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Sanktionswahn und Dunkelflaute machen Deutschlands Winter teuer

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Auch wenn die meisten Menschen angesichts der sommerlichen Temperaturen noch nicht daran denken, kommt der nächste Winter ganz gewiss. Und mit ihm ziemlich sicher auch ein neuer Preisschock im Energiesektor. Es wird wohl wieder sehr ungemütlich. Nicht die AfD ist eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern die Brüsseler Eurokraten und das sich im Klimawahn befindliche Parteienkartell in Berlin.

Der Krieg im Nahen Osten treibt Öl- und Gaspreise nach oben, während Deutschland mit ungewöhnlich leeren Speichern auf den Winter zusteuert. Gleichzeitig gerät der milliardenschwere Ausbau der Offshore-Windkraft ins Stocken und die Branche verlangt nach neuen staatlichen Garantien. Die aktuelle Krise trifft eine Volkswirtschaft, deren Regierung verlässliche Kraftwerke abschalten ließ, Liefermöglichkeiten politisch einschränkt und wetterabhängige Stromproduktion zur Versorgungssäule erklärt hat.

Die „Welt“ beschreibt die drohende Preiswelle ausführlich, bleibt bei deren politischen Ursachen jedoch auffallend zurückhaltend. Als Erklärung dienen der Iran-Krieg, die Angriffe der Huthi-Miliz und die Blockade wichtiger Seewege. All das ist richtig: Nach den Angriffen auf die Tanker „Encelia“ und „Layla“ stieg der Brent-Ölpreis am Donnerstag auf 100,69 Dollar je Fass. Die Straße von Hormus ist stark beeinträchtigt, auch die Route durch Bab al-Mandab wird unsicherer. Durch beide Meerengen fließt unter normalen Bedingungen rund ein Viertel der weltweiten Ölversorgung.

Doch geopolitische Risiken sind kein neues Naturgesetz. Eine vernünftige Energiepolitik muss gerade dafür sorgen, dass ein Industrieland nicht von wenigen Lieferanten, einzelnen Seewegen und kurzfristig verfügbaren Tankerladungen abhängig wird. Berlin und Brüssel haben stattdessen über Jahre daran gearbeitet, die Zahl der Bezugsquellen für Öl und Gas systematisch zu verringern. Das günstige russische Pipelinegas wurde zunächst politisch geächtet und inzwischen mit einem verbindlichen europäischen Ausstiegsfahrplan versehen. Seit März 2026 greift das stufenweise Importverbot; russisches LNG soll ab Anfang 2027 vollständig untersagt sein, Pipelinegas ab Herbst desselben Jahres.

Sanktionen sind keine kostenlose Haltungspolitik

Über die politischen und moralischen Gründe solcher Sanktionen lässt sich streiten. Wirtschaftlich sind sie jedoch kein kostenloses Bekenntnis, sondern die bewusste Verknappung verfügbarer Liefermöglichkeiten. Wer einen großen Anbieter vom Markt drängt, macht die verbleibenden Anbieter mächtiger und sich selbst erpressbarer. Deutschland muss nun auf dem LNG-Weltmarkt mit asiatischen Abnehmern konkurrieren und ist dabei auf Terminals, Tanker, Versicherungen und ungestörte Schifffahrtsrouten angewiesen. Jede neue Krise schlägt damit auch unmittelbar auf die europäischen Preise durch.

Eben diese Verwundbarkeit wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig als unglückliche Folge äußerer Ereignisse dargestellt. Kaum steigen die Preise, folgen neue Forderungen nach weiteren Sanktionen, Preisdeckeln, Subventionen und staatlichen Einkaufsprogrammen. Dass jede zusätzliche Einschränkung des Angebots die Versorgung verteuert, findet in dieser Haltungspolitik kaum Platz. Außenpolitische Maßnahmen können notwendig sein, doch dann müssen deren Kosten offen benannt und gegen die Folgen für Bevölkerung und Industrie abgewogen werden. In Berlin und Brüssel gilt dagegen häufig schon die Frage nach dem Preis der Sanktionen als moralisch verdächtig.

Die Rechnung wird im kommenden Winter wohl besonders heftig ausfallen. Deutschlands Gasspeicher waren am 23. Juli nur zu rund 45,7 Prozent gefüllt. Am 1. Juli hatte der Stand sogar erst bei 41 Prozent gelegen – laut Speicherverband INES der niedrigste Wert zu diesem Zeitpunkt seit der Energiekrise 2021/2022. Unter normalen oder milden Bedingungen könnten rund 76 Prozent Anfang November ausreichen. Für einen sehr kalten und langen Winter bietet ein solcher Puffer jedoch keine sichere Reserve.

