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Regenbogen trifft Islamismus: Eine Tote beim Berliner CSD

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Eine Frau ist tot, 16 Menschen wurden verletzt, nachdem ein von einem Moslem gemieteter weißer Transporter am Rande des Berliner Christopher Street Days durch eine Menschenmenge raste. Die Spur führt zu einem polizeibekannten jungen Mann, den die Behörden der islamistischen Szene zurechnen. Und ausgerechnet am selben Tag marschierten Tausende queere Aktivisten durch Berlin und skandierten Parolen für jenes Gaza, in dem die islamistische Hamas herrscht und Homosexuelle um ihre Freiheit und Sicherheit fürchten müssen.

Kurz vor 22 Uhr fuhr der Täter das Fahrzeug über den Ahornsteig im Großen Tiergarten und erfasste mehrere Menschen. Eine Frau erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen, drei weitere Opfer schwebten nach Polizeiangaben in Lebensgefahr. Acht Menschen wurden schwer und fünf leicht verletzt, rund 30 weitere mussten psychologisch betreut werden. Der Wagen prallte anschließend gegen einen Baum, der Fahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß. Zudem prüfen die Ermittler Zeugenaussagen, wonach es nach der Anschlagsfahrt möglicherweise eine zweite Tatphase gegeben haben könnte – mehrere Menschen sollen Stichverletzungen aufgewiesen haben.

Die Spur führt in die Islamistenszene

Der von der Polizei identifizierte Verdächtige sei polizeibekannt und werde der islamistischen Szene Berlins zugerechnet, erklärte Polizeisprecher Florian Nath. Nach Informationen der „Welt“ handelt es sich bei dem Mieter des Tatfahrzeugs um den 2005 geborenen Abdul B. Der junge Moslem soll erst im Mai 2026 aus dem Jugendarrest entlassen worden und den Behörden bereits in einem religiös motivierten Zusammenhang aufgefallen sein. Noch ist nicht bewiesen, dass der Fahrzeugmieter auch hinter dem Steuer saß. Doch schon die bisher bekannten Umstände lesen sich wie ein weiteres Kapitel aus der Chronik des deutschen Kontrollverlusts: polizeibekannt, vorbestraft, islamistisch und trotzdem offenbar frei genug, um einen Transporter zu mieten.

In der Nacht rückten schwer bewaffnete Spezialkräfte an der Meldeadresse Abdul B.s in Berlin-Schöneberg an. Die Beamten durchsuchten das Gebäude – doch der Gesuchte war nicht da. Vor dem Haus versammelten sich später Jugendliche und junge Männer aus dem Umfeld der dort lebenden Familie. Einer von ihnen behauptete gegenüber einem Reporter, Abdul B. habe bereits Monate zuvor mit Anschlagsplänen geprahlt und sich über seine Situation in Deutschland beklagt. Andere Anwesende sollen versucht haben, den Gesprächigen davon abzuhalten, weitere Einzelheiten preiszugeben. Noch sind das unbestätigte Zeugenaussagen – sollten sie sich bewahrheiten, müsste man diese Leute eigentlich als Mittäter einstufen. Denn sie wussten, was er vorhatte, und taten nichts dagegen.

2.200 Polizisten – und 250 nutzlose Sperren

Mehr als 2.200 Polizeikräfte waren beim Berliner CSD im Einsatz, darunter schwer bewaffnete und verdeckte Beamte sowie Einheiten aus anderen Bundesländern. Rund um den Tiergarten waren nach Polizeiangaben mehr als 250 sogenannte Zufahrtschutzelemente (auch bekannt unter dem Namen „Merkel-Poller“) aufgestellt worden. Trotzdem konnte der Transporter in den angeblich geschützten Bereich gelangen und dort Menschen überfahren. „Eigentlich konnte hier gar keiner reinfahren“, räumte Polizeisprecher Nath ein. Dieses „eigentlich“ steht inzwischen sinnbildlich für die deutsche Sicherheitsarchitektur: Eigentlich werden Extremisten überwacht, eigentlich schützen Poller solche Veranstaltungen und eigentlich müsste ein polizeibekannter Islamist nach seiner Entlassung besonders genau im Blick behalten werden.

Das Ergebnis dieses staatlichen Versagens war nun im Berliner Tiergarten zu sehen. Die Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor wurde abgebrochen, die Besucher wurden aufgefordert, den Bereich ruhig in Richtung Hauptbahnhof zu verlassen. Wo wenige Minuten zuvor noch getanzt und die angeblich grenzenlose Vielfalt gefeiert worden war, dominierten plötzlich Blaulicht, Absperrbänder und weinende Menschen. Auch der für den heutigen Sonntag geplante „Breakfast Market“ und die Aufräumaktion wurden abgesagt. Die üblichen politischen Beileidsbekundungen folgten umgehend – doch Anteilnahme ersetzt keine funktionierende Migrations- und Sicherheitspolitik.

Queer für Gaza – am selben Tag

Die politische Ironie dieses Tages könnte kaum bitterer sein. Parallel zum großen CSD zogen rund 7.000 Teilnehmer der linksextremistischen „Internationalist Queer Pride“ durch Gesundbrunnen und Wedding, um gegen Kapitalismus, Kolonialismus und Israel zu demonstrieren. Im vorderen Teil des Zuges marschierten nach Polizeiangaben Hunderte propalästinensische Aktivisten und riefen wiederholt „From the river to the sea, Palestine will be free“. Das Berliner Landgericht hatte die Parole als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas eingestuft, weshalb die Polizei einschritt und einen Tatverdächtigen festnahm. Als Unterstützer versuchten, ihn zu befreien, und Beamte bedrängten, wurde Pfefferspray eingesetzt und weitere Personen wurden festgenommen; auch ein Medienvertreter wurde aus dem Demonstrationszug heraus angegriffen.

Da marschieren Menschen unter Regenbogenfahnen ausgerechnet im Geiste einer Bewegung, deren Gesellschaftsmodell ihnen selbst kaum Luft zum Atmen ließe. Im Gazastreifen gilt für sexuelle Handlungen zwischen Männern weiterhin ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft. Rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, eine öffentliche homosexuelle Lebensweise oder gar eine Pride-Parade sucht man im Herrschaftsgebiet der Hamas vergeblich. Die Islamistenorganisation steht auf der Terrorliste der Europäischen Union und errichtete in Gaza kein Paradies der Vielfalt, sondern ein autoritäres Regime nach islamistischen Grundsätzen. Doch bei den linken westlichen Aktivisten wird diese Realität ausgeblendet, sobald sich die Hamas und ihre Sympathisanten als Gegner Israels präsentieren lassen.

Natürlich ist nicht jeder Teilnehmer des Berliner CSD ein Unterstützer der Hamas. Ebenso wenig ist jeder Muslim ein Islamist. Doch Teile der queeren Linken haben sich bewusst mit einer propalästinensischen Bewegung verbündet, in der Islamisten, Israelhasser und offene Hamas-Sympathisanten häufig den Ton angeben. Sie fordern Toleranz von der europäischen Mehrheitsgesellschaft, zeigen sich aber bemerkenswert tolerant gegenüber einer Ideologie unter religiösem Deckmantel, die Homosexuelle entrechtet und das Existenzrecht Israels bekämpft. Diese bizarre Allianz funktioniert allerdings nur so lange, wie die islamistische Realität weit entfernt erscheint.

Die Rechnung der Willkommenskultur

Deutschland hat jahrelang Menschen aus islamischen Gesellschaften aufgenommen – und damit auch deren archaische Wert- und Moralvorstellungen. Islamistische Prediger, Parallelmilieus und radikalisierte Jugendgruppen konnten sich ausbreiten, während jeder Kritiker dieser Entwicklung als „islamfeindlich“ diffamiert wurde. Die Willkommenskultur hieß Millionen willkommen – doch sie war politisch und geistig nicht darauf vorbereitet, dass viele dieser Ankömmlinge nicht Teil der freien Gesellschaft werden, sondern deren Freiheiten verachten könnten.

Nun steht Berlin erneut vor den Trümmern seines bunten Selbstbildes. Eine Frau ist tot, zahlreiche Menschen kämpfen mit schweren Verletzungen, und die Fahndung nach einem Verdächtigen aus der islamistischen Szene läuft. Gleichzeitig demonstrieren queere Aktivisten für Gaza und weigern sich, den offenkundigen Widerspruch zwischen Regenbogenideologie und Islamismus überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wie oft müssen importierte Gewalttäter noch in europäische Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder Demonstrationen rasen, bevor Politik und Aktivisten ihre Lebenslügen aufgeben?

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Bankenblockade gegen Le Pen: Paris muss eingreifen

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Marine Le Pen führt in den Umfragen, der Rassemblement National hat seine Schulden deutlich reduziert – und trotzdem verweigern Frankreichs Großbanken der Partei einen Kredit für den Präsidentschaftswahlkampf. Nun verhandelt Premierminister Sébastien Lecornu über einen gemeinsamen Bankenkredit mit teilweiser Staatsgarantie. Paris reagiert damit endlich auf einen Zustand, in dem private Kreditinstitute faktisch darüber mitentscheiden, welche politischen Kräfte einen landesweiten Wahlkampf führen können.

Am 20. Juli empfing Lecornus Mitarbeiterstab Vertreter der größten französischen Banken in Matignon. BNP Paribas, Société Générale, BPCE, Crédit Mutuel, Crédit Agricole und La Banque Postale sollen einen Bankenpool bilden und den Wahlkampfkredit gemeinsam bereitstellen. Das Modell ähnelt sogenannten Konsortialkrediten, mit denen mehrere Geldhäuser große Industrie- und Infrastrukturprojekte finanzieren. Finanzielle Risiken würden auf mehrere Schultern verteilt, zugleich müsste keine einzelne Bank gegenüber ihren Kunden allein für einen Kredit an Marine Le Pen geradestehen.

Nach Recherchen von „Le Monde“ fürchten einzelne Institute, durch die Finanzierung Le Pens zwei bis fünf Prozent ihrer Kunden verlieren zu können. Das zeigt, dass es hier nicht nur um die Zahlungsfähigkeit des RN geht, sondern um die von Linken vorangetriebene politische „cancel culture“. Société Générale erklärte, seit Jahren grundsätzlich keine politischen Parteien mehr zu finanzieren; BNP Paribas verwies darauf, dass Le Pen keine Kundin des Hauses sei. Andere Geldhäuser berufen sich auf Kredit-, Haftungs- und Compliance-Risiken. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Die stärkste Oppositionskraft des Landes findet in Frankreich keine Bank, die ihren Präsidentschaftswahlkampf finanziert.

Millionen Wähler – aber kein Bankkredit

Der RN sucht ein Darlehen von bis zu 10,7 Millionen Euro. Dies entspricht dem Betrag, den der französische Staat einem Kandidaten maximal erstatten kann, wenn dieser die zweite Wahlrunde erreicht und seine Wahlkampfabrechnung genehmigt wird. Angesichts der bisherigen Ergebnisse Le Pens und der aktuellen Umfragen erscheint das Ausfallrisiko überschaubar. Trotzdem erteilten Société Générale und La Banque Postale bereits im Frühjahr Absagen.

RN-Schatzmeister Kévin Pfeffer warf den Banken daraufhin vor, „das Spiel der Demokratie nicht mehr mitzuspielen“. Ganz von der Hand weisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Eine Partei kann bei Wahlen Millionen Stimmen erhalten, über zahlreiche Abgeordnete verfügen und in sämtlichen Umfragen an der Spitze liegen – ohne Kredit bleibt ein landesweiter Wahlkampf dennoch kaum zu finanzieren. Das verschafft einigen wenigen Bankvorständen eine politische Macht, die ihnen bei keiner Wahl übertragen wurde.

Auch die finanzielle Entwicklung des RN passt nicht zum Bild eines hoffnungslos überschuldeten Kreditnehmers. Ende 2024 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Partei noch auf knapp 19 Millionen Euro. Bis Ende März 2026 seien sie auf rund 8,5 Millionen Euro gesunken, erklärte Pfeffer. Die Schulden bestehen fast ausschließlich aus Darlehen, die der Partei von Privatpersonen gewährt wurden. Der RN hat seine Altlasten damit innerhalb kurzer Zeit mehr als halbiert – und wird von den französischen Banken trotzdem weiterhin abgewiesen.

Schon 2014 musste sich der damalige Front National deshalb im Ausland Geld beschaffen. Die Partei nahm bei der First Czech Russian Bank in Moskau ein Darlehen über 9,4 Millionen Euro auf, das sie im September 2023 mehrere Jahre vor dem vereinbarten Ablauf vollständig zurückzahlte. Für Le Pens Kampagne 2022 stellte schließlich die ungarische MKB Bank rund 10,7 Millionen Euro bereit. Anschließend wurden diese Kredite benutzt, um dem RN eine Abhängigkeit von Russland beziehungsweise Ungarn vorzuwerfen. Dass französische Banken die Partei zuvor abgewiesen hatten, geriet dabei regelmäßig in den Hintergrund.

Seit 2017 dürfen französische Parteien und Kandidaten nur noch Kredite bei Geldhäusern aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum aufnehmen. Ein russisches Darlehen nach dem Muster von 2014 wäre heute nicht mehr möglich. Damit wurde der Kreis möglicher Geldgeber politisch eingeschränkt, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass französische Banken legale und aussichtsreiche Kandidaten auch tatsächlich finanzieren. Der Staat hat die Tür zum Ausland geschlossen, während die heimischen Kreditinstitute die Tür zum Tresor verriegeln.

Banken als politische Türsteher

Nach französischem Recht hat ein Kandidat Anspruch auf die Eröffnung eines Wahlkampfkontos. Ein Anspruch auf einen Kredit besteht dagegen nicht. Zwar kann ein Kreditvermittler zwischen Parteien und Banken vermitteln, zur Vergabe eines Darlehens zwingen kann er die Institute jedoch nicht. Private Banken dürfen damit weiterhin selbst entscheiden, welcher Partei sie die nötigen Millionen zur Verfügung stellen – und welche politische Kraft ihre Kampagne mit Kleindarlehen, Spenden oder ausländischen Krediten zusammenkratzen muss.

Emmanuel Macron hatte dieses Problem bereits im Wahlkampf 2017 erkannt und eine „Bank der Demokratie“ versprochen. Das anschließend verabschiedete Gesetz über das Vertrauen in das politische Leben ermächtigte die Regierung, bei einem Versagen des Kreditmarktes Darlehen, Vorschüsse oder Garantien für Kandidaten und Parteien bereitzustellen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Fast zehn Jahre später zwingt ausgerechnet die fortgesetzte Bankenblockade gegen den RN das politische Establishment der Grande Nation dazu, die alte Idee wieder hervorzuholen.

Im April brachte der konservative Abgeordnete Nicolas Tryzna einen neuen Gesetzentwurf zur Schaffung einer öffentlichen „Bank der Demokratie“ ein. Sie soll Kredite vergeben, Darlehen garantieren und anhand objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien entscheiden. Lecornus Regierung bevorzugt offenbar ein schlankeres Modell: Die bestehenden Großbanken stellen gemeinsam das Geld bereit, während der Staat einen Teil des Ausfallrisikos absichert. Eine entsprechende Regelung könnte in den französischen Haushalt für 2027 aufgenommen werden.

Eine vollständige Absicherung ist nicht vorgesehen. Verstößt ein Kandidat gegen die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften und wird seine Wahlkampfabrechnung verworfen, soll der Staat den Verlust offenbar nicht übernehmen. Die Garantie könnte jedoch greifen, wenn ein Kandidat weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält und deshalb nur eine geringe Kostenerstattung bekommt. Der Steuerzahler würde damit nicht jede gescheiterte oder rechtswidrig geführte Kampagne bezahlen, sondern lediglich einen Teil des kaum kalkulierbaren Wahlrisikos absichern.

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Kandidaten in der ersten Runde höchstens 16,851 Millionen Euro und in der zweiten Runde 22,509 Millionen Euro ausgeben. Wer mindestens fünf Prozent erreicht, kann bis zu 47,5 Prozent des jeweiligen Limits zurückerhalten – rund acht Millionen Euro nach der ersten und 10,7 Millionen Euro nach der zweiten Runde. Unter fünf Prozent sinkt die maximale Erstattung auf 4,75 Prozent des Limits. Valérie Pécresse und Anne Hidalgo mussten 2022 nach ihren schwachen Ergebnissen um Spenden zur Begleichung ihrer Schulden bitten. Nicolas Sarkozy verlor nach der Wahl 2012 seinen Erstattungsanspruch, weil er das Ausgabenlimit um 466.118 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent überschritten hatte.

Diese Beispiele erklären, warum Banken bei kleinen oder chancenlosen Kandidaten vorsichtig sind. Auf Marine Le Pen lassen sie sich jedoch kaum übertragen. Sie erreichte bereits 2017 und 2022 die Stichwahl, führt den RN inzwischen zur stärksten politischen Kraft Frankreichs und liegt auch für 2027 in den Umfragen vorne. Dass ausgerechnet sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und der Kredit deshalb nicht aus der staatlichen Wahlkampferstattung zurückgezahlt werden könnte, erscheint kaum vorstellbar.

Das Pariser Berufungsgericht hat Le Pens Verurteilung wegen der Verwendung von Geldern des Europäischen Parlaments zwar bestätigt, das gegen sie verhängte Amtsverbot jedoch so verkürzt, dass der wirksame Teil bereits verbüßt ist. Le Pen hat Revision beim Kassationsgericht eingelegt und ihre Kandidatur für die Wahl am 18. April 2027 bestätigt. Ob die Franzosen ihr das höchste Staatsamt anvertrauen, sollen damit wieder die Wähler entscheiden – nicht Richter, Bankvorstände oder Kampagnen empörter Kunden.

Die geplante Staatsgarantie wäre kein Geschenk an den RN. Sie würde vielmehr eine jahrelange Benachteiligung korrigieren und allen legal antretenden Kandidaten einen Zugang zu französischen Krediten eröffnen. Wer ausländische Einflussnahme verhindern will, muss Parteien eine realistische Finanzierung im eigenen Land ermöglichen. Andernfalls werden die Banken zu politischen Türstehern, die zwar keine Stimme abgeben müssen, aber dennoch darüber entscheiden, wer überhaupt um die Stimmen der Franzosen werben kann.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Fratzschers Anti-AfD-Studie: Wirrer Alarmismus statt Wissenschaft

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Marcel Fratzscher behauptet, acht sozioökonomische Faktoren könnten 85 Prozent der regionalen AfD-Wahlergebnisse erklären. Im nächsten Schritt prophezeit er den AfD-Hochburgen bei einer AfD-Regierung Einkommensverluste, Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Niedergang. Doch zwischen der statistischen Beschreibung vergangener Wahlergebnisse und einer belastbaren Vorhersage künftiger Regierungspolitik liegt eine gewaltige Lücke.

