Eine Frau ist tot, 16 Menschen wurden verletzt, nachdem ein von einem Moslem gemieteter weißer Transporter am Rande des Berliner Christopher Street Days durch eine Menschenmenge raste. Die Spur führt zu einem polizeibekannten jungen Mann, den die Behörden der islamistischen Szene zurechnen. Und ausgerechnet am selben Tag marschierten Tausende queere Aktivisten durch Berlin und skandierten Parolen für jenes Gaza, in dem die islamistische Hamas herrscht und Homosexuelle um ihre Freiheit und Sicherheit fürchten müssen.
Kurz vor 22 Uhr fuhr der Täter das Fahrzeug über den Ahornsteig im Großen Tiergarten und erfasste mehrere Menschen. Eine Frau erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen, drei weitere Opfer schwebten nach Polizeiangaben in Lebensgefahr. Acht Menschen wurden schwer und fünf leicht verletzt, rund 30 weitere mussten psychologisch betreut werden. Der Wagen prallte anschließend gegen einen Baum, der Fahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß. Zudem prüfen die Ermittler Zeugenaussagen, wonach es nach der Anschlagsfahrt möglicherweise eine zweite Tatphase gegeben haben könnte – mehrere Menschen sollen Stichverletzungen aufgewiesen haben.
Der von der Polizei identifizierte Verdächtige sei polizeibekannt und werde der islamistischen Szene Berlins zugerechnet, erklärte Polizeisprecher Florian Nath. Nach Informationen der „Welt“ handelt es sich bei dem Mieter des Tatfahrzeugs um den 2005 geborenen Abdul B. Der junge Moslem soll erst im Mai 2026 aus dem Jugendarrest entlassen worden und den Behörden bereits in einem religiös motivierten Zusammenhang aufgefallen sein. Noch ist nicht bewiesen, dass der Fahrzeugmieter auch hinter dem Steuer saß. Doch schon die bisher bekannten Umstände lesen sich wie ein weiteres Kapitel aus der Chronik des deutschen Kontrollverlusts: polizeibekannt, vorbestraft, islamistisch und trotzdem offenbar frei genug, um einen Transporter zu mieten.
In der Nacht rückten schwer bewaffnete Spezialkräfte an der Meldeadresse Abdul B.s in Berlin-Schöneberg an. Die Beamten durchsuchten das Gebäude – doch der Gesuchte war nicht da. Vor dem Haus versammelten sich später Jugendliche und junge Männer aus dem Umfeld der dort lebenden Familie. Einer von ihnen behauptete gegenüber einem Reporter, Abdul B. habe bereits Monate zuvor mit Anschlagsplänen geprahlt und sich über seine Situation in Deutschland beklagt. Andere Anwesende sollen versucht haben, den Gesprächigen davon abzuhalten, weitere Einzelheiten preiszugeben. Noch sind das unbestätigte Zeugenaussagen – sollten sie sich bewahrheiten, müsste man diese Leute eigentlich als Mittäter einstufen. Denn sie wussten, was er vorhatte, und taten nichts dagegen.
Mehr als 2.200 Polizeikräfte waren beim Berliner CSD im Einsatz, darunter schwer bewaffnete und verdeckte Beamte sowie Einheiten aus anderen Bundesländern. Rund um den Tiergarten waren nach Polizeiangaben mehr als 250 sogenannte Zufahrtschutzelemente (auch bekannt unter dem Namen „Merkel-Poller“) aufgestellt worden. Trotzdem konnte der Transporter in den angeblich geschützten Bereich gelangen und dort Menschen überfahren. „Eigentlich konnte hier gar keiner reinfahren“, räumte Polizeisprecher Nath ein. Dieses „eigentlich“ steht inzwischen sinnbildlich für die deutsche Sicherheitsarchitektur: Eigentlich werden Extremisten überwacht, eigentlich schützen Poller solche Veranstaltungen und eigentlich müsste ein polizeibekannter Islamist nach seiner Entlassung besonders genau im Blick behalten werden.
