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Geradezu lachhaft: Messer-Syrer (21) aus der Dresdner Tram kommt mit drei Jahren Jugendhaft davon

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Es ist wieder einmal ein ungewöhnlich mildes Urteil, das wütend macht: Der 21-jährige US-Amerikaner John Rudat wurde vor einem Jahr in einer Dresdner Straßenbahn angegriffen, als er eine 19-Jährige vor Migranten schützen wollte. Ein Syrer zerschnitt ihm mit einem Cuttermesser das Gesicht. Der Fall erregte auch in den USA großes Aufsehen.

Knapp ein Jahr nach der Messerattacke sind jetzt die Urteile gegen die zwei Angeklagten ergangen: Ein 21-Jähriger Syrer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu lächerlichen drei Jahren Jugendhaft verurteilt, obwohl das Landgericht Dresden einräumt, er habe seinem Opfer bleibende Schäden zugefügt.

Der 22-jährige Mitangeklagte, ebenfalls Syrer, wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflagen wurden ihm ein Bewährungshelfer, gemeinnützige Arbeit, Suchtberatung und ein Aggressionskontrolltraining verordnet.

Der US-Amerikaner John Rudat war damals in Dresden zu Besuch bei seiner deutschen Gastfamilie und wurde in der Straßenbahnlinie 7 brutal angegriffen, als er sich schützend vor eine 19-Jährige stellte. Zwei Syrer attackierten ihn. Einer der beiden Täter, Ismail H. (21), zog ihm dabei ein Cuttermesser quer über das Gesicht – vom linken Auge bis zum rechten Mundwinkel. Die Narbe auf seiner Nase wird für immer bleiben.

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Irrenhaus Deutschland: Kinderschänder landet nach „Geschlechtswechsel“ im Frauengefängnis!

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Ein noch als Mann wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilter Sexualstraftäter verbüßt nach einem „Geschlechtswechsel“ seine siebenjährige Haftstrafe jetzt im Frauengefängnis. Einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ zufolge ließ die zuständige Strafvollstreckungskammer die 44 Jahre alte pädokriminelle Transfrau vom Männergefängnis im thüringischen Gräfentonna (Landkreis Gotha) in das Frauengefängnis Chemnitz (Sachsen) verlegen. Hintergrund: Thüringen verfügt über keine eigenen Frauengefängnisse.

Der bzw. die Straftäter(in) hatte lediglich während seiner/ihrer Haft in Thüringen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern lassen. Möglich macht diesen Irrsinn das im April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der damaligen Ampel-Koalition.

Seither ist es möglich, einmal im Jahr durch einen Sprechakt auf dem Standesamt sein Geschlecht zu ändern. Dieses Recht steht auch Straftätern zu.

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