Das Gas fehlt nicht nur wegen des Krieges. Die Marktpreise liefern Händlern derzeit zu wenig Anreiz, im Sommer einzukaufen und für den Winter einzulagern. Normalerweise ist Gas im Sommer günstiger als bei späteren Lieferungen; die Preisdifferenz finanziert Lagerung und Risiko. Funktioniert dieses Modell nicht mehr, wartet der Markt auf staatliche Eingriffe. Am Ende kauft die Bundesregierung über die Trading Hub Europe teures Gas mit öffentlichem Geld ein oder lässt die Kosten über Umlagen bei den Verbrauchern abladen.

Das verschwiegene Problem der Dunkelflaute

Die „Welt“ deutet die steigenden Zinsen vor allem als Gefahr für die Energiewende. Ausgerechnet jener Bereich könne gebremst werden, der Deutschland angeblich von Öl- und Gasimporten weitestgehend unabhängig machen sollte. Diese Erzählung unterschlägt den entscheidenden Punkt: Windkraft ersetzt keine gesicherte Kraftwerksleistung. Sie liefert Strom, wenn genügend Wind weht, und fällt ausgerechnet während winterlicher Dunkelflauten über weite Regionen stark ab.

Bis 2030 sollen in Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 30 Gigawatt stehen. Diese Zahl wird gern mit der Leistung von rund 20 Großkraftwerken verglichen. Der Vergleich täuscht, weil Nennleistung und jederzeit abrufbare Leistung zwei völlig verschiedene Größen sind. Ein Gas-, Kohle- oder Kernkraftwerk kann seine Produktion dem Bedarf anpassen. Dreißig Gigawatt Offshore-Windkraft können bei günstigen Bedingungen enorme Strommengen liefern, während einer großflächigen Flaute aber nur einen kleinen Teil ihrer theoretischen Leistung erreichen.

Ein Industrieland muss seine Versorgung jedoch auch an kalten, windarmen Winterabenden sichern. Dafür benötigt Deutschland weiterhin regelbare Kraftwerke, Speicher oder Stromimporte. Große, teure Batteriespeicher können Schwankungen über Stunden ausgleichen, aber keine mehrtägige Dunkelflaute für eine ganze Volkswirtschaft überbrücken. Wasserstoffkraftwerke existieren bislang überwiegend in Regierungsplänen, und die benötigten Mengen an grünem Wasserstoff sind weder verfügbar noch bezahlbar. Deshalb plant die Bundesregierung parallel zum Windkraftausbau neue Gaskraftwerke – und benötigt dafür ausgerechnet jenen Brennstoff, von dem die Energiewende angeblich unabhängig machen soll.

Das Ergebnis ist kein Ersatzsystem, sondern eine teure Doppelstruktur. Deutschland bezahlt Wind- und Solaranlagen, den Ausbau der Stromnetze, Eingriffe zur Netzstabilisierung und die Abregelung überschüssiger Produktion. Zusätzlich müssen regelbare Kraftwerke errichtet und betriebsbereit gehalten werden, obwohl sie wegen des Vorrangs der wetterabhängigen Erzeuger nur zeitweise laufen sollen. Da sich solche Reservekraftwerke am Strommarkt kaum rechnen, muss auch hier der Staat mit Förderungen und Kapazitätszahlungen eingreifen. Der Verbraucher finanziert damit sowohl das wetterabhängige Hauptsystem als auch dessen konventionelle Absicherung.

Windkraft-Lobby will Risiken beim Steuerzahler abladen

Wie wenig marktfähig selbst die Offshore-Windkraft unter realistischen Bedingungen ist, zeigte die deutsche Ausschreibung vom August 2025. Für zwei Nordseeflächen mit insgesamt 2,5 Gigawatt Leistung ging kein einziges Gebot ein. Steigende Bau- und Finanzierungskosten, schwierige Standortbedingungen, unsichere Erlöse und Probleme bei langfristigen Abnahmeverträgen hatten potenzielle Investoren abgeschreckt. Dass Deutschland bei den Strompreisen für Verbraucher und Unternehmen dennoch zur europäischen Spitzengruppe gehört, macht das Versagen dieses Systems nur noch deutlicher. Mitte 2025 waren in Deutschland „erst“ 9,2 Gigawatt Offshore-Leistung installiert – weniger als ein Drittel des für 2030 gesetzlich festgelegten Ziels.

