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Magyar macht der Ukraine den Weg in die EU frei

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Bislang blockierte Ungarn den Beitrittsprozess der Ukraine insbesondere wegen der Benachteiligung der ungarischen Minderheit im Nachbarland. Nun scheinen sich Budapest und Kiew geeinigt zu haben. Premierminister Magyar will kein Veto mehr einlegen.

Der Weg für die Ukraine in die Europäische Union soll freigemacht werden. Weil sich die neue ungarische Regierung und die Führung in Kiew hinsichtlich der Rechte der rund 100.000 Menschen zählenden ungarischen Minderheit in der Ukraine einig wurden, verkündete der neue ungarische Premierminister, das seit nunmehr rund zwei Jahren geltende Veto gegen einen EU-Beitritt der Ukraine aufheben zu wollen. „Wir haben mit der Ukraine eine umfassende Vereinbarung über die Ausweitung der sprachlichen, bildungsbezogenen, kulturellen und politischen Rechte der rund 100.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit erreicht“, sagte Magyar am Mittwoch in einem auf Facebook veröffentlichten Video.

Auch wenn Kiew den Inhalt der Vereinbarung noch nicht offiziell bestätigt hat, zeigen sich die Brüsseler Eurokraten erfreut darüber. Man änderte sogar kurzfristig die Tagesordnung einer Sitzung, die die Einleitung des Verfahrens durch die 27 Mitgliedsstaaten erlaubte. Der EU-Beitrittsprozess umfasst, wie das Sprachrohr der EU-Kommission Euronews erklärt, 33 Verhandlungskapitel, die in sechs thematische Cluster gegliedert sind. Das erste Cluster trägt den Namen „Grundlagen“, da es zentrale Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und das Justizwesen behandelt. Es wird als Erstes eröffnet und als Letztes geschlossen.

Die Ukraine und Moldawien (beide sind im Beitrittsprozess informell gekoppelt) versuchen bereits seit zwei Jahren, die Verhandlungen über dieses erste Cluster zu beginnen. Blockiert wurde dies jedoch durch die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Orbán, der vor allem die Unterdrückung der ungarischen Minderheit durch die nationalistische Politik der Ukraine scharf kritisierte. Seither versuchte Brüssel auf verschiedenen Wegen, die Blockade zu umgehen – und das ohne Erfolg.

Ungarn mag zwar den eigentlichen Beitrittsprozess für die Ukraine (und auch für die Republik Moldau) damit zwar nicht mehr behindern, doch eine Unterstützung für einen beschleunigten EU-Beitritt des korruptesten Landes Europas – wie ihn manche EU-Länder anstreben, viele jedoch auch ablehnen – darf man nicht erwarten. Zudem plädiert auch Magyar dafür, eine Volksabstimmung über eine etwaige Mitgliedschaft der Ukraine abhalten zu wollen, sollte seine Partei auch in Zukunft noch die Regierung des Landes stellen. „Sollte es der Ukraine gelingen, innerhalb von zehn oder fünfzehn Jahren alle 33 Beitrittskapitel abzuschließen, wird unser Land ein rechtlich bindendes Referendum zu dieser Frage durchführen“, sagte Magyar.

Die Menschen in den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten haben nun ein paar Jahre Zeit, sich mental auf den Beitritt zweier wirtschaftlich maroder Länder einzustellen, die als Nettoempfänger von EU-Geldern eine komplette Neuordnung des EU-Budgets verursachen werden. Ohne eine massive Ausweitung der Einnahmen Brüssels – entweder durch erhöhte Mitgliedsbeiträge und/oder durch eigene direkte Einnahmen – wird dies kaum zu stemmen sein.

(Auszug von RSS-Feed)

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Auch in Österreich: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ bleibt straffrei

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Österreichs Justiz überrascht: Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein. Diese hatten Ende November 2025 in einem Gasthaus in Gosau betrunken den Hit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

Von Richard Schmitt

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch den der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Prüfung von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Justiz betont, dass „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass angestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.

Ebenso angezeigte Hitlergrüße stuften die Ermittler als bloße „Tanzbewegungen“ ein. Das Verfahren wurde gemäß § 190 StPO eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Zeugen filmten die Szenen, die auf Social-Media-Kanälen schnell die Runde machten und bei einigen Usern für Empörung sorgten. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich formal: Der Lokalbesuch sei kein offizieller Programmpunkt gewesen.

