationalen Vergleich auffällig. Während andere EU-Staaten den lizenzierten Anbietern bewusst ein konkurrenzfähiges Produktportfolio ermöglichen, hat sich Deutschland für ein Minimum entschieden. Das mag einer engen Lesart des Schutzgedankens folgen, treibt aber genau jene Spieler, die mehr als nur Slots suchen, geradewegs in den Schwarzmarkt.

Fazit: Schutz darf kein Selbstzweck sein

Der Spielerschutz des deutschen Gesetzgebers ist gut gemeint, aber er ist krachend schlecht gemacht. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags steht eine ernüchternde Bilanz: Der legale Rahmen schützt diejenigen, die ohnehin verantwortungsbewusst spielen, und liefert die schutzbedürftigen Spielergruppen einem Schwarzmarkt aus, der keine einzige Schutzregel kennt. Wer diesen Ansatz heute noch verteidigen will, muss erklären, warum ein erklärtes Ziel ausgerechnet durch die gewählten Mittel ins exakte Gegenteil verkehrt wird.

Was bleibt, ist eine Aufgabe für die nächste Reformrunde, und sie duldet keinen weiteren Aufschub: realistische Einzahlungslimits, ein konkurrenzfähiges Produktangebot der deutschen Online Casinos im legalen Rahmen, weniger Bürokratie und stattdessen ein konsequenter Vollzug gegen illegale Anbieter. Spielerschutz darf kein bürokratisches Selbstzweck-Konstrukt sein, das in seiner Umsetzung mehr Schaden als Nutzen produziert. Er muss messbar dort wirken, wo Menschen tatsächlich vor Spielsucht geschützt werden müssen, und nicht dort, wo Behörden mit seinem Etikett ihre eigene Existenz rechtfertigen.



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Sommerschlussverkauf bei der Staatsbürgerschaft

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Europas neuer Eiserner Vorhang + Rakete bei Startversuch explodiert – Cape Canaveral schwer beschädigt + Belgisches Urteil sprengt Tabu – Gericht erklärt belegbare Fakten zum „kriminellen Vorsatz“ + Geheimgutachten: Steinmeier förderte Islamismus-nahen Verein mit Millionen + ÖSTERREICH: Millionen-Schock für Autohändler: Finanzministerium fordert Covid-Hilfen zurück

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Europas neuer Eiserner Vorhang

Um an der Ostflanke auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, entsteht auf deutschem Boden in Münster (NRW) ein völlig neues Hauptquartier, das Nato-Truppen möglichst schnell in Richtung Osten verlegen soll.

Dort, im Deutsch-Niederländischen Corps, liegt dann die Verantwortung für die Verteidigung Estlands und Lettlands. Ein zweites, bereits bestehendes Hauptquartier in Stettin ist für Polen und Litauen zuständig. (…)

Die Fähigkeit, sofort und koordiniert zu reagieren, wird verstärkt. Es gehe darum, „schnell große Truppenverbände“ einzusetzen, so ein Militärbeamter zur Nachrichtenagentur Reuters. (…)

Unter der Befehlsgewalt der Spezialisten in Münster können das bis zu 60.000 Nato-Soldaten sein. Derzeit verfügt das Bündnis an der Ostflanke über acht multinationale „Battlegroups“ – drei sind es im Baltikum. In Litauen baut Deutschland eine Brigade mit bis zu 4800 Soldaten auf. Insgesamt werden es im Baltikum und Polen gut 24.000 dauerhaft stationierte Nato-Soldaten sein. Für Lange stellt das neue Hauptquartier Führungsfähigkeit und klare Zuständigkeiten her. Via bild.de

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Rakete bei Startversuch explodiert – Cape Canaveral schwer beschädigt

Hier einige der bisher besten Aufnahmen der heutigen Explosion der Blue-Origin-Rakete „New Glenn“ während eines statischen Triebwerkstests am Startkomplex 36 (LC-36) in Cape Canaveral, Florida.

LC-36 scheint erheblich beschädigt worden zu sein; mehrere Türme und andere Strukturen wurden vollständig zerstört. Die Reparaturarbeiten durch Blue Origin, die NASA und die US-Weltraumstreitkräfte werden voraussichtlich Monate, wenn nicht sogar über ein Jahr dauern.