Nun fordert die Branche indexierte Differenzverträge. Der Staat soll einen garantierten Strompreis zusichern, Verlustrisiken begrenzen und auch die Folgen der Inflation auffangen. Verkauft wird dies als notwendige Reform des Ausschreibungsmodells. Tatsächlich bedeutet es, dass private Konzerne investieren können, sobald der Steuerzahler einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Unsicherheit übernimmt. Die Gewinne bleiben bei den Betreibern, während Kostensteigerungen und Marktverluste sozialisiert werden.

Gerade die steigenden Zinsen legen diesen Widerspruch offen. Offshore-Windparks verschlingen bereits vor der ersten erzeugten Kilowattstunde Milliardenbeträge. Werden Kredite teurer, brechen die Kalkulationen rasch zusammen. Die Europäische Zentralbank beließ den Einlagenzins am 23. Juli zwar bei 2,25 Prozent, hatte ihn aber erst im Juni um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Wegen der höheren Energiepreise stehen weitere Schritte im Raum. Und das, obwohl die Inflation nicht durch eine überhitzte Nachfrage, sondern durch einen Angebotsschock getrieben wird: Öl und Gas werden knapper und teurer. Höhere Zinsen schaffen keine zusätzliche Energie, verteuern aber Kredite und verschärfen damit die Investitionsprobleme der Unternehmen.

Für normale Unternehmen bedeuten höhere Zinsen weniger Investitionen, gestrichene Projekte und im schlimmsten Fall die Insolvenz. Die Windindustrie verlangt dagegen einen staatlichen Schutzraum, in dem Inflation, Marktpreise und Finanzierungskosten ihre Bedrohlichkeit verlieren. Damit fällt auch das Märchen vom angeblich unschlagbar günstigen Windstrom in sich zusammen. Eine Energieform ist nicht günstig, wenn ein erheblicher Teil ihrer tatsächlichen Kosten über Netzentgelte, Reservekraftwerke, Subventionen und Garantien außerhalb der Stromrechnung versteckt wird.

Auf das Staatsversagen folgt die Planwirtschaft

Die politische Antwort auf die selbst geschaffene Energieabhängigkeit lautet dennoch wieder: mehr Staat. SPD-Politiker fordern das Abschöpfen angeblicher „Übergewinne“, Preisdeckel für Kraftstoffe und neue Entlastungspakete. Erst verteuert die Politik Energie durch Steuern, CO2-Abgaben, Verbote und Sanktionen. Danach erklärt sie jene Unternehmen zu Krisengewinnern, die höhere Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben. Schließlich verteilt sie einen Teil des zuvor entzogenen Geldes als staatliche Hilfe zurück.

Preisdeckel schaffen weder Erdgas noch Öl. Sondersteuern bringen keinen Tanker durch die Straße von Hormus und füllen keinen Speicher. Sie können aber Investitionen verhindern, Anbieter vom Markt drängen und die nächste Knappheit vorbereiten. Wer in einer Versorgungskrise ausgerechnet jene Unternehmen bestraft, die zusätzliche Mengen beschaffen könnten, bekämpft nicht die Ursache, sondern den Marktmechanismus, der die bestehende Knappheit einfach nur sichtbar macht.

Deutschland steht deshalb nicht nur vor einem teuren Winter, sondern vor der Bilanz einer jahrelangen energiepolitischen Geisterfahrt. Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, Kohlekraftwerke sollen folgen, russische Lieferungen werden gesetzlich beendet und die nationale Stromversorgung hängt immer stärker vom Wetter ab. Für wind- und sonnenarme Zeiten braucht das Land zusätzliche Gaskraftwerke, während das dafür benötigte Gas über immer unsicherere und teurere Wege beschafft werden muss. Und sobald sich Windparks oder Reservekraftwerke am Markt nicht mehr rechnen, soll der Staat die Verluste übernehmen.

