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Ariop A. (†, 25) kam im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms nach Deutschland und beging anderthalb Jahre später ein unfassbares Verbrechen im U-Bahnhof Wandsbek Markt. Nun gibt die Staatsanwaltschaft weitere Details zu dem Südsudanesen bekannt, der sich am 29. Januar mit einer völlig unbeteiligten, 18 Jahre alten Iranerin vor eine einfahrende U-Bahn stürzte und dabei die junge Frau und sich selbst tötete.
Im Januar 2026, wenige Tage vor der grauenvollen Tat, soll Ariop A. in einem Bordell an der Reeperbahn randaliert und einen Polizisten mit einem Handy geschlagen haben, mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet, die Vorwürfe reichten aber nicht für die U-Haft. Es ist nicht der erste Kontakt des Ariop A. mit der Hamburger Polizei: Laut MOPO-Informationen soll er im Oktober 2024 an einem Kiosk an der Ahrensburger Straße eine Bierdose gestohlen haben, im Februar und April 2025 wurde er beim Schwarzfahren erwischt.
Ariop A. war nicht vorbestraft
Keine dieser Taten wurde verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt: „Der 25-jährige Mann war nicht vorbestraft“, so Sprecherin Melina Traumann. Allerdings fiel Ariop A. in verschiedenen städtischen Unterkünften immer wieder auf, flog mehrfach raus, prügelte sich mit einem Mitbewohner und wurde auch einmal auf ein Polizeikommissariat gebracht. Alle Taten wurden allerdings als so geringfügig eingestuft, dass die Verfahren jedes Mal eingestellt wurden.
Am 16. Mai 2025 soll Ariop A. das Gelände seiner ehemaligen Wohnunterkunft nicht verlassen haben, obwohl er zuvor der Unterkunft verwiesen worden war. Der Verantwortliche der Wohnunterkunft alarmierte daraufhin die Polizei, der Südsudanese weigerte sich laut Staatsanwaltschaft aber weiterhin, das Gelände zu verlassen. Der Verantwortliche stellte daraufhin einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Als die Polizeibeamten Ariop A. zum Ausgang des Geländes führen wollten, soll er sich weggedreht haben und in die entgegengesetzte Richtung gegangen sein, um sich aus dem Griff der Beamten zu lösen. Die Beamten wurden dabei nicht verletzt.
Verfahren eingestellt
Die Folge: ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Verfahren wurde am 2. Januar 2026 wegen Geringfügigkeit eingestellt: Laut der Polizeibeamten hatte Ariop A. sich nur kurz und ohne Gewalt gewehrt. Auf dem Weg zum Polizeikommissariat sei er ruhig gewesen. Außerdem habe er stark unter dem Eindruck des Geschehens gestanden, da er gezwungen gewesen sei, die Einrichtung zu verlassen.
Ein weiteres Verfahren betraf den Verdacht einer wechselseitigen Körperverletzung vom 26. Juni 2025, bei der Ariop A. erheblich verletzt wurde. Die Ursache der Auseinandersetzung lässt sich der Akte nicht entnehmen. Der vermeintlich Geschädigte hatte weder als Zeuge ausgesagt, noch einen Strafantrag gestellt. Das Verfahren gegen Ariop A. wurde eingestellt.
Schläge gegen Mitbewohner, Tritte gegen Zimmertür
Gegenstand eines weiteren Verfahrens: Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung vom 5. Januar 2026 auf dem Gelände von „Fördern und Wohnen“ in der Holstenhofstraße in Marienthal. Ariop A. soll gegen die Zimmertür seines Mitbewohners getreten und einen Plastikstuhl auf dem Flur beschädigt haben. Zudem soll er dem Mitbewohner gegen den Arm geschlagen haben, wobei dieser jedoch keine Schmerzen verspürt habe. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

Immer wieder hatte Ariop A. laut Sozialbehörde gegen die Hausordnungen der Einrichtungen verstoßen, flog mehrfach aus Unterkünften. Mitte Juni 2024 war der Südsudanese im Rahmen eines Resettlementprogramms aus dem kenianischen Flüchtlingslager Kakuma nach Deutschland gekommen und wurde am 3. Juli 2024 nach Hamburg verteilt, wo er eine Aufenthaltserlaubnis als besonders schutzbedürftiger Geflüchteter erhielt. Angewandt wurde Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes, der für Menschen gilt, die vom UN-Flüchtlingswerk ausgewählt wurden – ein Asylverfahren vor Ort findet dann nicht mehr statt.
Ariop A.: Verstöße gegen Hausordnung
Vom 3. Juli 2024 bis zum 14. Mai 2025 war Ariop A. in der Wohnunterkunft Rodenbeker Straße (Bergstedt) untergebracht, vom 15. Mai 2025 bis 21. Januar 2026 in der Wohnunterkunft Holstenhofweg (Marienthal). Ab dem 22. Januar 2026 wurde ihm eine Unterbringung am Standort Friesenstraße 14 (Hammerbrook) angeboten. „Dieses Angebot wurde von ihm, nach aktuellem Erkenntnisstand, nach einmaliger Übernachtung nicht weiter wahrgenommen“, heißt es aus der Sozialbehörde. Außerdem habe der Südsudanese zwischen dem 16. Mai und dem 3. Juni 2025 mehrere Nächte in der Obdachlosenunterkunft Pik As in der Eiffestraße (Hamm) verbracht.
Körperliche Auseinandersetzungen
Sowohl an der Rodenbeker Straße als auch am Holstenhofweg hat Ariop A. immer wieder gegen die Hausordnung verstoßen und musste die jeweiligen Unterkünfte verlassen. Die Sozialbehörde: „Die Verstöße umfassten insbesondere nächtliche Ruhestörungen sowie verbale Konflikte. Am Standort Holstenhofweg eskalierte ein Konflikt zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner.“
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Ein Mitarbeiter der städtischen Unterkunft am Holstenhofweg bestätigt, dass der 25-Jährige bis zu seinem Tod in einem der zehn Containerhäuser gelebt hat. Seine Sachen seien inzwischen ausgeräumt worden und der Platz neu belegt. Andere Bewohner der Unterkunft können sich nicht an den Mann erinnern, sagen sie. Wie die MOPO erfuhr, soll am 25. Januar sogar die Polizei angerückt sein – wegen Ruhestörung im Zuge eines Streits.
Das Resettlement-Programm, mit dem Ariop A. nach Deutschland gekommen ist, ist bereits seit Längerem ausgesetzt.
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