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Bankenblockade gegen Le Pen: Paris muss eingreifen

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Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.

Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.

Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.

Millionen Wähler – aber kein Bankkredit

Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.

RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.

Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.

Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.

Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.

Banken als politische Türsteher

Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.

Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.

Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.

Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.

Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.

Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.

Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.

(Auszug von RSS-Feed)

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Drogentests im Staatsapparat: Wann sind Frankreichs Regierungspolitiker dran?

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In Frankreich sind mehrere Mitarbeiter von Ministerien und hohe Staatsbeamte nach positiven Drogentests aus ihren Ämtern entfernt worden. Premierminister Sébastien Lecornu spricht von einem Sicherheitsrisiko und fordert Vorbildwirkung von der Spitze des Staates. Dann sollten die Kontrollen jedoch nicht bei Beratern und Beamten enden: Auch Präsident Emmanuel Macron, die gesamte Regierung und sämtliche Parlamentarier könnten zeigen, wie ernst sie es mit der eigenen Forderung meinen.

Frankreichs Staatsapparat hat offensichtlich ein Drogenproblem. Das genaue Ausmaß bleibt allerdings unter Verschluss: Lecornu bestätigte laut französischen Medien lediglich, dass es positive Tests gegeben habe und mehrere Personen daraufhin ihre Posten verloren hätten. Wie viele Mitarbeiter betroffen waren, in welchen Ministerien sie arbeiteten und welche Funktionen sie ausübten, verriet der Regierungschef nicht. Auch um welche Drogen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Bekannt ist nur, dass sich unter den kontrollierten Mitgliedern ministerieller Kabinette, hohe Beamte und Personen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen befanden. Die Tests sollen unangekündigt und nach dem Zufallsprinzip fortgesetzt werden.

Angeordnet hatte Lecornu die Kontrollen bereits Mitte Juni. Seine Minister sollten in ihren Häusern verpflichtende Speicheltests organisieren, und zwar bei Kabinettsmitarbeitern, hohen Funktionären sowie Beschäftigten mit Sicherheitsfreigaben in den Bereichen Verteidigung und innere Sicherheit. Auch die Minister selbst sollten sich testen lassen. Vorausgegangen war nach französischen Medienberichten der Fall eines Landwirtschaftsberaters in Matignon, der bereits Ende 2025 wegen Drogenkonsums entfernt worden sein soll. Was zunächst wie ein peinlicher Einzelfall wirkte, führte damit zu einer Testkampagne in den oberen Etagen des französischen Staates – und diese brachte offenbar weitere Treffer hervor.

Lecornu begründet den Schritt nicht nur mit der Vorbildwirkung. Wer Zugang zu hochsensiblen Informationen habe und Drogen konsumiere, mache sich angreifbar – etwa für Erpressung, kriminelle Netzwerke oder ausländische Einflussnahme. Zudem könne man nicht die Ermordung 16-Jähriger in den Problemvierteln verurteilen und gleichzeitig den Konsum in den „besseren Vierteln“ dulden. Nach Angaben des Premierministers konsumieren rund eine Million Franzosen regelmäßig Kokain; der Drogenhandel sei die größte innenpolitische Herausforderung, vor der die Grande Nation in den kommenden Jahren stehe. An dieser Einschätzung ist wenig auszusetzen. Sie wirft allerdings die Frage auf, weshalb die Überprüfung ausgerechnet dort enden sollte, wo die politische Macht beginnt.

Warum bei Mitarbeitern aufhören?

Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff erklärte bereits öffentlich, dass sowohl sie selbst als auch die Mitglieder ihres Kabinetts getestet worden seien – ohne positiven Befund. Damit steht fest, dass solche Kontrollen nicht auf Beamte und einfache Mitarbeiter beschränkt bleiben müssen. Der nächste Schritt liegt auf der Hand: Sämtliche Regierungsmitglieder sollten getestet, und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch der Élysée-Palast samt Präsident Macron darf dabei keine Tabuzone sein. Wer über Geheimdienstinformationen, militärische Entscheidungen und den französischen Atomkoffer verfügt, kann sich schwerlich auf weniger strenge Sicherheitsmaßstäbe berufen als ein Referent in einem Ministerium.

Dasselbe gilt für das Parlament. In der Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, im Senat weitere 348 Mandatsträger – zusammen also 925 Politiker, die Gesetze beschließen, Untersuchungsausschüsse führen, vertrauliche Unterlagen einsehen und über Krieg, Frieden, Haushalt und innere Sicherheit entscheiden. Ihr freies Mandat stellt sie zwar nicht in ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis zum Staat. Es hindert Nationalversammlung und Senat jedoch nicht daran, ein freiwilliges und transparentes Testverfahren für alle Mitglieder einzurichten. Man kann ja schwerlich von den Bürgern Gesetzestreue verlangen und den Kampf gegen den Drogenhandel zur nationalen Priorität erklären, ohne selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Dabei müssten – zumindest bei den Beamten – weder Namen noch persönliche Gesundheitsdaten veröffentlicht werden. Eine unabhängige Stelle könnte lediglich mitteilen, wie viele Personen in Regierung, Präsidialamt, Nationalversammlung und Senat getestet wurden und wie viele bestätigte positive Befunde es gab. Lecornus Regierung verweigert bislang selbst eine solche anonymisierte Bilanz und beruft sich auf medizinische Vertraulichkeit und Privatsphäre. Doch gilt dies auch für gewählte Politiker? Denn das schützt zwar den einzelnen Betroffenen, erklärt aber nicht, weshalb die Öffentlichkeit nicht einmal erfahren darf, wie weit der Drogenkonsum in den Schaltstellen des Staates verbreitet ist. Geheimhaltung darf nicht zur bequemen Methode werden, einen politischen Skandal unsichtbar zu machen.

Die Dimension des Problems reicht ohnehin weit über die Ministerien hinaus. Das französische Drogenobservatorium OFDT bezifferte den illegalen Drogenmarkt für 2023 auf durchschnittlich 6,8 Milliarden Euro – 189 Prozent mehr als 2010. Cannabis und Kokain standen dabei für fast 90 Prozent des Umsatzes. Wie mächtig die damit finanzierten kriminellen Banden inzwischen geworden sind, zeigt der Fall des Bürgermeisters von Alès, Christophe Rivenq: Die Behörden brachten ihn im Juli unter Polizeischutz, nachdem Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff der aus Marseille stammenden DZ Mafia eingegangen waren. Während Kommunalpolitiker vor Drogenbanden geschützt werden müssen, finanzieren Konsumenten aus wohlhabenden Kreisen mit jedem Kauf jedoch jene Strukturen, die ganze Stadtviertel terrorisieren.

Drogentests im politischen Betrieb werden den milliardenschweren Markt der Kartelle nicht austrocknen. Sie würden jedoch zeigen, ob Lecornus Ruf nach Vorbildwirkung mehr ist als ein griffiges Schlagwort für Presseinterviews. Wenn ein konsumierender Ministerialberater wegen seiner möglichen Erpressbarkeit ein Sicherheitsrisiko darstellt, gilt dies für Minister, Abgeordnete, Senatoren und den Präsidenten erst recht. Lecornu erklärte, seine Nachfolger würden bei den Kontrollen vielleicht noch weiter gehen. Doch warum damit warten? Der Élysée-Palast und die beiden Parlamentskammern wären der konsequente nächste Schritt für solche Tests. Mehr noch: Ein koksender Präsident oder Minister wäre durchaus rücktrittsreif.

(Auszug von RSS-Feed)
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