Der Iran-Krieg löst die neue Preiswelle aus. Verwundbar gemacht hat Deutschland sich selbst. Wer Dunkelflauten ignoriert, Lieferanten aus politischen Gründen aussortiert und anschließend jede Marktreaktion mit neuen Eingriffen bekämpft, baut keine sichere Energieversorgung auf. Er organisiert einen dauerhaften Notbetrieb – bezahlt von Bürgern und Unternehmen. Und ausgerechnet jene Parteien und Politiker, die diesen dauerhaften Notbetrieb organisiert haben, erklären eine mögliche AfD-Regierung zur Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

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Migrationskrise hinter deutschen Gittern: Fast jeder zweite Häftling ist Ausländer

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Mehr als 27.000 der 60.408 Insassen deutscher Gefängnisse besitzen keinen deutschen Pass. In Berlin und Hamburg stellen Ausländer bereits fast 60 Prozent der Gefangenen. Was die AfD seit Jahren anprangert – nämlich die überproportionale Ausländerkriminalität – und vom politischen Establishment regelmäßig als „Hetze“ abgetan wird, ist hinter Gefängnismauern längst Realität.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung„, die Angaben sämtlicher 16 Landesjustizministerien zusammengetragen hat. Zum Stichtag im März 2026 waren demnach 44,8 Prozent aller Straf- und Untersuchungshäftlinge Ausländer oder Staatenlose. Im Jahr 2015, als Angela Merkel die deutschen Grenzen für die Massenzuwanderung öffnete, lag die Quote noch bei etwas mehr als 30 Prozent. Seither ist der Ausländeranteil in den Gefängnissen um beinahe 15 Prozentpunkte beziehungsweise fast 50 Prozent gestiegen. Das ist die Sicherheitsbilanz von elf Jahren Willkommenspolitik.

An der Spitze der Länder stehen Berlin mit 58,9 und Hamburg mit 57,95 Prozent. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besitzt inzwischen mehr als jeder zweite Gefangene keinen deutschen Pass. Deutlich niedriger liegen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 25,1 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 23,69 Prozent und Thüringen mit 23,24 Prozent. Dort, wo die Massenzuwanderung die Bevölkerungsstruktur besonders stark verändert hat, verändert sie auch die Gefängnisse.

Der Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt das Ausmaß. Nach dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Bei insgesamt 83,5 Millionen Einwohnern entspricht das knapp 17 Prozent. In den Gefängnissen liegt ihr Anteil bei 44,8 Prozent – mehr als zweieinhalbmal so hoch. Und selbst diese Gefängnisquote bildet lediglich die Staatsangehörigkeit ab. Doppelstaatler (Iraner beispielsweise können ihre Staatsbürgerschaft faktisch gar nicht ablegen) gelten in der Statistik als Deutsche, ebenso sämtliche Eingebürgerte. Wie viele Gefangene tatsächlich eine Zuwanderungsgeschichte besitzen, erfassen die Justizministerien nicht systematisch. Die 44,8 Prozent sind daher keine vollständige Migrationsquote, sondern lediglich der eindeutig erkennbare Teil des Problems.

Die „Vielfalt“ endet in Verständnisproblemen

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt inzwischen offen vor der Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, erklärte der Bundesvorsitzende René Müller gegenüber der NOZ. Die Mitarbeiter könnten „kaum noch resozialisieren“ und drängen immer schlechter zu den Insassen durch. Übersetzungsprogramme ersetzen eben keine Gespräche über Gewalt, Sucht, Schulden, Familie und ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Mit den Verständigungsproblemen steigt laut Müller das Aggressionspotenzial. Gefangene ziehen sich in ethnische oder religiöse Gruppen zurück – bei moslemischen Insassen wächst dabei die Gefahr einer Radikalisierung hinter Gittern. Das Bayerische Justizministerium verweist zusätzlich auf „kulturell bedingte Verhaltensweisen“, die zu schweren Konflikten zwischen Insassen und Bediensteten führen können. Die von Politik und Migrationslobby gefeierte „Vielfalt“ bedeutet für die Vollzugsbeamten Sprachbarrieren, abgeschottete Subkulturen, Aggression und islamistische Radikalisierungsgefahr.

Frühere Abfragen bei den Landesjustizministerien zeigen, welche Gruppen besonders häufig vertreten sind. In Nordrhein-Westfalen kamen die größten ausländischen Gefangenengruppen aus der Türkei, Polen, Syrien, Marokko und Rumänien. In Bayern standen Rumänen, Polen, Syrer und Türken an der Spitze, in Hessen Algerier und Marokkaner. Deutschlands Gefängnisse sind damit auch zu einem Sammelbecken jener importierten Konflikte geworden, vor denen Kritiker der Massenzuwanderung seit Jahren warnen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert mehr Personal, damit Gruppen besser überwacht und bei Bedarf getrennt werden können. Es dürfe nicht geschehen, dass manche Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als bei ihrem Haftantritt, so Müller. Doch zusätzliche Beamte, Dolmetscher und Haftplätze verwalten lediglich die Folgen einer Politik, die immer mehr Menschen ins Land ließ, ohne ausreichend zu kontrollieren, wer kommt, wer bleiben darf und wer nach schweren Straftaten das Land wieder verlassen muss.

