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ARD-Klimapropaganda: Assam-Flut wird zum öffentlich-rechtlichen Desinformationsstück

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Kaum steht Assam unter Wasser, kennt die Tagesschau auch schon den angeblich Schuldigen. „Laut Experten“ mache der menschengemachte Klimawandel die südasiatischen Monsunregenfälle heftiger. Namen, Studien oder Messreihen zur Belegung dieser Behauptung gibt es wie üblich nicht. Es gibt jedoch Daten aus 146 Jahren, die für Nordostindien sinkende Monsunniederschläge zeigen – doch davon erfährt der Gebührenzahler nichts. Ein Faktencheck.

Mindestens 50 Menschen sind bei den schweren Überschwemmungen im indischen Bundesstaat Assam ums Leben gekommen. Rund 700.000 mussten ihre Wohnorte verlassen, fast 300.000 fanden in staatlichen Notunterkünften Schutz. Etwa 900 Dörfer wurden überschwemmt, mehr als 7.000 Häuser waren ohne Strom. Eine verheerende Katastrophe – und dennoch kein ungewöhnliches Ereignis: Schwere Überschwemmungen gehören in Assam beinahe jedes Jahr zum Monsun. Doch für die Tagesschau ist dies offensichtlich nur die nächste Gelegenheit, den inzwischen obligatorischen bösen Klimawandel zwischen die Unglücksbilder zu schieben.

„Laut Experten führt der vom Menschen verursachte Klimawandel dazu, dass die Monsunregenfälle im Süden Asiens heftiger werden“, behauptet die ARD. Wer diese Experten sind, wird nicht verraten. Keine Namen, keine Institute, keine Untersuchung zur aktuellen Flut, keine Messreihe für Assam. Der Satz stammt nahezu wörtlich aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press, die ebenfalls nur anonyme „Experten“ bemüht. Die ARD hat demnach nicht recherchiert, sondern eine quellenlose Floskel weitergereicht – ohne sich die Mühe zu machen, dies auch noch anzugeben.

Nicht einmal bei der Erklärung des Monsuns gibt man sich Mühe. Die Regenzeit dauere normalerweise von Juni bis September und dann noch einmal von Oktober bis Dezember, heißt es pauschal. Tatsächlich handelt es sich um zwei verschiedene Systeme: Der Südwestmonsun bringt von Juni bis September den meisten Regen nach Indien und ist für Assam entscheidend. Der Nordostmonsun von Oktober bis Dezember versorgt vor allem den Süden der Halbinsel und insbesondere Tamil Nadu mit Niederschlägen. Für die Klimafanatiker wird daraus einfach eine einheitliche südasiatische Dauerregenzeit.

Für Assam und den Nordosten Indiens passt die Behauptung noch weniger. Die im Januar 2025 im Fachjournal „Earth“ veröffentlichte Studie „Assessing Climate Change Impact on Rainfall Patterns in Northeastern India and Its Consequences on Water Resources and Rainfed Agriculture“ wertete 146 Jahre an Niederschlagsdaten aus. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Regenmengen während der Winter- und Monsunzeit gehen zurück. In den vergangenen drei Jahrzehnten beschleunigte sich dieser Rückgang sogar, während sich die statistischen Wartezeiten auf verlässlich verfügbare Regenmengen deutlich verlängerten.

Eine im Juli 2026 im „Journal of Geophysical Research: Atmospheres“ veröffentlichte Untersuchung widerspricht der ARD-Erzählung noch direkter. Für „Factors Behind Change in Extremes: Change in Precipitation Is Dominated by Its Variability Whereas Change in Temperature by Its Mean“ analysierten Subhasmita Dash und Rajib Maity tägliche Temperatur- und Niederschlagsdaten aus ganz Indien. Im größten Teil Nordostindiens stellten sie nicht etwa eine Zunahme, sondern einen Rückgang der Niederschlagsextreme fest. Ausgerechnet diese aktuelle Studie fehlt im angeblich wissenschaftlich abgesicherten Klimasatz der Tagesschau.