1.600 Euro weniger Einkommen pro Kopf und 10.000 verlorene Arbeitsplätze allein in Sachsen-Anhalt: Marcel Fratzscher versucht sich wieder einmal im Anti-AfD-Alarmismus. Im Burgenlandkreis, in Mansfeld-Südharz und im Salzlandkreis sollen die realen Einkommen sogar um bis zu acht Prozent einbrechen. Bundesweit drohten über fünf Jahre sechs Prozentpunkte weniger Wirtschaftswachstum, fünf Prozentpunkte mehr Inflation und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um zwei Prozentpunkte. Der linke „Spiegel“ macht daraus eine Warnung an die Menschen in den AfD-Hochburgen: Wer die falsche Partei wählt, werde dafür finanziell bestraft.

Auf X legt der DIW-Präsident nach. Seine neue Studie zeige, dass acht sozioökonomische Faktoren rund 85 Prozent der regionalen Unterschiede bei den AfD-Wahlergebnissen erklärten. Entscheidend seien „vor allem Demografie, wirtschaftliche Perspektiven und Abwanderung – nicht Migration“. In einem weiteren Kommentar verkündet Fratzscher dann, ein Austritt aus EU und Euro, Abschottung und weniger Zuwanderung würden Regionen wie Sachsen-Anhalt besonders hart treffen. Der erste Teil beschreibt vergangene Wahlergebnisse, der zweite behauptet wirtschaftliche Folgen einer hypothetischen Regierung. Fratzscher stellt beides nebeneinander, als würde das eine automatisch das andere beweisen.

Das tut es nicht. Ein statistisches Modell, das vorhandene Wahlergebnisse nachzeichnet, ist noch lange keine Wirtschaftsprognose. Es zeigt zunächst lediglich, dass bestimmte regionale Merkmale gemeinsam mit hohen AfD-Ergebnissen auftreten. Ob diese Merkmale das Wahlverhalten tatsächlich verursachen, ob sie nur das bekannte Ost-West-Gefälle abbilden oder ob dahinter andere politische und kulturelle Faktoren stehen, lässt sich aus einer hohen Trefferquote nicht ableiten. Ein Modell kann die politische Landkarte hervorragend nachzeichnen und trotzdem an den Motiven der einzelnen Wähler vorbeigehen.

85 Prozent erklären nicht die Zukunft

Wenn in alternden, schrumpfenden und wirtschaftlich geschwächten Landkreisen häufig AfD gewählt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass alte Menschen, Abwanderung oder eine bestimmte Wirtschaftsstruktur die Ursache für die Wahlentscheidung sind. Von Eigenschaften einer Region auf die Motive ihrer Einwohner zu schließen, ist der klassische statistische Fehlschluss. Menschen können die AfD wegen der Energiepolitik, der inneren Sicherheit, der Migrationspolitik, des Ukrainekriegs, des Vertrauensverlusts in Medien und Institutionen oder der allgemeinen Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien wählen. Eine regionale Statistik kann solche Beweggründe nicht einfach wegdefinieren.

Auch die Zahl von 85 Prozent ist ohne vollständige Methodik wenig wert. Welche acht Faktoren wurden ausgewählt? Wie stark überschneiden sie sich? Wurde das Modell mit denselben Daten getestet, mit denen es gebaut wurde? Wie wurden das Ost-West-Gefälle, regionale Nachbarschaftseffekte und frühere Wahlergebnisse berücksichtigt? Und wie gut funktioniert die Rechnung bei Wahlen oder Regionen, die nicht zur Anpassung des Modells verwendet wurden? Soweit bislang öffentlich auffindbar, fehlen eine vollständige Methodendokumentation, die verwendeten Datensätze, alternative Modellvarianten und eine Prüfung außerhalb der zugrunde gelegten Daten.

Der „Spiegel“ muss ohnehin einräumen, dass Fratzschers Berechnungen „keine präzise Prognose“ seien. Es handle sich lediglich um ein Szenario, das Zahlen aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zusammensetze und anschließend bis auf Landkreise und kreisfreie Städte herunterrechne. Ausgerechnet daraus entstehen dann scheinbar präzise Beträge wie 1.600 Euro Einkommensverlust. Aus Annahmen werden Zahlen, aus Zahlen wird eine Landkarte und aus der Landkarte eine politische Warnung.

Hinzu kommt ein Widerspruch in Fratzschers eigener Darstellung. Auf X schreibt er, Migration sei für die regionalen Unterschiede der AfD-Ergebnisse nicht entscheidend. Der „Spiegel“ erklärt dagegen, auch ein niedriger Ausländeranteil gehe mit hohen AfD-Ergebnissen einher. Für das Wahlverhalten soll Migration also keine wesentliche Rolle spielen, für den von Fratzscher vorhergesagten Wirtschaftscrash dagegen schon. Je nachdem, welche Botschaft gerade gebraucht wird, ist Migration entweder nebensächlich oder die unverzichtbare Grundlage des regionalen Wohlstands.

Aus Migrationskontrolle wird Zuwanderungsstopp

Den wirtschaftlichen Schaden soll nach Darstellung des „Spiegel“ vor allem ein von der AfD geforderter „Zuwanderungsstopp“ verursachen. Nur steht ein solcher pauschaler Stopp gar nicht im Wahlprogramm der Rechtspartei. Die Partei fordert Grenzkontrollen, Zurückweisungen illegal Einreisender, Abschiebungen vollziehbar Ausreisepflichtiger und die Rückführung von Personen, deren Schutzgrund entfallen ist. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union soll ausdrücklich unberührt bleiben. Gleichzeitig will die AfD Universitäten in die Lage versetzen, „erstklassige Talente aus Deutschland und aller Welt“ anzuziehen, und die Zuwanderung auf qualifizierte Arbeitskräfte konzentrieren, die langfristig nicht auf deutsche Sozialleistungen angewiesen sind.

Fratzscher wirft illegale Einwanderung, Asylmigration, EU-Freizügigkeit und qualifizierte Arbeitsmigration in einen einzigen Topf. Für Sachsen-Anhalt prognostiziert er jährlich 16.000 bis 23.000 Zuzüge aus dem Ausland weniger und leitet daraus eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung ab. Doch nicht jeder ausländische Zuwanderer ist Arzt, Pfleger, Handwerker oder Ingenieur. Mitte 2025 arbeiteten in Sachsen-Anhalts Gesundheitsbereich insgesamt 6.383 ausländische sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Deren Bedeutung ist unbestritten – nur will die AfD solche Fachkräfte laut ihrem Programm überhaupt nicht fernhalten. Es geht vielmehr primär um die Zuwanderung in den Sozialstaat und um kriminelle Migranten.

Kein Wort dazu, welche Kosten durch weniger illegale und unqualifizierte Zuwanderung entfallen würden. Kein Wort zu Bürgergeld, Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Schulen, Integrationskursen, Polizei, Justiz oder Wohnungsmarkt. Kein Wort zur Möglichkeit, gezielt jene Menschen anzuwerben, die auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich gebraucht werden. Der Hofökonom bucht den vermeintlich fehlenden Arbeitnehmer als volkswirtschaftlichen Verlust, den wegfallenden Transferempfänger jedoch anscheinend nicht als Entlastung.

Deutschland hat zudem fast drei Millionen Arbeitslose und weit mehr als fünf Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger. Die Bundesagentur für Arbeit stellte bereits für 2024 fest, dass mehr als die Hälfte der Arbeitslosen eine Beschäftigung auf Helferniveau suchte, während über 80 Prozent der gemeldeten Stellen qualifizierte Kräfte verlangten. Das Problem besteht also nicht nur in einer zu geringen Zahl verfügbarer Menschen, sondern in fehlender Qualifikation, falschen Anreizen und einem Bildungssystem, das den Bedarf des Arbeitsmarktes immer weniger deckt. Noch mehr Zuwanderung – insbesondere aus kulturfernen Ländern mit niedrigeren Bildungsstandards – löst diese strukturelle Schieflage nicht.

Entlastungen aus der Rechnung gestrichen

Auch der Rest des AfD-Wirtschaftsprogramms kommt in der veröffentlichten Horrorrechnung kaum vor. Die Partei will die Einkommen- und Unternehmenssteuern senken, den Solidaritätszuschlag abschaffen, die CO2-Abgabe beseitigen, die Stromsteuer auf das Minimum reduzieren, Kernkraftwerke wieder in Betrieb nehmen, Kohlekraftwerke länger laufen lassen und die Nord-Stream-Pipelines reparieren. Hinzu kommen der Abbau von Lieferketten-, Verpackungs- und Berichtspflichten, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie und ein Ende wirtschaftsschädlicher Sanktionen.

Man kann – wenn man möchte – jede einzelne dieser Forderungen kritisieren, ihre Finanzierung hinterfragen oder politische Widerstände dagegen anführen. Wer jedoch vorgibt, die wirtschaftlichen Folgen des gesamten AfD-Programms zu berechnen, kann mögliche Wachstumsimpulse durch niedrigere Energiepreise, geringere Steuern, weniger Bürokratie und eine Entlastung des Mittelstands nicht einfach auf null setzen. Genau diese Punkte zielen auf jene kleinteiligen Wirtschaftsstrukturen, die Fratzscher nun als besonders gefährdet bezeichnet. Er berechnet die Kosten der von ihm ausgewählten AfD-Forderungen und verschweigt die möglichen Erträge der übrigen.

Beim Euro und der Europäischen Union ist die Programmlage eindeutig. Die AfD will Deutschland aus dem Euro-System herausführen und die heutige EU durch einen „Bund europäischer Nationen“ mit gemeinsamem Markt ersetzen. Eine solche Neuordnung wäre mit erheblichen Umstellungsrisiken verbunden, die auch im Wahlprogramm eingeräumt werden. Doch selbst der „Spiegel“ muss zugeben, dass eine AfD-geführte Bundesregierung einen Austritt aus EU und Euro gar nicht im Alleingang umsetzen könnte. Fratzscher rechnet ein politisches Maximalszenario ein, das parlamentarische Mehrheiten, internationale Verhandlungen und wohl auch Volksabstimmungen voraussetzen würde – und präsentiert dessen angenommene Folgen anschließend als Kosten einer AfD-Bundesregierung.

Seine Rechnung ignoriert gleichzeitig, dass die bisherige Politik den versprochenen Aufschwung ebenfalls nicht geliefert hat. Deutschlands Wirtschaftsleistung schrumpfte 2023 um 0,3 Prozent und 2024 um weitere 0,2 Prozent. Im Jahr 2025 reichte es gerade einmal für ein Wachstum von 0,2 Prozent. Energieintensive Unternehmen bauten Kapazitäten ab, Industriebetriebe verlagerten die Produktion und die Arbeitslosigkeit stieg. Für diesen tatsächlich eingetretenen Niedergang braucht es keine AfD-Regierung und kein statistisches Szenario. Das haben CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP in ihren Regierungsbeteiligungen schon selbst geschafft.

Wie belastbar längerfristige DIW-Prognosen sind, zeigt bereits die gewöhnliche Konjunkturvorausschau des Instituts. Im Juni 2025 erwartete das DIW für 2026 noch ein Wachstum von 1,7 Prozent. Im Frühjahr 2026 waren es nur noch 1,0 Prozent, im Juni schließlich 0,5 Prozent. Neue Kriege, Energiepreisschocks und weltwirtschaftliche Entwicklungen können Prognosen selbstverständlich verändern. Doch gerade das zeigt, wie fragwürdig auf 100 Euro genau ausgewiesene Einkommensverluste für einzelne Landkreise über einen Zeitraum von fünf Jahren sind.

Wahlkampfhilfe mit DIW-Siegel

Fratzschers „AfD-Paradox“ ist nicht neu. Bereits 2023 veröffentlichte er unter dem Dach des DIW eine Untersuchung, die mithilfe des Wahl-O-Mat zu dem Ergebnis kam, AfD-Wähler würden in nahezu jedem Politikbereich gegen ihre eigenen Interessen stimmen. Was diese Interessen sind, definierte der Ökonom gleich mit. Nun wird das alte Narrativ rechtzeitig vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit neuen Faktoren, Karten und konkreten Eurobeträgen aufgewärmt.

Der sich ohnehin permanent im Linksdrall befindliche „Spiegel“ liefert dazu die passende Verpackung. Viermal werden die AfD beziehungsweise ihre Anhänger im Artikel als „Rechtsextreme“ oder „Rechtsextremisten“ bezeichnet. Dass das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar untersagte, die Gesamtpartei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln, erfährt der Leser nicht. Stattdessen beginnt der Text mit dem AfD-Ergebnis in Mansfeld-Südharz und endet bei einer angeblich demografisch bedingten Anfälligkeit alternder Regionen. Die Menschen wählen demnach nicht aus Erfahrung oder Überzeugung, sondern weil sie alt, wirtschaftlich abgehängt und ohne Zuversicht seien.

Vielleicht sollte Fratzscher seine Kausalkette einmal umdrehen. Die AfD hat Deutschland nicht regiert, als die Energiepreise stiegen, die Kernkraftwerke abgeschaltet wurden, die Industrieproduktion einbrach, die Grenzen außer Kontrolle gerieten und der Staat Hunderte Milliarden Euro neue Schulden auftürmte. Die etablierten Parteien hatten über Jahre hinweg ausreichend Gelegenheit, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, die innere Sicherheit zu stärken und die Abwanderung junger Menschen aus strukturschwachen Regionen zu verhindern. Dass die AfD dort stärker wird, kann schwerlich als Beweis dafür dienen, dass ihre bislang nie umgesetzte Politik diese Probleme verursacht habe.

Fratzscher hat weniger die Folgen einer AfD-Regierung berechnet als ein politisches Drehbuch in Zahlen übersetzt. Das statistische Modell beschreibt regionale Wahlergebnisse, beweist aber keine individuellen Wahlmotive. Das wirtschaftliche Szenario unterstellt einen allgemeinen Zuwanderungsstopp, den das Programm nicht enthält, behandelt mögliche Entlastungen wie Luft und rechnet einen EU- und Euro-Austritt ein, den keine Bundesregierung allein beschließen könnte. Heraus kommt genau das Ergebnis, das der Hofökonom und auch der „Spiegel“ vor der Wahl benötigen: Die AfD-Wähler seien nicht nur politisch fehlgeleitet, sondern würden sich auch noch selbst arm machen. Wissenschaft sieht anders aus – Journalismus ebenfalls.

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Island: Wie aus Gleichstellung ein Frauenstaat wurde

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Island hat den Kampf gegen männliche Vorherrschaft bis zum Sieg geführt – und dabei eine neue Vorherrschaft geschaffen. Frauen dominieren Regierung, Verwaltung, Schulen, Universitäten und soziale Dienste, während Männer vor allem in der Privatwirtschaft und den tragenden Exportindustrien arbeiten. Das angeblich „gleichste Land der Welt“ zeigt, wie aus der sogenannten Gleichstellung eine feministische Machtordnung wird.

Seit 16 Jahren führt Island den „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Frauen stehen heute an der Spitze des Staates, der Regierung, der evangelisch-lutherischen Staatskirche und der Polizei. Sie dominieren weite Teile der Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, sozialen Dienste und öffentlich finanzierten Organisationen. Der jahrzehntelange politische Umbau hat die frühere männliche Dominanz nicht durch Balance ersetzt, sondern durch eine neue – weibliche – Dominanz.

Die isländische Autorin Íris Erlingsdóttir bezeichnet das Ergebnis in einem Kommentar für „The European Conservative“ als „weiblichen Staat“. Diese neue Macht verteilt politische Posten, entscheidet über öffentliche Ausgaben, bestimmt die Ausrichtung der Schulen und legt fest, welche Sprache und welche gesellschaftlichen Ansichten als akzeptabel gelten. Ministerien, Universitäten, Gleichstellungsstellen, Personalabteilungen und staatlich finanzierte Organisationen rekrutieren ihren Nachwuchs aus denselben akademisch-progressiven Milieus. Aus der angeblichen Vielfalt ist eine ideologische Monokultur geworden.

Der Doppelstandard könnte kaum deutlicher sein. Eine Behörde mit 70 Prozent Männern würde umgehend als Hort struktureller Diskriminierung gebrandmarkt. Besteht dieselbe Behörde zu 70 Prozent aus Frauen, gilt das als Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungspolitik. Männliche Mehrheiten sind für Feministen ein politischer Missstand, weibliche Mehrheiten hingegen ein Grund zum Feiern. „Gleichstellung“ bedeutet nämlich längst nicht mehr Ausgewogenheit, sondern die permanente Verschiebung von Macht zugunsten der Frauen.

Der feministische Staat

Die von Erlingsdóttir zusammengetragenen Personalzahlen zeigen, wie weit dieser Umbau fortgeschritten ist. Frauen stellen rund 62 Prozent der Beschäftigten des isländischen Zentralstaates und etwa 70 Prozent des kommunalen Personals. In Reykjavík liegt ihr Anteil an der städtischen Belegschaft sogar bei 72,4 Prozent. Von den 42 Direktoren der öffentlichen Schulen der Hauptstadt sind 36 weiblich; bei den Stellvertretern stehen 35 Frauen lediglich vier Männern gegenüber. Die Schulen, in denen Islands Kinder einen großen Teil ihrer Jugend verbringen, sind damit ebenso weiblich geprägt wie jene Behörden, die über die Bildungspolitik entscheiden.

In den Ministerien setzt sich die Frauenherrschaft fort. Im Justizministerium arbeiten laut Erlingsdóttir 52 Frauen und 23 Männer. Im Büro für Bürgerrechte sowie ausgerechnet im Gleichstellungsbüro beträgt das Verhältnis jeweils sieben Frauen zu einem Mann. Das Ministerium für Kinder und Bildung beschäftigt 50 Frauen und 18 Männer, im Gesundheitsministerium stehen 56 weiblichen Mitarbeitern nur 22 männliche gegenüber. In dessen Abteilung für Gesundheitsdienste und im Büro der Ministeriumsleitung arbeitet kein einziger Mann.

Die amtliche Statistik bestätigt die geschlechtliche Teilung des isländischen Arbeitsmarktes. Rund 43 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiteten nach den dafür herangezogenen Daten aus dem Jahr 2019 im öffentlichen Sektor, bei den Männern waren es lediglich 15 Prozent. Damit sind etwa 85 Prozent der beschäftigten Männer in der Privatwirtschaft tätig, gegenüber 57 Prozent der Frauen. Im Jahr 2025 arbeiteten Männer zudem durchschnittlich 38,6 Stunden pro Woche, Frauen 32,6 Stunden.

