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Geheimdienst-Missbrauch in Tschechien: EU-Wahlmanipulator muss gehen

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Der langjährige Direktor des tschechischen Inlandsgeheimdienstes BIS, Michal Koudelka, scheidet aus dem Amt. Nach Jahren anhaltender Kontroversen zieht die neue Regierung unter Premierminister Andrej Babiš einen personellen Schlussstrich. In Tschechien wird Koudelka vorgeworfen, den Geheimdienst zunehmend politisiert und Informationen gezielt zur Beeinflussung der öffentlichen Debatte eingesetzt zu haben. Die Auswirkungen reichten über Tschechien hinaus bis in den Europawahlkampf 2024.

Besonders große internationale Aufmerksamkeit erlangte die sogenannte „Voice of Europe“-Affäre. Wenige Wochen vor der Europawahl 2024 gelangten über den BIS Vorwürfe an die Öffentlichkeit, mehrere europäische Politiker hätten mit Russland kooperiert oder Zahlungen aus Moskau erhalten.

In Tschechien richteten sich die Anschuldigungen unter anderem gegen den früheren Staatspräsidenten Václav Klaus sowie den ehemaligen Außenminister und Leiter der Diplomatischen Akademie Cyril Svoboda. Trotz der öffentlichen Vorwürfe kam es dort zu keinem Ermittlungsverfahren. Die Behauptungen waren nie durch belastbare Beweise gestützt.

In Deutschland führten die Informationen dagegen unmittelbar zu Ermittlungen gegen den AfD-Europakandidaten Petr Bystron. Während des Wahlkampfs wurden sein Bundestagsbüro und mehrere Wohnungen durchsucht. Zwei Jahre später und nach insgesamt 29 Hausdurchsuchungen wurden weiterhin keine Belege für die behaupteten russischen Geldzahlungen gefunden.

Der politische Effekt blieb dennoch bestehen. Die niederländische Partei Forum voor Democratie verfehlte den Wiedereinzug, auch Kandidaten wie Matteo Gazzini in Italien und Thierry Mariani in Frankreich gerieten unter Druck. Die damalige ID-Fraktion erreichte schließlich 58 statt der zuvor prognostizierten 85 Sitze.

Vorwürfe gegen den BIS

Seit Längerem wird dem BIS vorgeworfen, sich unter Koudelkas Leitung von seinem eigentlichen gesetzlichen Auftrag entfernt zu haben. Der Dienst soll Informationen gezielt an ausgewählte Medien weitergegeben und damit politische Debatten beeinflusst haben, anstatt sich auf die Beratung der zuständigen staatlichen Stellen zu beschränken.

Der Geheimdienstexperte Jan Schneider bezeichnet den BIS deshalb als „Propagandavehikel“. Der frühere Präsident Miloš Zeman warf Koudelka mehrfach vor, eher den Interessen Washingtons als jenen der Tschechischen Republik zu dienen, und bezeichnete ihn als „Handlanger Washingtons“.

Während der Amtszeit Koudelkas entwickelte sich der Dienst zunehmend zu einem eigenständigen Machtzentrum. Im politischen Umfeld der Regierungen Biden in den USA und Fiala in Tschechien seien Desinformationskampagnen und sogenannte Lawfare-Verfahren begünstigt worden. Mit dem Regierungswechsel solle der Geheimdienst wieder stärker auf seinen gesetzlichen Auftrag ausgerichtet werden.

Weitere umstrittene Fälle

Schneider verweist außerdem auf weitere Vorgänge, die nach seiner Einschätzung Zweifel an der Arbeit des BIS aufkommen ließen. So sei die Beweisführung im Zusammenhang mit der Explosion des Munitionslagers in Vrbětice „löchriger als ein Emmentaler“ gewesen.

Auch die sogenannte Rizin-Affäre zählt zu den umstrittenen Fällen. 2020 warnte der BIS vor einem angeblichen Anschlagsplan mit dem Giftstoff Rizin. Später stellte sich heraus, dass ein solcher Plan nicht existierte.

Forderung nach Reformen

Vor diesem Hintergrund fordert Schneider eine vollständige „Dekoudelkisierung“ des Geheimdienstes. Auch Ex-Präsident Miloš Zeman hatte Koudelka über Jahre scharf kritisiert.

Für Diskussionen sorgte zudem die Verleihung der George-Tenet-Medaille im Jahr 2019, der höchsten Auszeichnung der CIA für ausländische Partnerdienste. Kritiker werteten dies als Ausdruck der engen Beziehungen zwischen Koudelka und den US-Geheimdiensten.