Das Ergebnis dieses staatlichen Versagens war nun im Berliner Tiergarten zu sehen. Die Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor wurde abgebrochen, die Besucher wurden aufgefordert, den Bereich ruhig in Richtung Hauptbahnhof zu verlassen. Wo wenige Minuten zuvor noch getanzt und die angeblich grenzenlose Vielfalt gefeiert worden war, dominierten plötzlich Blaulicht, Absperrbänder und weinende Menschen. Auch der für den heutigen Sonntag geplante „Breakfast Market“ und die Aufräumaktion wurden abgesagt. Die üblichen politischen Beileidsbekundungen folgten umgehend – doch Anteilnahme ersetzt keine funktionierende Migrations- und Sicherheitspolitik.
Die politische Ironie dieses Tages könnte kaum bitterer sein. Parallel zum großen CSD zogen rund 7.000 Teilnehmer der linksextremistischen „Internationalist Queer Pride“ durch Gesundbrunnen und Wedding, um gegen Kapitalismus, Kolonialismus und Israel zu demonstrieren. Im vorderen Teil des Zuges marschierten nach Polizeiangaben Hunderte propalästinensische Aktivisten und riefen wiederholt „From the river to the sea, Palestine will be free“. Das Berliner Landgericht hatte die Parole als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas eingestuft, weshalb die Polizei einschritt und einen Tatverdächtigen festnahm. Als Unterstützer versuchten, ihn zu befreien, und Beamte bedrängten, wurde Pfefferspray eingesetzt und weitere Personen wurden festgenommen; auch ein Medienvertreter wurde aus dem Demonstrationszug heraus angegriffen.
Da marschieren Menschen unter Regenbogenfahnen ausgerechnet im Geiste einer Bewegung, deren Gesellschaftsmodell ihnen selbst kaum Luft zum Atmen ließe. Im Gazastreifen gilt für sexuelle Handlungen zwischen Männern weiterhin ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft. Rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, eine öffentliche homosexuelle Lebensweise oder gar eine Pride-Parade sucht man im Herrschaftsgebiet der Hamas vergeblich. Die Islamistenorganisation steht auf der Terrorliste der Europäischen Union und errichtete in Gaza kein Paradies der Vielfalt, sondern ein autoritäres Regime nach islamistischen Grundsätzen. Doch bei den linken westlichen Aktivisten wird diese Realität ausgeblendet, sobald sich die Hamas und ihre Sympathisanten als Gegner Israels präsentieren lassen.
Natürlich ist nicht jeder Teilnehmer des Berliner CSD ein Unterstützer der Hamas. Ebenso wenig ist jeder Muslim ein Islamist. Doch Teile der queeren Linken haben sich bewusst mit einer propalästinensischen Bewegung verbündet, in der Islamisten, Israelhasser und offene Hamas-Sympathisanten häufig den Ton angeben. Sie fordern Toleranz von der europäischen Mehrheitsgesellschaft, zeigen sich aber bemerkenswert tolerant gegenüber einer Ideologie unter religiösem Deckmantel, die Homosexuelle entrechtet und das Existenzrecht Israels bekämpft. Diese bizarre Allianz funktioniert allerdings nur so lange, wie die islamistische Realität weit entfernt erscheint.
Deutschland hat jahrelang Menschen aus islamischen Gesellschaften aufgenommen – und damit auch deren archaische Wert- und Moralvorstellungen. Islamistische Prediger, Parallelmilieus und radikalisierte Jugendgruppen konnten sich ausbreiten, während jeder Kritiker dieser Entwicklung als „islamfeindlich“ diffamiert wurde. Die Willkommenskultur hieß Millionen willkommen – doch sie war politisch und geistig nicht darauf vorbereitet, dass viele dieser Ankömmlinge nicht Teil der freien Gesellschaft werden, sondern deren Freiheiten verachten könnten.