Erlingsdóttir fasst diese Arbeitsteilung treffend zusammen: Die Männer bezahlen die Rechnungen des weiblichen Staates. Fischerei, Schifffahrt, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Aluminiumproduktion, Schwertransport und Ingenieurwesen werden weiterhin vor allem von Männern getragen. Dort werden Güter produziert, Exporte erwirtschaftet, Infrastrukturen gebaut und jene Steuereinnahmen geschaffen, aus denen sich der feminisierte Staatsapparat finanziert. Männer erwirtschaften, Frauen verwalten – und die Verwalter bestimmen zunehmend, wie die Gesellschaft auszusehen hat.

Die weibliche Elite reproduziert sich

Der personelle Nachschub kommt aus den Universitäten. Von den 5.276 isländischen Hochschulabsolventen des Jahres 2024 waren 3.630 Frauen und nur 1.646 Männer. Frauen stellten damit fast 69 Prozent aller Absolventen. Im Bereich Gesundheit und Soziales standen 952 Frauen gerade einmal 123 Männern gegenüber. Lediglich in Ingenieurwesen, Produktion und Bauwesen bildeten Männer noch eine Mehrheit – also erneut in jenen Bereichen, in denen technische Anlagen entwickelt, Gebäude errichtet und reale Güter produziert werden. Die echte, produktive Wirtschaft eben.

Damit hat sich ein geschlossenes System gebildet. Die Universitäten bilden überwiegend Frauen in jenen Fachrichtungen aus, aus denen Ministerien, Schulen, soziale Dienste, Gleichstellungsbüros und öffentlich finanzierte Organisationen ihr Personal rekrutieren. Dort werden wiederum Menschen eingestellt, die dieselbe Ausbildung, dieselbe Sprache und dieselben politischen Vorstellungen mitbringen. Diese Mitarbeiter entscheiden später über neue Stellen, Fördergelder, Lehrpläne und gesellschaftliche Programme. Der weiblich-progressive Apparat schafft sich seinen eigenen Nachwuchs und wächst mit jeder Generation tiefer in den Staat hinein.

Wie einseitig die Gleichstellungspolitik funktioniert, zeigt der Blick auf die Privatwirtschaft. Seit 2013 müssen größere isländische Unternehmen ihre Aufsichtsräte grundsätzlich so besetzen, dass kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze erhält. Im Jahr 2024 stellten Frauen rund 42 Prozent der Mitglieder größerer Aktiengesellschafts-Aufsichtsräte. Der Staat greift damit per Gesetz ein, sobald ihm zu wenige Frauen in einer Unternehmensführung sitzen. Eine Männerquote für Ministerien, Schulen oder Kommunalverwaltungen mit Frauenanteilen von 70, 80 oder 90 Prozent fordert hingegen niemand.

Auch das gesellschaftliche Klima hat sich an die neue Machtordnung angepasst. Erlingsdóttir beschreibt eine Mischung aus Frustration, Vorsicht und ohnmächtigem Zorn unter isländischen Männern, die jedes Wort abwägen und unbequeme Ansichten lieber für sich behalten. Wer widerspricht, riskiert nicht unbedingt ein Strafverfahren, wohl aber berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung und den üblichen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. So funktioniert moderne Meinungskontrolle: Der Staat muss das Sprechen nicht verbieten, wenn die Menschen bereits gelernt haben, sich selbst zum Schweigen zu bringen.

Island wollte die männlichen Netzwerke vergangener Jahrhunderte zerschlagen und hat an ihrer Stelle ein weiblich-progressives Netzwerk errichtet. Dieses beherrscht große Teile des Staatsapparates, bildet seinen eigenen Nachwuchs aus, verteilt Posten und Fördermittel und erklärt seine Macht gleichzeitig zum Ergebnis gelungener Gleichstellung. Eine männliche Dominanz von 70 Prozent würde man als Diskriminierung bezeichnen, eine weibliche Dominanz von 70 Prozent hingegen scheint in Ordnung zu sein. Island hat die Vorherrschaft nicht abgeschafft. Es hat lediglich ihr Geschlecht ausgetauscht.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

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Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

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Drogentests im Staatsapparat: Wann sind Frankreichs Regierungspolitiker dran?

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In Frankreich sind mehrere Mitarbeiter von Ministerien und hohe Staatsbeamte nach positiven Drogentests aus ihren Ämtern entfernt worden. Premierminister Sébastien Lecornu spricht von einem Sicherheitsrisiko und fordert Vorbildwirkung von der Spitze des Staates. Dann sollten die Kontrollen jedoch nicht bei Beratern und Beamten enden: Auch Präsident Emmanuel Macron, die gesamte Regierung und sämtliche Parlamentarier könnten zeigen, wie ernst sie es mit der eigenen Forderung meinen.

Frankreichs Staatsapparat hat offensichtlich ein Drogenproblem. Das genaue Ausmaß bleibt allerdings unter Verschluss: Lecornu bestätigte laut französischen Medien lediglich, dass es positive Tests gegeben habe und mehrere Personen daraufhin ihre Posten verloren hätten. Wie viele Mitarbeiter betroffen waren, in welchen Ministerien sie arbeiteten und welche Funktionen sie ausübten, verriet der Regierungschef nicht. Auch um welche Drogen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Bekannt ist nur, dass sich unter den kontrollierten Mitgliedern ministerieller Kabinette, hohe Beamte und Personen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen befanden. Die Tests sollen unangekündigt und nach dem Zufallsprinzip fortgesetzt werden.

Angeordnet hatte Lecornu die Kontrollen bereits Mitte Juni. Seine Minister sollten in ihren Häusern verpflichtende Speicheltests organisieren, und zwar bei Kabinettsmitarbeitern, hohen Funktionären sowie Beschäftigten mit Sicherheitsfreigaben in den Bereichen Verteidigung und innere Sicherheit. Auch die Minister selbst sollten sich testen lassen. Vorausgegangen war nach französischen Medienberichten der Fall eines Landwirtschaftsberaters in Matignon, der bereits Ende 2025 wegen Drogenkonsums entfernt worden sein soll. Was zunächst wie ein peinlicher Einzelfall wirkte, führte damit zu einer Testkampagne in den oberen Etagen des französischen Staates – und diese brachte offenbar weitere Treffer hervor.

Lecornu begründet den Schritt nicht nur mit der Vorbildwirkung. Wer Zugang zu hochsensiblen Informationen habe und Drogen konsumiere, mache sich angreifbar – etwa für Erpressung, kriminelle Netzwerke oder ausländische Einflussnahme. Zudem könne man nicht die Ermordung 16-Jähriger in den Problemvierteln verurteilen und gleichzeitig den Konsum in den „besseren Vierteln“ dulden. Nach Angaben des Premierministers konsumieren rund eine Million Franzosen regelmäßig Kokain; der Drogenhandel sei die größte innenpolitische Herausforderung, vor der die Grande Nation in den kommenden Jahren stehe. An dieser Einschätzung ist wenig auszusetzen. Sie wirft allerdings die Frage auf, weshalb die Überprüfung ausgerechnet dort enden sollte, wo die politische Macht beginnt.

Warum bei Mitarbeitern aufhören?

Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff erklärte bereits öffentlich, dass sowohl sie selbst als auch die Mitglieder ihres Kabinetts getestet worden seien – ohne positiven Befund. Damit steht fest, dass solche Kontrollen nicht auf Beamte und einfache Mitarbeiter beschränkt bleiben müssen. Der nächste Schritt liegt auf der Hand: Sämtliche Regierungsmitglieder sollten getestet, und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch der Élysée-Palast samt Präsident Macron darf dabei keine Tabuzone sein. Wer über Geheimdienstinformationen, militärische Entscheidungen und den französischen Atomkoffer verfügt, kann sich schwerlich auf weniger strenge Sicherheitsmaßstäbe berufen als ein Referent in einem Ministerium.

Dasselbe gilt für das Parlament. In der Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, im Senat weitere 348 Mandatsträger – zusammen also 925 Politiker, die Gesetze beschließen, Untersuchungsausschüsse führen, vertrauliche Unterlagen einsehen und über Krieg, Frieden, Haushalt und innere Sicherheit entscheiden. Ihr freies Mandat stellt sie zwar nicht in ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis zum Staat. Es hindert Nationalversammlung und Senat jedoch nicht daran, ein freiwilliges und transparentes Testverfahren für alle Mitglieder einzurichten. Man kann ja schwerlich von den Bürgern Gesetzestreue verlangen und den Kampf gegen den Drogenhandel zur nationalen Priorität erklären, ohne selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Dabei müssten – zumindest bei den Beamten – weder Namen noch persönliche Gesundheitsdaten veröffentlicht werden. Eine unabhängige Stelle könnte lediglich mitteilen, wie viele Personen in Regierung, Präsidialamt, Nationalversammlung und Senat getestet wurden und wie viele bestätigte positive Befunde es gab. Lecornus Regierung verweigert bislang selbst eine solche anonymisierte Bilanz und beruft sich auf medizinische Vertraulichkeit und Privatsphäre. Doch gilt dies auch für gewählte Politiker? Denn das schützt zwar den einzelnen Betroffenen, erklärt aber nicht, weshalb die Öffentlichkeit nicht einmal erfahren darf, wie weit der Drogenkonsum in den Schaltstellen des Staates verbreitet ist. Geheimhaltung darf nicht zur bequemen Methode werden, einen politischen Skandal unsichtbar zu machen.

Die Dimension des Problems reicht ohnehin weit über die Ministerien hinaus. Das französische Drogenobservatorium OFDT bezifferte den illegalen Drogenmarkt für 2023 auf durchschnittlich 6,8 Milliarden Euro – 189 Prozent mehr als 2010. Cannabis und Kokain standen dabei für fast 90 Prozent des Umsatzes. Wie mächtig die damit finanzierten kriminellen Banden inzwischen geworden sind, zeigt der Fall des Bürgermeisters von Alès, Christophe Rivenq: Die Behörden brachten ihn im Juli unter Polizeischutz, nachdem Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff der aus Marseille stammenden DZ Mafia eingegangen waren. Während Kommunalpolitiker vor Drogenbanden geschützt werden müssen, finanzieren Konsumenten aus wohlhabenden Kreisen mit jedem Kauf jedoch jene Strukturen, die ganze Stadtviertel terrorisieren.

Drogentests im politischen Betrieb werden den milliardenschweren Markt der Kartelle nicht austrocknen. Sie würden jedoch zeigen, ob Lecornus Ruf nach Vorbildwirkung mehr ist als ein griffiges Schlagwort für Presseinterviews. Wenn ein konsumierender Ministerialberater wegen seiner möglichen Erpressbarkeit ein Sicherheitsrisiko darstellt, gilt dies für Minister, Abgeordnete, Senatoren und den Präsidenten erst recht. Lecornu erklärte, seine Nachfolger würden bei den Kontrollen vielleicht noch weiter gehen. Doch warum damit warten? Der Élysée-Palast und die beiden Parlamentskammern wären der konsequente nächste Schritt für solche Tests. Mehr noch: Ein koksender Präsident oder Minister wäre durchaus rücktrittsreif.

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Nach Fidesz-Razzia: Orbán ruft zum nationalen Widerstand auf

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Viktor Orbán ruft seine Anhänger zum friedlichen „nationalen Widerstand“ gegen die neue ungarische Regierung auf. Der frühere Ministerpräsident wirft Péter Magyar vor, mit rückwirkenden Verfassungsänderungen und staatlichen Ermittlungen die größte Oppositionspartei des Landes auszuschalten. Die Razzia in einem Rechenzentrum mit Fidesz-Servern habe endgültig gezeigt, dass sich in Ungarn ein neues autoritäres System etabliere.

Erstmals seit seiner deutlichen Wahlniederlage im April trat Orbán am Mittwoch wieder vor die Presse. Vor der Fidesz-Parteizentrale in Budapest erklärte er, die Regierung Magyar habe die Rechtsstaatlichkeit abgebaut und das System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Institutionen beseitigt. „Dieses neue politische System ist keine Demokratie, es ist Tyrannei“, sagte der langjährige Regierungschef. Alle Amtsträger, die von der Tisza-Mehrheit als Ersatz für vorzeitig entfernte Funktionäre eingesetzt würden, seien aus Sicht seiner Partei „illegitim“.

Bereits am späten Dienstagabend hatte Fidesz eine „Erklärung des Widerstands“ veröffentlicht. Von nun an bestehe die Aufgabe der Partei darin, „die demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“. Jeder Bürger habe das Recht, sich einer tyrannischen Herrschaft entgegenzustellen. Fidesz werde deshalb innerhalb und außerhalb des Parlaments sämtliche friedlichen Mittel gegen die willkürliche Ausübung staatlicher Macht einsetzen, Betroffene des neuen Systems unterstützen und Rechtsverstöße dokumentieren. Wie der angekündigte Widerstand konkret aussehen soll, ließ Orbán allerdings offen.

Auslöser ist nicht allein die Razzia, sondern eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen Magyars Tisza-Partei die politische Hinterlassenschaft der 16-jährigen Orbán-Ära beseitigt. Eine in der vergangenen Woche beschlossene Verfassungsänderung beendete die Amtszeit von Staatspräsident Tamás Sulyok und griff auch in die Führung des Verfassungsgerichts ein. Gleichzeitig wurde eine auf zwölf Jahre begrenzte Höchstdauer für Parlamentsmandate eingeführt – und zwar rückwirkend. Nach Orbáns Berechnung könnten dadurch bei der nächsten Wahl im Jahr 2030 rund die Hälfte der heutigen Abgeordneten des Fidesz-Lagers von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen werden.

Korruptionsermittlung oder politischer Zugriff?

Report24 berichtete bereits über die unangekündigte Durchsuchung eines Rechenzentrums, in dem sich Server der Fidesz-Partei befinden. Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuer- und Zollbehörde rückten dort am Dienstag im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen frühere Funktionäre des Nationalen Kulturfonds an. Fidesz erklärte, die Beamten hätten die gesamte interne Kommunikation und die Datenbanken der Partei beschlagnahmen wollen. Orbán behauptet inzwischen, auch Server, Mitgliederverzeichnisse und weitere interne Daten seien mitgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar die Durchsuchung, veröffentlichte bislang jedoch keine vollständige Liste der beschlagnahmten Unterlagen und Geräte.

Offiziell geht es um 1.079 Förderentscheidungen des Nationalen Kulturfonds im Gesamtwert von mehr als 17 Milliarden Forint – rund 47 Millionen Euro. Die Ermittler werfen einem Entscheidungsgremium vor, seit Dezember 2024 gesetzliche und interne Vorgaben verletzt und öffentliche Gelder an Künstler, Organisationen und Unternehmen aus dem Umfeld von Fidesz verteilt zu haben. Mehrere Begünstigte sollen sich später am Wahlkampf der Partei beteiligt haben. Sechs frühere und amtierende Funktionäre wurden bereits im Juni beschuldigt beziehungsweise festgenommen. Sie weisen die Vorwürfe zurück.

Orbán bezeichnet die Ermittlungen gegen den Kulturfonds als bloßen Vorwand. Die Razzia sei „auf politischen Befehl“ erfolgt und Teil eines rechtlichen Verfahrens, das Fidesz handlungsunfähig machen solle. Ein Zugriff auf die vollständige Kommunikationsstruktur einer Oppositionspartei sei nur aus „schweren Diktaturen“ bekannt. Tatsächlich besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Sicherung von Unterlagen zu konkreten Förderentscheidungen und der Beschlagnahmung von Mitgliederlisten, interner Korrespondenz und strategischen Parteidaten. Welche Daten die Behörden tatsächlich mitgenommen haben und warum diese für das Verfahren benötigt werden, müssen die Ermittler deshalb offenlegen.

Magyar rechtfertigt seinen Kurs mit dem Versprechen, den von ihm als „Mafia-Staat“ bezeichneten Orbán-Apparat zu zerschlagen. Seit seinem Amtsantritt im Mai wurden zahlreiche politische Funktionäre und Behördenleiter ausgetauscht, die Nachrichtensparte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesetzt und das Amt zum Schutz der Souveränität geschlossen. Zudem entstanden neue Strukturen zur Korruptionsbekämpfung. Die Tisza-Partei verfügt nach ihrem Wahlsieg über eine Zweidrittelmehrheit und kann damit nicht nur Gesetze ändern, sondern die staatliche Ordnung tiefgreifend umbauen.

Die Wähler haben Orbáns Partei im April deutlich abgestraft. Einer von AP und Reuters zitierten Medián-Umfrage zufolge liegt Tisza inzwischen bei 60 Prozent, während Fidesz auf 18 Prozent abgestürzt ist. Doch ein großer Wahlsieg ist kein Freibrief, langjährige Oppositionspolitiker durch rückwirkende Amtszeitbeschränkungen aus dem Parlament zu drängen und gleichzeitig auf die interne Infrastruktur ihrer Partei zuzugreifen. Ungarn hat Orbán abgewählt – nicht das Recht seiner Partei, bei der nächsten Wahl wieder anzutreten.

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„Ich will keinen Krieg“ – Prof. Haditsch fordert Widerstand gegen Aufrüstung

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Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch richtet sich in einer als „Wutrede“ bezeichneten Videobotschaft mit ungewöhnlich scharfen Worten gegen eine aus seiner Sicht zunehmende Kriegsrhetorik in Europa. Der Mediziner wirft Politik, Rüstungsindustrie und finanziellen Akteuren vor, von militärischen Konflikten zu profitieren, während die Bevölkerung die Folgen tragen müsse. Zugleich fordert er eine Rückbesinnung auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit und nationale Souveränität und ruft seine Zuhörer zu zivilem Widerstand gegen jede Form der Kriegsbeteiligung auf.

Zu Beginn erklärt Prof. Haditsch, weshalb er bewusst emotional spreche. Die Farbe seiner Krawatte stehe für Frieden, seine Wut richte sich gegen „Kriegstreiber“, Profiteure bewaffneter Konflikte und jene, die aus seiner Sicht mit moralischen Appellen Zustimmung für militärische Auseinandersetzungen erzeugen wollten. Das Argument, westliche Werte müssten in einem Krieg verteidigt werden, weist er entschieden zurück. Wörtlich sagt er: „Ich will keinen Krieg.“

Nach Auffassung des Mediziners seien es vielmehr westliche Regierungen selbst, die rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlten und damit jene Werte beschädigten, deren Schutz sie öffentlich propagierten. Als Beispiel nennt er die Ukraine und verweist auf den seit 2014 andauernden Konflikt, den er in seine grundsätzliche Kritik an der europäischen Sicherheits- und Außenpolitik einordnet.

Vorwürfe gegen Politik und Rüstungsindustrie

Prof. Haditsch erklärt, Kriege dienten regelmäßig dazu, von politischen Fehlentwicklungen abzulenken, Angst zu erzeugen und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Menschen würden dabei zu Opfern gemacht, während einzelne Akteure finanziell profitierten. Wörtlich bezeichnet er Gewinne aus der Rüstungsindustrie als „Blutgeld“ und fordert, Personen, die daran verdienten, gesellschaftlich zu ächten.

