NDS-News

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Staatlicher Kontrollverlust: Immer mehr kriminelle Asylbewerber tauchen ab!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Es scheint sich zu bestätigen, dass die jüngst bekannt gewordenen Zahlen aus Rheinland-Pfalz nur die Spitze eines bundesweiten Eisberges sind: In Deutschland gelten nach „Bild“-Recherchen aktuell mindestens 7.624 registrierte Asylbewerber, viele von ihnen mit Strafakte, als „abgängig“. Sie wurden in Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst, dann verlor sich ihre Spur.

Allein in Rheinland-Pfalz verschwanden fast 1.000 Asylbewerber spurlos aus Unterkünften (der Deutschland-Kurier berichtete). Jetzt stellt sich heraus: Knapp ein Viertel von ihnen war bereits als Straftäter aufgefallen. Nach Rheinland-Pfalz melden weitere Bundesländer Hunderte von Asylbewerbern als vermisst.

▶ Im benachbarten Hessen etwa galten zu Jahresbeginn laut dem „Integrationsministerium“  in Wiesbaden sogar 1.763 Migranten als  „abgängig“. Sie seien mit „Aufenthalt unbekannt“ im System registriert. Zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2025 hatte Hessen insgesamt 21.412 Asylbewerber in seine Erstaufnahme-Einrichtungen übernommen. Das bedeutet, dass mehr als acht Prozent der Migranten ohne Abmeldung „verschwunden“ sind.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung in Mainz hatte erst über das Ausmaß des Problems informiert, nachdem ein Sicherheitsmitarbeiter einer Asylunterkunft in Bitburg (Eifel) Landtagsabgeordnete darauf hingewiesen hatte, dass dort Migranten einfach „weg“ seien. Weil der Mitarbeiter dabei angeblich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben soll, wurde er freilich entlassen.

▶ Unterdessen teilte die Landesregierung in Hannover auf Anfrage mit, dass in Niedersachsen zwischen dem 15. Juli 2025 und dem 15. Januar 2026 insgesamt 823 Personen „mit Fortzug nach unbekannt gemeldet“ worden seien.

▶ Das Brandenburger Innenministerium gab an, seit 2020 seien insgesamt 1.401 Personen „unbekannt verzogen“. Davon seien noch 992 Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden.

▶ Thüringen meldete auf Nachfrage, dass 2025 „etwa 100 Personen als abwesend erfasst“ wurden.

Unterm Strich dürfte die Zahl der „Abgänge“ bundesweit mittlerweile in die Tausende gehen! Von Bundesland zu Bundesland gehen die Behörden offenbar unterschiedlich damit um, wenn Asylbewerber abtauchen. So gibt das hessische Integrationsministerium an, dass zwar keine automatische Meldung an die Polizei erfolge, allerdings würden Sozialleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf unmittelbar eingestellt. In Brandenburg werden untergetauchte Asylbewerber dagegen über das Landeskriminalamt auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Brisant ist, dass unter den Abgetauchten zahlreiche Straftäter sein dürften. So waren allein sieben der 31 Asylbewerber, die im rheinland-pfälzischen Bitburg verschwunden sind, laut Mainzer Innenministerium polizeibekannt.

Der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Damian Lohr spricht von „chaotischen Verhältnissen“ und einem „anhaltendem Kontrollverlust“.

The post Staatlicher Kontrollverlust: Immer mehr kriminelle Asylbewerber tauchen ab! appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Held der Meinungsfreiheit: Stimmen zum Tod von Rentner Stefan Niehoff

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der plötzliche und unerwartete Tod von Rentner Stefan Niehoff hat in der AfD Bestürzung ausgelöst, aber auch darüber hinaus ein breites Echo gefunden. Der treu sorgende Familienvater aus Franken wurde zum Vorbild für viele Deutsche, die nach ihm ebenfalls den Mut fassten, sich gegen den Einschüchterungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) aufzulehnen.