Nun steht Berlin erneut vor den Trümmern seines bunten Selbstbildes. Eine Frau ist tot, zahlreiche Menschen kämpfen mit schweren Verletzungen, und die Fahndung nach einem Verdächtigen aus der islamistischen Szene läuft. Gleichzeitig demonstrieren queere Aktivisten für Gaza und weigern sich, den offenkundigen Widerspruch zwischen Regenbogenideologie und Islamismus überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wie oft müssen importierte Gewalttäter noch in europäische Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder Demonstrationen rasen, bevor Politik und Aktivisten ihre Lebenslügen aufgeben?
Das bayerische Justizministerium unter Georg Eisenreich (CSU) hat eingeräumt, dass es sich von der Bamberger Staatsanwaltschaft fortlaufend über den Stand der Ermittlungen gegen den im Berufungsverfahren freigesprochenen DK-Chefredakteur David Bendels wegen angeblicher Politikerbeleidigung unterichten ließ. Mehr noch: Das Ministerium gibt indirekt zu, gewusst zu haben, dass das bundesweit bekannt gewordene Faeser-Meme des Deutschland-Kuriers („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt war – und ist als oberste Justizaufsicht trotzdem nicht eingeschritten!
Auf entsprechende Anfragen des AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes, der dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages angehört, bestätigte das Ministerium mit fast einem halben Jahr Verspätung jetzt, dass die Staatsanwaltschaft auf Anforderung „regelmäßig zum Verfahrensstand“ berichtet habe.
Brisant: Auch Staatsminister Eisenreich ließ sich demnach über das Verfahren auf dem Laufenden halten – „eine Einflussnahme fand nicht statt“, beeilt sich sein Ministerium zu versichern.
Noch brisanter: Das Ministerium räumt indirekt ein Versagen im Hinblick auf seine Funktion als oberste Dienst- und Aufsichtsbehörde für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in Bayern ein!
Faeser Meme war zulässige Kritik
In der Antwort heißt es nämlich weiter: „Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte.“
Der Clou: Wissenslücken der bayerischen Justiz in Sachen Grundrechte sollen laut Ministerium jetzt durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen für Richter (zum Beispiel in Gestalt des Bamberger Amtsrichters Martin Waschner) und Staatsanwälte (zum Beispiel in Gestalt des früheren und jetzt beförderten Bamberger Staatsanwalts Alexander Baum) geschlossen werden. Im Klartext: Die Justiz im Freisstaat braucht Nachhilfe im Fach Meinungsfreiheit – unfassbar!
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Wenig verwunderlich: Verfahren aufgrund mehrerer Anzeigen wegen wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger sind im Sande verlaufen. Hintergrund: David Bendels war vom Amtsgericht Bamberg unter Amtsrichter Martin Waschner im April 2025 wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Dazu teilt das bayerische Justizministerium mit: „Gemäß Bericht der Staatsanwaltschaft Bamberg lagen dieser nach der Hauptverhandlung am Amtsgericht Bamberg vom 7. April 2025 insgesamt sechs von Privatpersonen erstattete Strafanzeigen u.a. wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger gegen die am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte vor. Um auch den Anschein mangelnder Objektivität von vorneherein auszuschließen, wurden die auf dieser Grundlage durch die Staatsanwaltschaft Bamberg eingeleiteten Ermittlungsverfahren verbunden und zur weiteren Bearbeitung durch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nach § 145 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Staatsanwaltschaft Hof zugewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren nach Beiziehung und Auswertung der Akten des betreffenden Strafverfahrens nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.“
„Fortbildungsangebote“ gegen Justiz-Willkür
AfD-Rechtsexperte Rene Dierkes zieht aus den Antworten des Ministeriums folgenden Schluss: „Die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf meine beiden Schriftlichen Anfragen zum Strafverfahren gegen David Bendels sind ein Musterbeispiel für den Selbstschutz der Justizbürokratie und die Verweigerung politischer Verantwortung. Anstatt Konsequenzen zu ziehen, werden das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft Bamberg unter Verweis auf ‚bestehende Fortbildungsangebote‘ sowie den späteren Freispruch faktisch von jeder Verantwortung freigestellt.“
Disziplinarmaßnahmen oder gar eine Richteranklage gegen Richter Martin Waschner und den ehemaligen Staatsanwalt Alexander Baum schließt das Landesjustizministerium kategorisch aus – obwohl ein offensichtlich strafloses satirisches Meme zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe führen sollte und die Staatsanwaltschaft in der Berufungsinstanz sogar eine Strafverschärfung beantragte.