Auch die Flutfolgen eskalieren nicht

Die von Our World in Data veröffentlichten EM-DAT-Reihen liefern ebenfalls nicht das Bild einer immer weiter eskalierenden Flutkatastrophe. Seit 1960 ist bei der Zahl der von Überschwemmungen betroffenen Menschen in Indien kein dauerhafter Anstieg zu erkennen. Auch die Zahl der Fluttoten stagniert beziehungsweise nimmt im längerfristigen Trend eher ab. Die gemeldeten wirtschaftlichen Schäden liegen heute ebenfalls nicht erkennbar über jenen früherer Jahrzehnte – und das trotz anhaltendem Bevölkerungswachstums.

Diese Zahlen messen nicht direkt die Stärke des Monsunregens. Sie zeigen jedoch, dass sich die behauptete Verschärfung nicht automatisch in immer mehr Opfern und immer höheren Schäden niederschlägt. Doch eben mit Toten, Vertriebenen und überschwemmten Dörfern erzeugt die Tagesschau schließlich den emotionalen Rahmen für ihre Klimabotschaft. Werden die Folgen einer Flut als Beleg für den „heftigeren Monsun“ verwendet, darf man wohl auch fragen, warum die langfristigen Folgen keinen entsprechenden Anstieg zeigen.

Die weit größere historische Gefahr für Indien war zudem ein ausbleibender Monsun. Nach zwei schwachen Regenzeiten brach die nationale Getreideproduktion von 89,4 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr 1964/65 auf 72,3 Millionen Tonnen im Folgejahr ein. Indien geriet in eine schwere Versorgungskrise und war auf umfangreiche Lebensmittellieferungen aus dem Ausland angewiesen. Zuverlässige Monsunregen bedeuten für das Land nicht Katastrophe, sondern Wasser, Ernten und Nahrung. Zu wenig Regen kann Millionen Menschen die Lebensgrundlage entziehen.

Der aktuelle Niederschlag war trotzdem außergewöhnlich. Assams Regierungschef Himanta Biswa Sarma sprach für Teile Assams und das benachbarte Nagaland von Regenmengen, die rund 500 Prozent über dem üblichen Wert gelegen hätten. Ein extremes Wetterereignis ist jedoch noch kein Klimatrend – und schon gar kein Nachweis, dass menschliche CO2-Emissionen eben diese Flut verursacht haben. Dafür bräuchte es eine Attributionsstudie. Die Tagesschau hat keine.

Dafür gäbe es genügend wirklich handfeste Ursachen zu untersuchen. Rund 40 Prozent Assams sind hochwassergefährdet. Der Brahmaputra transportiert gewaltige Sedimentmengen, verändert seinen Lauf und überschwemmt regelmäßig die angrenzenden Ebenen. Alte Dämme, besiedelte Überflutungsflächen, abgeholzte Hänge, zugeschüttete Feuchtgebiete und verstopfte Entwässerungskanäle verschärfen die Lage. Die Katastrophenschutzbehörde Assams fordert seit Jahren, Bebauungen in Hanglagen, Feuchtgebieten und natürlichen Abflusswegen zu stoppen. Doch politische Versäumnisse, schlechte Stadtplanung und fehlender Hochwasserschutz passen eben nicht so bequem in die dystopischen CO2-Narrative.

So funktioniert moderner Klimajournalismus (oder sollte man nicht lieber „moderne Klima-Desinformation“ sagen?): Man zeigt eine reale Katastrophe, zählt Tote und zerstörte Häuser auf und klebt anschließend das Etikett eines menschengemachten Klimawandels darauf. Die passenden „Experten“ bleiben namenlos, widersprechende Messreihen werden unterschlagen und lokale Ursachen verschwinden aus dem Bericht. Die Faktenchecker der Öffentlich-Rechtlichen werden sich daran nicht stören. Sie kontrollieren offensichtlich lieber die Kritiker des Narrativs als das Narrativ selbst.

(Auszug von RSS-Feed)

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Richterstaat Teil 10: Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft

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Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.

Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist.

Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft

Mit seinem jüngsten Beschluss sendet das Bundesverfassungsgericht ein Signal, das weit über den Einzelfall einer afghanischen Familie hinausgeht. Um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten zu wollen, betonen die Richter, dass sie keinen generellen Stopp der Afghanistan-Aufnahmeprogramme anordnen. Faktisch erschweren sie der Bundesregierung jedoch die Umsetzung ihres (versprochenen) politischen Kurses erheblich.

Nach der Bundestagswahl hatte die neue Bundesregierung entschieden, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Diese Entscheidung beruhte auf einem klaren politischen Mandat: Die Begrenzung der ausufernden Migration gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Regierungsparteien. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin zahlreiche frühere Aufnahmezusagen für gegenstandslos.