▶ AfD-Bundessprecherin Alice Weidel würdigte den Ex-Feldwebel als „eine Symbolfigur im Kampf um die Meinungsfreiheit“. Sie schrieb auf X: „Der Fall des sympathischen Rentners (‚Schwachkopf‘) hat gezeigt, wie bedroht das freie Wort ist. Mein Mitgefühl gilt seiner Frau und seiner Tochter.“

▶ Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch twitterte: „Er wurde wider Willen Held der Meinungsfreiheit und stellte sich mutig gegen die Staatswillkür. Er war unbeugsam und aufrecht. Ruhe in Frieden.“

▶ Auch die „Bild“-Zeitung erinnert an den Familienvater aus Franken, der am Wochenende im Alter von 65 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls verstarb: „Razzia wegen Tweet: Der Mann, der Habeck ‚Schwachkopf‘ nannte, ist tot.“

▶Tichys Einblick“ ehrt den „Menschen hinter den Schlagzeilen: Ein Mann und ein Name, der für Meinungsfreiheit steht.“

▶ Die „Berliner Zeitung“ hält fest: „Die ‚Schwachkopf-Affäre‘ bleibt auch nach dem Tod Niehoffs ein Exempel für die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit. Kritiker fordern seit langem die Abschaffung von § 188 StGB (…) Der Fall des Rentners, der sich um seine behinderte Tochter kümmerte und sich selbst als Opfer einer übergriffigen Justiz empfand, dient weiterhin als Referenzpunkt für diese Diskussion.“

▶ David Bendels („Deutschland-Kurier“) erklärte: „Die Nachricht des Todes von Stefan Niehoff hat mich zutiefst geschockt und macht mich sehr betroffen. Die derzeit Herrschenden drangsalieren kritische und aufrechte Bürger und treiben sie in seelische Verzweiflung und Krankheit. In einer gesunden Gesellschaft würde spätestens jetzt ein massiver und lauter Aufschrei durch das Land gehen. Wir dürfen nicht schweigen! Niemand!“

▶ Janina Lionello von „NiUS“ erinnert sich an ihre erste persönliche Begegnung mit Stefan Niehoff: „Es ist ein intimer Augenblick, ein Augenblick von stiller Nähe, den ich im November 2024 miterleben durfte. Wir führten gerade ein Interview mit ihm, zum allerersten Mal stand er vor der Kamera und berichtete von dem Polizeieinsatz wenige Tage zuvor. Plötzlich lief seine Tochter Alexandra, die bis dahin mit der Mutter abseits gestanden und ihren Vater beobachtet hatte, auf Niehoff zu und warf ihre Arme um ihn. Ich überlegte, wie ich sie dazu bringen konnte, wieder aus dem Bild zu gehen. Die junge Frau leidet an Trisomie, es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass man Minderjährige und Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in solchen Momenten nicht vor die Kamera lässt. Doch Alexandra war nicht von ihrem Papa loszubringen. Sie klammerte sich an ihn, blickte immer wieder stolz zu ihm auf, sodass ich schließlich aufgab und meine Überredungsversuche einstellte. ‚Das ist schon okay, die Alexandra bleibt hier‘, sagte Niehoff und drückte sein Kind an sich.“

The post Held der Meinungsfreiheit: Stimmen zum Tod von Rentner Stefan Niehoff appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Hamburg: Schwarzafrikaner zerrt 18-Jährige vor U-Bahn – Südsudanese war polizeibekannt

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Hamburg steht unter Schock: Ein Bahnkiller aus dem Südsudan (25) hat eine 18-Jährige mit in den Tod genommen, als er sich am U-Bahnhof Wandsbek vor einen einfahrenden Zug warf. Der Schwarzafrikaner war polizeibekannt, hatte zwei Tage vor der Tat noch Polizisten attackiert.

Die entsetzliche Tat geschah am Donnerstagabend (29.Januar) am U-Bahnhof Wandsbek Markt. Der Schwarzafrikaner packt eine junge Frau. Augenblicke später wirft er sich mit seinem Opfer vor eine einfahrende U-Bahn.

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Und wieder ist es geschehen: Eine junge Frau, gebürtige Iranerin, war zur falschen Zeit am falschen Ort. In der Nähe eines Migranten, der womöglich gar nicht auf freiem Fuß hätte sein dürfen. Denn der Schwarzafrikaner war den Behörden als Gewalttäter bekannt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.

Der Mann stammt laut Polizei aus dem Südsudan, die getötete Frau hatte die iranische Staatsangehörigkeit. Die Mordkommission ermittelt. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Laut Medienberichten („Bild“) soll es sich bei dem Täter um den 25-jährigen Ariop A. handeln. Er wohnte zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg. In der Vergangenheit soll der Schwarzafrikaner mehrfach durch Aggressions- und Gewaltdelikte aufgefallen sein. Erst vor wenigen Tagen soll er Polizisten  angegriffen haben. Er wurde festgenommen, die Polizei leitete ein Verfahren wegen Widerstandes und gefährlicher Körperverletzung ein. Dennoch kam A. wieder frei.