Darüber hinaus erhebt er schwere Vorwürfe gegen politische Entscheidungsträger. Aus seiner Sicht müssten mögliche Verstöße gegen Verfassungen und Neutralitätsbestimmungen konsequent strafrechtlich untersucht werden. Als Beispiele nennt er unter anderem Waffenlieferungen beziehungsweise Waffentransporte sowie eine zunehmende Umstellung ziviler Betriebe auf Rüstungsproduktion, wodurch Staaten nach seiner Auffassung selbst zu militärischen Zielen würden.

Zweifel an militärischer Abschreckung

Im weiteren Verlauf stellt Prof. Haditsch die militärische Strategie Europas grundsätzlich infrage. Er äußert Zweifel daran, dass westliche Luftverteidigungssysteme einem direkten Konflikt mit Russland standhalten könnten, verweist auf moderne Hyperschallwaffen und argumentiert, Russland könne im Ernstfall auf Unterstützung verbündeter Staaten wie China oder Nordkorea, vielleicht sogar Indien zurückgreifen. Die Vorstellung eines militärischen Sieges über Russland bezeichnet er als unrealistisch und warnt eindringlich vor den Folgen eines großen Krieges für die europäische Bevölkerung.

Statt einer weiteren militärischen Eskalation beschreibt Haditsch ein Verteidigungskonzept, das auf dezentrale Strukturen, ständige Einsatzbereitschaft und passiven Widerstand setzt. Ergänzend schlägt er Schulungen in Guerillataktik vor und vertritt die Auffassung, eine derartige Verteidigungsstrategie sei kostengünstig und könne einen potenziellen Angreifer wirksam abschrecken. Langfristig, so seine Ansicht, würden andere Staaten deshalb eher auf wirtschaftliche Kooperation als auf militärische Besetzung setzen.

Appell an Politik und Bevölkerung

Zum Abschluss richtet Haditsch einen direkten Appell sowohl an führende europäische Politiker als auch an seine Zuschauer. Er fordert die politischen Entscheidungsträger auf, ihre gegenwärtige Politik zu beenden, und vertritt die Auffassung, dass einzelne Verantwortliche künftig vor Gericht stehen könnten. Gleichzeitig ruft er seine Community dazu auf, sich sichtbar für den Frieden einzusetzen, Unternehmen mit Bezug zur Rüstungsindustrie zu boykottieren, friedlich zu protestieren und – falls erforderlich – sogar berufliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Weiß (das aus der Pandemie bekannte Armband) solle dabei als Symbol des Friedens dienen.

Seine Botschaft fasst der Mediziner in einem eindringlichen Schlussappell zusammen. Frieden sei die Grundlage jeder gesellschaftlichen Entwicklung, während kriegsrelevante Produktionsstandorte seiner Ansicht nach erhebliche Risiken für Bevölkerung und Wirtschaft mit sich brächten. Wörtlich erklärt er: „Ohne Frieden ist alles nichts“ und schließt mit den Worten: „Wir lassen uns und unseren Kindern nicht die Zukunft von machtgeilen, menschenverachtenden, verlogenen Kriegstreibern verderben.“

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Remigration, Kalifat oder Bürgerkrieg? Analyse: Konfliktherde und drohende Entwicklungen

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Asylmigration, Familiennachzug und hohe Geburtenraten lassen den Anteil der Islambefolger in Westeuropa immer mehr anwachsen. Ohne Remigrationspolitik wird die autochthone Bevölkerung zur Minderheit werden. Soll dann der Islam das Ruder übernehmen? Alternativ könnten bürgerkriegsartige Konflikte die Folge sein. Der dritte Teil dieser Reihe behandelt Konfliktfelder und ihre möglichen Folgen.

In Teil 1 wurde herausgearbeitet, wie die demografische Entwicklung Europas und die Politik der globalistischen Eliten die Islamisierung auf verschiedenen Ebenen vorantreiben.

In Teil 2 ging es um die islamistische Landnahme und um wachsende ökonomische und soziale Spannungen zwischen alimentierten Islambefolgern und europäischen Werktätigen.

Ungläubige Frauen benutzen

Dieses ökonomisch-soziale Spannungsfeld wird aber nicht das einzige sein. Dazu kommt, dass natürlich die Arbeiter und Angestellten in ihren Wohnvierteln und in öffentlichen Verkehrsmitteln von gewalttätigen und sexistischen Übergriffen von Asylwerbern besonders betroffen sind.

Hunderttausende junge Männer aus Afghanistan, dem Nahen Osten oder Nordafrika haben in Europa mangels Arbeit den ganzen Tag nur wenig zu tun. Sie haben in ihrer Heimat außerhalb der Familie Frauen nur mit Hijab, Chador, Niqab oder Burka und langen weiten Gewändern gesehen, aufgrund der rigiden islamischen Sexualmoral keine Chance auf sexuelle Kontakte gehabt und im Internet Pornos mit westlichen Frauen gesehen, die scheinbar jederzeit mit jedem Sex haben wollen (nirgends auf der Welt ist der Konsum von Internetpornos so hoch wie im arabischen Raum).

In Europa angekommen, sind sie auf den Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln mit leicht bekleideten jungen Frauen und in den Bädern mit Frauen im Bikini konfrontiert. Am Beziehungsmarkt sind ihre Chancen aufgrund ihrer sozialen Stellung und ihres Verhaltens bei den allermeisten Frauen gering und ihre oft sehr direkten Anfragen nach Geschlechtsverkehr im öffentlichen Raum stoßen in den allermeisten Fällen auf Zurückweisung.

Da die Frauen, wie ihre sexy Kleidung aus Sicht vieler Asylwerber zeigt, offenbar sonst jedem zu Willen sind, werden viele junge stolze Muslime das als „rassistische“ Beleidigung auffassen, als „Ehrverletzung“, die in etlichen Fällen mit Gewalt geahndet wird. Eine Reihe von milden Urteilen (weil Täter bisher hierzulande unbescholten sind und/oder als traumatisiert eingestuft werden) wird in diesem Milieu als Schwäche des Staates interpretiert und motiviert zu neuen Übergriffen.

Natürlich sind die meisten Asylwerber keine Vergewaltiger, aber das beschriebene Frauenbild trägt wohl die Mehrheit mit sich herum. Und in ihrer Wut darüber, dass die erwartete „hübsche Blondine“ nicht schon auf sie wartet, bieten die islamische Geschichte und islamistische Propaganda Rechtfertigungen an.

Im Islam hat es eine lange Tradition, dass sich die Muslime die Frauen und Töchter der Ungläubigen nehmen dürfen – das reicht von der Zeit Mohammeds über die islamischen Expansionskriege in Persien, dem Nahen Osten, Kleinasien und Nordafrika, über den islamischen Sklavenhandel (der dem der westlichen Kolonialisten um nichts nachstand) bis zur türkischen Praxis gegenüber armenischen und griechischen Mädchen am Ende des 1. Weltkrieges bis hin zum heutigen „Islamischen Staat“ in Syrien/Irak.

Zana Ramadani, die das Buch „Die verschleierte Gefahr“ geschrieben hat und das Kopftuch als Zeichen für „Geschlechterapartheid“ und als „Leichentuch der freien Gesellschaft“ sieht, sagte im erwähnten Interview: „Wo immer der politische Islam Einzug hält, hält die Verhüllung der Frauen Einzug. Das Kopftuch diente ursprünglich dazu, ehrbare Frauen von Sklavinnen unterscheiden zu können, die man benutzen durfte. Benutzen, ja, so heißt das. Auf diesem Gedanken basiert das Kopftuch, und es gilt immer noch: Man unterscheidet damit sittliche von unsittlichen Frauen. Deshalb gelten westliche Frauen als Schlampen, die man anfassen darf.“

Vergewaltigung religiös legitimiert

Der bereits erwähnte ägyptische Islamist Yusuf al-Qaradawi, der auf al-Jazeera predigt, bemerkte 2004 zu Vergewaltigungen in London, dass nicht die Vergewaltiger, sondern die Vergewaltigungsopfer bestraft werden müssten, sofern sie sich nicht angemessen gekleidet hätten, denn wer ohne Kopftuch und islamisch korrekter Kleidung umhergehe, habe seine Vergewaltigung provoziert, wenn nicht sogar gewollt.

In Dänemark sagte der islamische Mufti Shahid Mehdi, dass Mädchen, die kein Kopftuch tragen, um eine Vergewaltigung geradezu bitten. Und 2007 erklärte Sheik Faiz Mohammed, einer der einflussreichsten islamischen Prediger in Australien, in einem Vortrag seinen Zuhörern, dass Vergewaltigungsopfer niemand anderen anzuklagen hätten als sich selbst, denn die westlichen Mädchen seien allesamt „Huren und Schlampen“.

Der Kölner Imam Sami Imams Abu-Yusuf entschuldigte die großangelegten sexuellen Übergriffe von Nordafrikanern in Köln mit den Worten: „Einer der Gründe, weswegen muslimische Männer Frauen vergewaltigten oder belästigten, ist, wie sie gekleidet waren. Wenn sie halbnackt und parfümiert herumlaufen, passieren eben solche Dinge.“

Diese religiösen Führer legitimieren die Verbrechen der jungen Muslime in den westlichen Staaten und stehen damit in der über tausendjährigen islamischen Tradition des Dschihad, in dem Vergewaltigungen ein kulturell-ethnischer kriegerischer Akt im Kampf gegen die Ungläubigen sind.

Manche Islam-Propagandisten rechtfertigen Vergewaltigungen von ungläubigen weißen Frauen dann auch nicht nur, sondern fordern sie – als Teil des Kampfes der Muslime. Eine Moderatorin eines Fernsehsenders, der der Muslimbruderschaft zugerechnet wird, erklärt, unter welchen Umständen christliche Mädchen vergewaltigt werden können. Kernaussage: „Allah erlaubt muslimischen Männern, nicht-muslimische Frauen zu vergewaltigen, um sie zu demütigen.“

Vor Gericht erklären mohammedanische Vergewaltiger immer wieder, dass es nicht schlimm sei, westliche Mädchen und Frauen zu vergewaltigen. Sie würden es ohnehin mit vielen Männern treiben. Moslemische Mädchen dagegen wären rein und müssten ihre Jungfräulichkeit auf jeden Fall für ihren zukünftigen Mann bewahren, da sie sonst Schande über sich und die Familie bringen würden. Die meisten moslemischen Jugendlichen gaben zu, ihre sexuellen Bedürfnisse mit westlichen Mädchen ausleben zu wollen, später aber auf jeden Fall eine „reine“ islamische Frau heiraten zu wollen.

In Schweden fasste ein Jugendlicher namens Hamid in einem Interview über eine muslimische Vergewaltigerbande die Stimmung in seinem Milieu zusammen:

„Es ist nicht so schlimm, wenn ein schwedisches Mädchen vergewaltigt wird, als wenn ein arabisches Mädchen vergewaltigt wird. Das schwedische Mädchen bekommt eine Menge Hilfe danach und sie hatte wohl ohnehin zuvor schon einmal gefickt. Aber das arabische Mädchen wird Probleme mit ihrer Familie bekommen. Für sie ist eine Vergewaltigung eine Quelle der Scham. Es ist wichtig, dass sie ihre Jungfräulichkeit behält … Es ist viel zu einfach, eine schwedische Hure zu bekommen … Mädchen, meine ich. Ich habe nicht viel Respekt für die schwedischen Mädchen. Ich denke, man kann sagen, man kann sie in Stücke ficken.“

Nach den großangelegten Übergriffen von Nordafrikanern auf Frauen in Köln hat die deutsche Feministin Alice Schwarzer von einem Gespräch berichtet:

„Ein Kölner Polizist hat mir kürzlich erzählt, siebzig oder achtzig Prozent der Vergewaltigungen in Köln würden von Türken verübt. Ich habe ihn gefragt: Warum sagen Sie das nicht, damit wir an die Wurzel des Problems gehen können? Er antwortete: Das dürfen wir nicht, Frau Schwarzer, das gilt als Rassismus.“

Aber auch die offizielle Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 weist für Sexualdelikte folgende herausragende Überrepräsentationen für folgende Länder aus: Afghanistan: +974 %, Algerien: +1812 %, Eritrea: +845 % (ca. 50 % sunnitische Muslime), Gambia: +2114 % (90 % der Bevölkerung sind muslimisch), Guinea: +2021 % (90 % der Bevölkerung sind muslimisch), Irak: +795 %, Libyen: +1054 %, Marokko: +709 %, Nigeria: +605 % (ca. 50 % Muslime), Somalia: +886 % (fast 100 % sunnitische Muslime), Sudan: +1206 % (ca. 70 % sunnitische Muslime), Syrien: +517 (74 % sunnitische Muslime; 12 % Alawiten; 10 % Christen; 2 % schiitische Muslime; 2 % Drusen), Tunesien: +1324 %.

Und ähnliche Zahlen, wie sie der Polizist aus Köln gegenüber Alice Schwarzer informell genannt hat, wurden schon vor der „Flüchtlingswelle“ 2015/16 aus Skandinavien gemeldet, wo die allermeisten Vergewaltiger Zuwanderer aus Nordafrika waren. Und ähnliche Vertuschungs- und Relativierungsmechanismen gab es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Schweden, wo sich die Zahl der Vergewaltigungen (besonders von Mädchen unter 15) innerhalb einer Generation vervierfacht hat, oder in Norwegen.

In Großbritannien wurden über 250.000 weiße Mädchen über Jahrzehnte von organisierten Gruppen meist pakistanischstämmiger, muslimischer Täter systematisch vergewaltigt, gefoltert und als Sexsklavinnen gehandelt, weil sie als Nicht-Muslime als „ungeschützt“ und „leichte Beute“ galten. Alle wurden brutal vergewaltigt, manche mit Benzin übergossen und bedroht, angezündet zu werden, andere wurden mit Schusswaffen bedroht und gezwungen, die gewalttätige Vergewaltigung anderer Mädchen mitanzusehen.

Die Vorgänge, die in der weißen Arbeiterklasse lang bekannt waren, wurden von Polizei und Medien jahrelang nicht verfolgt, weil sie Angst vor Rassismus-Vorwürfen hatten. 2004 wurde von der BBC eine Dokumentation über diese bandenmäßigen und systematischen Vergewaltigungen englischer Mädchen durch pakistanische und andere muslimische Männer aus dem Programm genommen, weil „ethnische Spannungen“ befürchtet wurden – im Klartext: Die Unversehrtheit der Mädchen war weniger wichtig als der Ruf der Tätergruppen.

Muslimische Gewalt- und Clankriminalität

Die Verschleierung und Verharmlosung dieser Zustände wird immer weniger funktionieren. Eltern von jungen Mädchen, die Mädchen selbst und zögerlich wohl auch Teile der Öffentlichkeit werden das Thema aufgreifen. Konflikte der moslemischen jungen Männer mit der einheimischen Bevölkerung und auch etwa der serbischen oder polnischen Community sind hier vorprogrammiert.

Und die verrohten männlichen Mohammedaner betrachten nicht nur die europäischen Mädchen als ihre legitime Kriegsbeute. Nachdem die Welt Allah gehört und so gesehen die Kuffar ihr Eigentum unrechtmäßig innehaben, können aufstrebende Islambefolger ihre Forderungen und Beutezüge so hindrehen, dass sie diverse Güter im Sinne Allahs in Besitz nehmen. Die totale Unterwerfung unter Allah, Koran und moslemische Ideologie kombiniert sich mit einem absoluten Herrschaftsanspruch für den Islam und einem militanten Kampf gegen die Ungläubigen.

In Frankreich sind wohl 10-12 Prozent der Bevölkerung Muslime, unter den Gefängnisinsassen sind es etwa zwei Drittel (und das ist nicht mit einem angeblichen möglichen polizeilichen Rassismus zu erklären). Genaue Daten über Anteile von muslimischen Straftätern werden in vielen Ländern kaum erhoben oder kommen kaum an die Öffentlichkeit. Für Österreich veröffentlichte das Innenministerium nach einer parlamentarischen Anfrage im September 2017 Zahlen zur Kriminalität von Asylwerbern: Für das Jahr 2016 war der Anteil der Tatverdächtigen unter den Asylwerbern achtmal so hoch wie bei den Österreichern, für das erste Halbjahr 2017 sogar neunmal so hoch (unter etwa 90.000 Asylwerbern waren etwa 10.000 tatverdächtig). In absoluten Zahlen stellen die Afghanen die meisten Kriminellen, anteilsmäßig sind aber Nigerianer und besonders Algerier (86-mal krimineller als Österreicher/innen) am stärksten überrepräsentiert.

In Deutschland gab es bereits im Jahre 2000 eine Untersuchung des Kriminologischen Instituts Niedersachsen, bei der festgestellt wurde, dass auf türkische Jugendliche dreieinhalbmal so viele Gewaltdelikte entfallen wie auf gleichaltrige Deutsche. In Berlin gibt es angeblich elf, vorwiegend türkische oder arabische Jugendbanden, die Passanten ausrauben und zusammenschlagen, Geschäfte oder Busse überfallen, mit Drogen handeln, durch Körperverletzungen auffallen und sogar Feuerwehrleute oder Sanitäter attackieren.

Vor allem aber trifft es „weiche“ Opfer: die Pensionistin, die aus dem zunehmend islamisierten Viertel nicht wegziehen will, den polnischstämmigen Obdachlosen oder das deutsche Einzelkind, das keine Brüder und Cousins hat, die ihm helfen.

Und die Biographien der jungen islamischen Intensivtäter sind oft ähnlich: aufgewachsen in kinderreichen Familien, die von staatlichen Transfers leben, als Söhne vergöttert und keine Grenzen kennengelernt, die Töchter zuhause bewacht, während sich die Burschen früh auf der Straße rumtreiben (wegen der Schwestern können sie sich auch nicht gegenseitig besuchen), Schule und Ausbildung abgebrochen, schlechte Sprachkenntnisse, kein Job, Gewalttätigkeit als Weg zu Anerkennung.

Die „große“ Kriminalität von Islamgläubigen heißt in der Regel nicht Banküberfall oder Wohnungseinbruch, sondern Drogenhandel, Prostitution, Geldwäsche und Schlepperei. Die Berliner Bezirke Neukölln und Kreuzberg wurden laut Heinz Buschkowsky, dem ehemaligen SPD-Bürgermeister von Neukölln, schon vor 10 Jahren von 7-10 arabischen Großclans beherrscht: „Sie bestimmen die Regeln und setzen sie brutalst und, wenn es sein muss, auch mit Waffengewalt durch.“

Reich werden die Clans laut Buschkowsky vor allem mit Rauschgiftschmuggel und -handel. Dazu kommen Zuhälterei, Geldwäsche, Gewaltkriminalität und Schleusung, wobei die kriminellen Clans in Berlin (wie in Athen und anderen Städten) schnell Asylwerber als mögliche Handlanger erkannt und als Drogendealer angeworben haben.

