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Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

(Auszug von RSS-Feed)

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Horror-Statistik zu Ausländerkriminalität: FPÖ fordert Ausrufung von Migrationsnotstand

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Im Vorjahr wurden in Österreich 164.573 fremde Tatverdächtige registriert: Das brachte eine Anfrage der FPÖ an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner ans Licht. Angesichts der explodierenden Ausländerkriminalität fordert FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker nun die sofortige Ausrufung eines Migrationsnotstands und die Einleitung konsequenter Remigrationsmaßnahmen.

„Die Fakten aus dem eigenen Haus des Innenministers liegen auf dem Tisch“, so Christian Hafenecker in einem Statement anlässlich der Beantwortung seiner Anfrage durch Innenminister Gerhard Karner: „164.573 fremde Tatverdächtige im Jahr 2025 – ein Plus von 7.515 innerhalb nur eines Jahres. 21 Morde durch Nichtösterreicher, 471 Vergewaltigungen und 1.468 Fälle schwerer Körperverletzung. Die Zahl tatverdächtiger Asylwerber stieg von 11.425 auf 11.896.“ Nach Rumänien (18.690) führe Syrien die Herkunftsländer mit 14.863 Tatverdächtigen an – allein hier betrage der Anstieg gegenüber 2024 insgesamt 2.996 Personen. „Von einer echten Trendwende, die ernsthafte Abschiebungen bewirken müsste, fehlt jede Spur“, erklärte Hafenecker.

Die meisten fremden Tatverdächtigen wurden wegen Diebstahl (23.870) und Körperverletzung (17.902) registriert. Dass mit 471 Vergewaltigungen durch Fremde mehr als eine Vergewaltigung pro Tag verzeichnet wurde, schockiert. In 58 Fällen waren die Täter Asylwerber. Das entspricht einem Plus von vier Prozent gegenüber 2024. Zudem wurden 112 Fälle schwerer sexueller Nötigung Unmündiger durch Nicht-Österreicher verzeichnet; 19 davon durch Asylwerber.

Nach Ansicht von Christian Hafenecker braucht es ein politisches Notprogramm: „Die Lage ist außer Kontrolle und Karners angebliche Abschiebeoffensive ist ein reines Märchen. Wenn tatsächlich so viele straffällige Fremde außer Landes gebracht würden, könnten die Deliktzahlen nicht Jahr für Jahr steigen. Es braucht jetzt den Migrationsnotstand und eine echte Remigration statt Schönwetterstatistiken“, erklärte Hafenecker.

„Steigen die Zahlen tatverdächtiger Fremder, obwohl angeblich konsequent abgeschoben wird, dann kommen offensichtlich mehr Täter nach, als das Land verlassen. Das ist kein Erfolg, sondern ein komplettes Staatsversagen“, so der Freiheitliche. Ein Notstand verlange Notstandsmaßnahmen und keine Beschwichtigungsversuche durch den Innenminister und die schwarz-rot-pinke Koalition.

Die FPÖ fordert die Ausrufung des Migrationsnotstands, eine konsequente Außerlandesbringung straffällig gewordener Fremder, die Aussetzung des Familiennachzugs und einen echten Stopp der illegalen Migration. „Was die Verlierer-Ampel aus SPÖ, ÖVP und NEOS als ‚Ausnahmefälle‘ kleinredet, ist längst der Normalzustand, der aber auf Kosten der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Österreicher geht“, kritisierte der FPÖ-Generalsekretär.

„Jeder weitere Tag ohne Migrationsnotstand ist ein Tag zu viel. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein zerstörtes Leben. Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig. Die FPÖ fordert Remigration und das sofort, konsequent und ohne die üblichen schwarz-rot-pinken Erklärungen und Ausreden“, so Hafenecker abschließend.

(Auszug von RSS-Feed)

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Ehemaliger CDU-Ministerpräsident: Abkehr von eigener Partei – AfD soll zeigen, was sie draufhat

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Gerade erst gab Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD Sachsen-Anhalt, bekannt, dass seine Partei eine Spende von einem CDU-Politiker erhalten habe. Nun äußert in einem Interview mit der Jungen Freiheit ein ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Bundeslands, dass er im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen seine eigene Partei nicht mehr wählen würde. Auf Nachfrage gab er an, dass man die AfD auch regieren lassen könne – dann solle sie zeigen, was sie politisch „draufhat“.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Der frühere CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Werner Münch, hat knapp 50 Tage vor der Landtagswahl davon abgeraten, die Union zu wählen. In einem Wellen schlagenden Interview mit der „Jungen Freiheit“ (JF) äußerte er wörtlich: „Lasst die AfD regieren!“

Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 sagte der 85-Jährige, dass er seine eigene Partei, die CDU, aufgrund ihres verschärften Linkstrends „nicht wählen“ würde. Die brisanten Aussagen des Magdeburger Ex-Ministerpräsidenten fallen mitten in die heiße Phase des Landtagswahlkampfs. Münch regierte das Land von 1991 bis 1993.

