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14-Jährige vergewaltigt und gewürgt – Syrer bekommt zehn Monate Jugendarrest

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Ein syrischstämmiger Jugendlicher vergewaltigte, würgte und erniedrigte seine erst 14-jährige Freundin. Sieben Jahre Haft wären dafür bei einem Erwachsenen fällig gewesen. Doch der Täter war erst 15 – und durfte deshalb zunächst ohne einen einzigen Tag hinter Gittern davonkommen. Das Berufungsgericht machte daraus schließlich zehn Monate Jugendanstalt. Juristische Härte für einen Überzeugungstäter sieht anders aus.

Was wie eine gewöhnliche Beziehung zwischen zwei Schülern in Göteborg begonnen hatte, entwickelte sich rasch zu einem Martyrium für das Mädchen – und zu einer Lehrstunde darüber, was europäischen Frauen unter Umständen drohen kann, wenn sie sich mit Männern aus archaischen Kulturkreisen einlassen. Der Syrer bestimmte, welche Kleidung seine Freundin tragen durfte, mit wem sie sich treffen konnte und wann sie zu Hause sein musste. Sie sollte nur Jeans und Oberteile tragen, die möglichst wenig von ihrem Körper zeigten. Selbst während des Unterrichts durfte sie ihren Mantel nicht öffnen – auch dann nicht, wenn ihr zu warm war. Der 15-Jährige verbot ihr zudem, andere Menschen anzulächeln oder mit ihnen zu sprechen. Widersetzte sie sich seinen Befehlen, beschimpfte, bedrohte und bestrafte er sie. In den sichergestellten Nachrichten nannte er die 14-Jährige unter anderem eine „ekelhafte, dreckige Hure“. Das Mädchen berichtete später, er habe vollständige Kontrolle über sie verlangt und sie für vermeintliche Verstöße mit immer neuen Erniedrigungen überzogen.

Als ein Gerücht über seine Freundin die Runde machte, entschied der Jugendliche, sie dafür zu „bestrafen“. In einer Göteborger Bibliothek zwang er das Mädchen auf alle Viere und befahl der Teenagerin anschließend, sich als seine Hure beziehungsweise als Hund zu bezeichnen. Daraufhin vergewaltigte er die 14-Jährige. Die Tat diente nicht nur seiner sexuellen Befriedigung – er wollte das Mädchen brechen und für eine angebliche Kränkung seines eigenen Moslem-Stolzes büßen lassen. Später zwang er die 14-Jährige an einem Bahnhof in Göteborg zum Oralsex. Er drohte ihr, die Aufnahmen ihrer vorherigen Erniedrigung zu verbreiten, falls sie nicht tat, was er verlangte. Wenige Tage später zwang er das Mädchen, sich eine Haarsträhne abzuschneiden. Danach vergewaltigte er sie am Bahnhof erneut, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, spuckte ihr ins Gesicht und filmte die Tat.

Selbst nachdem das Mädchen den Mut gefunden hatte, über die Vergewaltigungen zu sprechen, ließ der Täter nicht von ihr ab. Gegen ihn wurde ein Kontaktverbot verhängt, das er gleich zweimal missachtete. Er tauchte weiterhin in ihrem Klassenzimmer auf, setzte sich in ihre Nähe oder stand da und starrte sie an. Nicht einmal das Eingreifen der Behörden hielt ihn davon ab, sein Opfer weiter einzuschüchtern.

Täter 15, Opfer 14 – geschützt wurde der Vergewaltiger

Das Göteborger Bezirksgericht verurteilte den Syrer wegen schwerer Vergewaltigung eines Kindes, einer weiteren Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung eines Kindes, Nötigung, Kinderpornografie und zweifacher Missachtung des Kontaktverbots. Die Richter hielten fest: Wäre der Täter erwachsen gewesen, hätte er für diese Verbrechen rund sieben Jahre ins Gefängnis gemusst. Doch statt sieben Jahre wurde die Strafe auf ein Jahr Jugendüberwachung reduziert. Der verurteilte Kindesvergewaltiger musste bestimmte Regeln und Auflagen befolgen, blieb aber auf freiem Fuß. Kein Jugendgefängnis, keine geschlossene Einrichtung, kein einziger Tag hinter Gittern. Das Mädchen muss mit den Folgen der Vergewaltigungen und Demütigungen leben, während der Täter weiter dieselbe Schule besuchen konnte.

Doch die Staatsanwaltschaft gab sich damit nicht zufrieden und brachte den Fall vor das Berufungsgericht. Dieses glaubte der detaillierten Aussage des Opfers und ersetzte die Jugendüberwachung durch zehn Monate in einer geschlossenen Jugendanstalt. Aus sieben Jahren wurden zehn Monate. Das Mädchen erhielt in erster Instanz 520.000 schwedische Kronen Schadenersatz – umgerechnet rund 47.000 Euro – und verlangte in der Berufung eine Erhöhung auf 780.000 Kronen. Doch dieser Erhöhung stimmte das Gericht nicht zu. Das Alter wirkte vor allem zugunsten des Täters. Mit 15 Jahren soll er zu jung gewesen sein, die volle Strafe für seine Taten zu tragen. Gleichzeitig war er alt genug, eine 14-Jährige systematisch zu unterwerfen, mehrfach zu vergewaltigen, zu erpressen, bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen und seine Verbrechen auch noch zu filmen.

Doch die Aussagen des Jugendlichen zeigen, welche Vorstellung von Frauen und Beziehungen hinter den Taten stand. Seine Freundin müsse „bedeckende Kleidung“ tragen, erklärte er in der Vernehmung. Er habe ihr vorgeschrieben, wie sie sich anzuziehen habe, mit wem sie ausgehen dürfe und wann sie wieder zu Hause sein müsse. Die gewaltsame Unterwerfung des Mädchens bezeichnete er als „Respekt vor der Beziehung“. Der 15-Jährige räumte sogar ein, dem Mädchen mit dem Tod gedroht zu haben. Weil er sie dann doch nicht getötet habe, sei die Drohung seiner Meinung nach nicht ernst gewesen. Die Logik ist so kalt wie entlarvend: Solange das Opfer noch lebt, soll es die Morddrohung offenbar nicht so genau nehmen.

Schwedens verspätetes Eingeständnis

Schweden hat die Schwäche seines Jugendstrafrechts inzwischen faktisch eingestanden. Seit dem 1. Juli 2026 sollen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren bei schweren Verbrechen zu Gefängnis verurteilt werden. Die bisherige „geschlossene Jugendpflege“ wird durch spezielle Jugendabteilungen innerhalb des Strafvollzugs ersetzt. Für diesen Vergewaltiger kam die Reform jedoch nicht zur Anwendung, weil er seine Taten vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen hatte. Aber selbst nach dem alten Recht hätte das Gericht in Ausnahmefällen ein Gefängnisurteil verhängen können. Das Berufungsgericht entschied sich dagegen und beließ es bei zehn Monaten Jugendanstalt.

Das Opfer wird die Vergewaltigungen, die Todesangst und die öffentliche Erniedrigung womöglich ein Leben lang mit sich tragen. Der Täter dagegen soll seine Schuld innerhalb von zehn Monaten abgegolten haben. Sieben Jahre wären bei einem Erwachsenen fällig gewesen – doch weil der Vergewaltiger wenige Monate zu jung war, schrumpfte die Strafe auf weniger als ein Jahr zusammen. Das ist allerdings keine Gerechtigkeit, sondern Täterschutz.

(Auszug von RSS-Feed)
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