Opfer floh vor häuslicher Gewalt ins Frauenhaus

Zwei Tage später stand die 18-jährige Iranerin Fatemeh D. am Gleis der U-Bahnstation Wandsbek Markt. Sie wartete auf einen Zug in Richtung City. Nach Angaben der Polizei stand der Südsudanese zunächst abseits. Dann ging er unvermittelt auf die junge Frau zu, packte sie, zerrte sie und warf sich mit seinem Opfer direkt vor die einfahrende U-Bahn. Beide starben auf der Stelle.

„Nach derzeitigem Stand liegen den Strafverfolgungsbehörden keine Erkenntnisse zu einer etwaigen Vorbeziehung der Beteiligten vor“, erklärte die Polizei. Die 18-jährige Fatemeh D. soll zuletzt in einem Frauenhaus gelebt haben. Sie war vor häuslicher Gewalt geflüchtet.

The post Hamburg: Schwarzafrikaner zerrt 18-Jährige vor U-Bahn – Südsudanese war polizeibekannt appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Bundestags-Debatte zu Paragraph 188: „Freiheits- und bürgerfeindliches System“ – AfD rechnet mit Altparteien ab!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Es war eine gleichermaßen aufschlussreiche wie erbärmliche Debatte über die von der AfD geforderte Aufhebung des Einschüchterungs-Paragrafen 188 StGB. Aufschlussreich deshalb, weil sich wieder einmal zeigte, dass die AfD die einzige Meinungsfreiheitspartei im Deutschen Bundestag ist. Erbärmlich deshalb, weil CDU und CSU nicht nur ihrem Fraktionschef Jens Spahn in den Rücken fielen (der übrigens selber umfiel); erbärmlich auch deshalb, weil und wie sich die Altparteien mit dem vorgeschobenen Argument, es gehe vorrangig um den „Schutz von Kommunalpolitikern“, an der Tatsache vorbeilogen, dass mit dem Paragrafen 188 ein Sonderrecht für Spitzenpolitiker geschaffen wurde.

AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner, der den AfD-Gesetzesantrag zur Abschaffung des Sonderrechts- und Einschüchterungsparagrafen 188 eingebracht hatte, verwies auf die Flut von Strafanzeigen/-anträgen und eine Vielzahl willkürlicher Hausdurchsuchungen: „Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten“, rief er am Donnerstagabend (29.Januar) in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass der Debatte, die aus durchsichtigen Gründen vom Tagesordnungs-Kartell in die Abendstunden verlegt wurde, war der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der Beleidigungen/Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine drastisch erhöhte Strafandrohung stellt.

Ist Spahn schizophren?

Zusätzlich politische Brisanz erhielt die Debatte durch das Interview von Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“, als dieser explizit die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches forderte: „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“

Die Frage stellt sich, ob Spahn schizophren oder wieder einmal nur ein opportunistischer Umfaller ist: Bei der namentlichen Abstimmung über den AfD-Vorstoß (133 Ja-Stimmen, 440 Nein-Stimmen) votierte der CDU/CSU-Fraktionschef ausweislich des Sitzungsprotokolls gegen sich selbst.

Bezeichnenderweise fehlte Spahn bei der Aussprache im Plenum. Statt des Fraktionsvorsitzenden äußerte sich CDU-Hinterbänkler Carsten Müller für die Union. Er wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zurück. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz.

Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte des Einschüchterungsparagrafen. Die drastische Verschärfung, seinerzeit maßgeblich betrieben von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) gewesen und solle vor allem Kommunalpolitiker schützen.

Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften

Brandner (AfD) hielt dem entgegen, dass das Gesetz ein „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“ sei. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert würden. „In Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der Bürger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, unterstrich Brandner.

Marsch durch die Institutionen

Auf eine Zwischenfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Axel Müller, ob er damit die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle, erklärte Brandner, man müsse „natürlich differenzieren“. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, erinnerte jedoch unter Anspielung u.a. auf die „Causa David Bendels“  an einzelne Verfahren, in denen „eine Gesinnungsjustiz stattgefunden“ habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem „Marsch durch die Institutionen“, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg dafür.