Mit dem Regierungswechsel soll der BIS künftig wieder auf seine klassische Aufgabe als Nachrichtendienst beschränkt werden. Außerdem entzog das Kabinett Babiš Koudelka den Einfluss auf die Auswahl seines Nachfolgers.

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Rape Gangs in Kanada? Ottawa-Fall alarmiert Ermittler

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Drei Moslems sollen von Ottawa aus ein Menschenhandelsnetzwerk betrieben haben, das sich über mehrere Städte der kanadischen Provinz Ontario erstreckte. Ein ehemaliger Ermittler der Polizei von Toronto warnt bereits vor moslemischen Rape Gangs nach britischem Vorbild. Noch ist ein solcher Zusammenhang nicht bewiesen – doch ein weiterer Fall mit elf- bis vierzehnjährigen Mädchen und mehreren Beschuldigten zeigt, warum die Sorge nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann.

Die Polizei von Ottawa nahm Moad Ben Yahya (28), Abdulaziz Al-Zouaghi (27) und Mohammad Elmuradi (26) bereits am 8. Juli fest. Den Männern wird vorgeworfen, an einem organisierten Menschenhandelsnetzwerk beteiligt gewesen zu sein, das zwischen Ottawa und dem Großraum Toronto operierte. Die Ermittlungen wurden später auf London, Windsor und Sarnia ausgeweitet. Beteiligt waren mehrere Polizeibehörden sowie die kanadische Finanzaufsicht FINTRAC. Nach Angaben der Ermittler liegen bislang Aussagen von sechs Frauen vor; die Polizei geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte.

Der frühere Torontoer Polizeibeamte Donald Best sieht darin ein Warnsignal. Der ehemalige Sergeant, der nach eigenen Angaben an verdeckten Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität und korrupte Amtsträger beteiligt war, bezeichnete den Fall öffentlich als Festnahme einer „moslemischen Rape Gang“. Solche Gruppen seien wahrscheinlich schon länger in Kanada aktiv, erklärte Best und zog eine direkte Verbindung zu den systematischen Vergewaltigungsnetzwerken in Großbritannien.

Dass die Warnung auf Resonanz stößt, liegt an einem zweiten Fall aus Ontario. Die Regionalpolizei von Peel ermittelt gegen eine Gruppe, die Mädchen im Alter zwischen elf und vierzehn Jahren durch Manipulation, Zwang und Gewaltandrohungen sexuell ausgebeutet haben soll. Angeklagt wurden der 21-jährige Mohamad Omar Al-Saleh, der 22-jährige Mustafa Abdo und der 20-jährige Yousif Al-Gburi. Ihnen werden unter anderem der Kauf sexueller Dienstleistungen von Minderjährigen, sexuelle Übergriffe auf ein Mädchen unter 16 Jahren und sexuelle Handlungen an Kindern vorgeworfen. Ein erst 15 Jahre alter Beschuldigter soll an der Organisation, Kontrolle und finanziellen Ausbeutung der Mädchen beteiligt gewesen sein.

Die Parallelen zu den britischen Rape Gangs sind deutlich erkennbar: sehr junge und leicht beeinflussbare Mädchen, mehrere gemeinsam handelnde (vor allem moslemische) Männer, psychische Manipulation, Drohungen, sexuelle Ausbeutung und der Transport der Opfer zwischen verschiedenen Städten. Eben diese Strukturen wurden in Großbritannien über Jahre hinweg verharmlost, falsch eingeordnet oder aus Angst vor Rassismusvorwürfen nicht konsequent untersucht. Erst die Aussagen einer großen Zahl von Opfern machten sichtbar, dass es sich vielerorts nicht um isolierte Sexualdelikte, sondern um organisierte Netzwerke handelte.

Die kanadische Islamkritikerin Raheel Raza warnte bereits 2025 davor, dass Kanada dieselben Fehler wiederholen könnte. Masseneinwanderung ohne ausreichende Integration, eine von links-woker Identitätspolitik geprägte Behördenkultur und die Angst, bei Ermittlungen gegen Angehörige bestimmter Minderheiten als rassistisch zu gelten, hätten ähnliche blinde Flecken geschaffen wie zuvor in Großbritannien. Auch der kanadische Psychologe Jordan Peterson bezeichnete die britischen Tätergruppen nach der Veröffentlichung der Untersuchung des ehemaligen Unterhausabgeordneten Rupert Lowe als „sexual conquest gangs“. Die sexuelle Gewalt gegen weiße, nichtmoslemische Mädchen sei in diesen Fällen nicht nur krimineller Sadismus gewesen, sondern teilweise auch mit ethnischer und religiöser Erniedrigung verbunden worden.