Richter schränken Handlungsfähigkeit der Regierung ein

Nun erklärt Karlsruhe, eine solche pauschale Vorgehensweise verstoße gegen das Willkürverbot. Stattdessen müsse jeder einzelne Fall individuell geprüft werden. Was juristisch als Schutz des Rechtsstaats dargestellt wird, bedeutet politisch vor allem eines: Die Regierung verliert einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfähigkeit.

Der Rechtsstaat oder die Herrschaft der Richter?

Dieser Beschluss stellt ein weiteres Beispiel dar, wie Gerichte zunehmend politische Entscheidungen korrigieren. Die Bundesregierung wollte ein freiwilliges Programm beenden – nicht aufgrund eines internationalen Vertragszwangs, sondern aus einer veränderten politischen Bewertung. Dass ausgerechnet Gerichte nun festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung umgesetzt werden darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung auf!

Die Richter argumentieren mit dem Schutz vor staatlicher Willkür. Doch der Begriff der Willkür wird hier äußerst weit ausgelegt. Die pauschale Beendigung eines freiwilligen Aufnahmeprogramms ist zunächst eine politische Verwaltungsentscheidung. Ob diese sinnvoll oder gerecht ist, sollten letztlich Regierung und Parlament verantworten – und nicht das Bundesverfassungsgericht.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Besonders problematisch ist die Signalwirkung des Urteils. Wenn selbst freiwillige Aufnahmezusagen nach Jahren nicht mehr pauschal aufgehoben werden dürfen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Jeder einzelne Fall muss geprüft, dokumentiert und juristisch abgesichert werden. Das kostet Zeit, Personal und Steuergeld.

Zudem dürfte die Entscheidung weitere Klagen nach sich ziehen. Anwälte werden sich auf den Karlsruher Beschluss berufen, wodurch Gerichte und Behörden zusätzlich belastet werden. Ein eigentlich beendetes Aufnahmeprogramm könnte so faktisch über Jahre hinweg weiterwirken.

Demokratische Legitimation wird geschwächt

Millionen Wähler hatten Parteien unterstützt, die eine restriktivere Migrationspolitik angekündigt hatten. Wenn Gerichte anschließend wesentliche Elemente dieser Politik einschränken, bestätigt die „Verschwörungstheorie“, dass Wahlergebnisse nur begrenzte Auswirkungen auf die tatsächliche Politik haben und dass die wahren Drahtzieher im Hintergrund agieren: beispielsweise Logenbrüder.

Dieser Eindruck ist gefährlich. Demokratie lebt davon, dass politische Mehrheiten ihre Programme innerhalb des geltenden Rechts umsetzen können. Werden immer mehr politische Grundsatzentscheidungen in Gerichtssäle verlagert, wächst die Distanz zwischen Wählerwillen und politischer Realität.

„Humanität“ braucht auch politische Grenzen

Niemand bestreitet, dass Menschen in Afghanistan oder in anderen Gebieten dieser Welt teilweise unter dramatischen Bedingungen leben. Dennoch muss ein souveräner Staat selbst entscheiden können, wen er aufnimmt und welche Programme er beendet. Humanitäre Verantwortung, oder anders gesagt „Weltsozialamt“ sein zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht bedeuten, dass einmal getroffene politische Zusagen unabhängig von späteren demokratischen Entscheidungen dauerhaft fortgelten.

Schleimige Ausrede à la „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“

Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, die Bundesregierung könne Aufnahmeprogramme grundsätzlich beenden. Indem es jedoch umfangreiche Einzelfallprüfungen verlangt, erschwert es die praktische Umsetzung dieses politischen Willens erheblich.

Abschied von demokratischen Entscheidungen – hin zum Richterstaat

Der Karlsruher Beschluss stärkt die Rolle der Gerichte zulasten der demokratisch legitimierten Regierung, erhöht den bürokratischen Aufwand und könnte zahlreiche weitere Klagen auslösen. Wer eine klare Begrenzung freiwilliger Aufnahmeprogramme erwartet hat, dürfte den Eindruck gewinnen, dass selbst eindeutige politische Entscheidungen zunehmend von der Justiz relativiert werden. (CR)

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In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:



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