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Dieses System kann jede unserer Bewegungen verfolgen: Totale Überwachung auf den Straßen?

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In immer mehr Ländern werden an verschiedenen Stellen Autokennzeichen erfasst. Dies dient auch zur Verfolgung von Kriminellen. Doch ein Unternehmen, Leonardo, will das Überwachungssystem auf die Spitze treiben – und zwar mit der zusätzlichen Erfassung von Bluetooth- und anderen Gerätesignalen über die Software SignalTrace.

Mittlerweile werden Kennzeichen-Erfassungssysteme in immer mehr Ländern eingesetzt. An Mautstellen, Brücken, Tunneln und wichtigen Knotenpunkten zeichnen solche Geräte auf, zu welchem Zeitpunkt bestimmte Fahrzeuge solche Checkpoints passiert haben. In den Vereinigten Staaten beispielsweise – das kennen Sie sicher auch aus Filmen und Kriminalserien – dienen solche Daten auch immer wieder der Verfolgung von Verbrechern. Doch das ist manchen Unternehmen nicht genug.

So auch Leonardo US Cyber and Security Solutions LLC. Dieses Unternehmen wirbt damit, ein System namens SignalTrace entwickelt zu haben, das nicht nur Nummernschilder registriert, sondern gleichzeitig auch diverse elektronische Geräte der Insassen identifizieren kann. Beispielsweise Smartphones, AirPods oder Smartwatches und deren (Bluetooth‑)Signale. Dadurch sei es für die Strafverfolgungsbehörden möglich, nicht nur die Bewegungen der Fahrzeuge selbst nachzuvollziehen, sondern auch jene von Personen.

SignalTrace „verbindet Kennzeichenerkennungsdaten mit von Sensoren erfassten Gerätekennungen – etwa von Mobiltelefonen, Bluetooth-Wearables und Fahrzeugsystemen -, um einen einzigartigen, nachverfolgbaren elektronischen Fingerabdruck für Ermittlungszwecke zu erstellen“, heißt es in einem Produktdatenblatt des Überwachungsunternehmens Leonardo, das SignalTrace bewirbt. Zu den Daten, die SignalTrace laut dem Unternehmen erfassen kann, gehören RFID-Tags in Schlüsselkarten und Haustier-Mikrochips, Bluetooth-Geräte wie kabellose Kopfhörer, Fitness-Tracker und Mobiltelefone, Fahrzeugkomponenten wie Reifendrucksensoren und Infotainmentsysteme sowie WLAN-Quellen wie Fahrzeug-Hotspots und Laptops.

Gesammelt werden die Daten dabei wohl auf Servern des Unternehmens selbst. In dem Datenblatt heißt es nämlich, SignalTrace „speichert Geräte- und Korrelationsdaten sicher im EOC (Enterprise Operations Center) für zukünftige Abfragen und Analysen“. Doch das ist noch nicht alles. „Wenn mehrere Geräte sich dauerhaft gemeinsam mit einem Fahrzeug bewegen, verknüpfen die Algorithmen von SignalTrace diese mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den zeitgestempelten Standortdaten. Diese Korrelation liefert Ermittlern eine zusätzliche Ebene verwertbarer Erkenntnisse – selbst wenn ein Verdächtiger das Kennzeichen austauscht oder entfernt“, heißt es in dem Dokument.

Doch während das Unternehmen diese Technologie als Tool für die Strafverfolgung bewirbt, stellen sich ganz andere Fragen. Geht diese Technologie überhaupt mit den Datenschutzbestimmungen konform? Für welche weiteren Zwecke sammelt dieses Unternehmen solche Bewegungsdaten und werden diese auch für privatwirtschaftliche Zwecke genutzt? Und was ist, wenn Hacker Zugriff auf solche Daten erhalten? Mehr noch: Wie weit soll diese Massenüberwachung der Bevölkerung noch gehen?