Auch die nachträgliche Einstellung der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft Hof ändere „nichts an dem aus unserer Sicht eklatanten Fehlverhalten der beteiligten Justizakteure“, betonte Dierkes gegenüber dem Deutschland-Kurier.
AfD: Weg mit dem Sonderparagrafen 188!
Für „besonders skandalös“ hält der Rechtsexperte der AfD-Landtagsfraktion die Verteidigung des § 188 StGB: „Die Staatsregierung sieht keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken und verweist lediglich auf unverbindliche Reformdiskussionen der Justizministerkonferenz. Damit bleibt ein Instrument politischer Sonderstrafbarkeit gegenüber missliebiger Kritik unangetastet – genau jenes Instrument, das in diesem Fall zur Anwendung kam.“
Auch die Beförderung Baums zum Vorsitzenden Richter der einzigen Berufungsstrafkammer werde mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der Stellenausschreibung relativiert. Zugleich würden die Kosten sowie der personelle Aufwand dieses Verfahrens nur unzureichend aufgeklärt.
Dierkes resümiert: „Das ist keine transparente Aufarbeitung, sondern eine systematische Abschottung. Die Causa Bendels zeigt: In Bayern wird politische Justiz aus unserer Sicht nicht nur geduldet, sondern personell sogar belohnt. Die AfD fordert daher echte Konsequenzen, eine umfassende Überprüfung der Hate-Speech-Sonderstrukturen.“
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Die Wahlkampfstrategen und Social-Media-Experten der CDU in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hoffen verzweifelt auf steigende Wählerzustimmung bei den Landtagswahlen. In den sozialen Medien ernten sie dafür eher Hohn und Spott. In beiden ostdeutschen Bundesländern werden im September neue Landtage gewählt.
Nun versuchen die Wahlkampfstrategen der CDU, Wähler am 6. September in Sachsen-Anhalt und am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern durch Plakate und Social-Media-Beiträge zu gewinnen. Dabei sollen u.a. Fischbrötchen helfen.
Die „Bild“-Zeitung macht sich darüber lustig, dass im Nordosten „jeder seinen Senf dazu gibt“ und titelt: „Gaga-Zoff um Fischbrötchen-Plakat der CDU“.
Parallel läuft der aussichtslos wirkende Wahlkampf der CDU in Sachsen-Anhalt, wo die AfD weiterhin mit rund 20 Prozentpunkten Vorsprung auf Platz 1 liegt. Das Social-Media-Team von CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze präsentierte nun einen Beitrag, der für Irritationen sorgt. Es fällt auf, dass die Kopfproportion des Wahlkampfkandidaten und Noch-Ministerpräsidenten nicht stimmt.
Im Netz mokieren sich viele Nutzer zudem über den „etwas kryptischen“ Text. Dieser lautet: „Ich bin auch wütend. Ich habe nur keine Zeit, zu filmen. Wut ist berechtigt. Ich mache was draus. Schulze CDU. Die Sachsen-Anhalt-Partei.“
Ein Nutzer auf der Plattform X kommentiert: „Versteht irgendjemand, was der Spitzenkandidat der CDU und Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt mit diesem Post sagen will? Ist das ein cleverer Wahlkampf?“
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