Milliarden für die Folgen der Massenzuwanderung

Eine bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2024 errechnete für den deutschen Strafvollzug jährliche Kosten von rund 4,14 Milliarden Euro. Etwa 1,82 Milliarden Euro entfielen damals auf ausländische Gefangene. Grundlage waren die Gefangenenzahlen und Tageshaftkostensätze der 16 Bundesländer. Seitdem ist der Ausländeranteil weiter gestiegen – und mit ihm die Belastung für den Steuerzahler.

Der frühere Polizist und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess bezeichnete die hohen Gefangenenzahlen bereits 2024 als Folge der deutschen Migrationspolitik. Seine Forderungen: konsequente Abschiebungen und eine vollständige Umkehr dieser Politik. Die neuen Zahlen bestätigen seine damalige Kritik. Während Union, SPD, Grüne und Linke weiterhin über „Integration“, zusätzliche Sozialarbeiter und mehr Geld für den Strafvollzug diskutieren, stellt die AfD die entscheidende Frage: Warum sollen ausländische Straftäter überhaupt dauerhaft auf Kosten der deutschen Bevölkerung versorgt werden?

Mehr Gefängnispersonal mag kurzfristig notwendig sein. Die politische Antwort kann jedoch nicht darin bestehen, immer neue Haftplätze für die Importkriminellen zu bauen. Ausländische Straftäter müssen konsequent aus Deutschland entfernt werden und ihre Strafen nach Möglichkeit in ihren Herkunftsländern verbüßen. Die Remigration krimineller Ausländer ist kein „Rechtsextremismus“, sondern eine der elementarsten Aufgaben eines Staates, der seine eigenen Bürger schützen will. Die AfD muss diese Statistik nicht einmal zuspitzen. 44,8 Prozent genügen.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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Energiewende: Deutschlands staatlich organisierter Strom-Verlusthandel

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Deutschland kauft Strom vor allem dann, wenn er teuer ist, und verscherbelt ihn ins Ausland, wenn er kaum noch etwas wert ist. Die Erzeuger von Wind- und Solarstrom kassieren trotzdem ab, während Bürger und Unternehmen für Netze, Subventionen, Reservekraftwerke und Importe bezahlen. Die Energiewende hat aus Europas einstiger Industrienation einen Stromhändler gemacht, der teuer einkauft und billig verkauft.

Eine von der „Neuen Zürcher Zeitung“ veröffentlichte Auswertung der Strommarktdaten bringt den deutschen Energiewende-Irrsinn auf den Punkt. Sie stellt den Großhandelspreis dem grenzüberschreitenden Stromhandel gegenüber – und die Punktwolke zeigt dabei ein klares Muster: Steigt der Strompreis, wird Deutschland zum Importeur. Fällt er wegen eines Überangebots an Wind- und/oder Solarstrom auf null oder sogar darunter, wird exportiert. Ein privater Händler, der dauerhaft teuer einkauft und billig verkauft, wäre rasch bankrott. In der grünen Planwirtschaft übernimmt der Steuerzahler jedoch die Verluste. Man könnte auch sagen: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste hingegen sozialisiert.

Der grenzüberschreitende Stromhandel ist an sich nichts Neues. Doch Deutschland hat zuerst seine zuverlässigsten Kraftwerke abgeschaltet und anschließend Millionen wetterabhängige Anlagen errichtet, deren Produktion sich weder nach dem Verbrauch noch nach den Bedürfnissen der Industrie richtet. Stattdessen entscheiden Wind und Wolken, sowie Tages- und Jahreszeit darüber, ob gerade zu viel oder zu wenig Strom vorhanden ist. Das Ausland soll nun ausgleichen, was die deutsche Energiepolitik selbst aus dem Gleichgewicht gebracht hat.

Der Strukturbruch ist kaum zu übersehen. In den Jahren 2021 und 2022 exportierte Deutschland noch über weite Strecken mehr Strom, als es importierte. Dann wurden im April 2023 die letzten drei Kernkraftwerke abgeschaltet – und die Balken färbten sich rot. Bereits 2023 lag der Importüberschuss bei 15,3 Terawattstunden, 2024 waren es 31,9 Terawattstunden und im vergangenen Jahr immerhin noch 21,9 Terawattstunden. Deutschland importierte 2025 insgesamt 76,2 Terawattstunden Strom und exportierte lediglich 54,3 Terawattstunden.

