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Rape Gangs in Kanada? Ottawa-Fall alarmiert Ermittler

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Drei Moslems sollen von Ottawa aus ein Menschenhandelsnetzwerk betrieben haben, das sich über mehrere Städte der kanadischen Provinz Ontario erstreckte. Ein ehemaliger Ermittler der Polizei von Toronto warnt bereits vor moslemischen Rape Gangs nach britischem Vorbild. Noch ist ein solcher Zusammenhang nicht bewiesen – doch ein weiterer Fall mit elf- bis vierzehnjährigen Mädchen und mehreren Beschuldigten zeigt, warum die Sorge nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann.

Die Polizei von Ottawa nahm Moad Ben Yahya (28), Abdulaziz Al-Zouaghi (27) und Mohammad Elmuradi (26) bereits am 8. Juli fest. Den Männern wird vorgeworfen, an einem organisierten Menschenhandelsnetzwerk beteiligt gewesen zu sein, das zwischen Ottawa und dem Großraum Toronto operierte. Die Ermittlungen wurden später auf London, Windsor und Sarnia ausgeweitet. Beteiligt waren mehrere Polizeibehörden sowie die kanadische Finanzaufsicht FINTRAC. Nach Angaben der Ermittler liegen bislang Aussagen von sechs Frauen vor; die Polizei geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte.

Der frühere Torontoer Polizeibeamte Donald Best sieht darin ein Warnsignal. Der ehemalige Sergeant, der nach eigenen Angaben an verdeckten Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität und korrupte Amtsträger beteiligt war, bezeichnete den Fall öffentlich als Festnahme einer „moslemischen Rape Gang“. Solche Gruppen seien wahrscheinlich schon länger in Kanada aktiv, erklärte Best und zog eine direkte Verbindung zu den systematischen Vergewaltigungsnetzwerken in Großbritannien.

Dass die Warnung auf Resonanz stößt, liegt an einem zweiten Fall aus Ontario. Die Regionalpolizei von Peel ermittelt gegen eine Gruppe, die Mädchen im Alter zwischen elf und vierzehn Jahren durch Manipulation, Zwang und Gewaltandrohungen sexuell ausgebeutet haben soll. Angeklagt wurden der 21-jährige Mohamad Omar Al-Saleh, der 22-jährige Mustafa Abdo und der 20-jährige Yousif Al-Gburi. Ihnen werden unter anderem der Kauf sexueller Dienstleistungen von Minderjährigen, sexuelle Übergriffe auf ein Mädchen unter 16 Jahren und sexuelle Handlungen an Kindern vorgeworfen. Ein erst 15 Jahre alter Beschuldigter soll an der Organisation, Kontrolle und finanziellen Ausbeutung der Mädchen beteiligt gewesen sein.

Die Parallelen zu den britischen Rape Gangs sind deutlich erkennbar: sehr junge und leicht beeinflussbare Mädchen, mehrere gemeinsam handelnde (vor allem moslemische) Männer, psychische Manipulation, Drohungen, sexuelle Ausbeutung und der Transport der Opfer zwischen verschiedenen Städten. Eben diese Strukturen wurden in Großbritannien über Jahre hinweg verharmlost, falsch eingeordnet oder aus Angst vor Rassismusvorwürfen nicht konsequent untersucht. Erst die Aussagen einer großen Zahl von Opfern machten sichtbar, dass es sich vielerorts nicht um isolierte Sexualdelikte, sondern um organisierte Netzwerke handelte.

Die kanadische Islamkritikerin Raheel Raza warnte bereits 2025 davor, dass Kanada dieselben Fehler wiederholen könnte. Masseneinwanderung ohne ausreichende Integration, eine von links-woker Identitätspolitik geprägte Behördenkultur und die Angst, bei Ermittlungen gegen Angehörige bestimmter Minderheiten als rassistisch zu gelten, hätten ähnliche blinde Flecken geschaffen wie zuvor in Großbritannien. Auch der kanadische Psychologe Jordan Peterson bezeichnete die britischen Tätergruppen nach der Veröffentlichung der Untersuchung des ehemaligen Unterhausabgeordneten Rupert Lowe als „sexual conquest gangs“. Die sexuelle Gewalt gegen weiße, nichtmoslemische Mädchen sei in diesen Fällen nicht nur krimineller Sadismus gewesen, sondern teilweise auch mit ethnischer und religiöser Erniedrigung verbunden worden.

Wie groß Kanadas Problem mit Menschenhandel bereits ist, zeigen die offiziellen Zahlen. Zwischen 2014 und 2024 registrierte die Polizei landesweit 5.070 entsprechende Vorfälle. 93 Prozent der bekannten Opfer waren Frauen oder Mädchen, 22 Prozent minderjährig. Unter den Beschuldigten stellten Männer und Jungen einen Anteil von 82 Prozent. Allein Toronto, Ottawa und London waren für fast ein Drittel der erfassten Fälle verantwortlich. Rund 60 Prozent der Ermittlungen konnten nicht aufgeklärt beziehungsweise nicht bis zu einer Anklage geführt werden, häufig weil die Beweise nicht ausreichten. Die Behörden selbst weisen zudem darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Menschenhandels überhaupt nicht gemeldet wird.

Auch frühere Großverfahren zeigen, dass sexuelle Ausbeutung in Kanada längst überregional und arbeitsteilig organisiert wird. Im Jahr 2019 zerschlug die Polizei ein mutmaßliches Netzwerk, das Frauen aus Quebec nach Ontario und in andere Landesteile gebracht haben soll. 31 Personen wurden festgenommen, mehr als 300 Anklagepunkte erhoben und über ein Dutzend mutmaßliche Opfer identifiziert. In einem weiteren Verfahren, das 2023 nach der Aussage einer gegen ihren Willen festgehaltenen Frau begann, stießen die Ermittler auf zusätzliche Opfer und sieben Verdächtige. Mehrere Angeklagte wurden im Juni 2026 verurteilt.

