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Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

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Fürst: UN-Sitz im Sicherheitsrat ist „Nagelprobe für Österreichs Neutralität“

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Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich sich einen Sitz als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sichern können. Ein Grund für Selbstbeweihräucherung ist das jedoch nicht, mahnt FPÖ-Außenpolitiksprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst: Sie sieht darin vielmehr eine „Nagelprobe für die Standfestigkeit der österreichischen Neutralität“.

„Dieser Sitz im Sicherheitsrat, für den die Österreicher mit 20 Millionen Euro teuer bezahlt haben, darf nicht zur Bühne für die Selbstdarstellung einzelner Personen und ihrer brandgefährlichen politischen Irrwege werden“, warnte Fürst in einem aktuellen Statement. „Jede einzelne Abstimmung wird zeigen, wessen Interessen diese Regierung tatsächlich vertritt: die der immerwährenden Neutralität und damit jene der eigenen Bevölkerung, oder die fremder Mächte und Interessen“, erklärte die Freiheitliche.

Dass die Bürger hinter Österreichs immerwährender Neutralität stehen, haben sie in Umfragen immer wieder verdeutlicht. Die herrschende Politik dagegen fiel wiederholt damit auf, ins allgemeine europäische Kriegsgetöse einzustimmen. „Es ist jetzt die Aufgabe der österreichischen Vertreter, in diesem Gremium Vermittlung, Diplomatie und vor allem Neutralität im besten Sinne mit Leben zu erfüllen. Alles andere wäre ein Verrat an den Bürgern und unserer Heimat“, formulierte Fürst überdeutlich.

Skeptisch äußerte sich Fürst insbesondere im Hinblick auf jene Kräfte, die in der Vergangenheit immer wieder eine Aufweichung der Neutralität gefordert hatten. Eine Personalie hat sie dabei besonders im Blick: „Man kann nur hoffen, dass sich auch eine bisher außenpolitische Geisterfahrerin wie Frau Meinl-Reisinger dieser Verantwortung bewusst ist und sich vorerst in diplomatischer Zurückhaltung übt, bevor sie sich in die nächste außenpolitische Sackgasse versteigt!“

Die FPÖ-Außenpolitiksprecherin sieht Österreich im Sicherheitsrat in einer bedeutenden Rolle. Sie fordert von der Bundesregierung daher ein klares Bekenntnis zur Neutralität: „Österreichs Platz ist der eines ehrlichen und respektierten Vermittlers. Wir fordern von der Regierung ein unmissverständliches Bekenntnis, diese Rolle aktiv auszuüben und die Neutralität als unseren größten außenpolitischen Schatz zu hüten.“

Dr. Susanne Fürst warnt die Verantwortlichen, dass die FPÖ ihre Rolle als Kontrollkraft ernst nimmt: „Als patriotische Kontrollkraft werden wir ganz genau darauf achten, dass im UN-Sicherheitsrat nicht gegen die Interessen Österreichs gehandelt wird. Wir werden jeden Verrat an unserer Souveränität aufdecken und bekämpfen!“ Ein Ausverkauf heimischer Interessen auf der Weltbühne werde keinesfalls toleriert.

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Der UN-Contest: Herbe Pleite für Deutschland – Österreich immerhin etwas beliebter

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Die Verkündung der Stimmenanzahl erinnerte im UN-Hauptquartier in New York etwas an das Song-Contest-Finale: Portugal und Österreich dürfen nun Sitze als „nicht-ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat“ für zwei Jahre übernehmen, Deutschlands Außenminister Johann Wadephul (CDU) scheiterte total.

