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Mit großer Bestürzung und erheblichem Unverständnis habe ich den Beschluss der Niedersächsischen Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen, dem Kreiswahlausschuss Lüneburg die Versagung meiner Zulassung als Kandidat für das Amt des Landrats zu empfehlen.
Die hierzu erst kürzlich durch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geschaffene Möglichkeit halte ich für grob demokratiegefährdend und verfassungswidrig!
Aus meiner Sicht stellt die Einschätzung der Kommunalaufsicht, dass ich nicht die Gewähr dafür bieten würde, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, eine politisch motivierte Bewertung dar, die dem demokratischen Grundgedanken eines offenen Wettbewerbs um öffentliche Ämter nicht gerecht wird.
Ich weise den Vorwurf zurück, ich hätte die für eine Kandidatur erforderliche Verfassungstreue nicht nachgewiesen. Selbstverständlich stehe ich uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Entscheidung darüber, wer Landrat werden soll, sollte in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern obliegen. Ich halte es für problematisch, wenn Kandidaturen bereits im Vorfeld des Wahlkampfs aufgrund einer solchen Bewertung ausgeschlossen werden. Eine demokratische Auseinandersetzung lebt von unterschiedlichen politischen Auffassungen und davon, dass Wählerinnen und Wähler selbst über die ihnen angebotenen Alternativen entscheiden können.
Ich fordere den Lüneburger Kreiswahlausschuss auf, die Empfehlung der Kommunalaufsicht sorgfältig, unabhängig und ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Ich vertraue darauf, dass das Verfahren rechtsstaatlichen Maßstäben entspricht und alle relevanten Gesichtspunkte objektiv gewürdigt werden.
Stephan Bothe
https://nius.de/politik/niedersachsen-afd-kandidat-stephan-bothe-vor-wahlausschluss