Viel Strom – aber zur falschen Zeit

Im ersten Quartal 2026 gelang der Bundesrepublik erstmals seit Ende 2023 wieder ein kleiner Nettoexport von 2,6 Terawattstunden. Die Stromerzeugung lag sieben Prozent über dem schwachen Vorjahresquartal, die Windkraft an Land lieferte sogar 22,8 Prozent mehr. Solche Zahlen werden von der grünen Lobby gerne als Erfolg gefeiert. Tatsächlich beweisen sie lediglich, dass ein windreiches Quartal mehr Windstrom hervorbringt. Gesicherte Leistung entsteht daraus nicht – die nächste Dunkelflaute dreht die Handelsrichtung wieder um.

Die wachsenden Extreme zeigen sich noch deutlicher an den Preisen. Im Jahr 2025 kostete Strom am Day-Ahead-Markt durchschnittlich 89,32 Euro je Megawattstunde, 13,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig fiel der Preis in 573 von 8.760 Stunden unter null. Im Jahr 2024 waren es 457 Stunden, 2022 gerade einmal 69. Deutschland hat also immer häufiger so viel Strom, dass Abnehmer für dessen Verbrauch bezahlt werden müssen – und zugleich gab es 2025 insgesamt 40 Stunden mit Preisen von mehr als 300 Euro je Megawattstunde.

Doch eben darin besteht der Konstruktionsfehler der Energiewende. Die rund 30.000 Windräder und 2,7 Millionen Photovoltaikanlagen produzieren nicht dann, wenn Strom benötigt wird, sondern dann, wenn das Wetter mitspielt. Weil die Erzeugung vieler Anlagen gleichzeitig steigt oder fällt, schaffen weitere Windräder und Solarmodule nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit. Sie vergrößern zunächst einmal die Ausschläge: noch mehr Überschuss bei gutem Wetter, noch größere Lücken bei schlechtem.

Negative Börsenpreise werden (vor allem von den Anhängern der Klimareligion in den Sozialen Medien) trotzdem regelmäßig als Beleg dafür verkauft, wie billig der angebliche Ökostrom sei. Doch ein Produkt, das genau dann massenhaft anfällt, wenn es niemand benötigt, ist nicht günstig – es ist in diesem Moment wertlos und am Ende sogar teuer. Die Kosten für Bau, Netzanbindung, Einspeisevergütungen, Marktprämien, Redispatch, Speicher und Reservekraftwerke laufen trotzdem weiter. Bei negativen Preisen zahlt der Strommarkt sogar für die Abnahme der Überschüsse. Billiger Strom sieht anders aus.

Aus der Rechnung in den Bundeshaushalt

Je nach Inbetriebnahmejahr und Fördermodell erhalten Betreiber von Wind- und Solaranlagen staatlich abgesicherte Einnahmen, obwohl ihr Strom am Markt kaum noch etwas wert ist. Für neuere Anlagen wurden die Regeln bei negativen Preisen zwar verschärft, am Grundproblem ändert das wenig: Die Differenz zwischen Marktwert und Förderzusage muss jemand bezahlen. Allein für 2025 ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber einen EEG-Finanzierungsbedarf von rund 16,5 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage ist zwar von der Stromrechnung verschwunden, die EEG-Kosten sind es nicht. Sie wurden in den Bundeshaushalt verschoben und werden nun über Steuern und Schulden finanziert. Im Jahr 2026 kommen weitere 6,5 Milliarden Euro hinzu, mit denen der Bund die Übertragungsnetzentgelte künstlich drückt. Die Bundesregierung spricht von einer Entlastung der Verbraucher. Tatsächlich nimmt sie den Bürgern und den Unternehmen das Geld lediglich auf andere Art und Weise ab.

Wie irreführend die ständig zitierten niedrigen Erzeugungskosten von Wind- und Solarstrom sind, haben Veronika Grimm, Leon Oechsle und Gregor Zöttl bereits 2024 untersucht. Ihr Papier trägt den unmissverständlichen Titel „Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten„. Eine Solaranlage kann für sich betrachtet tatsächlich günstigen Strom produzieren. Eine Volkswirtschaft braucht Strom jedoch auch nachts, im Winter und während einer zweiwöchigen Dunkelflaute. Für das Jahr 2021 errechneten die Autoren reine Photovoltaik-Gestehungskosten von 4,07 Cent je Kilowattstunde. Sobald die Kosten einer tatsächlich verlässlichen Versorgung berücksichtigt werden, steigt der Wert auf mehr als 6,49 Cent.

