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Sachsen-Anhalt: ZDF-Reporter lauern Eltern nach Beschwerde über Anti-AfD-Lehrer auf

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Nachdem sich in Sachsen-Anhalt Eltern von Schülern über einen Lehrer beschwert hatten, der im Unterricht gegen die AfD polemisiert hatte, lauerte ein ZDF-Team mehreren Erziehungsberechtigten zu Hause auf. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang der Medien mit Privatpersonen auf.

Im Fall eines Lehrers aus Stendal, der wegen kritischer Äußerungen über die AfD abgemahnt wurde, hat das ZDF-Magazin „Frontal“ Familien beteiligter Schüler an ihren Wohnadressen aufgesucht. In einem Beitrag des Magazins ist zu sehen, wie ZDF-Reporter Arndt Ginzel berichtet, ihm seien Dokumente „zugespielt“ worden, aus denen die Anschriften von Familien hervorgingen, die sich zuvor bei der AfD über den Lehrer beschwert hatten. Zu sehen ist, wie der ZDF-Mann mit dem Fahrrad zu einem Wohnhaus fährt und dort klingelt.

Als eine Frau die Tür öffnet, fragt er, ob ihre Beschwerde gegen den Lehrer an die AfD gelangt sei. Die Bewohnerin verbittet sich ausdrücklich Aufnahmen mit der Kamera und machte klar, dass sie sich auch inhaltlich nicht äußern wolle.

Wie „Apollo News“ berichtet, hat die Kamera des ZDF-Teams dennoch in die Wohnung gefilmt. Auch mit weiteren Eltern, denen die Reporter auflauerten, gelang es nicht, ins Gespräch zu kommen. Wer dem ZDF die Adressen zugespielt hatte, blieb in der Reportage unklar.

Hintergrund ist eine Unterrichtsstunde an der Comenius-Sekundarschule in Stendal am 4. März 2025. In dieser hatte ein Schüler den Techniklehrer Max H. gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. H. verneinte und begründete dies unter anderem mit den Positionen der Partei zu Inklusion, Migration und Wirtschaftspolitik, die er scharf kritisiert haben soll. Laut MDR zeigte er der Klasse Grafiken des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, denen zufolge die wirtschaftspolitischen Vorschläge der AfD vor allem höheren Einkommen nützen würden.

Die Eltern zweier Schüler beschwerten sich daraufhin bei der AfD. Das Landesschulamt erteilte H. am 20. August 2025 eine neunseitige Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht“.

Zwar habe der Lehrer darauf hingewiesen, dass die Schüler zu einer anderen Bewertung gelangen dürften. Insgesamt habe er jedoch einseitig argumentiert und Tatsachen nicht klar genug von persönlichen Wertungen getrennt. Der Lehrer klagt nun gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.

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