Zahl der Verfahren verdreifacht

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden allein im Jahr 2024 bundesweit 4.439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es 2.598 Fälle, 2022 hatte die Zahl noch bei 1.404 gelegen. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. Für das laufende Jahr liegen bislang keine vollständigen Zahlen vor.

5.000 Anzeigen allein von Merz

Der AfD-Abgeordnete Adam Balten wies in einer Zwischenfrage darauf hin, dass allein Friedrich Merz (CDU) 5. 000 Anzeigen gemäß § 188 gestellt habe. Diese 5. 000 Anzeigen seien aufgrund von systematischer und atomatisierter Durchsuchung des Netzes zustande gekommen.

Balten: „Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5. 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat?“

Thomas Fetsch (AfD): „Nichts ist gut!“

Weiterer AfD-Redner war Thomas Fetsch. Er ging gleich zu Beginn seiner Ausführungen auf die „Causa David Bendels“ ein: „Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals ‚Deutschlandkurier‘, David Bendels (…) war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. ‚Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut‘, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung.“ Beifall der AfD-Fraktion.

Fetsch führte dazu weiter aus: Der Zweck der Einschüchterung werde durch Denunziationsportale („Meldestellen“) massiv verstärkt. Fetsch erinnerte daran, dass selbst unwahre Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

SPD schiebt Kommunalpolitik vor

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,  Carmen Wegge,  wies den AfD-Antrag als „einen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“ zurück. Paragraf 188 schütze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern „explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind“. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht für Mächtige, sei „schlicht falsch“, bog sich Wegge ihre eigene Wahrheit zurecht.

Spahns Vorstoß „durchsichtig“

Auch die „Grünen“ lehnten den Vorstoß der AfD ab. Deren Rechtsexpertin Lena Guminor erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf 188 als Konsequenz aus dem Mord an Walter Lübcke eingeführt worden sei. Ziel sei es gewesen, „vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen“. Dass „Noch-Fraktionschef“ Jens Spahn nun von einem „Sonderrecht für die Mächtigen“ spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er „direkt aus dem AfD-Antrag übernommen“, so Guminor.

Linke hat Verständnis für Bürgerwut

Für die Linksfraktion sprach deren rechtspolitischer Sprecher Luke Hoß. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gründe, räumte Hoß ein und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Wer darüber wütend werde und „vielleicht etwas über die Stränge schlägt“, werde angezeigt. Spahns Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen nannte Hoß indes „durchsichtig“. Es gehe dem Unions-Fraktionschef nicht um den Schutz vor übertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, „dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben“.

Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag am späten Abend namentlich über den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren dafür, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unverändert in Kraft.

FAZIT: Der 29. Januar 2026 war ein neuer „Schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit!

The post Bundestags-Debatte zu Paragraph 188: „Freiheits- und bürgerfeindliches System“ – AfD rechnet mit Altparteien ab! appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Spahn bis auf die Knochen blamiert: Bundestag lehnt Abschaffung des Sonder-Paragrafen 188 ab!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wenn Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) noch einen Funken Selbstachtung hätte, müsste er nach dieser Blamage sofort zurücktreten! Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend (29. Januar) mit den Stimmen von CDU und CSU (!) den von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 im Strafgesetzbuch (StGB) abgelehnt.

Spahn, der bezeichnenderweise bei der Aussprache im Plenum fehlte, hatte genau diese Abschaffung in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ vor zwei Wochen explizit gefordert. Er ist fortan ein Fraktionschef ohne Fraktion – ein „Noch-Fraktionschef“, wie es auch die Rednerin der „Grünen“ zutreffend formulierte. Drastischer formuliert: Der CDU/CSU-Fraktionschef wurde von den eigenen Abgeordneten regelrecht „enteiert“!

Dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn in der namentlichen Abstimmung ab. Die Ohrfeige für den Unions-Fraktionschef hatte sich zuvor bereits bei der Abstimmung im Rechtsausschuss abgezeichnet. Sprecher von SPD und „Grünen“ machten in der Aussprache deutlich, dass der Willkür-Paragraf 188 sogar noch verschärft werden soll.