(Auszug von RSS-Feed)

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73-jährige „non-binäre Person“ tritt Pflastersteine auf Autobahn – Polizei lässt sie direkt frei

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Am Samstag, den 7. Juni 2026, ist es auf der Kaiserdammbrücke über der Stadtautobahn A100 in Berlin-Westend zu einem gefährlichen Vorfall gekommen. Eine „non-binäre Person“ hat von der Brücke gezielt Pflastersteine auf die Autobahn getreten – ein klarer Versuch, schwere Unfälle zu verursachen. Trotzdem wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun Aufklärung, ob dies mit der offenbar unklaren Geschlechtsbestimmung zusammenhing.

Nach Angaben der Polizei soll die 73-jährige „Person“ kurz nach 17 Uhr Kleinpflastersteine an den Brückenrand gelegt und zwei davon mit dem Fuß auf die darunter verlaufende Autobahn gekickt haben. Ein 58-jähriger Zeuge beobachtete die Tat und griff beherzt ein. Er alarmierte die Polizei und hielt die verdächtige „Person“ bis zum Eintreffen der Beamten fest. Zuvor soll diese ihn mit einem Stein bedroht haben. Glücklicherweise wurden keine Fahrzeuge getroffen und niemand verletzt. Einsatzkräfte fanden auf der Fahrbahn zwei Steine, die als Beweismittel sichergestellt wurden.

Trotz des eindeutig lebensbedrohlichen Handelns wurde die „Person“ nach Feststellung der Personalien und erkennungsdienstlicher Behandlung wieder freigelassen. Die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft sahen offenbar keinen Grund für Untersuchungshaft. Ein Vorgehen, das die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Recht scharf kritisiert.

„Sollte sich herausstellen, dass die Person wegen einer unklaren Geschlechtsbestimmung auf freien Fuß gesetzt wurde, wäre das ein makabrer Aprilscherz im Juni“, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.„Wenn jemand Steine von einer Brücke schmeißt oder tritt, ist das ein versuchtes Tötungsdelikt.“

Der Vorfall wirft ein grelles Licht auf den Zustand der inneren Sicherheit in Berlin. Während normale Bürger für deutlich geringere Vergehen hart bestraft werden, scheint bei bestimmten Täterprofilen Zurückhaltung das oberste Gebot zu sein.

Die Kaiserdammbrücke ist keine abgelegene Stelle, sondern einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Berlins. Ein einziger Treffer auf die Windschutzscheibe eines mit 100 km/h fahrenden Autos hätte eine Katastrophe auslösen können – mit Toten und Schwerverletzten. Da stellt sich die Frage: Warum darf jemand, der Steine auf eine Autobahn tritt, einfach nach Hause gehen? Weil man eine Diskriminierungsklage befürchtete?

Die Kriminalpolizei ermittelt weiter wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung. Was daraus wird, bleibt abzuwarten.

(Auszug von RSS-Feed)

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Niederlande: Asylanten töteten 14-Jährige – Behörden wollten Täterschaft verschleiern

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Im Juli 2020 wurde die 14-jährige Tamar aus dem niederländischen Marken auf einer dunklen Deichstraße von einem Auto erfasst. Sie war nach einem Streit mit ihren Eltern von zu Hause weggelaufen. Am frühen Morgen fand man ihren leblosen Körper in der Böschung. Die Insassen des Fahrzeugs mit deutschen Kennzeichen, vier Iraker mit Asylstatus in Deutschland, fuhren einfach weiter. Statt Erste Hilfe zu leisten oder die Rettung zu rufen, setzten sie ungerührt ihre Fahrt fort. Der Körper des Mädchens lag im Straßengraben. Die Familie des Opfers und von ihr beauftragte Experten gehen davon aus, dass die Täter ihn dort versteckt und verräumt haben, um Spuren zu verwischen.