Großbritannien hat gezeigt, wohin diese institutionelle Blindheit führen kann. Dort wurden einzelne Täter verfolgt, während die Behörden das gruppenbezogene Muster über Jahre nicht erkennen wollten oder nicht auszusprechen wagten. Ob sich diese Geschichte in Kanada wiederholt, wird davon abhängen, wie viele Opfer noch gefunden werden, was sie über die Täter und deren Motive berichten – und ob Polizei, Justiz und Politik bereit sind, auch politisch unangenehme Zusammenhänge ohne Rücksicht auf die Interessen der multikulturellen Ideologie zu untersuchen.

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Migrationskrise hinter deutschen Gittern: Fast jeder zweite Häftling ist Ausländer

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Mehr als 27.000 der 60.408 Insassen deutscher Gefängnisse besitzen keinen deutschen Pass. In Berlin und Hamburg stellen Ausländer bereits fast 60 Prozent der Gefangenen. Was die AfD seit Jahren anprangert – nämlich die überproportionale Ausländerkriminalität – und vom politischen Establishment regelmäßig als „Hetze“ abgetan wird, ist hinter Gefängnismauern längst Realität.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung„, die Angaben sämtlicher 16 Landesjustizministerien zusammengetragen hat. Zum Stichtag im März 2026 waren demnach 44,8 Prozent aller Straf- und Untersuchungshäftlinge Ausländer oder Staatenlose. Im Jahr 2015, als Angela Merkel die deutschen Grenzen für die Massenzuwanderung öffnete, lag die Quote noch bei etwas mehr als 30 Prozent. Seither ist der Ausländeranteil in den Gefängnissen um beinahe 15 Prozentpunkte beziehungsweise fast 50 Prozent gestiegen. Das ist die Sicherheitsbilanz von elf Jahren Willkommenspolitik.

An der Spitze der Länder stehen Berlin mit 58,9 und Hamburg mit 57,95 Prozent. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besitzt inzwischen mehr als jeder zweite Gefangene keinen deutschen Pass. Deutlich niedriger liegen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 25,1 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 23,69 Prozent und Thüringen mit 23,24 Prozent. Dort, wo die Massenzuwanderung die Bevölkerungsstruktur besonders stark verändert hat, verändert sie auch die Gefängnisse.

Der Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt das Ausmaß. Nach dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Bei insgesamt 83,5 Millionen Einwohnern entspricht das knapp 17 Prozent. In den Gefängnissen liegt ihr Anteil bei 44,8 Prozent – mehr als zweieinhalbmal so hoch. Und selbst diese Gefängnisquote bildet lediglich die Staatsangehörigkeit ab. Doppelstaatler (Iraner beispielsweise können ihre Staatsbürgerschaft faktisch gar nicht ablegen) gelten in der Statistik als Deutsche, ebenso sämtliche Eingebürgerte. Wie viele Gefangene tatsächlich eine Zuwanderungsgeschichte besitzen, erfassen die Justizministerien nicht systematisch. Die 44,8 Prozent sind daher keine vollständige Migrationsquote, sondern lediglich der eindeutig erkennbare Teil des Problems.

Die „Vielfalt“ endet in Verständnisproblemen

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt inzwischen offen vor der Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, erklärte der Bundesvorsitzende René Müller gegenüber der NOZ. Die Mitarbeiter könnten „kaum noch resozialisieren“ und drängen immer schlechter zu den Insassen durch. Übersetzungsprogramme ersetzen eben keine Gespräche über Gewalt, Sucht, Schulden, Familie und ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Mit den Verständigungsproblemen steigt laut Müller das Aggressionspotenzial. Gefangene ziehen sich in ethnische oder religiöse Gruppen zurück – bei moslemischen Insassen wächst dabei die Gefahr einer Radikalisierung hinter Gittern. Das Bayerische Justizministerium verweist zusätzlich auf „kulturell bedingte Verhaltensweisen“, die zu schweren Konflikten zwischen Insassen und Bediensteten führen können. Die von Politik und Migrationslobby gefeierte „Vielfalt“ bedeutet für die Vollzugsbeamten Sprachbarrieren, abgeschottete Subkulturen, Aggression und islamistische Radikalisierungsgefahr.

Frühere Abfragen bei den Landesjustizministerien zeigen, welche Gruppen besonders häufig vertreten sind. In Nordrhein-Westfalen kamen die größten ausländischen Gefangenengruppen aus der Türkei, Polen, Syrien, Marokko und Rumänien. In Bayern standen Rumänen, Polen, Syrer und Türken an der Spitze, in Hessen Algerier und Marokkaner. Deutschlands Gefängnisse sind damit auch zu einem Sammelbecken jener importierten Konflikte geworden, vor denen Kritiker der Massenzuwanderung seit Jahren warnen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert mehr Personal, damit Gruppen besser überwacht und bei Bedarf getrennt werden können. Es dürfe nicht geschehen, dass manche Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als bei ihrem Haftantritt, so Müller. Doch zusätzliche Beamte, Dolmetscher und Haftplätze verwalten lediglich die Folgen einer Politik, die immer mehr Menschen ins Land ließ, ohne ausreichend zu kontrollieren, wer kommt, wer bleiben darf und wer nach schweren Straftaten das Land wieder verlassen muss.

Milliarden für die Folgen der Massenzuwanderung

Eine bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2024 errechnete für den deutschen Strafvollzug jährliche Kosten von rund 4,14 Milliarden Euro. Etwa 1,82 Milliarden Euro entfielen damals auf ausländische Gefangene. Grundlage waren die Gefangenenzahlen und Tageshaftkostensätze der 16 Bundesländer. Seitdem ist der Ausländeranteil weiter gestiegen – und mit ihm die Belastung für den Steuerzahler.

Der frühere Polizist und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess bezeichnete die hohen Gefangenenzahlen bereits 2024 als Folge der deutschen Migrationspolitik. Seine Forderungen: konsequente Abschiebungen und eine vollständige Umkehr dieser Politik. Die neuen Zahlen bestätigen seine damalige Kritik. Während Union, SPD, Grüne und Linke weiterhin über „Integration“, zusätzliche Sozialarbeiter und mehr Geld für den Strafvollzug diskutieren, stellt die AfD die entscheidende Frage: Warum sollen ausländische Straftäter überhaupt dauerhaft auf Kosten der deutschen Bevölkerung versorgt werden?

