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Hammerbanden-Terrorchefin klammheimlich aus Haft entlassen

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Lina Engel die Chefin der linken Terrorgruppe genannt Hammerbande wurde nunmehr auf Anordnung des Bundesgerichtshofes klammheimlich aus der Haft entlassen.

Bei den Überfällen der Hammerbande wurden „andersdenkende“ Mitmenschen ins Koma geprügelt, die Opfer sind für den Rest ihres Lebens gezeichnet, auch wenn es Gottlob keine Todesopfer zu beklagen gab.

Genießt Linksterror Narrenfreiheit?

Es ist fraglos schwer zu glauben, dass die Anführerin der linksautonomen Hammerbande, Lina Engel, auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs soll sie angeblich eine positive Sozialprognose aufweisen. Dazu heißt es in der entsprechenden Presseerklärung, wie folgt.

„Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte der Bande vorgeworfen, „als Mitglieder oder Unterstützer einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, gezielt Andersdenkende körperlich attackiert zu haben.

In der Öffentlichkeit hat sich die linke Terrorgruppe dieser Verdächtigen als „Hammerbande“ einen traurigen Namen gemacht. Deren Überfälle, so die Anklage, seien in der Regel intensiv vorbereitet worden, darunter Ausspähungen von Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer, die dann mit brutaler Gewalt bearbeitet wurden. Dabei kamen wiederholt auch Schlagwerkzeuge, wie eben Hämmer, zum Einsatz. Das Leben der Attackierten wurde zweifellos riskiert.

Dennoch gibt es nun für Rädelsführerin der Links-Terroristen Lina E. ein happy end mit vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis. Die Sächsische Zeitung schrieb dazu, „zuletzt hat sie, nach rund zwei Dritteln ihrer Haftstrafe, einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG Dresden entschied darüber nach Angaben eines Sprechers dann Ende März zu Gunsten von E.“ Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ist die Sache nun jedoch offiziell.



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Euroclear überweist 6,6 Milliarden Euro eingefrorener russischer Gelder an Ukraine

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Seit Februar 2024 hat die EU dem Kiewer Regime 6,6 Milliarden Euro aus der Reinvestition eingefrorener Gelder der russischen Zentralbank bei Euroclear überwiesen. Im Juli beabsichtigt Brüssel, den ukrainischen Haushalt auf demselben Wege um weitere rund 1,5 Milliarden Euro aufzustocken.

Die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa gab nachfolgende Erklärung zur Verwendung von Erträgen aus der Reinvestition „eingefrorener“ russischer Vermögenswerte durch die Europäische Union

„Ich möchte erneut betonen: Jegliche Operationen mit Vermögenswerten ohne Zustimmung der russischen Seite sind rechtswidrig. Was die Europäische Kommission tut, ist offener Raub.

Die Europäer machen keinen Hehl daraus, dass die Erträge aus der Verwaltung eingefrorener russischer Vermögenswerte nicht sozialen Zwecken dienen, sondern in erster Linie zur Unterstützung des Kiewer Regimes verwendet werden. Darüber hinaus fördern und unterstützen die ukrainischen Behörden offen die Planung, Organisation und Durchführung terroristischer Verbrechen, darunter gezielte Sprengstoffanschläge an öffentlichen Orten, die Tötung von Zivilisten sowie Sprengungen von der kritischen zivilen Infrastruktur nicht nur auf russischem Staatsgebiet, sondern auch außerhalb dessen. Das Kiewer Regime unterlässt es nicht nur, terroristische Straftaten zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern schafft auf seinem Territorium bewusst Zufluchtsorte für Terroristen.

Jede direkte oder indirekte Verwendung blockierter russischer Vermögenswerte zur finanziellen Unterstützung des Kiewer Regimes muss als Finanzierung des Terrorismus betrachtet werden. Wir behalten uns das Recht vor, entsprechende Ansprüche gegen jeden Staat geltend zu machen, der Völkermord, Terrorismus oder andere internationale Verbrechen finanziert, die von ukrainischen Staatsbürgern auf Anweisung, mit Vermittlung oder Unterstützung ukrainischer Amtsträger begangen werden. Darüber hinaus werden wir entsprechend dem Völkerrecht eine Entschädigung für die unserem Land entstandenen Schäden verlangen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Moskauer Schiedsgericht am 15. Mai 2026 der Klage der russischen Zentralbank vom 12. Dezember 2025 auf Ersatz von Schäden in Höhe von 18,17 Billionen Rubel stattgegeben hat, die durch die rechtswidrige Blockierung russischer Vermögenswerte durch den belgischen Verwahrer Euroclear entstanden sind.“

Quelle Russische Botschaft




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