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Studie: Vitamin D kann das Diabetes-Risiko bei bestimmten Menschen senken

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Der ungesunde moderne Lebensstil sorgt dafür, dass immer mehr Menschen an Diabetes erkranken. Auch wenn sich dies ohne eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung kaum verhindern lässt, könnte hochdosiertes Vitamin D zumindest bei einigen bestimmten Prädiabetes-Patienten zu einer Verlangsamung des Prozesses führen. Darauf lassen neue Studiendaten schließen.

Diabetes gilt mittlerweile als „Volkskrankheit“. In Deutschland sind es aktuellen Schätzungen zufolge rund 11 Millionen Menschen – plus weiteren 20 Millionen Menschen (etwa ein Fünftel aller Erwachsenen) mit Prädiabetes. Ähnlich sieht es auch in Österreich aus, während die Schweizer (wohl auch dank eines gesünderen Lebensstils und deutlich geringerer Adipositas-Raten) deutlich weniger von Diabeteserkrankungen betroffen sind. Das sind zwar keine so erschreckend hohen Zahlen wie in den Vereinigten Staaten, wo mittlerweile rund 115 Millionen Amerikaner (also etwa zwei Fünftel) eine Prädiabetes aufweisen und einer von acht Amerikanern (etwa 40 Millionen Personen) bereits an Diabetes erkrankt ist.

Doch zumindest für einen nicht unerheblichen Teil jener Menschen, die offiziell mit Prädiabetes diagnostiziert wurden, gibt es einen Hoffnungsschimmer, eine Erkrankung an Diabetes Typ 2 zumindest hinauszögern zu können. Denn eine genetische Besonderheit, die bei etwa 70 Prozent der Erwachsenen mit Prädiabetes vorhanden ist, könnte dazu beitragen, dass hochdosiertes Vitamin D das Erkrankungsrisiko deutlich reduziert. Darauf weist eine bei Jama Network Open veröffentlichte Studie mit dem Titel „Vitamin D Receptor Polymorphisms and the Effect of Vitamin D Supplementation on Diabetes Risk Among Adults With Prediabetes“ hin.

Die Untersuchungen der Forscher bauen dabei auf der sogenannten D2d-Studie auf. Mehr als 2.000 US-amerikanische Erwachsene mit Prädiabetes wurden zufällig entweder einer Gruppe zugeteilt, die 4.000 Einheiten Vitamin D einnahm, oder einer Placebo-Gruppe – und das über bis zu 3,5 Jahre. Zunächst zeigte die Studie insgesamt keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Die empfohlene Tagesdosis liegt für Erwachsene bei 600 bis 800 Einheiten.

Als die Forscher jedoch die DNA der Teilnehmer analysierten, ergab sich ein differenzierteres Bild: Personen mit bestimmten Varianten – bekannt als AC oder CC – in einem Gen namens ApaI reagierten nämlich deutlich positiv auf die Supplementierung. Über den Zeitraum von 3,5 Jahren hatten Träger dieser Varianten ein um 19 Prozent geringeres Risiko, an Diabetes zu erkranken. Die rund 30 Prozent mit der AA-Variante zeigten dagegen keinerlei positive Ergebnisse durch das zusätzliche Vitamin D.

Vitamin D im Blut wird im Körper in seine aktive Form umgewandelt. Vitamin-D-Rezeptoren kommen in vielen Zellen des Körpers in hoher Dichte vor. Wenn Vitamin D an diese Rezeptoren bindet, unterstützt es die Zellen bei ihren jeweiligen Funktionen. In den Zellen der Bauchspeicheldrüse fördert Vitamin D die Ausschüttung von Insulin zur Regulierung des Blutzuckers. Menschen mit den AC- und CC-Varianten reagierten empfindlicher auf Vitamin D und profitierten daher stärker von der Supplementierung als jene mit der AA-Variante.

Das heißt: Ärzte können nach der Feststellung, ob ein Prädiabetes-Patient über die entsprechenden Genvarianten (AC bzw. CC) verfügt, als Präventionsmaßnahme eine Supplementierung mit Vitamin D (wegen potentieller Nebenwirkungen unter ärztlicher Aufsicht) anordnen. Insbesondere während der dunklen Jahreszeit und bei einer eventuell ohnehin vorhandenen Unterversorgung. Nicht zu vergessen, dass die offiziellen Empfehlungswerte ohnehin wahrscheinlich viel zu niedrig angesetzt sind. Übrigens zeigte Vitamin D schon bei früheren Untersuchungen bei jungen Patienten mit Diabetes Typ 1 (also der angeborenen Variante) einige Erfolge. Report24 berichtete darüber. Insofern scheint das Sonnenvitamin noch deutlich mehr positive Auswirkungen auf unsere Gesundheit zu besitzen, als viele Menschen denken.

(Auszug von RSS-Feed)

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Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

(Auszug von RSS-Feed)
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