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Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

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Studie: „Long Covid“ ist faktisch ein Phantom

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In den Medien wird seit Jahren behauptet, viele Menschen würden am sogenannten „Long Covid“-Syndrom leiden. Doch wie schon bei einer Covid-Erkrankung selbst mangelt es auch hierbei an spezifischen Symptomen. Dies bestätigt nun – wohl auch ungewollt – eine neue Studie.

An und für sich gilt der Grundsatz, dass jede Krankheit auch ein entsprechend klares Krankheitsbild mit passenden Symptomen aufweist. Doch bei Covid-Erkrankungen (zumeist nur durch unzulängliche PCR-Tests „festgestellt“) und mehr noch beim sogenannten „Long Covid“-Syndrom existiert so etwas nicht. Bereits im September 2023 kritisierte eine in der Fachzeitschrift BMJ veröffentlichte Studie mit dem Titel „How methodological pitfalls have created widespread misunderstanding about long Covid“ die unzulänglichen Definitionen für eine solche Erkrankung, die selbst nach der Genesung von einer akuten Corona-Erkrankung gegeben sei.

Die Gesundheitsbehörden würden die Definitionen demnach viel zu weit fassen, so dass quasi alles irgendwie damit verbunden werde, nur um das Narrativ des gefährlichen Coronavirus weiterhin verbreiten zu können. Eine jetzt im Fachjournal Nature Communications veröffentlichte Studie mit dem Titel „Immune-metabolic trajectories delineate subgroups in paediatric long Covid“ kommt nun zu einem ähnlichen Schluss, was solche angeblichen „Long Covid“-Erkrankungen insbesondere bei jungen Menschen betrifft.

Eine Mitautorin der Studie, Monika Brunner-Weinzierl, Leiterin der Experimentellen Pädiatrie und Neonatologie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, erklärte gegenüber dem Ärzteblatt dazu: „Unsere Analyse zeigte, dass pädiatrisches Long Covid kein einheitliches Krankheitsbild ist. Stattdessen fanden sich verschiedene biologische Subgruppen und zeitliche Verläufe. Diese unterscheiden sich unter anderem in der Aktivität des Immunsystems und im Stoffwechsel.“ Doch ohne ein einheitliches Krankheitsbild gibt es auch keine einheitliche Behandlung – und gerade das macht die Behauptung, es handle sich um ein und dieselbe Krankheit, so unmöglich.

Was in diesem Zusammenhang auch gerne verschwiegen wird, ist der Zusammenhang mit den umstrittenen Genspritzen gegen Covid. Report24 berichtete bereits unter anderem hier und hier über dieses Thema. Denn wie viele Menschen, die angeblich an den Spätfolgen einer Covid-Erkrankung leiden, haben in Wirklichkeit mit Nebenwirkungen der experimentellen Genspritzen zu kämpfen?

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Wohin damit? Deutschland lagert immer noch 7,6 Millionen Corona-Impfdosen

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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.

Millionenkosten auch für Pandemiebereitschaftsverträge

Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.

Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.

Auch die Lagerung verschlingt weiterhin Steuergeld

Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.

Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“

Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“

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Offizielle Daten zeigen Ausmaß des Impf-Scheiterns: Wo bleibt das Eingeständnis der EU?

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Gefällige Studienergebnisse werden kritikfrei als absolute Wahrheit verkauft; politisch unbequeme Ergebnisse fallen derweil lieber unter den Tisch. So funktionierte die „Wissenschaft“ auch und gerade in den Corona-Jahren. Doch populationsbasierte Analysen lassen das Impfnarrativ kollabieren. Das Land Niederösterreich hat mit seinem COVID-19-Evaluierungsbericht brisante Daten geliefert und Fehler eingestanden. Auf diesen Bericht nimmt aktuell der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser Bezug. Er fragt: Warum kommen derartige Eingeständnisse nicht auch auf EU-Ebene – und warum geht die Irreführung rund um die Corona-Impfungen weiter?

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser kritisiert aktuell erneut die übereilte COVID-19-Impfstoff-Zulassung: „Damals wurde alles zu schnell zugelassen und laut den Experten zu wenig geprüft“, prangert der Freiheitliche in einem Statement an. Dieses überhastete Vorgehen habe sich deutlich gerächt.

Er nimmt dabei Bezug auf den offiziellen Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich: „Die Einheitsparteien aus Konservativen, Sozialisten, Grünen und Liberalen haben die COVID-19-Impfungen jahrelang als angeblichen ‚Game Changer‘ und ‚Lebensretter‘ dargestellt. Unterstützt wurde diese Darstellung von großen Teilen der Mainstream-Medien. Der offizielle COVID-19-Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich zeigt jedoch ein völlig anderes Bild“, so Hauser.

Anders als medial verbreitet, gab es in der Wissenschaft keinen Konsens zur Wirksamkeit und Sicherheit der gepriesenen Impfstoffe. Hauser mahnt an: „In der wissenschaftlichen Literatur finden sich sowohl Studien, die positive Effekte der COVID-19-Impfungen behaupten, als auch Arbeiten, die erhebliche negative Auswirkungen dokumentieren.“ Anhand solcher Studien kann man sich kein eindeutiges Bild machen.

Aufschlussreicher sind die Daten des Evaluierungsberichts: „Da Einzelstudien oft widersprüchliche Ergebnisse liefern, sind populationsbasierte Analysen besonders aussagekräftig“, erörtert Hauser. „Genau diese offiziellen Daten aus Österreich zeigen aus meiner Sicht das Ausmaß des Scheiterns der COVID-19-Impfstrategie. Dem Bericht zufolge fanden zwischen dem 11. März 2020 und dem 29. Juni 2023 insgesamt 94,2 Prozent aller Corona-Infektionen in jener Phase statt, in der bereits 76,1 Prozent der Bevölkerung geimpft waren. Auch 74,1 Prozent aller COVID-19-Todesfälle in Österreich entfielen auf die Impf-Ära.“

Hausers Fazit fällt eindeutig aus: „Diese Zahlen bestätigen aus meiner Sicht frühere Veröffentlichungen, wonach die Impfungen weder Ansteckungen noch die Weitergabe des Virus zuverlässig verhindern konnten.“ Das befeuert die lautstarken Forderungen nach einer umfassenden, transparenten und unabhängigen Aufarbeitung der Pandemiepolitik – auch auf europäischer Ebene. Von der EU-Kommission will Hauser daher nun Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Warum verbreiten die EU-Kommission und die Behörden der EU weiterhin Informationen zu den COVID-19-Impfungen, die von vielen als unvollständig oder irreführend bewertet werden?
  2. Warum gestehen die EU-Kommission und die EU-Behörden nicht – ähnlich wie das Land Niederösterreich im Evaluierungsbericht – mögliche Fehlentwicklungen und Defizite der COVID-19-Impfstrategie ein?
(Auszug von RSS-Feed)
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