Mehr Gefängnispersonal mag kurzfristig notwendig sein. Die politische Antwort kann jedoch nicht darin bestehen, immer neue Haftplätze für die Importkriminellen zu bauen. Ausländische Straftäter müssen konsequent aus Deutschland entfernt werden und ihre Strafen nach Möglichkeit in ihren Herkunftsländern verbüßen. Die Remigration krimineller Ausländer ist kein „Rechtsextremismus“, sondern eine der elementarsten Aufgaben eines Staates, der seine eigenen Bürger schützen will. Die AfD muss diese Statistik nicht einmal zuspitzen. 44,8 Prozent genügen.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Island: Wie aus Gleichstellung ein Frauenstaat wurde

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Island hat den Kampf gegen männliche Vorherrschaft bis zum Sieg geführt – und dabei eine neue Vorherrschaft geschaffen. Frauen dominieren Regierung, Verwaltung, Schulen, Universitäten und soziale Dienste, während Männer vor allem in der Privatwirtschaft und den tragenden Exportindustrien arbeiten. Das angeblich „gleichste Land der Welt“ zeigt, wie aus der sogenannten Gleichstellung eine feministische Machtordnung wird.

Seit 16 Jahren führt Island den „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Frauen stehen heute an der Spitze des Staates, der Regierung, der evangelisch-lutherischen Staatskirche und der Polizei. Sie dominieren weite Teile der Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, sozialen Dienste und öffentlich finanzierten Organisationen. Der jahrzehntelange politische Umbau hat die frühere männliche Dominanz nicht durch Balance ersetzt, sondern durch eine neue – weibliche – Dominanz.

Die isländische Autorin Íris Erlingsdóttir bezeichnet das Ergebnis in einem Kommentar für „The European Conservative“ als „weiblichen Staat“. Diese neue Macht verteilt politische Posten, entscheidet über öffentliche Ausgaben, bestimmt die Ausrichtung der Schulen und legt fest, welche Sprache und welche gesellschaftlichen Ansichten als akzeptabel gelten. Ministerien, Universitäten, Gleichstellungsstellen, Personalabteilungen und staatlich finanzierte Organisationen rekrutieren ihren Nachwuchs aus denselben akademisch-progressiven Milieus. Aus der angeblichen Vielfalt ist eine ideologische Monokultur geworden.

Der Doppelstandard könnte kaum deutlicher sein. Eine Behörde mit 70 Prozent Männern würde umgehend als Hort struktureller Diskriminierung gebrandmarkt. Besteht dieselbe Behörde zu 70 Prozent aus Frauen, gilt das als Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungspolitik. Männliche Mehrheiten sind für Feministen ein politischer Missstand, weibliche Mehrheiten hingegen ein Grund zum Feiern. „Gleichstellung“ bedeutet nämlich längst nicht mehr Ausgewogenheit, sondern die permanente Verschiebung von Macht zugunsten der Frauen.

Der feministische Staat

Die von Erlingsdóttir zusammengetragenen Personalzahlen zeigen, wie weit dieser Umbau fortgeschritten ist. Frauen stellen rund 62 Prozent der Beschäftigten des isländischen Zentralstaates und etwa 70 Prozent des kommunalen Personals. In Reykjavík liegt ihr Anteil an der städtischen Belegschaft sogar bei 72,4 Prozent. Von den 42 Direktoren der öffentlichen Schulen der Hauptstadt sind 36 weiblich; bei den Stellvertretern stehen 35 Frauen lediglich vier Männern gegenüber. Die Schulen, in denen Islands Kinder einen großen Teil ihrer Jugend verbringen, sind damit ebenso weiblich geprägt wie jene Behörden, die über die Bildungspolitik entscheiden.

In den Ministerien setzt sich die Frauenherrschaft fort. Im Justizministerium arbeiten laut Erlingsdóttir 52 Frauen und 23 Männer. Im Büro für Bürgerrechte sowie ausgerechnet im Gleichstellungsbüro beträgt das Verhältnis jeweils sieben Frauen zu einem Mann. Das Ministerium für Kinder und Bildung beschäftigt 50 Frauen und 18 Männer, im Gesundheitsministerium stehen 56 weiblichen Mitarbeitern nur 22 männliche gegenüber. In dessen Abteilung für Gesundheitsdienste und im Büro der Ministeriumsleitung arbeitet kein einziger Mann.

Die amtliche Statistik bestätigt die geschlechtliche Teilung des isländischen Arbeitsmarktes. Rund 43 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiteten nach den dafür herangezogenen Daten aus dem Jahr 2019 im öffentlichen Sektor, bei den Männern waren es lediglich 15 Prozent. Damit sind etwa 85 Prozent der beschäftigten Männer in der Privatwirtschaft tätig, gegenüber 57 Prozent der Frauen. Im Jahr 2025 arbeiteten Männer zudem durchschnittlich 38,6 Stunden pro Woche, Frauen 32,6 Stunden.

Erlingsdóttir fasst diese Arbeitsteilung treffend zusammen: Die Männer bezahlen die Rechnungen des weiblichen Staates. Fischerei, Schifffahrt, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Aluminiumproduktion, Schwertransport und Ingenieurwesen werden weiterhin vor allem von Männern getragen. Dort werden Güter produziert, Exporte erwirtschaftet, Infrastrukturen gebaut und jene Steuereinnahmen geschaffen, aus denen sich der feminisierte Staatsapparat finanziert. Männer erwirtschaften, Frauen verwalten – und die Verwalter bestimmen zunehmend, wie die Gesellschaft auszusehen hat.

Die weibliche Elite reproduziert sich

Der personelle Nachschub kommt aus den Universitäten. Von den 5.276 isländischen Hochschulabsolventen des Jahres 2024 waren 3.630 Frauen und nur 1.646 Männer. Frauen stellten damit fast 69 Prozent aller Absolventen. Im Bereich Gesundheit und Soziales standen 952 Frauen gerade einmal 123 Männern gegenüber. Lediglich in Ingenieurwesen, Produktion und Bauwesen bildeten Männer noch eine Mehrheit – also erneut in jenen Bereichen, in denen technische Anlagen entwickelt, Gebäude errichtet und reale Güter produziert werden. Die echte, produktive Wirtschaft eben.