Konflikte lösen die Clans mit selbst ernannten Friedensrichtern statt über den Staat. Zeugen werden eingeschüchtert, bis sie nicht mehr aussagen. Kommt es nach langen Ermittlungen der Polizei doch zu Prozessen, haben die Angeklagten oft teure Anwälte – obwohl sie offiziell weder Arbeit haben noch Geld verdienen.

Ähnlich ist die Vorherrschaft krimineller arabischer Clans im Berliner Bezirk Wedding, in Bremen (wo der Miri-Clan regiert), in Duisburg und Essen. Und wie Polizisten und sporadisch auch deutsche Medien berichteten, setzen diese Clans zunehmend auf eine Unterwanderung von Polizei und Justiz.

Fragmentierung der Gesellschaft

Wenn die gegenwärtige Entwicklung ungebrochen weiterläuft, werden sich in vielen europäischen Ländern eine zu großen Teilen staatlich alimentierte und wachsende mohammedanische Unterschicht einerseits und eine Arbeiterklasse aus Einheimischen und osteuropäischen Zuwanderern anderseits zunehmend feindlich gegenüberstehen. Angesichts der laufenden De-Industrialisierung (legitimiert durch die angebliche „Klimakrise“) und fortgesetzter Angriffe der herrschenden Eliten auf die Bevölkerung werden die Verteilungsspielräume geringer und die ökonomische und soziale Situation für beide Gruppen schlechter.

Dieses Spannungsfeld kann, ausgelöst durch sexuelle und gewalttätige Übergriffe von jungen Islambefolgern, leicht zu Explosionen führen (wie das in England bereits passiert). Unterlegt sein wird dieser Mix von unterschiedlichen Menschen- und Weltbildern. Dem modernen Verständnis von der Freiheit des Individuums, das immerhin die meisten Europäer mehr oder weniger haben, stehen patriarchale Vorstellungen von Ehre, Respekt und Familie in türkischen, arabischen, afghanischen oder tschetschenischen Kulturen gegenüber.

Necla Kelek schreibt darüber:

„Man hat der gottgegebenen Ordnung ‚Respekt zu erweisen‘. Respekt hat man dem Älterem, dem Stärkeren, der Religion, der Türkei, Vater, Onkel zu erweisen. ‚Respekt‘ bedeutet in dieser Kultur nichts anderes als Unterwerfung – wie auch das Wort ‚Islam‘ im Wortsinn Unterwerfung oder Hingabe bedeutet. Der ältere Bruder beruft sich auf Gott, wenn er der Schwester Vorschriften macht, die Mutter auf die höhere Ordnung, wenn sie die Tochter verheiratet.“

Diese mohammedanischen Parallelgesellschaften werden, bei ungebrochener Entwicklung, immer stärker werden. Die Religiosität und der Konservativismus werden am Vormarsch sein und mit ihnen die islamistischen Extremisten. Der Kontakt mit Europäern wird immer mehr als haram (= sündig) gelten, vormoderne Rechtsvorstellungen werden in einer Ausweitung von Scharia-Gerichten ihren Niederschlag finden.

Manche Stadtteile werden immer mehr zu islamischen Ghettos werden, aus denen andere Ethnien wegziehen. Der Grund dafür ist nicht nur, dass sich die alimentierten Muslime eben in den billigsten Gegenden konzentrieren, sondern auch die gezielte Politik der Islamisten, die in expliziter Anlehnung an die Islamisierung der ehemals christlichen Gebiete in Nordafrika und Nahost darauf drängen, dass sich die Muslime in Europa zuerst in bestimmten Viertel massieren, dort islamisch beherrschte Enklaven bilden und von diesen aus weiter expandieren. Am Weg dorthin werden Schulen immer mehr zum Schauplatz des ethnisch-religiösen Kulturkampfes.

Die ethnischen Konflikte werden generell zunehmen. Für die bisherige Mehrheitsbevölkerung, insbesondere für europäische Frauen, wird sich durch eine wachsende und offensiv auftretende islamische Minderheit die Situation im öffentlichen Raum verändern. Das Ergebnis wird in vielen europäischen Ländern eine nachhaltige ethnische Fragmentierung sein..

Tribalismus statt Demokratie

Auch die europäischen Gesellschaften waren lange Zeit tribal organisiert. Der jeweilige Stamm war der wesentliche Bezugspunkt, man teilte Sitten, Traditionen und Sprache, ihm galt die Loyalität der Individuen, er forderte Gehorsam und bot Schutz. Ab dem Spätmittelalter wurden in West-, Mittel- und Nordeuropa immer mehr Funktionen des Stammes verstaatlicht, bis hin zu Rechtsstaat und Sozialstaat, dem die Individuen unmittelbar gegenüberstehen.

In anderen Teilen der Welt haben sich die tribalen Strukturen bis heute mehr oder weniger erhalten; sie wurden angesichts kapitalistischer und nationalstaatlicher Einflüsse modifiziert, die Grundstrukturen, denen die Loyalität der Individuen gilt, sind aber weiterhin meist Großclans sowie die religiöse Gemeinschaft. Bei der aktuellen Massenzuwanderung nach Europa bringen die Migranten aus dem afrikanischen, arabischen und afghanischen Raum ihre tribalgesellschaftlichen Gewohnheiten mit, und das wird zu Konflikten führen.

Ein zentrales Element von Stammesgesellschaften ist ein grundlegendes Misstrauen gegenüber einem übergeordneten Staat. Konflikte in solchen Gesellschaften werden durch Mediation oder Fehde gelöst, aber keineswegs durch den Staat. Falls dieser sich ungefragt einmischt, wird er nicht als übergeordnete „neutrale“ Instanz gesehen, sondern als eine Art anderer Stamm.

Von dieser Mentalität ist das Verhältnis der islamischen Parallelgesellschaften gegenüber Staat und Gesellschaft in Europa geprägt; und noch dazu handelt es sich ja um Staat und Gesellschaft der Ungläubigen. Zugehörigkeit und Loyalität von gläubigen Muslimen können nicht ihnen gelten, sondern dem eigenen Stamm, der eigenen Ethnie und übergeordnet der islamischen „Umma“, also der weltweiten religiösen und politischen Gemeinschaft der (sunnitischen) Muslime, die in der islamischen Ideologie Staat und Nation ersetzt beziehungsweise darüber steht.

Mit dem Anwachsen einer Bevölkerungsgruppe mit solchen Vorstellungen wird auch die bürgerliche Demokratie, wie man sie in Europa in den letzten Jahrzehnten gekannt hat, tendenziell ausgehebelt. Voraussetzung dafür ist nämlich eine gewisse Homogenität der Bevölkerung, die sich Gesellschaft und Staat zugehörig fühlen. Auf dieser Grundlage kann es dann einen Kampf um politische Ausrichtungen geben.

Der Bezug der tribal geprägten gläubigen Moslems zum europäischen Staat kann nur ein instrumenteller sein. Der Scharia-Islam bildet einen Staat im Staat, seine Verbände versuchen immer mehr Rechte, Rücksichten und Zugeständnisse herauszuschlagen. Das gelingt ihnen auch zunehmend, im öffentlichen Raum ebenso wie im Schulsystem (etwa der Verköstigung von Schülern …), bei der Justiz (die immer wieder den kulturellen Hintergrund als strafmindernd wertet) und im Gesundheitswesen, wo immer mehr patriarchale Sonderwünsche bei der Behandlung oder der Anwesenheit von Verwandten durchgesetzt werden (in vielen Krankenhäusern sind Beschäftigte schon genervt von den anmaßenden und aggressiven Ansprüchen von mohammedanischen Clans).

Bei dieser Taktik der schrittweisen Durchsetzung von immer mehr Entgegenkommen benutzen die Islamverbände vorläufig Demokratie und die Multikulturalismus-Ideologie. Sie benutzen dabei auch die Taktik der „Taqiyya“ (= Täuschung), die vom Islam zur Durchsetzung eigener Ziele gegenüber Ungläubigen empfohlen wird, und transformieren so langsam die Gesellschaft.

Sehr deutlich wird das im Wahlverhalten: Obwohl die allermeisten Mohammedaner etwa Feminismus, Rechte von Homosexuellen und andere Kennzeichen moderner westlicher Gesellschaft nachdrücklich ablehnen, wählen sie dennoch mit Sozialdemokratie und Grünen Parteien, die genau dafür eintreten. Sie stimmen als ethnische Gruppe weitgehend instrumentell ab, weil sie erwarten, dass diese Parteien sie bei ihren tribalen und religiösen Absichten unterstützen. Und das ist auch der Fall, wie etwa die ungustiöse Kooperation der SPÖ Wien mit den AKP-nahen türkischen Vereinen aufzeigt.

Nun kann man an der aktuellen Form der Demokratie auch vieles kritisieren und mehr direkte Demokratie einfordern, wo nicht die Lobbys und Netzwerke der Eliten den Willen der Bevölkerung systematisch aushebeln. Woran kein Demokrat Interesse haben kann, ist eine Rückkehr zu vormodernen politischen Formen wie mittelalterlicher Ständegesellschaft, Absolutismus oder eben Tribalgesellschaft oder Klerikaldiktaturen.

Ethnische Konfrontation

Wie manche Islamisten ganz offen sagen und andere nur verklausuliert, geht es für sie darum, die demokratischen Möglichkeiten als Übergang zu ihrer Machtübernahme auszunutzen. Das würde – wenn diese unter den gegenwärtigen Bedingungen wahrscheinliche Perspektive eintritt – nicht mit einem Schlag vor sich gehen, sondern Schritt für Schritt. Wenn die Mohammedaner in einer Stadt oder einem Land 25 oder 30 Prozent ausmachen werden, werden sie immer mehr eine Art Sperrminorität darstellen, werden in eigenen Parteien (wie bereits in Belgien) oder von ihnen beeinflussten Parteien, mit mächtigen Verbänden und Druck auf der Straße immer mehr Forderungen (wie etwa die Einführung von islamischen Feiertagen, die Gleichsetzung von Islamkritik mit Rassismus, die schrittweise Implementierung der Scharia in die gegenwärtige Rechtsordnung etc.) durchsetzen.

Auf die Dauer wird eine Koexistenz von bürgerlich-demokratischem Rechtsstaat und auf tribale Strukturen gestütztem Scharia-Islam nicht möglich sein. De facto werden sich immer mehr verschiedene politische Gemeinschaften gegenüberstehen, die Verträge aushandeln. Wenn das ab einem Punkt nicht mehr funktioniert (= wenn sich die islamische Parallelgesellschaft stark genug fühlt und/oder Forderungen stellt, die für die europäische ethnisch-politische Gemeinschaft auch die letzten Grenzen überschreiten), beginnt der Krieg zwischen den Communitys.

Da die tribalen Muslime den bürgerlichen europäischen Rechtsstaat nicht als überlegene übergeordnete Formation anerkennen (können), kann ein Arrangement für sie immer nur vorübergehend sein. Der Polizei etwa weichen die tribalen muslimischen Gangs nur zunächst einmal, weil diese besser bewaffnet oder in der Überzahl ist, aber nicht, weil sie das staatliche Gewaltmonopol anerkennen. Ihr Ziel bleibt die Machtübernahme der eigenen politisch-religiösen Gemeinschaft. Nach Multikulturalismus kommt in ihrem Konzept nicht die universale Freiheit von Individualität und Diversity (die sich liberale Intellektuelle erträumen), sondern die Gewaltherrschaft der Clans und letztlich das Kalifat.

Der Staat ist immer weniger in der Lage, die Bevölkerung vor (meist islamischen) Banden zu schützen. Auf dramatische Weise haben das die pakistanischen Vergewaltigungsbanden demonstriert, die jahrzehntelang ungehindert agieren konnten. De facto gibt es in Frankreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland … immer mehr Stadtviertel, die Polizei und Staat mehr oder weniger aufgegeben haben, in denen kriminelle Banden von Mohammedanern mit faschistischen Methoden die Straßen beherrschen, in denen Scharia-Gerichte immer mehr an Einfluss gewinnen und islamische Prediger das Denken vorgeben.

Mit der fortschreitenden Islamisierung wird dieser Rückzug des Staates immer mehr Viertel und Gegenden betreffen. Die Einheimischen und auch die osteuropäischen Zuwanderer, die sich über Generationen auf die Existenz des Rechtsstaates verlassen haben, werden durch sein Zurückweichen erst einmal schutzlos sein, denn sie sind es nicht gewohnt, sich dezentral selbst zu organisieren, ihre Interessen selbst und notfalls auch gewaltsam zu vertreten und sich dabei Verbündete zu suchen.

Widerstand

Es ist fraglich, ob sich die atomisierten indigenen Europäer nach einem Rückzug des Rechtsstaates aus immer mehr Bereichen noch behaupten werden können. Unterschiedliche Reaktionsformen sind möglich und wahrscheinlich.

Manche werden den Staat weiter respektieren und hilflos sein Einschreiten fordern.

Andere werden ihn selbst als Gegner betrachten, der mit seinem Pochen auf sein Gewaltmonopol ihnen gegenüber – und seiner woken de-facto-Hilfe für die Moslems – ihre Spielräume zur Selbstverteidigung einschränkt.

Einige werden sich der Herrschaft der muslimischen Clans unterwerfen (als eine Art neue Dhimmis) und teilweise sogar konvertieren, um selbst an dieser Herrschaft partizipieren zu können.

Andere werden unterschiedlich erfolgreich kämpfen, und manche werden es schaffen, sich selbst wieder tribalgesellschaftlich zu organisieren.

In einer Demokratie hat mehr oder weniger jeder Bürger eine Stimme, unabhängig davon, wie klug, geschickt, schwach oder alt die Person ist. In der archaischen, multitribalen Gesellschaft ist das irrelevant, es kommt vielmehr darauf an, wer kämpfen kann; und da zählt dann ein junger Mann mehr als eine alte Frau. In Deutschland gibt es aktuell etwa fünf Millionen Männer zwischen 20 und 35. Davon sind gut 2 Millionen Mohammedaner. Wenn die Einwanderung so weitergeht, wird es in Deutschland relativ bald in etwa gleich viele tribalgesellschaftliche junge muslimische Männer geben, wie es in diesem Land deutsche und andere europäische Männer dieser Altersgruppe gibt.

Das heißt natürlich nicht, dass hier sofort eine geschlossene muslimische Front bestehen würde. Die meisten Einwanderer sind zwar an aggressive Konfrontationen gewöhnt, aber sie sind sprachlich/ethnisch nicht einheitlich, nicht alle sind islamisch-konservativ, etliche wollen vorerst einfach ein besseres Leben und es fehlt ihnen vorerst eine übergreifende Organisation der sunnitischen Muslime.

Auf der anderen, der europäischen und säkularen Seite, gibt es allerdings nur wenige Kräfte, die sich den Islamisten entgegenstellen könnten. Erhebliche Teile der europäischen Jugend sind dermaßen gewaltfrei, empfindlich, vegan und tolerant bis zur Selbstaufgabe, dass sie zu atavistischen Auseinandersetzungen kaum in der Lage sind.

Handfester Widerstand gegen islamistische Formationen wird am ehesten noch von folgenden Gruppen kommen: serbische, kroatische oder polnische Einwanderer; säkulare Exil-Organisationen aus muslimischen Ländern, die (im Gegensatz zu vielen naiven europäischen Linken) genau wissen, was es bedeutet, wenn Islamisten an die Macht kommen; organisierte Fußballfans; Teile der Arbeiterjugend in ländlichen Regionen. Das sind alles Gruppen, die nicht völlig atomisiert und anonymisiert sind, sondern in der einen oder anderen Form in Strukturen vernetzt sind, die ein solidarisches und kollektives Agieren ermöglichen.

Bürgerkrieg?

Wenn die aktuelle Politik der globalistischen Eliten so weitergeht, sind für die Zukunft bürgerkriegsähnliche Zustände zu befürchten. In Großbritannien haben sie sich seit vergangenem Jahr bereits angedeutet.

Dabei würden die mohammedanischen Kräfte bei ungebrochener Entwicklung tendenziell die stärkere Kraft sein. Auf absehbare Zeit, solange die Islamisten noch keine breiten und gut bewaffneten Kampfverbände aufbauen können, sind Polizei und Armee aber noch stark genug, einen direkten Angriff abzuwehren. Eine militärische Machtübernahme der Islamisten ist deshalb unwahrscheinlich.

Eher zu erwarten ist ein schleichender Staatszerfall in dem Sinne, dass die Moslems durch Demographie, Herrschaft auf der Straße und durchaus auch Wahlen in immer mehr Stadtteilen, Städten und schließlich Regionen die gesellschaftliche und politische Macht übernehmen, in denen zuerst de facto und dann auch offiziell eine andere Rechtsordnung gelten wird.

Von solchen Entwicklungen werden zuerst vor allem größere Städte betroffen sein, die europäischen Ethnien beziehungsweise säkularen Gruppen würden sich auf das Umland, Kleinstädte und ländliche Regionen zurückziehen. Die Tendenz könnte dann auch in Richtung einer Auflösung bestehender Staaten nach ethnischen Kriterien, in einerseits europäisch-säkulare und andererseits muslimische Fragmente, gehen.

Forderungen in Richtung Auflösung der Staaten könnten eher von der indigenen Bevölkerung kommen, die so zumindest bestimmte Regionen vor der Islamisierung retten und die mohammedanischen Regionen nicht länger alimentieren will. Die moslemischen Machthaber bestimmter Regionen würden vermutlich eher dagegen sein, erstens weil ihre Regionen (mit einer vergleichsweise unqualifizierten Bevölkerung und aufgrund des religiösen Fanatismus) unproduktiver sein werden als die anderen und sie am gesamtstaatlichen Reichtum partizipieren wollen, zweitens weil es die Dynamik einer Übernahme der Gesamtstaaten durch demographische Überlegenheit bremsen würde.

Die islamischen Kräfte würden deshalb, ausgehend von den von ihnen kontrollierten Regionen, vermutlich auf eine schrittweise Übernahme von Staat und Gesellschaft im ganzen Land setzen. Über bestehende und eigene Parteien werden sie nach politischen Ämtern streben. Sowohl konservative Islamverbände als auch kriminelle arabische Clans arbeiten bereits daran und werden es verstärkt tun, auch staatliche Strukturen mit ihren Leuten zu durchsetzen, um sie zu neutralisieren oder sogar für sich einsetzen zu können. So werden in Schulwesen, Polizei, Justiz und Militär zunehmend Muslime einziehen, dort an Einfluss gewinnen und teilweise mehr der eigenen Religion und Community loyal sein als dem Staat.