„Ich würde jetzt nicht CDU wählen“

Der ehemalige CDU-Politiker, der heute in Freiburg (Breisgau) mit seiner Frau den Lebensabend verbringt, führte in dem Interview mit der JF weiter aus: „Von den drei anstehenden Wahlen in diesem Jahr interessiert mich die in Sachsen-Anhalt am meisten. Da spüre ich immer noch eine besondere Anspannung, aber auch Sorge. Und meine Aufmerksamkeit hängt davon ab, wie ich wählen würde. Ich würde jetzt nicht die CDU wählen.“

Der konkreten Frage, wie beziehungsweise wen er denn wählen würde, wich Münch aus. Die CDU habe sich allerdings „wesentlich in ihren Werten geändert. Die Frage ist doch: Was ist der inhaltliche Kern der CDU? Das kann ich nicht beantworten.“

Auf die abermalige Nachfrage, ob er sagen könne, wen er wählen würde, antwortete der 85-Jährige: „Nein, kann ich auch nicht. Nicht, weil ich nicht will – ich weiß es einfach nicht. Ich kann Ihnen darauf keine klare Antwort geben. Den CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze kenne ich zu wenig.“

„Sie können nicht klar sagen, dass Sie die CDU wählen würden?“, hakte die JF nach. Münch: „Doch, das kann ich: Ich würde sie zurzeit nicht wählen. Erinnern Sie sich, was Schulzes Vorgänger Reiner Haseloff, mit dem ich noch eine Zeit lang in Verbindung stand, gesagt hat? Wenn die AfD regiert, werde er das Land verlassen. Das macht man nicht, weil es keine Hoffnung verbreitet.“

Sven Schulze war „keine Meisterleistung“

Nun sei Haseloff aber nicht mehr Ministerpräsident, warf Interviewer Frank Hauke ein. Münch antwortete: „Das stimmt, aber auch die Art und Weise, wie Schulze ins Amt kam, finde ich unglücklich. Die CDU ließ ihn als Nachfolger Haseloffs zum Ministerpräsidenten wählen, weil sie ihn bekannt machen wollte. Ich bitte Sie, der Mann war jahrelang Minister, und zwar nicht in irgendeinem Land, sondern in Sachsen-Anhalt. Und da muss man ihn bekannt machen? Ich sage: Das war keine Meisterleistung.“

Münch sprach sich in dem Interview gegen eine Ausgrenzung der AfD aus. Die Partei habe bundesweit 16 Millionen Wähler – „das sind doch nicht alles unpolitische Menschen“. Die CDU solle mit der AfD zwar nicht koalieren, aber kooperieren. Er warnte die Union vor einem wie auch immer gearteten Bündnis mit den Kommunisten: „Auf keinen Fall mit der Linken!“

Lasst die AfD zeigen, was sie draufhat

Sollte Noch-Ministerpräsident Sven Schulze geschäftsführend im Amt bleiben wollen, falls kein neuer Ministerpräsident gewählt werde, sieht Münch eine „wirklich vertrackte Situation kommen“. Nachfrage der JF: „Wäre es dann nicht an der Zeit, die mit Abstand stärkste Partei regieren zu lassen?“

Münch: „Da Sie so hartnäckig, aber freundlich immer wieder nachfragen: Es könnte auch sein, dass ich dann sage: Lasst die AfD regieren, dass sie mal zeigen kann, was sie politisch draufhat. Sie vertritt verrückte, aber auch vernünftige Punkte. Ich habe in der FAZ das Sofortprogramm des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund gelesen. Wenn man für mich indiskutable Punkte weglässt, sind da durchaus vernünftige Positionen dabei. Wenn wir diese Differenzierung nicht vornehmen, dann fühlen sich die Wähler doch veralbert und fragen sich: Was ist meine Stimme überhaupt wert?“

Im Klartext: Sachsen-Anhalts Ex-Premier befürwortet gegebenenfalls eine AfD-Minderheitsregierung mit Tolerierung durch die CDU, sollte Ulrich Siegmund die absolute Mehrheit knapp verfehlen!

(Auszug von RSS-Feed)
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