Damit hat sich ein geschlossenes System gebildet. Die Universitäten bilden überwiegend Frauen in jenen Fachrichtungen aus, aus denen Ministerien, Schulen, soziale Dienste, Gleichstellungsbüros und öffentlich finanzierte Organisationen ihr Personal rekrutieren. Dort werden wiederum Menschen eingestellt, die dieselbe Ausbildung, dieselbe Sprache und dieselben politischen Vorstellungen mitbringen. Diese Mitarbeiter entscheiden später über neue Stellen, Fördergelder, Lehrpläne und gesellschaftliche Programme. Der weiblich-progressive Apparat schafft sich seinen eigenen Nachwuchs und wächst mit jeder Generation tiefer in den Staat hinein.

Wie einseitig die Gleichstellungspolitik funktioniert, zeigt der Blick auf die Privatwirtschaft. Seit 2013 müssen größere isländische Unternehmen ihre Aufsichtsräte grundsätzlich so besetzen, dass kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze erhält. Im Jahr 2024 stellten Frauen rund 42 Prozent der Mitglieder größerer Aktiengesellschafts-Aufsichtsräte. Der Staat greift damit per Gesetz ein, sobald ihm zu wenige Frauen in einer Unternehmensführung sitzen. Eine Männerquote für Ministerien, Schulen oder Kommunalverwaltungen mit Frauenanteilen von 70, 80 oder 90 Prozent fordert hingegen niemand.

Auch das gesellschaftliche Klima hat sich an die neue Machtordnung angepasst. Erlingsdóttir beschreibt eine Mischung aus Frustration, Vorsicht und ohnmächtigem Zorn unter isländischen Männern, die jedes Wort abwägen und unbequeme Ansichten lieber für sich behalten. Wer widerspricht, riskiert nicht unbedingt ein Strafverfahren, wohl aber berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung und den üblichen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. So funktioniert moderne Meinungskontrolle: Der Staat muss das Sprechen nicht verbieten, wenn die Menschen bereits gelernt haben, sich selbst zum Schweigen zu bringen.

Island wollte die männlichen Netzwerke vergangener Jahrhunderte zerschlagen und hat an ihrer Stelle ein weiblich-progressives Netzwerk errichtet. Dieses beherrscht große Teile des Staatsapparates, bildet seinen eigenen Nachwuchs aus, verteilt Posten und Fördermittel und erklärt seine Macht gleichzeitig zum Ergebnis gelungener Gleichstellung. Eine männliche Dominanz von 70 Prozent würde man als Diskriminierung bezeichnen, eine weibliche Dominanz von 70 Prozent hingegen scheint in Ordnung zu sein. Island hat die Vorherrschaft nicht abgeschafft. Es hat lediglich ihr Geschlecht ausgetauscht.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Epstein-Modelscout stirbt, bevor Ermittler ihn vernehmen können

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Daniel Siad vermittelte Jeffrey Epstein über Jahre hinweg junge Frauen und minderjährige Models. Während französische Ermittler möglichen Menschenhandel und Vergewaltigungsvorwürfe untersuchten, wurde der 69-Jährige nun tot in seinem Haus bei Paris gefunden. Erst vor wenigen Wochen hatte er sich noch vor laufender CNN-Kamera gerechtfertigt.

Daniel Siad wurde am Montagabend – nur wenige Wochen nach einem CNN-Interview – tot in seinem Haus in Colombes, nordwestlich von Paris, gefunden. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre leitete noch am selben Abend Ermittlungen zur Todesursache ein und ordnete eine Autopsie an. Siads Anwältin Ménya Arab-Tigrine erklärte zunächst gegenüber Reuters, ihr Mandant sei an einem Herzinfarkt gestorben. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP formulierte sie vorsichtiger: Sollte es tatsächlich ein Herzinfarkt gewesen sein, hätten die Belastung, der Druck und die Angst der vergangenen Monate ihren Teil dazu beigetragen. Offiziell steht die Todesursache damit noch nicht fest.

Siad geriet nach der Veröffentlichung der Epstein-Akten durch das US-Justizministerium ins Visier der französischen Justiz. Sein Name taucht darin nahezu 2.000 Mal auf. Im Februar eröffnete die Pariser Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Verfahren wegen des Verdachts auf Menschenhandel und Steuerbetrug. Seither meldeten sich 24 Frauen als mutmaßliche Opfer oder Zeuginnen von Vorgängen, die Siad oder anderen Personen aus dem französischen Epstein-Umfeld zugerechnet werden. Mindestens fünf Frauen warfen dem Modelscout laut französischen Medien Vergewaltigung und Menschenhandel vor. Er bestritt sämtliche Anschuldigungen.

Eine Festnahme stand entgegen ersten Berichten allerdings nicht unmittelbar bevor. Die Ermittler hatten Siads Telefon überwacht und weitere besondere Ermittlungsmethoden eingesetzt, nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft aber noch nicht genügend belastbares Material für einen sofortigen Zugriff gesammelt. Siad war weder festgenommen noch als Beschuldigter förmlich einem Untersuchungsrichter vorgeführt worden. Seine Anwältin betonte, er habe mehrfach darum gebeten, von den Ermittlern angehört zu werden. Ebba Karlsson, die im Februar Anzeige gegen ihn erstattet hatte, erklärte nach seinem Tod hingegen: „Er stand sehr kurz vor seiner Festnahme.“ Worauf sie diese Einschätzung stützte, ist bislang nicht bekannt.

Minderjährige Models wie Fische im Netz

Die bereits veröffentlichten E-Mails zeigen jedenfalls, dass Siad über mehr als ein Jahrzehnt hinweg eine feste Größe in Epsteins internationalem Beschaffungsnetzwerk war. Er reiste durch Osteuropa, Skandinavien, Spanien, Marokko und Kuba, suchte dort nach jungen Models und schickte Epstein Bilder, Altersangaben und Beschreibungen. 2009 kündigte er an, kleine Dörfer in der Slowakei, Tschechien, Polen und Ungarn abzuklappern. In einer Nachricht berichtete er von fünf 16- und 17-jährigen Mädchen sowie einer 15-jährigen Französin, deren Eltern sich über ihre angeblichen Modelchancen freuten. „Es gibt Millionen von ihnen da draußen“, schrieb er.