Von Richard Schmitt

Portugal und Österreich sicherten sich die beiden Sitze der Regionalgruppe „Westeuropa und andere Staaten“ (WEOG) für die Amtszeit 2027 und 2028. Deutschland, eine der größten Volkswirtschaften der Welt und bisher sechsmaliges Ratsmitglied, scheiterte bereits im ersten Wahlgang krachend. Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, verkündete in der Nacht auf heute (MEZ) das Ergebnis: Portugal erhielt 134 Stimmen, Österreich 131 – beide deutlich über der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 127 Stimmen bei 193 Mitgliedstaaten (Afghanistan und Venezuela waren nicht stimmberechtigt). Deutschland kam nur auf magere 104 Stimmen. Weitere gewählte Mitglieder sind nun Trinidad und Tobago, Simbabwe und erstmals Kyrgyzstan.

Für die Bundesrepublik ist dies eine bittere Premiere. Seit Gründung der UN hatte Berlin bei jeder Kandidatur – traditionell alle acht Jahre – erfolgreich reüssiert, zuletzt für 2019 und 2020. Diesmal kandidierte Deutschland erst spät (offiziell Ende 2024), während Portugal bereits 2011 und Österreich 2013 ihre Bewerbungen angekündigt hatten. Diplomaten sprechen von einem „Staffellauf“, bei dem Deutschland als Schlussläufer chancenlos blieb.

In Wien wird kommentiert, dass nun auch offiziell bestätigt sei, dass Österreich etwas beliebter als Deutschland sei. Was bei diesen Sticheleien auf Social-Media-Plattformen unerwähnt bleibt: Die österreichische Bundesregierung investierte 20 Millionen Euro Steuergeld in die Wahlkampagne, und Beate Meinl-Reisinger, die etwas schrille Außenministerin der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition, ließ zwei ihrer Spitzenbeamten sogar auf die Malediven jetten, um auch dort für eine Stimme für Österreich zu werben.

Wadephul: „Herbe Niederlage“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte nach der Niederlage in New York auf X ein: „Wir haben uns mit Überzeugung beworben. Das Ziel wurde nicht erreicht.“ Dennoch betonte er: „Deutschland bleibt ein verlässlicher Stützpfeiler des multilateralen Systems.“ Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte das Resultat eine „herbe Niederlage“ und „echte Enttäuschung“. Persönliche Konsequenzen schloss er aus und verwies auf den späten Start der Kampagne. Vor der Abstimmung hatte er noch Selfies mit den Konkurrenten Beate Meinl-Reisinger (Österreich) und Paulo Rangel (Portugal) gemacht und von einer „fairen Auseinandersetzung“ gesprochen.

Österreich änderte für den UN-Sitz auch Nahost-Kurs

Ein Grund des Scheiterns Deutschlands seien angeblich auch geopolitische Spannungen: Wadephul machte eine russische Einflussnahme verantwortlich, die durch Deutschlands klare Haltung im Ukraine-Krieg und seine Unterstützung Israels geschürt worden sei. Kritiker verweisen zudem auf Berlins Position zum Gaza-Konflikt, die bei manchen UN-Mitgliedern auf Ablehnung gestoßen sei. Österreich punktete mit seinem Image als neutraler, kleiner Staat, der von der Außenministerin auch beim Nahost-Thema auf einen anderen, in Wien durchaus kritisierten pro-palästinensischen Kurs gebracht worden ist.

In Hessen stellt CDU-Minister Manfred Pentz die hohen deutschen UN-Beiträge infrage: „Wenn wir nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, warum dann so viel Geld investieren?“ Deutschland sei immerhin einer der größten Geldgeber der Weltorganisation.

Ein Sitz im Sicherheitsrat hätte Deutschland mehr Gewicht bei Konflikten wie in der Ukraine oder im Nahen Osten verliehen. Der Rat kann bindende Resolutionen fassen, Sanktionen verhängen, Blauhelme entsenden oder Militäreinsätze autorisieren. Wadephul und Merz hatten genau diese stärkere Stimme erhofft.

Doch: Die Macht im UN-Sicherheitsrat liegt ohnehin bei den fünf ständigen Mitgliedern (China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich, USA), die auch ein Veto-Recht haben.

(Auszug von RSS-Feed)
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