Die Polizei teilte der Mutter des toten Kindes zunächst mit, der Fahrer sei ein Deutscher gewesen. Tage später stellte sich heraus, dass es sich um Jamal T. und drei weitere Iraker handelte. Die Mutter schilderte später in Interviews, die Beamten hätten ihr erklärt, man habe die wahre Herkunft bewusst verschwiegen. Man wollte keinen „Wilders-Effekt“ erzeugen, also dem rechten Politiker Geert Wilders keine zusätzlichen Argumente für seine Kritik an der illegalen Massenmigration liefern. Der Fahrer selbst gab an, er habe nur etwas überfahren, das er für eine Bodenwelle gehalten habe. Er und sein Beifahrer waren mit ihrem Handy beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft („Openbaar Ministerie“ – OM) verhängte 2021 zuerst lediglich eine Geldstrafe von 1500 Euro wegen Unachtsamkeit. Der Fall wurde eingestellt. Der Bußgeldbescheid kam als unzustellbar zurück, Jamal T. verschwand für Jahre spurlos. Erst ein hartnäckiges Artikel-12-Verfahren der Familie zwang die unwilligen Behörden zur Wiederaufnahme der Ermittlungen. Mit diesem Verfahren kann vor Gericht die Strafverfolgung gegen den Willen der Staatsanwaltschaft erzwungen werden. Im März 2026 gab das OM schließlich bekannt, dass Jamal T. nun doch wegen Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall und wegen Fahrerflucht angeklagt wird.

Die Lage des Körpers von Tamar wirft weitere Fragen auf. Experten, die von der Familie beauftragt wurden, stellten fest, dass die ungewöhnliche Position mit erhobenen Armen und gestreckten Beinen und die Schleifspuren auf dem Asphalt nicht mit einem einfachen Überfahren vereinbar sind. Ein von der Familie hinzugezogener Rechtsmediziner schloss aus, dass Tamar mit ihren schweren Verletzungen selbst in die Böschung gekrochen sein könnte. Alles deutet darauf hin, dass der Körper von den Asylanten nach dem Überfahren versteckt wurde.

Hier haben also offenbar Neuhierwohnende mit Asylhintergrund ein Kind totgefahren und anschließend entsorgt. Aber wenn weiße Opfer von Tätern aus migrantischen Milieus getötet werden, reagieren die Behörden in UnsererDemokratie™ oft mit Verzögerung, Vertuschung und politischer Rücksichtnahme. Die größte Sorge gilt nicht dem Opfer und seiner Familie oder der Verfolgung der Verbrecher, sondern der Frage, ob der Vorfall „den Falschen“ in die Hände spielen könnte. Die herrschenden Einheitsparteien und ihre Justiz scheinen mehr darauf bedacht, das Narrativ der seligmachenden Vielfalt zu wahren, als elementare Gerechtigkeit zu gewährleisten. Das Leben eines weißen Mädchens ist in UnsererDemokratie™ 1500 Euro wert. Die moralische Verkommenheit des Systems ist nicht mehr steigerbar.

Europa hat ein Rassismusproblem. Es richtet sich gegen die angestammte, weiße Bevölkerung und wird von neuhierwohnenden Gruppen mit tatkräftiger Unterstützung der politischen Klasse ausgelebt. Während umgekehrte Opfer-Täter-Konstellationen sofort zu landesweiter Empörung und medialer Dauerberichterstattung führen würden, herrscht bei weißen Opfern oft nur bürokratische Gleichgültigkeit. Die neuhierwohnenden Täter genießen de facto eine privilegierte Behandlung. Das ist das Resultat der herrschenden „antirassistischen“, postkolonialen Ideologie, die weiße Leben systematisch abwertet. Vor allem, wenn die Täter „bunt“ sind. Das ist das Resultat einer Ideologie des Selbsthasses auf Europa, seiner Geschichte, seiner Kultur und seiner Menschen. Für die woken Ideologen ist das Leben eines Kindes nur 1500 Euro wert. Wenn es weiß war.

(Auszug von RSS-Feed)
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