2014 verglich Siad seine Tätigkeit mit dem Angeln: Manchmal fange er schnell etwas, manchmal gebe es eben keinen Fisch. Epstein wiederum fragte regelmäßig nach „neuen Mädchen“, interessanten Frauen und vor allem nach deren Alter. Siad hob gerne hervor, wenn eine Frau jünger aussah, als sie tatsächlich war. Die Unterlagen zeigen zudem, dass Epstein ihm über die Jahre Zehntausende Dollar überwies und Reiseausgaben erstattete. Noch 2018 suchte Siad für ihn nach einer „jungen, gut aussehenden Assistentin“.

Dabei war Epsteins Vergangenheit längst kein Geheimnis mehr. Der US-Finanzier war bereits 2008 wegen Sexualdelikten verurteilt worden, darunter wegen der Anbahnung von Prostitution mit einer Minderjährigen. Trotzdem belieferte Siad ihn weiterhin mit Kontakten zu jungen Frauen. Erst im Juni stellte ihn CNN-Reporterin Katie Polglase in Paris genau deshalb zur Rede. Siad erklärte, Epstein habe seine Strafe verbüßt und sei anschließend wieder ein freier Mann gewesen. Er habe ihm vertraut und ihn für einen professionellen Geschäftsmann gehalten: „Er war eine so mächtige Person. Wie hätte ich ihm nicht vertrauen können?“

Siad behauptete sogar, Epstein sei als Casting-Direktor für Victoria’s Secret und die von Jean-Luc Brunel gegründete Agentur MC2 tätig gewesen. CNN fand dafür keinerlei Belege. Epstein finanzierte MC2, verfügte jedoch über keine offizielle Funktion als Modelagent oder Casting-Direktor. Zwei Frauen, die Siad mit ihm zusammengebracht hatte, berichteten CNN zudem, von Epstein missbraucht worden zu sein. Siad erklärte, davon nie etwas erfahren zu haben. Sechs Wochen nach diesem Interview war er tot.

Anwerbung junger Frauen

Die erste Strafanzeige gegen Siad stammte von der früheren schwedischen Modelagentur-Mitarbeiterin Ebba Karlsson. Sie wirft ihm vor, sie 1990 im Alter von 20 Jahren in Stockholm angeworben, nach Frankreich gebracht und dort vergewaltigt zu haben. Siad habe damals einen anderen Namen benutzt, weshalb sie ihn erst Jahrzehnte später auf Fotos aus den Epstein-Akten wiedererkannt habe. Er bestritt, Karlsson überhaupt zu kennen, und erklärte in seinem CNN-Interview, niemals ein Model missbraucht zu haben.

Eine weitere Frau berichtete, Siad habe sie 2013 auf einer Pariser Straße angesprochen, ihr eine Modelkarriere versprochen und sie anschließend Epstein vorgestellt. Dieser habe sie als Masseurin beschäftigt. Später soll Siad sie aufgefordert haben, weitere junge Frauen für den US-Milliardär anzuwerben. Die französische Polizei nahm ihre Aussage bereits 2022 auf, weitere erkennbare Schritte folgten damals jedoch nicht. Siads Tod beendet nun zumindest alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn persönlich, bevor er auch nur ein einziges Mal offiziell vernommen wurde.

Damit wiederholt sich im französischen Teil des Epstein-Komplexes eine auffällige Geschichte. Jean-Luc Brunel, der über Jahrzehnte eine der einflussreichsten Figuren der internationalen Modelbranche war und von Epstein beim Aufbau von MC2 finanziert wurde, starb im Februar 2022 in der Pariser Haftanstalt La Santé. Er wurde erhängt in seiner Zelle gefunden, während er wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung Minderjähriger und sexueller Belästigung auf seinen Prozess wartete. Die Behörden gingen von Selbstmord aus. Auch Brunel hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen – seine Anwälte erklärten anschließend, er habe „nie aufgehört, seine Unschuld zu beteuern“.

Jeffrey Epstein selbst war im August 2019 erhängt in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden worden. Sein Tod wurde als Selbstmord eingestuft. Der Bericht des Generalinspekteurs des US-Justizministeriums bestätigte Jahre später jedoch eine ganze Kette unglaublicher Pflichtverletzungen: Epstein war entgegen den Anweisungen allein untergebracht, vorgeschriebene Kontrollen fanden nicht statt, Wachleute fälschten Protokolle und nahezu sämtliche Kameras rund um seinen Zellentrakt zeichneten wegen technischer Probleme nichts auf. Der Generalinspekteur fand keinen Beleg für eine Fremdeinwirkung, räumte aber selbst ein, dass diese Zustände Epsteins Opfer um die Möglichkeit eines Strafprozesses gebracht hätten.

Mit Daniel Siad stirbt nun der zweite Modelvermittler aus Epsteins französischem Netzwerk, bevor ein Verfahren die Vorgänge öffentlich aufarbeiten konnte. Die Pariser Ermittlungen sollen mit rund zehn Beamten fortgesetzt werden. Doch einer der Männer, der über Jahre wusste, wo Epstein nach jungen Frauen suchen ließ, wer dafür bezahlt wurde und welche weiteren Mittelsmänner beteiligt waren, wird keine Fragen mehr beantworten. Je mehr Akten aus Epsteins Netzwerk ans Licht kommen, desto weniger Menschen bleiben übrig, die erklären könnten, wie dieses Netzwerk so lange unbehelligt arbeiten konnte.

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Nach Fidesz-Razzia: Orbán ruft zum nationalen Widerstand auf

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Viktor Orbán ruft seine Anhänger zum friedlichen „nationalen Widerstand“ gegen die neue ungarische Regierung auf. Der frühere Ministerpräsident wirft Péter Magyar vor, mit rückwirkenden Verfassungsänderungen und staatlichen Ermittlungen die größte Oppositionspartei des Landes auszuschalten. Die Razzia in einem Rechenzentrum mit Fidesz-Servern habe endgültig gezeigt, dass sich in Ungarn ein neues autoritäres System etabliere.