Here’s our video of the explosion at Launch Complex 36. It happened about 9 pm ET (0100 UTC) as Blue Origin was beginning a static fire test of its New Glenn rocket.

Watch live views: https://t.co/tm2wZQmAVD pic.twitter.com/PmbgQC6Qmq

— Spaceflight Now (@SpaceflightNow) May 29, 2026

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Sommerschlussverkauf bei der Staatsbürgerschaft

Das unaufhörliche Gerede von „konsequenten Rückführungen“ und „harten Abschiebungen“ können wir endgültig in den Wind schreiben. Das Migrationsproblem in Deutschland wird gelöst! Es gibt nämlich schlicht bald keine Ausländer mehr im Land. Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, alle illegalen Einwanderer einzubürgern.

Ein afrikanischer Migrant in Berlin hält einen deutschen Pass in der Hand.

Man muss den Rechenkünstlern in den Amtsstuben eines lassen: Wenn es um historische Rekorde geht, liefern sie. Über 309.000 Einbürgerungen allein im Jahr 2025. Ein einsamer Spitzenwert im real existierenden Absurdistan. Während Brücken bröseln, die Wirtschaft schrumpft und PISA-Ergebnisse im Keller reifen, läuft die Bundesdruckerei zur Höchstform auf. Fast 40.000 neue Staatsbürger allein in Berlin – eine Verdopplung im Handumdrehen. Der rote Pass mit dem Adler als Gratis-Beilage zum Wocheneinkauf. Weiterlesen auf anonymousnews.org

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Wahrheit jetzt strafbar: Belgisches Urteil sprengt Tabu – Gericht erklärt belegbare Fakten zum „kriminellen Vorsatz“

Ein belgisches Gericht hat den Aktivisten und früheren Parlamentarier Dries Van Langenhove verurteilt — wegen „Hassrede“. Leider ist das allein noch nichts Neues in unseren Zeiten, und es wäre auch keinen Artikel mehr wert, weil wir uns an diesen Wahnsinn schon gewöhnt haben – womit ich mich ausdrücklich nicht ausnehme.

Aber dieser konkrete Fall hat eine Besonderheit, die einen umhaut. Die ich zuerst kaum glauben wollte. Aber die man schwarz auf weiß nachlesen kann. Der Richter schrieb in seinem Urteil:

„Auch wenn alle Aussagen von Van Langenhove auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, ändert das nichts am kriminellen Vorsatz.“

Lesen Sie diesen Satz noch einmal. Langsam. Das ist eine völlig neue Dimension. Bisher tat die Justiz immer noch so, als ging es um „Falschbehauptungen“. Jetzt ist die Maske gefallen. (…) Van Langenhove hatte im Februar 2024 an der Katholischen Universität Leuven einen Vortrag gehalten — über Einwanderung, Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot. Alles belegt, alles mit Quellen. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem wegen „Aufstachelung zum Hass“. Die Strafe: 4.000 Euro Geldstrafe. Ins Gefängnis musste er diesmal nur wegen einer juristischen Formalie nicht — zur ausdrücklichen Frustration des Richters, wie Van Langenhove selbst berichtet. Weiterlesen auf reitschuster.de

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Geheimgutachten: Steinmeier förderte Islamismus-nahen Verein mit Millionen

Unter Außenminister Frank-Walter Steinmeier erhielt der Islamismus-nahe Verein „Islamic Relief Deutschland“ Millionen an Fördergeldern.

Wie „Focus online“ unter Berufung auf einen bislang geheim gehaltenen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2019 berichtet, wurden 8,45 Millionen Euro Fördermittel überprüft. Insgesamt überwies die Bundesregierung 15 Millionen Euro an den Verein.

Herausgegeben wurde der teils geschwärzte Bericht nach einer Klage der Islamismus-Kritikerin Seyran Ateş. Der Bundesrechnungshof kritisiert darin erhebliche Mängel bei der Kontrolle der Mittelverwendung. Beanstandet wird auch ein Verstoß gegen Vorgaben zur Terrorismusfinanzierung.

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ÖSTERREICH: Millionen-Schock für Autohändler: Finanzministerium fordert Covid-Hilfen zurück

Konkret geht es um den sogenannten Umsatzersatz, eine milliardenschwere Wirtschaftshilfe während der Corona-Pandemie, berichtet der Kurier. Unternehmen, die während der Lockdowns schließen mussten, erhielten damals finanzielle Unterstützung, um Umsatzausfälle abzufedern.