Für 2040 sinken die isolierten Solarkosten in der Modellrechnung zwar auf 2,59 Cent, die Kosten zur Deckung des Verbrauchs liegen jedoch bei mindestens 7,68 Cent. Netze, Konzessionsabgaben, Steuern, Handelsmargen und weitere Systemkosten kommen noch hinzu. Die Autoren schreiben selbst, dass sich diese Kosten politisch verschleiern lassen – etwa durch staatlich finanzierte Backup-Kraftwerke oder erlassene Netzentgelte. Verschwinden lassen sie sich nicht. Am Ende bezahlt der Bürger entweder als Stromkunde, als Steuerzahler oder über die Schulden, die der Staat in seinem Namen aufnimmt. Die angeblich kostenlose Energie von Wind und Sonne wird so zu einem milliardenschweren finanziellen Verschiebebahnhof.

Der Atomausstieg war ein teurer Fehler

Während Deutschland immer mehr wetterabhängige Anlagen förderte, wurden ausgerechnet jene Kraftwerke stillgelegt, die unabhängig vom Wetter rund um die Uhr Strom erzeugen konnten. Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kam bereits im Jahr 2022 zu dem Ergebnis, dass der Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke den Strompreis je nach Szenario um 8,5 bis 12,1 Prozent gesenkt hätte. Kernkraft hätte teure Gas- und Kohlekraftwerke aus der Preisbildung gedrängt und gleichzeitig den Importbedarf reduziert. Berlin entschied sich dennoch für die Abschaltung. Seitdem haben sich die Atomstromimporte aus Deutschlands Nachbarländern nach Berechnungen der NZZ im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Zeitweise stammte rund ein Drittel der Einfuhren aus Kernkraftwerken. Deutschland schaltet seine eigenen Reaktoren ab, importiert französischen Atomstrom und erklärt anschließend, die Energiewende mache das Land unabhängiger. Mehr Widerspruch geht kaum.

Auf fossile Kraftwerke kann die Bundesrepublik damit weiterhin nicht verzichten. In der Woche bis zum 18. Mai 2026 stammten laut NZZ noch 32 Prozent der heimischen Stromerzeugung aus Kohle, Gas und anderen fossilen Quellen. Im ersten Quartal erzeugten Gaskraftwerke 22,5 Terawattstunden Strom, 5,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die fossilen Kraftwerke wurden durch Wind und Solar nicht ersetzt. Sie müssen vielmehr (mit zusätzlichen Kosten) betriebsbereit bleiben, um einzuspringen, wenn die Wetterkraftwerke ausfallen. Ausgerechnet diese unverzichtbaren Backup-Kraftwerke wurden durch die politisch gewollte Abkehr vom günstigen russischen Pipelinegas zusätzlich verteuert. Begründet wurden die Energiesanktionen einerseits mit dem Ukrainekrieg und andererseits mit der grünen Behauptung, Deutschland werde Erdgas ohnehin bald nicht mehr benötigen.

Nun plant Berlin neue Gaskraftwerke, weil das Netz ohne regelbare Erzeugung während einer Dunkelflaute nicht stabil gehalten werden kann. Das billige Pipelinegas ist weg, das teurere Flüssiggas bleibt – und der Gasbedarf ebenfalls. Hinzu kommen CO2-Abgaben und der europäische Zertifikatehandel, mit denen Kohle und Gas aus ideologiepolitisch motivierten Gründen verteuert werden. Dadurch erscheint importierter Strom aus französischer Kernkraft oder skandinavischer Wasserkraft günstiger als die Erzeugung in deutschen Kohle- und Gaskraftwerken. Anschließend wird der Import als Beweis für einen funktionierenden Markt verkauft. Zuerst verteuert die Politik die eigene Stromproduktion, dann feiert sie das Ausland dafür, günstiger liefern zu können.