Das Singen patriotischer Parolen ist also kein Verbrechen, solange keine konkreten Gewaltaufrufe erfolgen. Die Causa reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein – darunter das Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vergleichbare Texte gesungen wurden, dazu laufen noch die Ermittlungen des Landesamts für Staatsschutz. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nun jedenfalls klar: Nicht jeder laute Gesang, der politisch links angesiedelten Menschen missfällt, ist automatisch strafbar.

(Auszug von RSS-Feed)

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Das liebe Völkerrecht als Spielball von Globalisten und Islamisten

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Europäische Politiker verurteilen den Irankrieg als „völkerrechtswidrig“. Der französische Präsident sagt dasselbe über das israelische Vorgehen gegen die Hisbollah. Die Argumentation ist politisch motiviert: Das „Völkerrecht“ ist insgesamt eine höchst problematische Angelegenheit.

Ein Kommentar von Eric Angerer

Israel im Libanon

Die schiitische Terrormiliz Hisbollah ist im Libanon ein Staat im Staat. Sie attackiert seit Jahrzehnten Israel mit Raketen; zehntausende wurden auf den jüdischen Staat abgeschossen. Die Bewohner Nordisraels leben seit Langem in ständiger Gefahr, von einem Hisbollah-Geschoss getroffen zu werden.

Die libanesische Regierung und ihre Armee sind seit Jahren nicht willens oder in der Lage, diesen ständigen Beschuss von ihrem Territorium aus zu unterbinden. Nun wird Israel selbst aktiv und versucht, die Hisbollah-Strukturen möglichst weitgehend zu zerstören und im Südlibanon eine Sicherheitszone zu schaffen, aus der die Terroristen nicht mehr agieren können.

Und wie reagiert die globalistische proislamische Regierung Frankreichs darauf? Präsident Emmanuel Macron erklärte, nichts rechtfertige diese „Eskalation“. „Nichts kann die Fortsetzung der israelischen Militäroperationen im Libanon und eine immer tiefere Besetzung libanesischen Territoriums rechtfertigen“, sagte Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender BFMTV. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Frankreich forderte eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Frankreich wird seit Jahrzehnten von Terroristen aus Spanien, die erklärtermaßen Frankreich als Staat auslöschen wollen, massenhaft mit Raketen beschossen. Die spanische Regierung unternimmt nichts dagegen. Irgendwann reicht es Frankreich und es geht selbst gegen die Terroristen vor. Und dann regen sich andere Regierungen über einen Völkerrechtsbruch auf. Die Franzosen würden dazu vermutlich „Je vous emmerde!“ sagen. 

Irankrieg

Bezüglich des Irankrieges überschlagen sich globalistische und insbesondere linke Politiker und Medien in Westeuropa und Nordamerika vor Empörung, dass der Angriff der USA und Israels das Völkerrecht verletze. Die üblichen „Experten“ werden entsprechend bemüht. Die Militärschläge als „völkerrechtswidrig“ bezeichneten der deutsche Präsident Frank-Walter Steinmeier und der notorische Israel-Feind Pedro Sanchez in Spanien.

Nun mögen irgendwelche globalistischen Experten der Meinung sein, dass es sich um einen illegitimen „Angriffskrieg“ handle. Mit einem sinnvollen Rechtsempfinden hat eine solche Auslegung wenig zu tun. Tatsächlich hat die Führung der Islamischen Republik Iran seit 1979 die Vernichtung des „kleinen Satans“ Israel und den Kampf gegen den „großen Satan“ USA zum Staatsziel erklärt – und dem auch immer wieder Taten folgen lassen.

General Qassem Soleimani war der prominenteste Vertreter und das bekannteste Gesicht des iranischen Militärs im Ausland. Er befehligte die Al-Kuds-Brigaden, Spezialeinheiten der berüchtigten Revolutionsgarden (IRGC), einer Art dschihadistischer SS. Sie agierten in Syrien und im Irak an der Seite schiitischer Milizen, die vom Iran unterstützt werden. Der General und die Al-Kuds-Brigaden waren verantwortlich für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten, erklärte das Pentagon.