Erstmals seit seiner deutlichen Wahlniederlage im April trat Orbán am Mittwoch wieder vor die Presse. Vor der Fidesz-Parteizentrale in Budapest erklärte er, die Regierung Magyar habe die Rechtsstaatlichkeit abgebaut und das System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Institutionen beseitigt. „Dieses neue politische System ist keine Demokratie, es ist Tyrannei“, sagte der langjährige Regierungschef. Alle Amtsträger, die von der Tisza-Mehrheit als Ersatz für vorzeitig entfernte Funktionäre eingesetzt würden, seien aus Sicht seiner Partei „illegitim“.

Bereits am späten Dienstagabend hatte Fidesz eine „Erklärung des Widerstands“ veröffentlicht. Von nun an bestehe die Aufgabe der Partei darin, „die demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“. Jeder Bürger habe das Recht, sich einer tyrannischen Herrschaft entgegenzustellen. Fidesz werde deshalb innerhalb und außerhalb des Parlaments sämtliche friedlichen Mittel gegen die willkürliche Ausübung staatlicher Macht einsetzen, Betroffene des neuen Systems unterstützen und Rechtsverstöße dokumentieren. Wie der angekündigte Widerstand konkret aussehen soll, ließ Orbán allerdings offen.

Auslöser ist nicht allein die Razzia, sondern eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen Magyars Tisza-Partei die politische Hinterlassenschaft der 16-jährigen Orbán-Ära beseitigt. Eine in der vergangenen Woche beschlossene Verfassungsänderung beendete die Amtszeit von Staatspräsident Tamás Sulyok und griff auch in die Führung des Verfassungsgerichts ein. Gleichzeitig wurde eine auf zwölf Jahre begrenzte Höchstdauer für Parlamentsmandate eingeführt – und zwar rückwirkend. Nach Orbáns Berechnung könnten dadurch bei der nächsten Wahl im Jahr 2030 rund die Hälfte der heutigen Abgeordneten des Fidesz-Lagers von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen werden.

Korruptionsermittlung oder politischer Zugriff?

Report24 berichtete bereits über die unangekündigte Durchsuchung eines Rechenzentrums, in dem sich Server der Fidesz-Partei befinden. Staatsanwälte und Ermittler der ungarischen Steuer- und Zollbehörde rückten dort am Dienstag im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen frühere Funktionäre des Nationalen Kulturfonds an. Fidesz erklärte, die Beamten hätten die gesamte interne Kommunikation und die Datenbanken der Partei beschlagnahmen wollen. Orbán behauptet inzwischen, auch Server, Mitgliederverzeichnisse und weitere interne Daten seien mitgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar die Durchsuchung, veröffentlichte bislang jedoch keine vollständige Liste der beschlagnahmten Unterlagen und Geräte.

Offiziell geht es um 1.079 Förderentscheidungen des Nationalen Kulturfonds im Gesamtwert von mehr als 17 Milliarden Forint – rund 47 Millionen Euro. Die Ermittler werfen einem Entscheidungsgremium vor, seit Dezember 2024 gesetzliche und interne Vorgaben verletzt und öffentliche Gelder an Künstler, Organisationen und Unternehmen aus dem Umfeld von Fidesz verteilt zu haben. Mehrere Begünstigte sollen sich später am Wahlkampf der Partei beteiligt haben. Sechs frühere und amtierende Funktionäre wurden bereits im Juni beschuldigt beziehungsweise festgenommen. Sie weisen die Vorwürfe zurück.

Orbán bezeichnet die Ermittlungen gegen den Kulturfonds als bloßen Vorwand. Die Razzia sei „auf politischen Befehl“ erfolgt und Teil eines rechtlichen Verfahrens, das Fidesz handlungsunfähig machen solle. Ein Zugriff auf die vollständige Kommunikationsstruktur einer Oppositionspartei sei nur aus „schweren Diktaturen“ bekannt. Tatsächlich besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Sicherung von Unterlagen zu konkreten Förderentscheidungen und der Beschlagnahmung von Mitgliederlisten, interner Korrespondenz und strategischen Parteidaten. Welche Daten die Behörden tatsächlich mitgenommen haben und warum diese für das Verfahren benötigt werden, müssen die Ermittler deshalb offenlegen.

Magyar rechtfertigt seinen Kurs mit dem Versprechen, den von ihm als „Mafia-Staat“ bezeichneten Orbán-Apparat zu zerschlagen. Seit seinem Amtsantritt im Mai wurden zahlreiche politische Funktionäre und Behördenleiter ausgetauscht, die Nachrichtensparte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesetzt und das Amt zum Schutz der Souveränität geschlossen. Zudem entstanden neue Strukturen zur Korruptionsbekämpfung. Die Tisza-Partei verfügt nach ihrem Wahlsieg über eine Zweidrittelmehrheit und kann damit nicht nur Gesetze ändern, sondern die staatliche Ordnung tiefgreifend umbauen.

Die Wähler haben Orbáns Partei im April deutlich abgestraft. Einer von AP und Reuters zitierten Medián-Umfrage zufolge liegt Tisza inzwischen bei 60 Prozent, während Fidesz auf 18 Prozent abgestürzt ist. Doch ein großer Wahlsieg ist kein Freibrief, langjährige Oppositionspolitiker durch rückwirkende Amtszeitbeschränkungen aus dem Parlament zu drängen und gleichzeitig auf die interne Infrastruktur ihrer Partei zuzugreifen. Ungarn hat Orbán abgewählt – nicht das Recht seiner Partei, bei der nächsten Wahl wieder anzutreten.

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Horror-Statistik zu Ausländerkriminalität: FPÖ fordert Ausrufung von Migrationsnotstand

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Im Vorjahr wurden in Österreich 164.573 fremde Tatverdächtige registriert: Das brachte eine Anfrage der FPÖ an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner ans Licht. Angesichts der explodierenden Ausländerkriminalität fordert FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker nun die sofortige Ausrufung eines Migrationsnotstands und die Einleitung konsequenter Remigrationsmaßnahmen.