Der Industriestandort bezahlt die Zeche

Die Rechnung landet bei Haushalten und Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2025 zahlten deutsche Haushalte laut Eurostat mit durchschnittlich 38,35 Cent je Kilowattstunde den höchsten Strompreis der Europäischen Union. Im zweiten Halbjahr zog Irland vorbei; Deutschland blieb mit 38,69 Cent auf Rang zwei und lag weiterhin weit über dem EU-Durchschnitt von 28,96 Cent. Viel Wind und Sonne bedeuten nämlich noch lange keinen billigen Strom – auch wenn die Profiteure der Energiewende dies gerne behaupten.

Für die Industrie ist diese Politik noch verheerender. Papierfabriken, Glashütten, Chemiebetriebe, Zementwerke sowie Stahl- und Aluminiumproduzenten können ihre Anlagen nicht nach Wetterbericht betreiben. Sie benötigen große Mengen Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und konkurrieren mit Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, China, Frankreich oder Spanien. Dort sind die Energiepreise allerdings deutlich niedriger – denn das wahre „Dunkeldeutschland“ ist ganz offensichtlich das „grüne“ Deutschland. Die Produktion wandert dorthin, wo Kohle, Gas, Kernkraft und Wasserkraft zuverlässig und bezahlbar zur Verfügung stehen.

Deutschland hat viele hundert Milliarden Euro in die Energiewende gesteckt und dafür ein Stromsystem erhalten, das Überschüsse zu Schleuderpreisen ins Ausland drückt, bei Knappheit teuer importiert und weiterhin Kohle sowie Gas als Rückgrat benötigt. Die Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, das Pipelinegas wurde sanktioniert, fossile Kraftwerke werden über CO2-Zertifikate verteuert und die daraus entstehenden Preisprobleme anschließend mit neuen Subventionen überdeckt. Auf der Stromrechnung kann Berlin diese Kosten vielleicht verstecken. Wegzaubern kann es sie jedoch nicht.

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Zu lange Wartelisten: Jetzt gibt es digitale Schwimmkurse

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Deutschland hat ein Schwimmproblem. Nicht weil die Kinder nicht mehr ins Wasser wollen, sondern weil es in den Schwimmkursen keine Plätze mehr gibt. Wartelisten von Monaten, überfüllte Kurse, fehlende Trainer. Die Lösung der NEW-Bäder in Mönchengladbach? Eine digitale Schwimmschule für Kinder. Eine Premiere in Deutschland. Und ja – es klingt so absurd, wie es ist.

Seit Juni 2026 können Kinder zwischen 5 und 10 Jahren im Vitusbad und im Schlossbad Niederrhein mit einem virtuellen Coach schwimmen lernen. Statt eines echten Schwimmlehrers steht ein großer Bildschirm am Beckenrand. Zusätzlich führt eine App durch den Kurs: Zur Unterstützung des Lernprozesses erhalten Eltern vor und nach jeder Einheit praktische Hinweise und kurze Erklärungen. Zehn Einheiten à 45 Minuten kosten 50 Euro (Einführungspreis inklusive Eintritt).

Die Idee kommt vom finnischen Unternehmen Hydrohex und wird von den NEW-Bädern als „erste digitale Schwimmschule Deutschlands“ vermarktet. Das Konzept: Eltern (die selbst schwimmen können müssen) gehen mit ihren Kindern ins Wasser und folgen den Anweisungen des Bildschirms. Vor und nach jeder Stunde gibt es in der App Hausaufgaben, Fortschrittsberichte und motivierende Tiergeschichten mit „Benni dem Biber“.

Der digitale Schwimmkurs versteht sich als Vorbereitung auf das Seepferdchen-Abzeichen. „Unsere digitale Schwimmschule bereitet Kinder altersgerecht und nachvollziehbar auf freies Schwimmen vor“, erklärt Armin Brückner, Leiter der NEW‑Bäder.

Die NEW arbeitet schon seit Jahren mit Hydrohex zusammen. Nachdem digitale Aqua-Fitness-Angebote bereits fest im Programm von Schlossbad Niederrhein und Vitusbad verankert sind, wird dieses Konzept nun mit der digitalen Schwimmschule ausgeweitet. Auch in Lübeck gibt es dieses Angebot seit Juni.

Statt mehr echte Schwimmlehrer einzustellen, wird auf einen Avatar gesetzt und darauf gehofft, dass Mama oder Papa schon alles richtig machen. Willkommen in der schönen neuen Bade-Welt. Wenn man seinen Kindern das Schwimmen ohnehin selbst beibringen muss, warum soll man dann eigentlich dafür zahlen?

(Auszug von RSS-Feed)

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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

(Auszug von RSS-Feed)
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