In der Folge können auch die Strukturen der europäischen Staaten entweder ethnisch fragmentieren oder sogar von mohammedanischen Mehrheiten und ihren multikulturalistischen Unterstützern übernommen und instrumentalisiert werden. Mit einer Mischung aus religiös-politischer Propaganda, Ausnutzung ihrer einheimischen Wegbereiter, Drohungen und faschistischem Terror werden sie politische Gegner, Medien, Schulbehörden, moderne Frauen etc. einschüchtern.

Diese kombinierte Kriegstaktik Richtung Kalifat würde aber nicht friktionslos laufen – nicht nur, weil sich Teile der europäisch-säkularen Bevölkerung wehren werden. Auch die herrschende Klasse, die aktuell die islamische Massenzuwanderung fördert, wird ein böses Erwachen erleben und über die Entwicklung die Kontrolle verlieren, weil die Islamisten eine von den woken Eliten unabhängige Agenda verfolgen.

Wenn schließlich in so mancher Region in Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweden, Deutschland oder Österreich Bürgerkrieg und Chaos herrschen oder die Islamisten bereits die Macht übernommen haben und diese Regionen dementsprechend instabil und/oder unproduktiv sein werden, werden die Reaktionen des Großkapitals unterschiedlich sein:

Einerseits werden sie Standorte und Märkte erhalten wollen und sich auch mit faschistoiden islamischen Regimen arrangieren (für Profite haben die Großkonzerne auch die politische Herrschaft der NS-Diktatur akzeptiert und sie tun das seit Jahrzehnten gegenüber den islamischen Diktaturen in der Türkei, in Katar, in Saudi-Arabien etc.).

Andererseits wird so mancher Konzern Betriebe absiedeln, in stabile und produktivere Länder wie Tschechien, die Slowakei, Polen oder Ungarn. Das würde islamistische Machthaber in den von ihnen kontrollierten Regionen zwar einerseits schwächen, andererseits aber die Konfrontationen weiter beschleunigen und zuspitzen.

Remigration

Die hier beschriebenen Szenarien sind die wahrscheinliche Perspektive für Europa unter mehr oder weniger gleichbleibenden Bedingungen. Eine wesentliche Änderung der Einwanderungspolitik war seitens der herrschenden Klasse und ihres politischen Establishments lange nahezu ausgeschlossen. Dass die politische Macht (abgesehen von dem einen oder anderen mittelosteuropäischen Land) in die Hände von einwanderungsfeindlichen Parteien gelangt, wurde von den wesentlichen Kapitalgruppen der EU bekämpft.

„Rechtspopulistische“ Parteien wurden nur dann in der Regierung geduldet, wenn sie sich erheblich anpassen (wie Giorgia Meloni in Italien). Wenn sie mit einer Politikänderung aber ernst machen wollen (wie Herbert Kickl in Österreich), wurden sie wieder entfernt. Die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA hat die Situation aber geändert. Er hat die Unterstützung von Teilen des Großkapitals, die woke-globalistischen Fraktionen haben einen schweren Schlag erlitten.

Letztere sind keineswegs endgültig geschlagen. Sie klammern sich verbissen an die Macht und kämpfen um ihr Projekt. In Ungarn haben sie mit der Entfernung von Viktor Orbán einen Erfolg erzielt. In den USA werden sie bei den nächsten Wahlen versuchen, wieder die Oberhand zu gewinnen. Trotzdem ist die Lage so verändert, dass Nigel Farage in Großbritannien oder Marine Le Pen in Frankreich ans politische Ruder kommen könnten.

So wie Trump und Meloni würden auch Farage, Le Pen, Kickl oder Alice Weidel unter massivem Anpassungsdruck des Systems stehen. Andererseits sind die Erwartungen der Bevölkerung hoch und „rechtspopulistische“ Regierungen müssten etwas liefern. Wenn letzteres nicht passiert, stehen in Italien (mit Roberto Vannacci oder auch Matteo Salvini), Großbritannien (mit Rupert Lowe) und Frankreich (mit Eric Zemmour) bereits radikalere Alternativen bereit.

Die Bevölkerung wird diese politischen Kräfte im Wesentlichen daran messen, ob sie die von der UNO propagierte Ersetzungsmigration in Europa abstellen und zumindest teilweise rückabwickeln. Und angesichts der Politik in den USA kann das woke Establishment auch nicht mehr behaupten, dass das unmöglich sei.

Der Kernbegriff, der sich in den vergangenen Jahren immer mehr durchgesetzt hat, ist „Remigration“. Er wird längst nicht mehr nur von verfemten Identitären verwendet, sondern auch von Parteien wie FPÖ und AfD – und vom US-Präsidenten. Er bezeichnet die Rückabwicklung der irregulären Massenzuwanderung der vergangenen Jahrzehnte unter dem Deckmantel von „Asyl“.

Im Wesentlichen geht es darum, den Großteil der mohammedanischen Zuwanderer nach Europa wieder in die Heimat zu schicken. Die erste Gruppe sind dabei sicherlich all diejenigen, die an Gewalt- und Sexualdelikten beteiligt waren, die Clankriminellen und Sympathisanten terroristischer Strömungen wie IS oder Hamas. Sie müssen ausgewiesen oder (solange sie sich weigern) inhaftiert werden. Damit sind aber nur die stärksten Gefahren für die Bevölkerung reduziert.

Letztendlich müssen, um die Gefahr der Islamisierung dauerhaft zu bannen, aber all die Mohammedaner zur Abwanderung bewegt werden, die nicht europäisch-säkular leben wollen und die ihre religiösen Gebote über die Demokratie stellen. Das sind, nach den meisten Umfragen und Einschätzungen, 80 bis 90 Prozent der Migranten aus moslemischen Ländern (siehe Teil 1).

Ihre Ausreise muss rechtsstaatlich geregelt werden. Zur Anwendung können dabei verschiedene Mittel kommen. Als Erstes können Asylanträge auf ihre Richtigkeit, auf Betrug, falsche Angaben und weitere Gültigkeit überprüft werden. Zweitens kann die staatliche Alimentierung für diese Gruppe massiv reduziert und auf minimale Sachleistungen in schlichten Unterkünften beschränkt – und damit die Attraktivität des Aufenthalts verkleinert werden.

Drittens können all diejenigen, die mit islamischen Organisationen und Vereinen verbunden sind, die die islamischen Vorschriften über die einheimischen Gesetze stellen, als Extremisten ausgewiesen werden. Das dürfte viele Moscheevereine und andere Netzwerke betreffen. Und viertens könnten zumindest all die Teile der islamischen Lehre, die in Widerspruch zu demokratischen Grundrechten stehen (und das sind viele), verboten – und ihre Verbreitung verfolgt und mit Ausweisung bedroht werden.

Natürlich wird eine solche Politik der EU-Führung und dem „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ nicht gefallen. Letzterer ist keineswegs „unabhängig“, sondern mit woken Parteigängern gefüllt, die die Rechte der europäischen Bevölkerung am laufenden Band verhöhnen und die islamischen Gewalttäter und Extremisten schützen. Falls sich diese Figuren einer Remigrationspolitik querlegen, werden die Länder aber aus der europäischen Menschenrechtskonvention austreten müssen.

Die kommenden 10 bis 15 Jahre werden ein Zeitfenster darstellen, um eine nachhaltige Remigration umzusetzen. Sie werden über das Schicksal Europas entscheiden. Gelingt keine substantielle Rückabwicklung der Islamisierung, ist die Gefahr groß, dass europäische Länder kampflos zu Kalifaten werden oder es zu bürgerkriegsähnlichen Konflikten kommt.

Es ist nicht mehr lange Zeit und die Lage ist auch keineswegs günstig, aber noch ist nichts entschieden. Nach den USA könnte sich auch in Frankreich oder Großbritannien bald etwas ändern. Es gilt der alte Spruch: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Remigration ist möglich. Demokratisch und rechtstaatlich. Im politischen Kampf dafür kann und muss jeder seinen Beitrag leisten! Nicht nur an der Wahlurne. Auch im Freundeskreis, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel.

All denjenigen, die ständig in den Foren des Widerstandsmilieus ihren eigenen Frust ablassen, andere runterziehen und ständig darüber klagen, wie verloren alles sei, sei gesagt: Macht doch mal was Produktives! Die Mehrheit der Menschen ist tendenziell auf unserer Seite.

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Horror-Statistik zu Ausländerkriminalität: FPÖ fordert Ausrufung von Migrationsnotstand

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Im Vorjahr wurden in Österreich 164.573 fremde Tatverdächtige registriert: Das brachte eine Anfrage der FPÖ an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner ans Licht. Angesichts der explodierenden Ausländerkriminalität fordert FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker nun die sofortige Ausrufung eines Migrationsnotstands und die Einleitung konsequenter Remigrationsmaßnahmen.

„Die Fakten aus dem eigenen Haus des Innenministers liegen auf dem Tisch“, so Christian Hafenecker in einem Statement anlässlich der Beantwortung seiner Anfrage durch Innenminister Gerhard Karner: „164.573 fremde Tatverdächtige im Jahr 2025 – ein Plus von 7.515 innerhalb nur eines Jahres. 21 Morde durch Nichtösterreicher, 471 Vergewaltigungen und 1.468 Fälle schwerer Körperverletzung. Die Zahl tatverdächtiger Asylwerber stieg von 11.425 auf 11.896.“ Nach Rumänien (18.690) führe Syrien die Herkunftsländer mit 14.863 Tatverdächtigen an – allein hier betrage der Anstieg gegenüber 2024 insgesamt 2.996 Personen. „Von einer echten Trendwende, die ernsthafte Abschiebungen bewirken müsste, fehlt jede Spur“, erklärte Hafenecker.

Die meisten fremden Tatverdächtigen wurden wegen Diebstahl (23.870) und Körperverletzung (17.902) registriert. Dass mit 471 Vergewaltigungen durch Fremde mehr als eine Vergewaltigung pro Tag verzeichnet wurde, schockiert. In 58 Fällen waren die Täter Asylwerber. Das entspricht einem Plus von vier Prozent gegenüber 2024. Zudem wurden 112 Fälle schwerer sexueller Nötigung Unmündiger durch Nicht-Österreicher verzeichnet; 19 davon durch Asylwerber.

Nach Ansicht von Christian Hafenecker braucht es ein politisches Notprogramm: „Die Lage ist außer Kontrolle und Karners angebliche Abschiebeoffensive ist ein reines Märchen. Wenn tatsächlich so viele straffällige Fremde außer Landes gebracht würden, könnten die Deliktzahlen nicht Jahr für Jahr steigen. Es braucht jetzt den Migrationsnotstand und eine echte Remigration statt Schönwetterstatistiken“, erklärte Hafenecker.

„Steigen die Zahlen tatverdächtiger Fremder, obwohl angeblich konsequent abgeschoben wird, dann kommen offensichtlich mehr Täter nach, als das Land verlassen. Das ist kein Erfolg, sondern ein komplettes Staatsversagen“, so der Freiheitliche. Ein Notstand verlange Notstandsmaßnahmen und keine Beschwichtigungsversuche durch den Innenminister und die schwarz-rot-pinke Koalition.

Die FPÖ fordert die Ausrufung des Migrationsnotstands, eine konsequente Außerlandesbringung straffällig gewordener Fremder, die Aussetzung des Familiennachzugs und einen echten Stopp der illegalen Migration. „Was die Verlierer-Ampel aus SPÖ, ÖVP und NEOS als ‚Ausnahmefälle‘ kleinredet, ist längst der Normalzustand, der aber auf Kosten der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Österreicher geht“, kritisierte der FPÖ-Generalsekretär.

„Jeder weitere Tag ohne Migrationsnotstand ist ein Tag zu viel. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein zerstörtes Leben. Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig. Die FPÖ fordert Remigration und das sofort, konsequent und ohne die üblichen schwarz-rot-pinken Erklärungen und Ausreden“, so Hafenecker abschließend.

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Razzia bei Fidesz: Magyars Behörden beschlagnahmen Parteidaten

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Ungarische Ermittler haben das Rechenzentrum durchsucht, in dem die Server der inzwischen oppositionellen Fidesz-Partei stehen. Offiziell geht es um ein Verfahren wegen mutmaßlich rechtswidrig vergebener Kulturförderungen. Doch nach Angaben der Partei wollten die Behörden auf ihr gesamtes Kommunikationssystem und sämtliche Datenbanken zugreifen – ein Vorgang, der weit über die Sicherung einzelner Beweismittel hinausgehen würde.

Der Regierungswechsel in Ungarn entwickelt sich zunehmend zu einer politischen Säuberungsaktion. Nachdem die Tisza-Partei von Péter Magyar im April die Parlamentswahl gewann und die 16-jährige Regierungszeit Viktor Orbáns beendete, werden die verbliebenen Strukturen der früheren Staatsführung im Eiltempo beseitigt. Nun gerät auch Fidesz selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden. Am Dienstag erschienen Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuerbehörde NAV unangekündigt in einem Budapester Rechenzentrum, in dem die Server der größten ungarischen Oppositionspartei untergebracht sind.

Die zuständige Staatsanwaltschaft des Komitats Bács-Kiskun bestätigte die Durchsuchung. Welche Geräte und Daten tatsächlich beschlagnahmt wurden, wollte sie jedoch nicht mitteilen. Fidesz selbst spricht von einem beispiellosen Angriff auf die parlamentarische Opposition. Die Ermittler hätten die Absicht verfolgt, das gesamte Kommunikationssystem und sämtliche Datenbanken der Partei zu beschlagnahmen. Einen vergleichbaren Vorgang habe es in Ungarn seit dem Ende des Kommunismus im Jahr 1990 nicht mehr gegeben.

Unter dem Deckmantel der Korruptionsbekämpfung?

Als Begründung dient ein Ermittlungsverfahren rund um den Nationalen Kulturfonds NKA. Dessen Entscheidungsgremium soll seit Dezember 2024 unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften insgesamt 1.079 Förderungen über mehr als 17 Milliarden Forint – umgerechnet rund 44 bis 46 Millionen Euro – bewilligt haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, das Gremium habe seine Befugnisse überschritten und dadurch einen Vermögensschaden in derselben Höhe verursacht. Sechs an den Entscheidungen beteiligte Funktionäre wurden bereits am 23. Juni festgenommen und wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue verhört. Darunter befindet sich auch Balázs Bús, ein früherer Fidesz-Bürgermeister des dritten Budapester Bezirks. Fidesz weist die Vorwürfe zurück und betont, die knapp 1.100 Förderungen seien öffentlich ausgeschrieben und an Organisationen vergeben worden, die tatsächliche Kulturprogramme durchführen. Zudem sei die Frist zur Abrechnung der Mittel noch gar nicht abgelaufen.

Selbst wenn die Ermittler einzelne Förderentscheidungen überprüfen wollen, bleibt allerdings eine entscheidende Frage offen: Warum müssen dafür die zentralen Server einer Oppositionspartei durchsucht werden? Fidesz zufolge ging es nicht nur um einzelne E-Mails oder klar bezeichnete Unterlagen, sondern um den Zugriff auf die komplette Kommunikations- und Dateninfrastruktur. Damit könnten den Behörden theoretisch auch interne Strategien, Kontakte, Mitgliederinformationen und organisatorische Abläufe der Partei in die Hände fallen.

Balázs Orbán warnt deshalb in seinem auf X veröffentlichten Statement vor dem Versuch, den politischen Widerstand gegen die neue Regierung mit staatlicher Gewalt zu brechen. Der von Brüssel unterstützte Ministerpräsident wolle seine demokratischen Gegner ausschalten und die Strafverfolgungsbehörden zu Instrumenten seiner Politik machen. Seine zentrale Frage lautet, ob es in Ungarn künftig noch freie Wahlen geben werde – oder ob jeder, der gegen die Tisza-Partei antrete, mit dem Gefängnis rechnen müsse.

Magyars „neues Ungarn“ zeigt sein Gesicht

Péter Magyar reagierte auf die Razzia lediglich mit der Erklärung, er erwarte Informationen von der Staatsanwaltschaft über den Vorgang und die beschlagnahmten Materialien. Seine Regierung behauptet, keinen Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Gleichzeitig bezeichnet Magyar die frühere Ordnung regelmäßig als „Mafia-Staat“ und hat angekündigt, die politischen und wirtschaftlichen Strukturen der Orbán-Ära zu zerschlagen.

Dabei geht die neue Regierung mit einer hohen Geschwindigkeit vor. Der öffentliche Rundfunk wurde faktisch stillgelegt, das Amt zum Schutz der Souveränität abgeschafft und der noch von der Orbán-Ära eingesetzte Staatspräsident Tamás Sulyok mithilfe einer Verfassungsänderung aus dem Amt gedrängt. Hinzu kommt eine neue, mit weitreichenden staatsanwaltlichen Befugnissen ausgestattete Anti-Korruptionsbehörde. Möglich macht dies die Zweidrittelmehrheit der Tisza-Partei.

Die Europäische Union, die Viktor Orbán jahrelang wegen angeblicher Verstöße gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit attackierte, unterstützte den politischen Kurswechsel in Budapest. Doch nun, wenn die neue, Brüssel-freundliche Regierung innerhalb weniger Wochen Institutionen umbaut, Amtsträger entfernt und nun auf die Kommunikationsinfrastruktur ihrer größten Oppositionspartei zugreift, bleibt die Kritik aus Brüssel aus. Die angebliche Sorge um die ungarische Demokratie scheint offensichtlich davon abzuhängen, wer gerade an der Macht ist.

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Sozialistische Familiendiktatur in Nicaragua: Ortega will Wahlen abschaffen

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Daniel Ortega will selbst den letzten Rest demokratischer Fassade in Nicaragua beseitigen. Künftig soll es keine Wahlen mehr geben, über die eine oppositionelle Partei die sozialistische Dauerherrschaft beenden könnte. Der einstige Revolutionär, der die Familiendiktatur der Somozas stürzen half, errichtet nun gemeinsam mit seiner Ehefrau Rosario Murillo seine eigene. Es zeigt sich wieder einmal, dass sich Sozialismus und Demokratie ausschließen.

Fast zwei Jahrzehnte lang regiert Daniel Ortega inzwischen ununterbrochen über Nicaragua. Doch offenbar reicht es dem 80-Jährigen nicht mehr, Gegenkandidaten einzusperren, Parteien zu verbieten und Wahlen zu manipulieren. Bei den Feierlichkeiten zum 47. Jahrestag der sandinistischen Revolution am vergangenen Sonntag kündigte er nun an, dass es künftig überhaupt keine Wahlen mehr geben soll, über die eine oppositionelle (zentristische oder gar rechte) Partei an die Macht gelangen könnte. „Das können Sie vergessen, es wird hier keine Wahlen mehr geben, mit denen sie versuchen könnten, die Regierung und die Macht an sich zu reißen“, erklärte Ortega bei seinem ersten öffentlichen Auftritt seit zwei Monaten.