Nun prüft das Finanzministerium die Förderungen erneut. Mehrere Autohäuser haben bereits Rückforderungsbescheide erhalten. Laut Branchenangaben bewegen sich die Forderungen pro Betrieb teilweise im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Zusätzlich werden Zinsen verrechnet – rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Auszahlung im Jahr 2020.

(…) Die Rückforderungen könnten nicht auf die Autobranche beschränkt bleiben. Laut Finanzministerium sind weitere Prüfungen quer durch verschiedene Branchen möglich. Scharfe Kritik kommt von der Wirtschaftskammer. Bianca Dvorak spricht von einer „miserablen und toxischen Situation“ für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus Sicht der Branche seien die Rückforderungen kaum nachvollziehbar. Weiterlesen auf exxpress.at

+++ REALSATIRE +++

Danke Estland, Finnland und Luxemburg!

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Hier geht’s zu den Short News von gestern:

Pistorius plant Rückkehr der Reservepflicht

 




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Darf der Kanzler „Lackaffe“ genannt werden?

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Es handelt sich beim „Lackaffen“ um eine eher harmlose, keinesfalls aber humorlose Bezeichnung für eine Person, die einem speziellen Anlass entsprechend so „overdressed“, man könnte auch sagen „überkandidelt“, daherkommt, dass er oder sie die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das unpassende, übertriebene Outfit lenkt, anstatt auf den Zweck der Begegnung.

Von CONNY AXEL MEIER | Dass der dünnhäutige Bundeskanzler hunderte Strafanzeigen wegen „Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede gegenüber Personen des politischen Lebens“ nach dem 2021 verschärften Paragraph 188 StGB gestellt hat und noch stellt, ist hinreichend bekannt. Unvorstellbar, dass beispielsweise ein Helmut Kohl oder ein Franz Josef Strauß derart empfindlich auf harmlose Schmähungen reagiert hätten. Selbstbewusste Politiker reagieren auf banale Anfeindungen weitaus souveräner. Selbst ein Helmut Schmidt oder ein Gerhard Schröder hatten eher ein dickes Fell.

Die angenommene Beleidigungsfähigkeit im Wandel der Zeit

Der Autor erinnert sich an eine Anekdote aus den frühen 1990er-Jahren, die er selbst erlebt hat. Bei einem beruflichen Termin mit dem 2013 verstorbenen früheren Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, begab sich folgendes zur Mittagszeit: Der OB lud uns, eine kleine Gruppe, spontan zu einem Lunch ein. Der gemeinsame Fußweg vom Rathaus über den Marktplatz zu einem gegenüberliegenden Bistro wurde begleitet von Beschimpfungen des OB durch herumlungernde und offensichtlich angetrunkene „Leute“, die den Stadtchef erkannten und ihn versuchten mit unangebrachten Schimpfwörtern zu provozieren. Rommel, der vorausging, drehte sich nur zu uns um und erklärte freundlich lächelnd: „Ich bin nicht beleidigungsfähig!“ Punkt!

Das politische Berlin steht am Abgrund. Der nichtmigrantische Anteil am Blätterwald der bunten Republik hat das wahre Ausmaß der Katastrophe erkannt und berichtet ausführlich darüber. Nicht über den Scherbenhaufen, den die Regierung hinterlässt und über die vorsätzliche Vernichtung des Landes, sondern darüber, dass der beleidigungsfähige Bundeskanzler von einem Facebook-Nutzer als „Lackaffe“ bezeichnet wurde und nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den Kommentator einen Strafbefehl über 30 Tagessätze verhängt hat (PI-NEWS berichtete).

Nun geht der Autor davon aus, dass sich demnächst das Amtsgericht Heilbronn mit der Angelegenheit befassen wird, falls der angebliche „Beleidiger“ dem Strafbefehl widerspricht. Es handelt sich dabei um dieselbe Staatsanwaltschaft, die in ähnlicher Sache – ein Rentner hatte den Kanzler der zweiten Wahl als „Pinocchio“ bezeichnet – unter Anteilnahme des gesamten Landes ein ähnlich banales Verfahren eingestellt hatte.