Wie groß Kanadas Problem mit Menschenhandel bereits ist, zeigen die offiziellen Zahlen. Zwischen 2014 und 2024 registrierte die Polizei landesweit 5.070 entsprechende Vorfälle. 93 Prozent der bekannten Opfer waren Frauen oder Mädchen, 22 Prozent minderjährig. Unter den Beschuldigten stellten Männer und Jungen einen Anteil von 82 Prozent. Allein Toronto, Ottawa und London waren für fast ein Drittel der erfassten Fälle verantwortlich. Rund 60 Prozent der Ermittlungen konnten nicht aufgeklärt beziehungsweise nicht bis zu einer Anklage geführt werden, häufig weil die Beweise nicht ausreichten. Die Behörden selbst weisen zudem darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Menschenhandels überhaupt nicht gemeldet wird.

Auch frühere Großverfahren zeigen, dass sexuelle Ausbeutung in Kanada längst überregional und arbeitsteilig organisiert wird. Im Jahr 2019 zerschlug die Polizei ein mutmaßliches Netzwerk, das Frauen aus Quebec nach Ontario und in andere Landesteile gebracht haben soll. 31 Personen wurden festgenommen, mehr als 300 Anklagepunkte erhoben und über ein Dutzend mutmaßliche Opfer identifiziert. In einem weiteren Verfahren, das 2023 nach der Aussage einer gegen ihren Willen festgehaltenen Frau begann, stießen die Ermittler auf zusätzliche Opfer und sieben Verdächtige. Mehrere Angeklagte wurden im Juni 2026 verurteilt.

Großbritannien hat gezeigt, wohin diese institutionelle Blindheit führen kann. Dort wurden einzelne Täter verfolgt, während die Behörden das gruppenbezogene Muster über Jahre nicht erkennen wollten oder nicht auszusprechen wagten. Ob sich diese Geschichte in Kanada wiederholt, wird davon abhängen, wie viele Opfer noch gefunden werden, was sie über die Täter und deren Motive berichten – und ob Polizei, Justiz und Politik bereit sind, auch politisch unangenehme Zusammenhänge ohne Rücksicht auf die Interessen der multikulturellen Ideologie zu untersuchen.

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Bankenblockade gegen Le Pen: Paris muss eingreifen

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Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.

Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.

Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.

Millionen Wähler – aber kein Bankkredit

Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.

RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.

Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.

Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.

Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.

Banken als politische Türsteher

Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.

Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.

Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.

Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.

Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.

Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.

Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.

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Diese sieben Pipeline-Projekte könnten Irans Todesgriff brechen

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Die Blockade der Straße von Hormus und die Angriffe auf Tanker im Roten Meer treiben den Ölpreis wieder über 100 Dollar. Nun wollen die Golfstaaten Milliarden in neue Pipelines investieren, die ihre wichtigsten Exportströme am Iran vorbeiführen. Bis 2028 könnten rund 60 Prozent der Vorkriegsexporte die von Teheran kontrollierte Meerenge umgehen.

Die nächste Stufe der Energiekrise hat begonnen. Nachdem der Iran den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus weitgehend unter seine Kontrolle gebracht hat, greifen die mit Teheran verbündeten Huthi-Milizen (Ansar Allah) im Jemen nun auch Tanker im Roten Meer an. Damit gerät mit Bab el-Mandeb auch das zweite Nadelöhr unter Druck, über das saudisches Öl von den Verladeterminals in Yanbu zu den asiatischen Abnehmern gelangt. Brent verteuerte sich am Donnerstag um sieben Prozent auf 100,69 Dollar je Barrel. Seit Monatsbeginn ist der Preis damit um fast 40 Prozent gestiegen.

Der Ölmarkt reagiert damit nicht nur auf die unmittelbar fehlenden Mengen, sondern auf die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls mehrerer Exportkorridore. Vor dem Krieg wurden täglich rund 23 Millionen Barrel Erdöl und Ölprodukte aus den sieben Golfstaaten exportiert, ein großer Teil davon durch die Straße von Hormus. Saudi-Arabiens 1.200 Kilometer lange Ost-West-Pipeline und die Leitung von Abu Dhabi nach Fudschaira bildeten bislang die einzigen leistungsfähigen Umgehungsrouten. Beide laufen mittlerweile nahezu am Anschlag.