„Die Fakten aus dem eigenen Haus des Innenministers liegen auf dem Tisch“, so Christian Hafenecker in einem Statement anlässlich der Beantwortung seiner Anfrage durch Innenminister Gerhard Karner: „164.573 fremde Tatverdächtige im Jahr 2025 – ein Plus von 7.515 innerhalb nur eines Jahres. 21 Morde durch Nichtösterreicher, 471 Vergewaltigungen und 1.468 Fälle schwerer Körperverletzung. Die Zahl tatverdächtiger Asylwerber stieg von 11.425 auf 11.896.“ Nach Rumänien (18.690) führe Syrien die Herkunftsländer mit 14.863 Tatverdächtigen an – allein hier betrage der Anstieg gegenüber 2024 insgesamt 2.996 Personen. „Von einer echten Trendwende, die ernsthafte Abschiebungen bewirken müsste, fehlt jede Spur“, erklärte Hafenecker.

Die meisten fremden Tatverdächtigen wurden wegen Diebstahl (23.870) und Körperverletzung (17.902) registriert. Dass mit 471 Vergewaltigungen durch Fremde mehr als eine Vergewaltigung pro Tag verzeichnet wurde, schockiert. In 58 Fällen waren die Täter Asylwerber. Das entspricht einem Plus von vier Prozent gegenüber 2024. Zudem wurden 112 Fälle schwerer sexueller Nötigung Unmündiger durch Nicht-Österreicher verzeichnet; 19 davon durch Asylwerber.

Nach Ansicht von Christian Hafenecker braucht es ein politisches Notprogramm: „Die Lage ist außer Kontrolle und Karners angebliche Abschiebeoffensive ist ein reines Märchen. Wenn tatsächlich so viele straffällige Fremde außer Landes gebracht würden, könnten die Deliktzahlen nicht Jahr für Jahr steigen. Es braucht jetzt den Migrationsnotstand und eine echte Remigration statt Schönwetterstatistiken“, erklärte Hafenecker.

„Steigen die Zahlen tatverdächtiger Fremder, obwohl angeblich konsequent abgeschoben wird, dann kommen offensichtlich mehr Täter nach, als das Land verlassen. Das ist kein Erfolg, sondern ein komplettes Staatsversagen“, so der Freiheitliche. Ein Notstand verlange Notstandsmaßnahmen und keine Beschwichtigungsversuche durch den Innenminister und die schwarz-rot-pinke Koalition.

Die FPÖ fordert die Ausrufung des Migrationsnotstands, eine konsequente Außerlandesbringung straffällig gewordener Fremder, die Aussetzung des Familiennachzugs und einen echten Stopp der illegalen Migration. „Was die Verlierer-Ampel aus SPÖ, ÖVP und NEOS als ‚Ausnahmefälle‘ kleinredet, ist längst der Normalzustand, der aber auf Kosten der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Österreicher geht“, kritisierte der FPÖ-Generalsekretär.

„Jeder weitere Tag ohne Migrationsnotstand ist ein Tag zu viel. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein zerstörtes Leben. Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig. Die FPÖ fordert Remigration und das sofort, konsequent und ohne die üblichen schwarz-rot-pinken Erklärungen und Ausreden“, so Hafenecker abschließend.

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Niederlande: „E. el B.“ foltert, vergewaltigt und überfährt 38-jährige Frau

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Es sind Bilder, die selbst erfahrene Polizisten an die Grenzen des Erträglichen bringen. Polizeibeamte erklärten, sie hätten noch nie einen lebenden Menschen in einem derart grauenhaften Zustand gesehen. Das unfassbare Martyrium einer 38-jährigen Niederländerin, die Ende März blutüberströmt an der Autobahn A12 bei Maarsbergen gefunden wurde, zeigt dabei tiefe Abgründe menschlicher Grausamkeit. Als dringend tatverdächtig gilt der 52-jährige „E. el B.“ aus Zeist.

Eine ganze Woche lang, vom 24. bis zum 30. März, befand sich die Frau in der Gewalt ihres Peinigers, der in den niederländischen Medien lediglich als „E. el B.“ (wohl ein Nordafrikaner) bezeichnet wird. In seinem Haus durchlebte sie eine Hölle auf Erden. Der Täter schlug und trat wiederholt auf sein wehrloses Opfer ein, misshandelte sie mit Gegenständen und zwang sie unter eiskalte Duschen. Die Staatsanwaltschaft schildert sadistische Details: Eine Plastiktüte wurde ihr von ihm über den Kopf gezogen, ein Strick eng um den Hals gelegt, während er ihr mit einem Messer Arme und Beine zerschnitt. Begleitet wurde diese unvorstellbare physische Gewalt von mehrfachen, brutalen Vergewaltigungen.

Als wäre all das nicht genug, beschloss El B. offenbar, sein Werk zu vollenden und alle Spuren zu beseitigen. Er fuhr die schwerstverletzte Frau in Richtung Maarsbergen, warf sie wie Müll aus seinem Wagen und überfuhr sie absichtlich, um sie endgültig zu töten. Dass die 38-Jährige diesen Mordversuch überlebte, grenzt an ein Wunder. Ihre Verletzungsliste: zwei kollabierte Lungenflügel, ein gebrochenes Schulterblatt, eine zertrümmerte Nase, ausgeschlagene Zähne sowie unzählige Schnitt- und Stichwunden. Zeugen beschrieben den Fundort an der Autobahnabfahrt als Szene aus einem Horrorfilm.

Während Mutter und Schwester die Frau längst als vermisst gemeldet hatten, kam die Polizei dem Täter durch Kameraaufnahmen an der A12 auf die Spur, die das Kennzeichen seines Fahrzeugs erfassten. Die anschließende Hausdurchsuchung lieferte erdrückendes Beweismaterial. Überall fand sich das Blut des Opfers, sowie weitere DNA-Spuren. Auf dem Mobiltelefon des 52-Jährigen entdeckten die Ermittler zudem abartiges Bildmaterial der zugerichteten Frau sowie Suchverläufe nach extremen Gewaltfantasien und Betäubungsmitteln, die gezielt zur Ruhigstellung von Menschen eingesetzt werden.

Nun muss sich E. el B. unter anderem wegen versuchten Totschlags, Freiheitsberaubung und schwerer Vergewaltigung verantworten. Bezeichnend für die Vorgeschichte des Mannes: Er steht bereits wegen eines Angriffs auf seine Ex-Frau vor zwei Jahren im Visier der Justiz. Doch wie so oft bei derart unfassbaren Verbrechen droht bereits die übliche juristische Relativierung. Der mutmaßliche Täter soll in einer forensisch-psychiatrischen Klinik begutachtet werden. Es steht somit die reale Möglichkeit im Raum, dass ihm am Ende Schuldunfähigkeit attestiert wird und er der vollen Härte einer gerechten Strafe entgeht.