Auf diese Weise steuerte das iranische Regime immer wieder Angriffe auf US-Einrichtungen. Der größte davon war der LKW-Anschlag auf die US-Botschaft in Beirut 1983, der von Terroristen der proiranischen Hisbollah durchgeführt wurde und bei dem 63 Menschen ums Leben kamen und etwa 120 verletzt wurden. Im Bekenner-Anruf war von einem „Teil der iranischen Revolutionskampagne gegen imperialistische Ziele auf der ganzen Welt“ die Rede.

Der Iran hat also wiederholt Attacken auf die USA durchgeführt, was militärische Antworten logisch macht. Noch eindeutiger ist das bezüglich Israels. Der jüdische Staat wurde seit Jahrzehnten von der Hisbollah und der Hamas mit Raketen und anderen Methoden angegriffen; nur durch die gute Luftverteidigung Israels sind die Opfer nicht zahllos.

Hisbollah und Hamas sind militärische Verbände, die vom Iran aufgerüstet, finanziert, organisiert und angewiesen wurden. In diesem Sinne führt der Iran seit Jahrzehnten Krieg gegen Israel. Und in diesem Sinne übt Israel nun Selbstverteidigung gegen diese ständigen Angriffe, die 2023 eskaliert waren.

Grundlegendes zum Völkerrecht

Neben den Kommentatoren, die von Katar gekauft sind, den linken und neonazistischen Israel-Hassern gibt es auch in den kritisch-oppositionellen Milieus etliche Menschen, die den Angriff auf die Mullah-Herrschaft mit Verweis auf das Völkerrecht ablehnen. Der Krieg gegen die Islamische Republik Iran habe kein Mandat der UNO und sei deshalb illegal. Das ist ein formalistischer Standpunkt, der unbrauchbar ist.

War die Operation „Desert Storm“, der Krieg gegen die säkulare Diktatur im Irak 1991, besser als der gegenwärtige Angriff auf den Iran, weil ersterer ein Mandat der UNO hatte? Sind Kriege also immer dann legitim, wenn sich die Großmächte im UNO-Sicherheitsrat darauf einigen?

Der Angriff der NATO auf Serbien 1999 hatte kein Mandat der UNO und war demnach völkerrechtswidrig. Die Globalisten und ihre grünen Handlanger hatten damit aber kein Problem, hatte man doch wahrheitswidrig behauptet, Slobodan Milošević würde im Kosovo „Konzentrationslager“ betreiben. Obwohl die serbische Polizei sicherlich nur einen Bruchteil der Menschen zu Tode brachte wie die Mullahs im Iran, sind trotzdem damals keine Heerscharen an „Völkerrechtsexperten“ in den Mainstreammedien aufgetreten, um die NATO zu attackieren.

Der Internationale Gerichtshof der UNO stellt später fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kosovaren höher wiege als die territoriale Integrität Serbiens. Wenn das so ist, müsste auch das Selbstbestimmungsrecht der Russischsprachigen im Osten und Süden der Ukraine mehr gelten als die ukrainische territoriale Integrität – dann wäre das russische militärische Vorgehen ein Schutz dieses Rechts (wie im Kosovo) und nicht ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Wir sehen also vor allem, dass wir es beim Völkerrecht der UNO stets mit Auslegungen durch die Mächtigen zu tun haben, bei denen es mehr um Interessen als um Prinzipien geht.

Darüber hinaus ist die UNO eine ausgesprochen zweifelhafte Institution. Es handelt sich um eine globalistische Struktur mit einer starken Tendenz in Richtung „global governance“, mit der eine selbsternannte globale Elite ihre Agenden den Völkern der Welt aufzwingen will. Beispiele dafür sind das von der WHO vorangetriebene Corona-Zwangsregime, die in der UN-Agenda 2030 festgeschriebene „replacement migration“, durch die Europäer mehr und mehr durch Afrikaner und Araber „ersetzt“ werden, sowie die globalistische Klima-Panikmache.

Dass Menschen, die diesen Agenden ablehnend gegenüberstehen, nun das UN-Völkerrecht wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist schon reichlich seltsam. In Wahrheit ist jede Schwächung der UNO und ihrer Teilorganisationen (etwa durch den Austritt von Staaten) positiv, letztlich eine Auflösung der UNO wünschenswert.

(Auszug von RSS-Feed)
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