Die saudische Leitung kann nach dem Umbau einer früheren Flüssiggasleitung bis zu sieben Millionen Barrel täglich nach Yanbu transportieren. Rund zwei Millionen Barrel werden jedoch von den Raffinerien an der Westküste benötigt, womit etwa fünf Millionen Barrel für den Export bleiben. Die Leitung der Vereinigten Arabischen Emirate nach Fudschaira schafft rund 1,8 Millionen Barrel pro Tag. In Friedenszeiten war dies als (teure) Reserve gedacht, doch heute verhindert die Pipeline einen noch weitaus schwereren Zusammenbruch der globalen Ölversorgung.

Sieben Projekte für die Energiesicherheit

Um sich von der vom Iran kontrollierten Meerenge unabhängiger zu machen, arbeiten die ölproduzierenden Staaten laut der US-Großbank Goldman Sachs in der Region jedoch an weiteren Pipeline-Projekten. Zwei Leitungen befinden sich bereits im Bau, drei weitere sind mögliche Abzweigungen des neuen irakischen Netzes und bei zwei Projekten geht es um die Erweiterung beziehungsweise Wiederbelebung bestehender Korridore.

  • Die zweite VAE-Pipeline nach Fudschaira: Abu Dhabis staatlicher Ölkonzern treibt eine neue, rund 300 Kilometer lange Leitung parallel zur bestehenden Strecke voran. Das drei Milliarden Dollar teure Projekt soll die Exportkapazität an der Küste des Golfs von Oman um mehr als 1,2 Millionen Barrel täglich erhöhen. Die Pipeline ist etwa zur Hälfte fertig und könnte Mitte 2027 in Betrieb gehen.
  • Die irakische Basra-Haditha-Pipeline: Die 685 Kilometer lange Stammleitung soll bis zu 2,25 Millionen Barrel pro Tag aus den Ölfeldern bei Basra nach Westen transportieren. Der Irak ist besonders verwundbar, weil der Staat rund 90 Prozent seiner Einnahmen aus dem Ölgeschäft bezieht und seine südlichen Exportterminals von Hormus abhängig sind. Mit Haditha als Knotenpunkt könnte das irakische Öl künftig in mehrere Richtungen weitergeleitet werden.
  • Die Verbindung nach Ceyhan: Von Haditha aus soll das neue Netz mit dem irakischen Norden und der bestehenden Route zum türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan verbunden werden. Damit erhielte das Öl aus Basra erstmals einen direkten Landweg zum östlichen Mittelmeer. Ein Konsortium mit amerikanischer Beteiligung untersucht bereits die technische und finanzielle Machbarkeit.
  • Die Abzweigung nach Baniyas: Eine weitere Strecke soll durch das mittlerweile von Al-Kaida-Islamisten regierte Syrien zum Mittelmeerhafen Baniyas führen. Washington unterstützt die Wiederherstellung dieses Korridors ausdrücklich und spricht von einem wichtigen Projekt für die Energiesicherheit. Über die irakisch-syrische Route könnten langfristig bis zu zwei Millionen Barrel täglich exportiert werden.
  • Die Route nach Aqaba: Parallel dazu verhandelt Bagdad mit Jordanien über eine Leitung zum Hafen von Aqaba am Roten Meer. Von dort könnte das Öl entweder in Richtung Asien verschifft oder durch den Suezkanal ins Mittelmeer gebracht werden. Das Projekt wird allerdings seit Jahren diskutiert und stößt im Irak auf den Widerstand proiranischer schiitischer Kräfte, die einen Exportkorridor in der Nähe Israels ablehnen.
  • Die Wiederbelebung von Kirkuk-Baniyas: Die alte Pipeline zwischen dem Nordirak und der syrischen Mittelmeerküste wurde bereits 1952 in Betrieb genommen, liegt jedoch seit Jahrzehnten weitgehend still und ist schwer beschädigt. Ihre Wiederherstellung könnte den neuen Basra-Haditha-Korridor ergänzen und eine weitere Verbindung zum Mittelmeer schaffen. Die Amerikaner unterstützen inzwischen Gespräche zwischen Bagdad und Damaskus über einen Neustart.
  • Der Ausbau der saudischen Ost-West-Achse: Riad prüft eine Erweiterung der bestehenden Pipeline um bis zu zwei Millionen Barrel täglich sowie zusätzliche Kapazitäten für Ölprodukte. Gleichzeitig müssen die Verladeterminals in Yanbu ausgebaut werden, da die bisherige Hafeninfrastruktur die maximale Leistung der Pipeline nicht dauerhaft auf Schiffe übertragen kann. Auch ein weiterer Tiefwasserterminal an der Rotmeerküste beim Neom-Projekt steht zur Debatte.