Nun hätte sich der so inkriminierte Ersteller des fraglichen Kommentars den Kanzler auch etwas vornehmer zur Brust nehmen können. „Schickimicki“, „eitler Fatzke“ oder, falls der Autor Österreicher ist, „Piefke“, hätten es auch getan. Der Autor kann nur vermuten, dass das Amtsgericht Heilbronn den Strafbefehl erwartbar bestätigen wird. Am Landgericht Heilbronn in zweiter Instanz (Schöffengericht) sieht es dann erfahrungsgemäß anders aus. Dort werden in vielen Fällen solch banale Justizpossen einfach eingestellt. Auf den Anwaltskosten bleibt der Betroffene dann aber trotzdem sitzen.

Kein sachlicher Zusammenhang?

Angeblich, so die Staatsanwaltschaft, wäre hier, im Gegensatz zum „Pinocchio-Fall“, die Sache anders gelagert. Es sei wohl so, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“, teilte eine Sprecherin mit. Nun ist der sachliche Zusammenhang zweifelsohne gegeben. Als Nichtjurist steht es dem Autor natürlich nicht zu, eine zweifelsfreie juristische Bewertung abzugeben. Das ist auch nicht die Absicht. Aber ein sachlicher Zusammenhang lässt sich nicht abstreiten. Er ergibt sich schon aus der Tatsache, dass wegen einer Banalität – der Anlass des Besuchs war der Spatenstich für den örtlichen „Innovation Park Artificial Intelligence“ (IPAI) – neben einem personalintensiven Sicherheitsaufwand sogar ein zeitweiliges Flugverbot über der Stadt Heilbronn erlassen wurde. Das war sicher etwas seltsam und dem Anlass entsprechend, total überzogen.

Die öffentliche Wahrnehmung des Kanzlerbesuchs wurde so vorsätzlich überhöht und somit ins Lächerliche gezogen. Dementsprechend wurde das auch von den Lesern so kommentiert. Wegen einem Spatenstich solch einen Sicherheitsaufwand betreiben zu lassen, lädt geradezu ein, auch unsachlich zu antworten. Aber die Heilbronner Staatsanwaltschaft ist hier anscheinend humorlos. Eine „Ehrverletzung“ stand gar nicht im Vordergrund! Wäre der Bundeskanzler nicht extra mit dem Hubschrauber eingeflogen, um mit der Schaufel in der Hand einen Stein in die Erde zu legen, sondern hätte sich stattdessen um das Wohl des Landes gekümmert, also regiert anstatt Theater zu spielen, so hätte der Kommentar mit dem „Lackaffe“ möglicherweise tatsächlich als Ehrverletzung im Mittelpunkt stehen können.

Was ist ein Lackaffe?

Kommen wir zum Kern der Bedeutung des umstrittenen Wortes. Die weit verbreitete Annahme, der Begriff „Lackaffe“ wäre eine vorwiegend süddeutsche Adaption des französischen „la gaffe“, das so etwas wie „peinliches Missgeschick“ bedeutet, also einen Fauxpas, den man in der Öffentlichkeit begeht, macht durchaus Sinn, ist aber nicht gesichert.

Eine andere Herleitung sieht den Ursprung im oberdeutschen Wort „Lackel“. Damit wäre ursprünglich ein grober, ungehobelter junger Mensch oder ein großer Mann bezeichnet worden. Beide Erklärungen müssten unter normalen Umständen hinnehmbar sein. Aber was ist heutzutage noch normal?

Würde beispielsweise ein Donald Trump auf vorgebliche oder tatsächliche Verunglimpfungen, die weltweit täglich zur Genüge in den Propagandamedien verbreitet werden, so empfindlich reagieren wie der Kanzler der zweiten Wahl und dementsprechend massenweise Strafanzeigen schreiben lassen, dann käme er ja überhaupt nicht mehr dazu, mehrere Kriege gleichzeitig zu führen, die Grenzen vor den Invasoren zu schützen, mit Putin und Xi zu verhandeln um die Welt zu retten, Grönland zu annektieren und nebenbei noch den Ostflügel des Weißen Hauses zum Ballsaal umzubauen.

 

Conny Axel Meier (geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS wo auch dieser Beitrag erschien.




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