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Absurdistan: Wo Migranten über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten entscheiden

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Im besten Deutschland entscheidet ein Migrant ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis über die Aufenthaltserlaubnis von Migranten: Ein solcher Fall wurde jüngst ganz selbstverständlich in einer HR-Doku geschildert.

Der HR berichtet in der Doku „Ausländerbehörde: Entscheidungen, die Leben verändern“ über einen Sachbearbeiter in einer Darmstädter Ausländerbehörde, der weder die deutsche Staatsbürgerschaft hat noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Dennoch entscheidet er eigenständig über das Aufenthaltsrecht anderer Ausländer.

Dem Bericht nach kam der Iraker Ende 2015 nach Deutschland. Zuvor habe er in seiner Heimat englische Literatur studiert; in Deutschland absolvierte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Er selbst habe sechs Jahre auf die Entscheidung über seinen Asylantrag gewartet, so gibt er an. Er besitzt laut HR nur eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung „als Fachkraft“ und arbeitet seit inzwischen fünf Jahren bei der Behörde. Dort entscheidet er nun, „ob, und wenn ja, wie lange Ausländer in Deutschland bleiben dürfen“.

In der Reportage wird geschildert, wie der Iraker einem seit April 2025 ausreisepflichtigen Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen will, weil dieser inzwischen eine Ausbildung gefunden habe. Der Iraker selbst will deutscher Staatsbürger werden. Die Voraussetzungen für den Antrag seien bald erfüllt.

Ganz zu Beginn der Doku werden negative Wortmeldungen zur Darmstädter Ausländerbehörde vorgelesen, in denen Mitarbeitern unter anderem Rassismus vorgeworfen wird. Die Behörde gilt demnach als eine der schlechtesten Deutschlands. Migrantische Mitarbeiter könnten eine bequeme Antwort auf Rassismusvorwürfe sein, angesichts vieler negativer Reaktionen auf die Reportage in den sozialen Netzen lässt sich allerdings feststellen, dass das Vertrauen der Einheimischen in die Behörden so kaum gesteigert wird. „Wie war das nochmal mit dem Bock zum Gärtner machen?“, fragt etwa ein Nutzer auf X. Ein anderer drückt seine Meinung bemüht diplomatisch aus: „Sorry, er mag ein netter und anständiger Mensch sein, aber in dem Job kann er leider nur befangen sein.“

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Großbritannien: Labour will Ausländer-Kriminalitätsdaten unter Verschluss halten

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Das britische Justizministerium verweigert die Offenlegung detaillierter Verurteilungsstatistiken nach Herkunftsstaaten. Trotz einer Anordnung der eigenen Transparenzbehörde zieht die Labour-Regierung vor ein Gericht, um die Veröffentlichung kriminalpolitischer Daten zu verhindern. Man will das wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität verschleiern.

Das britische Justizministerium (MoJ) der sozialistischen Regierung geht juristisch gegen eine Anordnung des Informationskommissars (ICO) vor. Die Behörde hatte das Ministerium angewiesen, detaillierte Daten über strafrechtliche Verurteilungen nach der Nationalität der Täter herauszugeben. Grundlage war ein Antrag der Denkfabrik Centre for Migration Control (CMC) auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Doch die Sozialisten wollen solche Daten nicht veröffentlicht sehen, weil dies die ganze linke Propaganda hinsichtlich der „Goldstücke“ in Stücke zerreißen würde.

Die Analysten forderten die Zahlen aller Verurteilungen in England und Wales für den Zeitraum von 2018 bis 2024 an. Abgefragt wurden spezifische Schwerverbrechen wie Vergewaltigung, Mord, Raub, Waffendelikte und Drogenkriminalität. Das Justizministerium verweigerte die Auskunft mit Verweis auf hohe Bearbeitungskosten sowie angeblichen Datenschutz. Der Informationskommissar wies beide Argumente zurück: Die Komplexität von Datensätzen entbinde eine Behörde nicht von der Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung, und Datenschutzbedenken ließen sich durch das Anonymisieren von Kategorien mit weniger als fünf Fällen ausräumen.

Anstatt die Daten offenzulegen, legte die sozialistische Regierung Berufung beim zuständigen Tribunal ein. Dies blockiert die Veröffentlichung während des laufenden Rechtsstreits. Der konservative Schatten-Justizminister Nick Timothy warf der regierenden Labour-Partei vor, politisch brisante Erkenntnisse zu verschleiern. Daten zu Sexualdelikten nach Nationalitäten würden zurückgehalten, obwohl bekannt sei, dass Migranten aus bestimmten Herkunftsländern bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung überrepräsentiert sind. Justizminister David Lammy lehnte die Herausgabe der vollständigen Datensätze ab und verwies auf bestehende Routinestatistiken.

Kritik kommt auch von der Partei Reform UK. Deren Sprecher Robert Jenrick sprach von einer Fortsetzung der bisherigen Geheimhaltung, die bereits unter den vorherigen konservativen Regierungen praktiziert worden sei. CMC-Forschungsdirektor Robert Bates kündigte an, den Rechtsstreit weiterzuführen. Es liege im öffentlichen Interesse zu erfahren, wie sich die Straffälligkeit nach Staatsbürgerschaften verteilt, um die Wirksamkeit von Migrations- und Justizpolitik bewerten zu können. Insbesondere auch deshalb, weil im Vereinigten Königreich – wie auch in fast allen anderen europäischen Ländern – ausländische Straftäter in den Gefängnissen im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert sind.

Auch die Briten haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie negativ sich die anhaltende Zuwanderung nach Großbritannien auf die öffentliche Sicherheit auswirkt. Immerhin sind sie es, die unter der importierten Kriminalität – darunter auch die berüchtigten Rape Gangs – leiden. Doch den Linken Ideologen ist dies offensichtlich völlig egal. Täterschutz statt Opferschutz scheint gerade immer dann wichtiger zu sein, wenn es sich dabei um Nicht-Staatsbürger handelt. Dies lässt das britische Justizministerium wieder einmal durchblicken.

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