Die Zeiten, in denen „von den Yankees und den Somocistas unterstützte Parteien“ an die Macht zurückkehren könnten, seien vorbei – „nie wieder“, polterte der ehemalige Guerillakämpfer. Seine Gegner bezeichnete Ortega einmal mehr als „Putschisten“ und „Vaterlandsverräter“, die sich mithilfe amerikanischen Geldes der Regierung bemächtigen wollten. Gemeinsam mit der von seinen Gefolgsleuten beherrschten Nationalversammlung und den „zuständigen Organisationen“ werde man nun Gesetze ausarbeiten, die eine „Mauer“ beziehungsweise einen „Block“ gegen solche Parteien errichten sollen. Damit stellte der sozialistische Dauerherrscher unmissverständlich klar, dass es in Nicaragua keinen friedlichen Machtwechsel mehr geben darf.

Ortegas Vorstoß erinnert dabei ein wenig an die Zustände in Deutschland, wo die „Brandmauerparteien“ von „Unsere Demokratie™“ eine Regierungsbeteiligung der AfD ebenfalls mit allen möglichen Mitteln verhindern möchten. Nur mit dem Unterschied, dass der Sozialist in Nicaragua sämtliche Wahlen gleich komplett verbieten möchte, während man in der Bundesrepublik auf Ausgrenzung, Verächtlichmachung, Verfassungsschutz-Beobachtung und Parteiverbotsverfahren setzt. Auch in Deutschland sollen die Bürger gefälligst nur mehr jene Regierung über sich haben dürfen, die den herrschenden politischen Eliten in den Kram passt. Die wahre Gefahr für Demokratie und Freiheit geht – wie man sieht – ganz offensichtlich von links und nicht von rechts aus.

Die Verfassung für das Ehepaar Ortega

Schon Anfang 2025 hatte das Regime nahezu die gesamte Verfassung auf den Kopf gestellt. Insgesamt wurden 148 der damals 198 Artikel verändert und weitere 37 vollständig gestrichen. Die Amtszeit der Staatsspitze wurde rückwirkend von fünf auf sechs Jahre verlängert, wodurch sich Ortega und Murillo ein zusätzliches Jahr an der Macht verschafften. Gleichzeitig wurde die Gewaltenteilung weitgehend beseitigt: Die Präsidentschaft „koordiniert“ seitdem Parlament, Justiz, Wahlbehörden, Polizei und Militär – eine höfliche Umschreibung dafür, dass sich sämtliche staatlichen Institutionen dem Willen des Herrscherpaares unterzuordnen haben.

Auch Rosario Murillo wurde nicht einfach nur zur Nachfolgerin aufgebaut. Die Verfassung schuf eigens eine Doppelspitze aus einem männlichen und einem weiblichen Ko-Präsidenten, wodurch die bisherige Vizepräsidentin im Februar 2025 formell auf dieselbe Stufe wie ihr Ehemann gehoben wurde. Ein Ehepaar kontrolliert damit gemeinsam den Staat, die Regierungspartei, die Sicherheitskräfte und die Justiz. Nicaragua wurde zugleich zum „revolutionären Staat“ erklärt, während die rot-schwarze Fahne der Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront praktisch in den Rang eines Staatssymbols erhoben wurde. Partei, Staat und Familie sind kaum noch voneinander zu trennen. Ähnlich wie bei den Kims in Nordkorea.

Die dynastischen Pläne dürften jedoch noch weiter reichen. Laureano Ortega Murillo, einer der Söhne des Herrscherpaares, übernimmt bereits wichtige diplomatische und wirtschaftspolitische Aufgaben und vertritt Nicaragua regelmäßig gegenüber China, Russland und dem Iran. Die Verfassung erlaubt es seinen Eltern zudem, eine nicht näher begrenzte Zahl von Vizepräsidenten zu ernennen. Damit wäre der Weg frei, den Sohn auch formell in die staatliche Nachfolge einzubauen. Aus der angeblichen „sozialistischen Revolution“ ist längst ein Familienunternehmen geworden.

Vom Befreier zum neuen Somoza

Die historische Ironie könnte kaum größer sein. Ortega gehörte 1979 zu jenen Sandinisten, welche die jahrzehntelange Herrschaft der Familie Somoza beendeten. Anastasio Somoza Debayle galt als brutaler und korrupter Diktator, der den Staat wie persönlichen Besitz behandelte. Heute sitzt Ortega selbst seit 2007 ununterbrochen an der Macht, regiert gemeinsam mit seiner Frau und bereitet offenbar die Weitergabe der Herrschaft an die nächste Generation vor. Die Namen haben sich geändert, das System der familiären Machtstrukturen nicht.

Schon bei der Präsidentschaftswahl 2021 gab es keine tatsächliche politische Konkurrenz mehr. Vor der Abstimmung ließ das Regime aussichtsreiche Gegenkandidaten, Oppositionelle und Wirtschaftsvertreter festnehmen, Parteien ausschalten und abweichende Meinungen unter Strafe stellen. Anschließend schrieb sich Ortega offiziell 75,92 Prozent der Stimmen zu. Nun will er offenbar selbst auf solche sozialistischen Scheinwahlen verzichten. Warum noch Wahlzettel drucken, wenn ohnehin feststeht, dass nur die eigene Familie regieren darf?

Die offene Diktatur ist das Ergebnis einer Entwicklung, die spätestens 2018 unübersehbar wurde. Damals ließ Ortega landesweite Proteste gegen seine Regierung blutig niederschlagen. Mehr als 300 Menschen wurden getötet, Tausende verletzt oder inhaftiert. Seitdem verschwanden unabhängige Medien, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und mehr als 5.000 Nichtregierungsorganisationen. Oppositionelle wurden enteignet, ausgebürgert oder ins Exil getrieben. UN-Ermittler werfen dem Ortega-Murillo-Regime unter anderem willkürliche Verhaftungen, Folter, politische Verfolgung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

US-Außenminister Marco Rubio erklärte am Dienstag, Ortegas Ankündigung offenbare den wahren autoritären Charakter des Regimes. Nicaragua könne keine normalen Beziehungen zu anderen Staaten erwarten, solange es die grundlegenden Prinzipien einer demokratischen Ordnung ablehne. Ortega und Murillo hätten nun selbst den letzten Schein aufgegeben, sich auf die angebliche Unterstützung der Bevölkerung zu stützen. Washington rief deshalb die übrigen Staaten des amerikanischen Kontinents dazu auf, Nicaragua zu isolieren und die Bevölkerung im Kampf gegen die Tyrannei zu unterstützen. Konkrete neue Maßnahmen wurden bislang jedoch nicht angekündigt.

Daniel Ortega trat einst an, um Nicaragua von einer Familiendiktatur zu befreien. Fast fünf Jahrzehnte später hat der sozialistische Revolutionsführer Parlament, Justiz, Sicherheitskräfte und Wahlbehörden unter seine Kontrolle gebracht, seine Frau zur Ko-Präsidentin erhoben und seinen Sohn in Stellung gebracht. Nun soll auch der letzte theoretische Weg zu einem potentiellen Machtwechsel verschwinden. Nicaragua ist damit wieder dort angekommen, wo es unter den Somozas schon einmal war – nur dieses Mal unter rot-schwarzer Fahne.

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Klima-Diktatur: Britische Regierung plant Fernabschaltung von Wärmepumpen

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Im Winter liefern Wind und Sonne nicht genügend Strom, also sollen die Besitzer von Wärmepumpen in Großbritannien künftig auf ihre beheizten Wohnungen verzichten müssen. Per Fernabschaltung bzw. Ferndrosselung selbstverständlich. Sozialisten lieben es eben, Zwang auf die Bürger auszuüben und diese zu bevormunden.

Die aggressive Durchsetzung der Net-Zero-Agenda durch die sozialistische Regierung fordert ihren Tribut. In Großbritannien droht Haushalten mit Wärmepumpen schon bald die staatlich verordnete Kälte. Um drohende Stromausfälle wegen fehlendem Solar- und Windstrom im Winter zu verhindern, plant die Labour-Regierung unter Energieminister Ed Miliband, Stromversorgern den direkten Fernzugriff auf die Heizsysteme der Bürger zu erlauben. Übrigens wurden bislang gerade einmal knapp 300.000 solcher Wärmepumpen in Großbritannien verbaut – und das hauptsächlich von den Anhängern der Klimareligion, die nun im Winter wohl ihre eigene Medizin schmecken dürfen.

Unter dem Vorwand eines sogenannten „Smart Secure Electricity Systems“ sollen Netzbetreiber künftig Konzerne wie Octopus Energy oder British Gas anweisen können, die Leistung von Wärmepumpen via Internet zu drosseln, so ein Bericht des britischen „Telegraph„. Dieser als „Laststeuerung“ verharmloste Eingriff in das private Leben der Bürger wird unweigerlich dann stattfinden, wenn der Strombedarf am höchsten ist – während extremer Kältewellen im Winter. Also genau dann, wenn die Menschen ihre Wohnung warm halten müssen.

Die Ursache für diese drastischen Maßnahmen ist hausgemacht. Die von der linksgrünen Ideologie getriebene Energiepolitik verlagert die Heizsysteme gewaltsam von Gas auf Strom, während gleichzeitig die verlässliche Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe zugunsten unzuverlässiger Wind- und Solarenergie abgebaut wird. Die Belastung für das Stromnetz steigt rapide. Whistleblower des nationalen Netzbetreibers enthüllten kürzlich, dass die Verantwortlichen vertuschen wollten, wie nah das Land während einer Hitzewelle im Juni an einem landesweiten Blackout vorbeigeschrammt ist.

Derzeit wird das Vorhaben noch als freiwilliges Programm mit vergünstigten Tarifen verkauft. Kritiker warnen jedoch eindringlich vor dieser Illusion. Bereits seit April vergangenen Jahres muss jede neu installierte Wärmepumpe in Großbritannien zwingend internetfähig sein. Wenn das erklärte Regierungsziel von jährlich 450.000 neuen Wärmepumpen ab 2030 erreicht wird, ist das ohnehin schon durch den „grünen“ Flatterstrom überlastete Stromnetz ohne Zwangsdrosselung jedoch nicht überlebensfähig. Ein obligatorisches Rationierungssystem nach stalinistischem Vorbild wird unweigerlich folgen, analog zu bereits bestehenden Gesetzen zur Einschränkung des Ladens von Elektroautos.

Der ehemalige Vorsitzende der Konservativen, Sir Iain Duncan Smith, vergleicht die Pläne offen mit einem totalitären Staat. Die Energiepolitik sei zu einer reinen Ideologie verkommen. Auch die Energieberaterin Kathryn Porter schlägt Alarm. Die Bürger müssten nun dem Stromnetz dienen und nicht umgekehrt. Sie warnt davor, dass Dritte künftig die Kontrolle über die Raumtemperatur übernehmen und die Menschen mit einer Wärmepumpe zu Hause an kalten Wintertagen frieren lassen. Obendrein bestehen massive Bedenken hinsichtlich der Cybersicherheit und der Hackbarkeit dieser massenhaft vernetzten Systeme.

Die Absurdität der Pläne zeigt sich in der vorhersehbaren Reaktion der Bürger. Werden die Wärmepumpen zentral abgewürgt, werden frierende Hausbesitzer einfach auf herkömmliche, weitaus ineffizientere und deutlich mehr Strom fressende elektrische Heizlüfter zurückgreifen. Die Folge wäre eine noch massivere Belastung des ohnehin schon nicht dafür ausgelegten Stromnetzes. Oder anders ausgedrückt: Die Politik verschlimmbessert die Lage mit ihrer irrsinnigen Energiepolitik nur noch weiter, als es ohnehin schon der Fall ist.

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Absurdistan: Wo Migranten über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten entscheiden

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Im besten Deutschland entscheidet ein Migrant ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten: Ein solcher Fall wurde jüngst ganz selbstverständlich in einer HR-Doku geschildert.

Der HR berichtet in der Doku „Ausländerbehörde: Entscheidungen, die Leben verändern“ über einen Sachbearbeiter in einer Darmstädter Ausländerbehörde, der weder die deutsche Staatsbürgerschaft hat noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Dennoch entscheidet er eigenständig über das Aufenthaltsrecht anderer Ausländer.

Dem Bericht nach kam der Iraker Ende 2015 nach Deutschland. Zuvor habe er in seiner Heimat englische Literatur studiert; in Deutschland absolvierte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Er selbst habe sechs Jahre auf die Entscheidung über seinen Asylantrag gewartet, so gibt er an. Er besitzt laut HR nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung „als Fachkraft“ und arbeitet seit inzwischen fünf Jahren bei der Behörde. Dort entscheidet er nun, „ob, und wenn ja, wie lange Ausländer in Deutschland bleiben dürfen“.

In der Reportage wird geschildert, wie der Iraker einem seit April 2025 ausreisepflichtigen Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen will, weil dieser inzwischen eine Ausbildung gefunden habe. Der Iraker selbst will deutscher Staatsbürger werden. Die Voraussetzungen für den Antrag seien bald erfüllt.

Ganz zu Beginn der Doku werden negative Wortmeldungen zur Darmstädter Ausländerbehörde vorgelesen, in denen Mitarbeitern unter anderem Rassismus vorgeworfen wird. Die Behörde gilt demnach als eine der schlechtesten Deutschlands. Migrantische Mitarbeiter könnten eine bequeme Antwort auf Rassismusvorwürfe sein, angesichts vieler negativer Reaktionen auf die Reportage in den sozialen Netzen lässt sich allerdings feststellen, dass das Vertrauen der Einheimischen in die Behörden so kaum gesteigert wird. „Wie war das nochmal mit dem Bock zum Gärtner machen?“, fragt etwa ein Nutzer auf X. Ein anderer drückt seine Meinung bemüht diplomatisch aus: „Sorry, er mag ein netter und anständiger Mensch sein, aber in dem Job kann er leider nur befangen sein.“

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Nächster AfD-Rekord! Partei baut Vorsprung zur Union aus

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Nächste Umfrage-Klatsche für die Bundesregierung: Der Abwärtstrend der Union setzt sich fort und die AfD verfestigt ihre Position als stärkste politische Kraft in Deutschland. Der Abstand zwischen Union und AfD ist nun so groß wie noch nie.

Die neueste Wahlumfrage von Insa sieht die Union bei nur mehr 20,5 Prozent: Das ist der niedrigste von Insa in dieser Umfrage gemessene Wert seit November 2021. Neben der anhaltenden Weigerung, die Probleme der Bevölkerung ernstzunehmen und entsprechende Reformen auf den Weg zu bringen, sorgen wohl auch Skandale wie die Leihmutterschaftsaffäre rund um Jens Spahn für ein Verprellen von weiteren Wählern. Spahn landete zuletzt im Insa-Politikerranking tatsächlich auf dem letzten Platz. Auf dem vorletzten Platz findet sich Bundeskanzler Friedrich Merz.

Die AfD steht laut Umfrage als stärkste politische Kraft in Deutschland aktuell bei 29 Prozent. Der Abstand zur Union beträgt damit 8,5 Prozentpunkte, was einem neuen Rekord entspricht: So groß war die Differenz zwischen den beiden Parteien in einer Insa-Sonntagsfrage noch nie.

Die SPD erreicht 13 Prozent, ebenso wie die Grünen. Die Linke steht bei 10,5 Prozent. FDP und BSW scheitern nach dem Stand der Umfrage mit 4,5 Prozent bzw. 3,5 Prozent beide an der Fünfprozenthürde.

Die schwarz-rote Koalition hat im Vergleich zur Bundestagswahl im Februar 2025 inzwischen fast 12 Prozentpunkte verloren und kommt auf nur noch 33,5 Prozent. Demgegenüber hätte eine Koalition aus der Union und der AfD 49,5 Prozent. Würde man die linken Parteien SPD, Grüne und Linke zusammenzählen, so käme man auf 36,5 Prozent.

Es zeigt sich somit abermals überdeutlich: In Deutschland wählt eine Mehrheit Mitte-rechts. Offen bleibt, wann die Wähler die Politik bekommen werden, die sie mehrheitlich fordern.

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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

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Wokistan scheitert: Fahrradparkhaus trotz Millionen-Subvention pleite

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Mehrere hochsubventionierte Fahrradparkhäuser stehen vor dem Aus, die Betreiberfirma hat Insolvenz angemeldet – nur wenige Wochen nach der Eröffnung eines teuer geförderten Parkturms in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) und trotz millionenteurer Unterstützung. Die automatisierten Anlagen sind weitgehend außer Betrieb.

Der Betreiber der Fahrradparkhäuser V-Locker hat kürzlich seinen Kunden per E-Mail mitgeteilt, dass das Schweizer Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenz beantragt hat. Seitdem herrscht Funkstille: Störungen werden nicht mehr bearbeitet, die technischen Systeme nicht mehr gewartet. Die App, über die Nutzer ihre Plätze buchen konnten, ist weitgehend nutzlos geworden. Betroffen sind laut dem WDR Anlagen in mehreren deutschen Städten sowie in der Schweiz – Projekte, die mit erheblichen öffentlichen Geldern aus EU-, Landes- und Kommunalprogrammen realisiert wurden.

1,5 Millionen Euro von den EU-Steuerzahlern

In Bonn müssen Radfahrer ihre Räder jetzt dringend aus den vier Parkhäusern holen: Die Einrichtungen in Beuel, der Innenstadt und am Frankenbad in der Altstadt bieten Platz für 280 Fahrräder und galten als größtes automatisches Projekt dieser Art in Deutschland. Die Stadtwerke Bonn als Eigentümer wurden von der Pleite völlig überrascht. „Alle Kontaktversuche scheiterten bislang“, erklärte dazu ein Sprecher. Die Stadtwerke prüfen derzeit, ob ein neues Betriebssystem die Anlagen retten kann, und erstatten vorerst die Gebühren für die Ausfallzeit. Der Bau der vier Standorte verschlang drei Millionen Euro – etwa die Hälfte kam aus EU-Fördertöpfen. Rechnerisch hätte sich jeder Parkplatz bei voller Auslastung erst nach 75 Jahren amortisiert, tatsächlich lag die Belegung zuletzt bei nur etwa 30 Prozent.

Betreiberfirma kassierte hohe Subventionen

Das Projekt in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) – ein elf Meter hoher Parkturm am Hauptbahnhof – wurde erst Ende Mai 2026 in Betrieb genommen und bietet Platz für fast 100 Räder. Die Stadt als Eigentümerin hat knapp 1,3 Millionen Euro investiert, davon trug das Land Rheinland-Pfalz mit 1,25 Millionen Euro den Löwenanteil aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Schuff gibt sich im Gespräch mit der BILD zuversichtlich: „Ich bin ganz sicher, dass sich eine Nachfolgegesellschaft findet, die den Fahrrad-Turm weiterbetreibt. Alles andere wäre völlig unsinnig. Ich bin da guter Dinge.“

Ob die Anlagen doch noch erhalten bleiben oder zu teuren Ruinen werden, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Eines ist jedenfalls jetzt schon sicher: Für die Steuerzahler war dieses verkehrspolitische Abenteuer ziemlich teuer.