Hinzu kommen neue Häfen und Landverbindungen. Der Dubaier Hafenriese DP World will in Fudschaira die Terminals Al Rugaylat und Dibba errichten. Al Rugaylat soll jährlich bis zu 2,5 Millionen Standardcontainer, 1,7 Millionen Tonnen Stückgut und 190.000 Fahrzeuge abfertigen können. Dibba soll weitere 3,6 Millionen Tonnen Frachtkapazität schaffen. Die Anlagen sollen über ein neues Logistiknetz mit dem innerhalb der Hormus-Falle gelegenen Hafen Jebel Ali verbunden werden.

Hormus verliert – aber verschwindet nicht

Goldman Sachs rechnet damit, dass die neuen Projekte bis Ende 2027 zusätzliche Umgehungskapazitäten von 3,8 Millionen Barrel täglich schaffen. Bis Ende 2028 könnten es 7,3 Millionen Barrel sein, womit die gesamte Pipelinekapazität außerhalb von Hormus auf mehr als 14 Millionen Barrel pro Tag steigen würde. Rund 60 Prozent der Vorkriegsexporte der Golfstaaten wären dann gegen eine neuerliche Blockade der Meerenge abgesichert. Bei einem beschleunigten Ausbau wären nach Einschätzung der Bank sogar 75 Prozent möglich.

Die neue Infrastruktur wird das Öl allerdings nicht automatisch billiger machen. Für die asiatischen Hauptabnehmer liegen die Mittelmeerhäfen in der falschen Richtung. Wird zusätzlich Bab el-Mandeb blockiert, müssen Tanker aus Yanbu um das Kap der Guten Hoffnung fahren. Dadurch verlängert sich eine Reise nach Asien laut Berechnungen von 19 auf bis zu 48 Tage; allein die Treibstoffkosten können von 1,26 auf 2,87 Millionen Dollar steigen. Der Suezkanal wäre zwar kürzer, kann aber die größten Tanker mit einer Ladung von bis zu zwei Millionen Barrel nicht voll beladen aufnehmen.

Auch Pipelines sind keine unverwundbaren unterirdischen Lebensadern. Die saudische Ost-West-Leitung wurde bereits 2019 durch einen Huthi-Drohnenangriff zeitweise stillgelegt. Die jüngsten Attacken auf saudische Tanker im Roten Meer zeigen zudem, dass eine Umleitung von Hormus nach Yanbu lediglich ein Nadelöhr gegen ein anderes tauschen kann. Deshalb drängen die Golfstaaten nicht auf eine einzige Ersatzstrecke, sondern auf ein Netz möglichst unterschiedlicher Korridore.

Für das Flüssigerdgas bieten selbst diese Milliardenprojekte jedoch keine praktikable Lösung. Vor dem Krieg passierte rund ein Fünftel des weltweiten LNG-Handels die Straße von Hormus, ein großer Teil davon aus Katar. LNG lässt sich nicht einfach durch eine Rohölleitung pumpen, und der Bau neuer Verflüssigungsanlagen samt Pipelines zu weit entfernten Küsten würde noch weitaus länger dauern. Vor allem Katar, Kuwait und auch der Irak bleiben deshalb auf absehbare Zeit verwundbar.

Die Geschichte wiederholt sich dabei mit einer bemerkenswerten Ironie. Saudi-Arabien baute seine Ost-West-Pipeline in den 1980er-Jahren aus Angst vor einer Sperrung der Straße von Hormus während des iranisch-irakischen Tankerkrieges. Vier Jahrzehnte später zwingt Teheran seine Nachbarn nun dazu, nicht nur eine einzelne Umgehungsleitung, sondern ein ganzes Netz neuer Energiekorridore zu schaffen. Der Iran kann den Ölmarkt zwar temporär abwürgen. Mit jedem blockierten Tanker beschleunigt das fanatische Mullah-Regime jedoch den Bau jener Infrastruktur, die seinen stärksten geopolitischen Hebel am Ende brechen könnte.

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Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

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Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

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