 

„Kein Sonderstrafrecht zugunsten von Politikern!“

 

Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, brachte den AfD-Gesetzesantrag ein.  Er nahm bei der Begründung ausdrücklich Bezug auf die „Causa David Bendels“ (Faeser-Meme):  „Die erstinstanzliche Verurteilung des DK-Chefredakteurs David Bendels war für den Rechtsstaat peinliche Gesinnungsjustiz.“ Den „Qualitätsdemokraten“ gehe es in Wahrheit um Schutz vor Kritik und Satire. Das Freiheits- und bürgerfeindliche System funktioniere wie geplant, das zeige schon der explosionsartige Zuwachs von absurden Ermittlungen und Verurteilungen. Für Brandner stand die Glaubwürdigkeit der Union auf dem Spiel: „Gleiches Recht für alle ist unsere Auffassung von Freiheit und Gleichheit!“

Jens Spahn, soviel steht seit gestern Abend fest, ist ein Vielschwätzer und Maulheld – mehr nicht!

The post Spahn bis auf die Knochen blamiert: Bundestag lehnt Abschaffung des Sonder-Paragrafen 188 ab! appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Deutschland-Kurier

Stunde der Wahrheit im Bundestag: AfD zwingt Spahn & Co. zur Offenbarung beim Politiker-Paragrafen 188!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Nachdem sich Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU)  öffentlich für die Abschaffung von Politiker-Sonderrechten im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen hat, können CDU und CSU heute (29. Januar) den Worten Taten folgen lassen: Am Nachmittag bringt die AfD im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB („Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) ein.

Nach DK-Informationen fliegen in der Chaos-Koalition deshalb bereits die Fetzen: Die SPD soll sogar eine Verschärfung dieser die Meinungsfreiheit einschränkenden und die Bürger kriminalisierenden Strafnorm fordern!

Jetzt heißt es für CDU und CSU: Karten auf den Tisch! Am Nachmittag bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des hochumstrittenen Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Er hat die Initiative zur „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ federführend ausgearbeitet. Der AfD-Gesetzesantrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die „Causa David Bendels“ (Faeser-Meme). Für die formelle Aufhebung eines Gesetzes ist grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich.

Gleiches Recht für Alle!

Mit Spannung wird erwartet, wie sich die Union heute in der Debatte positioniert, nachdem Fraktionschef Spahn vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert hat, dieses Sonderrecht für Politiker mit drastisch höherer Strafandrohung abzuschaffen: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Seit 2021 sind Politiker durch eine Extrawurst im Strafgesetzbuch vor Kritik besonders geschützt. CDU und SPD verschärften auf dem Höhepunkt der Corona-Hysterie den Paragrafen 188 ganz erheblich. Fortan erfasste er nicht nur üble Nachrede und Verleumdung gegen Politiker, sondern auch die Beleidigung von Politikern als besonderen Straftatbestand. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei und in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.

Politiker aller Altparteien nutzten das Einschüchterungs-Instrument exzessiv, um mit Hilfe neuer sogenannter „Meldestellen“ gegen unliebsame Beiträge im Internet vorzugehen. So auch Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die im Frühjahr 2024 gegen DK-Chefredakteur David Bendels Strafantrag wegen der satirisch-kritischen Fotomontage „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ stellte. Das sich über fast zwei Jahre hinziehende Verfahren endete in zweiter Instanz mit einem Freispruch Erster Klasse für den Journalisten durch das Landgericht Bamberg, nachdem Bendels zuvor durch das Amtsgericht Bamberg zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Das Willkür-Urteil schlug im April 2025 Wellen bis in die USA.

Fällt die Union wieder um?

Die „Welt“ schreibt: Spahns Vorschlag zur Abschaffung des Paragrafen 188 „sollte auch in anderen Parteien ein Umdenken anregen, allen voran bei den Grünen. Deren Parteijugendchef Luis Bobga durfte den CSU-Chef Markus Söder gerade ironisch als ‚Hurensohn‘ beleidigen, ohne Polizeibesuch zu bekommen. Das ist in einem liberalen Rechtsstaat auch gut so, ganz gleich, wie geschmacklos man solche Sprüche finden mag. Aber was für Politiker gilt, muss für alle Bürger gelten.“

Da auch die Linke ein „Zweiklassenrecht“ ablehnt, dürfte einer satten Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen 188 im Deutschen Bundestag eigentlich nichts im Wege stehen – es sei denn, CDU und CSU desavouieren um des Koalitionsfriedens willen den eigenen Fraktionschef.

The post Stunde der Wahrheit im Bundestag: AfD zwingt Spahn & Co. zur Offenbarung beim Politiker-Paragrafen 188! appeared first on Deutschland-Kurier.

(Auszug von RSS-Feed)
❌