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Peking-Gate: Briefwahlstimmen – Chinas Fake-Ausweise gegen Trump?

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Neue Enthüllungen aus Ermittlungsakten des FBI und des US-Senats bestätigen: Die Kommunistische Partei Chinas entwendete TikTok-Nutzerdaten, um zehntausende gefälschte US-Führerscheine herzustellen. Ziel war offenbar die Erstellung illegaler Briefwahlstimmen für Joe Biden. Die etablierten Medien wussten Bescheid, vertuschten den Skandal jedoch vor der Wahl.

In seiner jüngsten Ansprache an die Nation sprach Donald Trump ein Thema an, das von den Systemmedien jahrelang verschwiegen oder als Verschwörungstheorie abgetan wurde: den gezielten Versuch der Kommunistischen Partei Chinas (KPC), die US-Präsidentschaftswahl 2020 durch gefälschte Identitätsdokumente zugunsten von Joe Biden zu beeinflussen. Konkret verwies Trump darauf, dass Peking systematisch Nutzerdaten der Plattform TikTok entwendete, um gefälschte US-Führerscheine herzustellen und verdeckt in die USA zu schleusen. Konsumenten der linken/liberalen US-amerikanischen Mainstreammedien wie CNN, NBC oder ABC wussten davon nichts.

Die Strategie von Trump zielt darauf ab, die von linken Medien und dem Washingtoner Establishment errichtete Informationsbarriere gezielt zu durchbrechen. Bereits vor einem Jahr berichtete die Journalistin Brooke Singman auf Fox News über das Datendiebstahl-Schema der KPC. Grundlage hierfür waren offizielle Untersuchungen des Justizausschusses des US-Senats unter Führung von Senator Chuck Grassley sowie Ermittlungen der Bundesbehörde FBI. Einem hochbrisanten FBI-Dokument zufolge, das auf rechtlich geschützten Whistleblower-Enthüllungen basiert, plante das chinesische Regime die Produktion und den Export zehntausender gefälschter US-Führerscheine an KPC-Sympathisanten in den USA, um Ende August 2020 eine massive Welle illegaler Briefwahlstimmen für den Demokraten Joe Biden zu generieren.

In den Ermittlungsakten des FBI heißt es dazu: „Die chinesische Regierung produzierte eine große Menge gefälschter US-Führerscheine, die heimlich in die Vereinigten Staaten exportiert wurden. Ziel war es, zehntausende chinesische Studenten und KPC-Sympathisanten, die nicht wahlberechtigt sind, mittels echter Bürgerdaten wählen zu lassen.“

Echte Bürgerdaten für unsichtbare Briefwahl-Fälschungen

Das kommunistische Regime in Peking griff für diese Operation auf private Daten von Millionen amerikanischen TikTok-Nutzerkonten zu, darunter Namen, Identitätsnummern und Adressen. Durch diese Datenkombination wurden gefälschte Führerscheine erstellt, die mit korrekten Personendaten und realen Wohnsitzen echter US-Bürger versehen waren. Diese Vorgehensweise machte die Fälschungen für Wahlhelfer im System der Briefwahl praktisch unauffindbar. Zehntausende chinesische Staatsbürger und KPC-nahe Personen ohne US-Wahlrecht wurden so wohl in die Lage versetzt, Stimmzettel im Namen ahnungsloser US-Bürger einzureichen.

Diese behördlichen Feststellungen decken sich dabei mit spektakulären Aufgriffen der US-Grenzschutzbehörde (CBP) im Sommer 2020. Allein in der ersten Hälfte des Jahres 2020 fingen CBP-Beamte am internationalen Frachtzentrum des Flughafens Chicago O’Hare 1.513 Lieferungen mit gefälschten Dokumenten ab. Darunter befanden sich exakt 19.888 gefälschte US-Führerscheine. Der überwiegende Teil dieser Sendungen stammte direkt aus China und Hongkong. Ein Großteil der Dokumente enthielt funktionsfähige Barcodes für wahlentscheidende Bundesstaaten wie Michigan und war an Personen im College-Alter adressiert. Wie viele solcher Fake-Dokumente ihr Ziel erreichten und wie viele Chinesen damit tatsächlich bei der Briefwahl abstimmten, weiß niemand. Es könnten zehntausende solcher Stimmen sein, die abgegeben wurden.

Synchrone Schützenhilfe der Systemmedien für den Kandidaten Biden

Anstatt diesen politisch manipulierten Manipulationsversuch vor der Präsidentschaftswahl investigativ zu beleuchten, schaltete die Propagandamaschine der etablierten Altmedien unverzüglich auf Schadensbegrenzung. Nachrichtenagenturen wie Associated Press und Reuters verbreiteten nahezu identische Berichte, wonach es keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang mit Wahlbetrug oder der Demokratischen Partei gebe. Auch Lokalzeitungen wie die Chicago Sun-Times schlossen sich dieser Sprachregelung sofort an. Der Vorfall wurde zügig aus den Schlagzeilen gedrängt, um das Narrativ eines sauberen Wahlkampfs zu schützen und jeglichen Schaden vom Kandidaten Biden abzuwenden.

Dass ausländische Akteure wie die KPC versuchen, Wahlen im Westen zu beeinflussen, ist eine geostrategische Realität. Schon seit jeher versuchen Regierungen verschiedener Staaten, Wahlen in anderen Ländern zu ihren Gunsten zu drehen. Weitaus skandalöser ist jedoch das Verhalten der Systemmedien, die bis heute aktive Zensur betreiben und fundamentale Bedrohungen der Wahlintegrität verschweigen. Trotz laufender Ermittlungen unter Einbindung von FBI-Direktor Kash Patel und Senator Grassley zieht der Medienmainstream es vor, die Öffentlichkeit mit Belanglosigkeiten abzulenken. Doch wie lange noch können sie diesen Skandal vertuschen?

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Ehemaliger CDU-Ministerpräsident: Abkehr von eigener Partei – AfD soll zeigen, was sie draufhat

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Gerade erst gab Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD Sachsen-Anhalt, bekannt, dass seine Partei eine Spende von einem CDU-Politiker erhalten habe. Nun äußert in einem Interview mit der Jungen Freiheit ein ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Bundeslands, dass er im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen seine eigene Partei nicht mehr wählen würde. Auf Nachfrage gab er an, dass man die AfD auch regieren lassen könne – dann solle sie zeigen, was sie politisch „draufhat“.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Der frühere CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Werner Münch, hat knapp 50 Tage vor der Landtagswahl davon abgeraten, die Union zu wählen. In einem Wellen schlagenden Interview mit der „Jungen Freiheit“ (JF) äußerte er wörtlich: „Lasst die AfD regieren!“

Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 sagte der 85-Jährige, dass er seine eigene Partei, die CDU, aufgrund ihres verschärften Linkstrends „nicht wählen“ würde. Die brisanten Aussagen des Magdeburger Ex-Ministerpräsidenten fallen mitten in die heiße Phase des Landtagswahlkampfs. Münch regierte das Land von 1991 bis 1993.

„Ich würde jetzt nicht CDU wählen“

Der ehemalige CDU-Politiker, der heute in Freiburg (Breisgau) mit seiner Frau den Lebensabend verbringt, führte in dem Interview mit der JF weiter aus: „Von den drei anstehenden Wahlen in diesem Jahr interessiert mich die in Sachsen-Anhalt am meisten. Da spüre ich immer noch eine besondere Anspannung, aber auch Sorge. Und meine Aufmerksamkeit hängt davon ab, wie ich wählen würde. Ich würde jetzt nicht die CDU wählen.“

Der konkreten Frage, wie beziehungsweise wen er denn wählen würde, wich Münch aus. Die CDU habe sich allerdings „wesentlich in ihren Werten geändert. Die Frage ist doch: Was ist der inhaltliche Kern der CDU? Das kann ich nicht beantworten.“

Auf die abermalige Nachfrage, ob er sagen könne, wen er wählen würde, antwortete der 85-Jährige: „Nein, kann ich auch nicht. Nicht, weil ich nicht will – ich weiß es einfach nicht. Ich kann Ihnen darauf keine klare Antwort geben. Den CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze kenne ich zu wenig.“

„Sie können nicht klar sagen, dass Sie die CDU wählen würden?“, hakte die JF nach. Münch: „Doch, das kann ich: Ich würde sie zurzeit nicht wählen. Erinnern Sie sich, was Schulzes Vorgänger Reiner Haseloff, mit dem ich noch eine Zeit lang in Verbindung stand, gesagt hat? Wenn die AfD regiert, werde er das Land verlassen. Das macht man nicht, weil es keine Hoffnung verbreitet.“

Sven Schulze war „keine Meisterleistung“

Nun sei Haseloff aber nicht mehr Ministerpräsident, warf Interviewer Frank Hauke ein. Münch antwortete: „Das stimmt, aber auch die Art und Weise, wie Schulze ins Amt kam, finde ich unglücklich. Die CDU ließ ihn als Nachfolger Haseloffs zum Ministerpräsidenten wählen, weil sie ihn bekannt machen wollte. Ich bitte Sie, der Mann war jahrelang Minister, und zwar nicht in irgendeinem Land, sondern in Sachsen-Anhalt. Und da muss man ihn bekannt machen? Ich sage: Das war keine Meisterleistung.“

Münch sprach sich in dem Interview gegen eine Ausgrenzung der AfD aus. Die Partei habe bundesweit 16 Millionen Wähler – „das sind doch nicht alles unpolitische Menschen“. Die CDU solle mit der AfD zwar nicht koalieren, aber kooperieren. Er warnte die Union vor einem wie auch immer gearteten Bündnis mit den Kommunisten: „Auf keinen Fall mit der Linken!“

Lasst die AfD zeigen, was sie draufhat

Sollte Noch-Ministerpräsident Sven Schulze geschäftsführend im Amt bleiben wollen, falls kein neuer Ministerpräsident gewählt werde, sieht Münch eine „wirklich vertrackte Situation kommen“. Nachfrage der JF: „Wäre es dann nicht an der Zeit, die mit Abstand stärkste Partei regieren zu lassen?“

Münch: „Da Sie so hartnäckig, aber freundlich immer wieder nachfragen: Es könnte auch sein, dass ich dann sage: Lasst die AfD regieren, dass sie mal zeigen kann, was sie politisch draufhat. Sie vertritt verrückte, aber auch vernünftige Punkte. Ich habe in der FAZ das Sofortprogramm des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund gelesen. Wenn man für mich indiskutable Punkte weglässt, sind da durchaus vernünftige Positionen dabei. Wenn wir diese Differenzierung nicht vornehmen, dann fühlen sich die Wähler doch veralbert und fragen sich: Was ist meine Stimme überhaupt wert?“

Im Klartext: Sachsen-Anhalts Ex-Premier befürwortet gegebenenfalls eine AfD-Minderheitsregierung mit Tolerierung durch die CDU, sollte Ulrich Siegmund die absolute Mehrheit knapp verfehlen!

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Heuchelei: China warnt vor der japanischen Atombombe – und rüstet selbst massiv auf

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Während Tokio versucht, sich an die neuen geopolitischen Gegebenheiten anzupassen, will Peking das Reich der aufgehenden Sonne öffentlich desavouieren. Obwohl Japan kein Interesse an Atomwaffen hat, wirft die chinesische Führung dem Land vor, tausende Atomsprengköpfe bauen zu können. Doch der eigentliche Aggressor in der Region ist das Reich der Mitte.

Die Propagandamaschine der Kommunistischen Partei Chinas läuft auf Hochtouren. Über das offizielle Sprachrohr des Militärs, die „PLA Daily„, wirft Peking dem Nachbarn Japan vor, sich heimlich in eine nuklear bewaffnete Nation zu verwandeln. Der Vorwurf lautet, Tokio horte rund 44 Tonnen separiertes Plutonium, womit sich theoretisch mehr als 5.500 Atomsprengköpfe bauen ließen. Was die chinesische Führung bei dieser gezielten Panikmache jedoch geflissentlich verschweigt, ist die eigene, zunehmend aggressive Expansionspolitik.

Der propagandistische Vorstoß aus Peking entbehrt nicht einer gewaltigen Portion Heuchelei. Während die chinesische Militärzeitung wild über theoretische japanische Nuklearsprengköpfe spekuliert, baut das Reich der Mitte sein reales, einsatzbereites Nukleararsenal in rasantem Tempo aus. Die Volksrepublik China ist längst eine hochgerüstete Atommacht, die ihre Nachbarn im Indopazifik mit regelmäßigen militärischen Drohgebärden überzieht. Nun gerät das Reich der aufgehenden Sonne wieder einmal in den Fokus der regionalpolitischen Rundumschläge.

Japan hat – was Peking offensichtlich ignoriert – allerdings eine klare, historisch tief verwurzelte ablehnende Haltung zu Massenvernichtungswaffen. Das Land ist der einzige Staat der Welt, der jemals im Krieg Ziel von Atombombenabwürfen wurde, und unterwirft sich bis heute den strikten „Drei nicht-nuklearen Prinzipien“: keine Atomwaffen besitzen, keine produzieren und keine ins Land lassen. Das vorhandene Plutonium stammt aus dem zivilen Atomprogramm und steht unter der lückenlosen Beobachtung der Internationalen Atomenergiebehörde. Von einem geheimen Atomwaffenprogramm kann also keine Rede sein.

Dass Japan derzeit sein Verteidigungsbudget deutlich erhöht und massiv in die militärische Forschung investiert, ist jedoch kein Rückfall in den Militarismus, wie Peking behauptet. Es ist vielmehr ein Akt der reinen Selbstbehauptung, zumal die japanischen Streitkräfte ohnehin nur auf eine Basis-Landesverteidigung ausgelegt sind. Die Regierung in Tokio reagiert damit auf eine erdrückende geopolitische Realität, die von einem immer dominanter und aggressiver auftretenden China geprägt ist. Die ständigen Provokationen Pekings rund um Taiwan, die Handelsschikanen und die militärische Präsenz in umstrittenen Gewässern zwingen Japan regelrecht dazu, seine bislang rein defensive Ausrichtung an die neuen Gefahren anzupassen.

Um diese legitimen Schutzmaßnahmen zu torpedieren, nutzt Peking die historischen Belastungen zwischen den beiden Staaten eiskalt aus. Chinas Staatsmedien ziehen bewusst Parallelen zum imperialen Japan vor dem Zweiten Weltkrieg, welches auch weite Teile der Mandschurei besetzte. Die dunklen Kapitel der japanischen Geschichte werden gezielt instrumentalisiert, um das heutige, demokratische Japan als tickende Zeitbombe darzustellen. Am Ende geht es in diesem diplomatischen Säbelrasseln jedoch nicht um Japans zivil genutztes Plutonium. Es geht um den chinesischen Hegemonialanspruch in Asien. Tokios militärische Modernisierung ist keine Bedrohung für den Frieden, sondern die unausweichliche Antwort auf ein China, das diesen Frieden längst infrage stellt.

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Großbritannien: Labour will Ausländer-Kriminalitätsdaten unter Verschluss halten

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Das britische Justizministerium verweigert die Offenlegung detaillierter Verurteilungsstatistiken nach Herkunftsstaaten. Trotz einer Anordnung der eigenen Transparenzbehörde zieht die Labour-Regierung vor ein Gericht, um die Veröffentlichung kriminalpolitischer Daten zu verhindern. Man will das wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität verschleiern.

Das britische Justizministerium (MoJ) der sozialistischen Regierung geht juristisch gegen eine Anordnung des Informationskommissars (ICO) vor. Die Behörde hatte das Ministerium angewiesen, detaillierte Daten über strafrechtliche Verurteilungen nach der Nationalität der Täter herauszugeben. Grundlage war ein Antrag der Denkfabrik Centre for Migration Control (CMC) auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Doch die Sozialisten wollen solche Daten nicht veröffentlicht sehen, weil dies die ganze linke Propaganda hinsichtlich der „Goldstücke“ in Stücke zerreißen würde.

Die Analysten forderten die Zahlen aller Verurteilungen in England und Wales für den Zeitraum von 2018 bis 2024 an. Abgefragt wurden spezifische Schwerverbrechen wie Vergewaltigung, Mord, Raub, Waffendelikte und Drogenkriminalität. Das Justizministerium verweigerte die Auskunft mit Verweis auf hohe Bearbeitungskosten sowie angeblichen Datenschutz. Der Informationskommissar wies beide Argumente zurück: Die Komplexität von Datensätzen entbinde eine Behörde nicht von der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung, und Datenschutzbedenken ließen sich durch das Anonymisieren von Kategorien mit weniger als fünf Fällen ausräumen.

Anstatt die Daten offenzulegen, legte die sozialistische Regierung Berufung beim zuständigen Tribunal ein. Dies blockiert die Veröffentlichung während des laufenden Rechtsstreits. Der konservative Schatten-Justizminister Nick Timothy warf der regierenden Labour-Partei vor, politisch brisante Erkenntnisse zu verschleiern. Daten zu Sexualdelikten nach Nationalitäten würden zurückgehalten, obwohl bekannt sei, dass Migranten aus bestimmten Herkunftsländern bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung überrepräsentiert sind. Justizminister David Lammy lehnte die Herausgabe der vollständigen Datensätze ab und verwies auf bestehende Routinestatistiken.

Kritik kommt auch von der Partei Reform UK. Deren Sprecher Robert Jenrick sprach von einer Fortsetzung der bisherigen Geheimhaltung, die bereits unter den vorherigen konservativen Regierungen praktiziert worden sei. CMC-Forschungsdirektor Robert Bates kündigte an, den Rechtsstreit weiterzuführen. Es liege im öffentlichen Interesse zu erfahren, wie sich die Straffälligkeit nach Staatsbürgerschaften verteilt, um die Wirksamkeit von Migrations- und Justizpolitik bewerten zu können. Insbesondere auch deshalb, weil im Vereinigten Königreich – wie auch in fast allen anderen europäischen Ländern – ausländische Straftäter in den Gefängnissen im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert sind.

Auch die Briten haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie negativ sich die anhaltende Zuwanderung nach Großbritannien auf die öffentliche Sicherheit auswirkt. Immerhin sind sie es, die unter der importierten Kriminalität – darunter auch die berüchtigten Rape Gangs – leiden. Doch den Linken Ideologen ist dies offensichtlich völlig egal. Täterschutz statt Opferschutz scheint gerade immer dann wichtiger zu sein, wenn es sich dabei um Nicht-Staatsbürger handelt. Dies lässt das britische Justizministerium wieder einmal durchblicken.

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