Öffentlichkeitsfahndung: 68-Jähriger aus Hannover-Mitte vermisst
Hannover (ots) – Die Polizei sucht seit dem 01.02.2026 nach dem 68-jährigen Günther A., der zuletzt am 29.01.2026 telefonischen Kontakt zu seiner Schwester hatte.
Letzter Kontakt und vermisster Aufenthaltsort
Die Schwester des Vermissten erreichte ihn zuletzt am 29. Januar 2026. Nachdem sie in den darauf folgenden Tagen keinen Kontakt mehr herstellen konnte, meldete sie ihn am 01. Februar 2026 als vermisst. Sein letzter bekannter Aufenthaltsort ist seine Wohnung in der Stadtstraße im hannoverschen Stadtteil Mitte in der Nähe der Marienstraße.
Beschreibung des Vermissten
Günther A. ist etwa 1,65 Meter groß, hat eine schlanke Statur, trägt möglicherweise eine Brille und hat graues, schütteres Haar. Über die Kleidung, die er zum Zeitpunkt seines Verschwindens trug, sind keine Informationen bekannt. Aufgrund seines Gesundheitszustands benötigt er dringend medizinische Versorgung.
Suche und Hinweise
Zur Suche nach Günther A. sind mehrere Streifenwagen und Einsatzkräfte im Einsatz. Da die bisherigen polizeilichen Maßnahmen bislang erfolglos waren, bittet die Polizei die Bevölkerung um Unterstützung und veröffentlicht ein Foto des Vermissten.
Hinweise zum Aufenthaltsort von Günther A. nimmt das Polizeikommissariat Hannover-Südstadt unter der Telefonnummer 0511 109-3215 entgegen. Bei einer akuten Sichtung wird gebeten, sofort den Notruf 110 zu wählen.
Bundespolizei vollstreckt zwei Untersuchungshaftbefehle an der deutsch-niederländischen Grenze
Bad Bentheim (ots) – Am Sonntag hat die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze zwei Untersuchungshaftbefehle innerhalb einer Stunde vollstreckt.
Erster Haftbefehl gegen 42-Jährigen
Gegen 16:55 Uhr reiste ein 42-jähriger Mann als Beifahrer eines Autos aus den Niederlanden ein. Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 wurde er von Bundespolizisten kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er von der Justiz gesucht wird. Ihm wird gewerbsmäßige Hehlerei vorgeworfen. Das zuständige Gericht ordnete aufgrund von Flucht- und Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft an.
Zweiter Haftbefehl gegen 37-Jährigen
Um 17:45 Uhr wurde ein 37-jähriger Mann als Beifahrer eines anderen Autos aus den Niederlanden kontrolliert. Auch er fiel bei der fahndungsmäßigen Überprüfung auf, da er von der Justiz gesucht wird. Dem Rumänen wird ein Raub zur Last gelegt. Aufgrund von Fluchtgefahr erließ das zuständige Gericht ebenfalls einen Untersuchungshaftbefehl.
Überstellung in die Justizvollzugsanstalt
Beide Männer wurden nach einer Nacht im Polizeigewahrsam am Montagmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Wilhelmshaven (ots) – In der Zeit vom 31. Januar 2026, 20:00 Uhr, bis zum 1. Februar 2026, 09:00 Uhr, kam es in der Börsenstraße zu einem versuchten Wohnungseinbruch in einem Mehrfamilienhaus.
Tatablauf
Nach bisherigen Informationen versuchte eine unbekannte Täterschaft, gewaltsam in die Wohnung des Geschädigten einzudringen. Hierbei wurde der Glaseinsatz der Wohnungstür auf unbekannte Weise eingeschlagen. Ein Betreten der Wohnung konnte ausgeschlossen werden.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei Wilhelmshaven hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04421 942-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Durchsuchungen aufgrund des Verdachts auf gewerbsmäßigen Waffenhandel
Hamburg (ots) – Ab 29. Januar 2026 haben Einsatzkräfte der Polizei und des Zolls in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 19 Objekte durchsucht und mehrere Waffen sowie Munition sichergestellt.
Tatablauf und Beteiligte
Die Durchsuchungen basieren auf umfangreichen Ermittlungen der Abteilung für Waffen- und Sprengstoffdelikte des Landeskriminalamtes Hamburg (LKA 7). Diese führten die Beamten zu neun Männern im Alter von 32 bis 61 Jahren, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßig mit Waffen zu handeln, einschließlich solcher, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen könnten.
Durchsuchungen und sichergestellte Gegenstände
Am Donnerstagmorgen vollstreckten die Einsatzkräfte mehrere Durchsuchungsbeschlüsse, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erlassen wurden. In diesem Rahmen wurden zehn Wohnobjekte (sechs in Hamburg, drei in Schleswig-Holstein und eins in Mecklenburg-Vorpommern), sechs Warenlager (vier in Hamburg und zwei in Schleswig-Holstein) sowie ein Kulturverein in Heimfeld durchsucht. Dabei stellten die Beamten unter anderem drei scharfe Pistolen, rund 4.000 Schuss Munition, elf Blend-/Rauchgranaten, einen Schalldämpfer und zwölf Schlagringe sicher. In einem Warenlager in Borstorf fand die Polizei zudem mutmaßliche Hehlerware, darunter hochwertige Kfz-Teile und Elektronikartikel.
Festnahmen und Haftanordnungen
Einen 43-jährigen Deutschen nahmen die Einsatzkräfte vorläufig fest, nachdem bei ihm zwei scharfe Schusswaffen gefunden wurden. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt. Sechs weitere Tatverdächtige wurden nach Abschluss der Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe gegen sie vorlagen.
Weitere Ermittlungsergebnisse
Im Rahmen der Ermittlungen kam es zu einem weiteren Durchsuchungseinsatz am Freitagabend in der Wohnung eines 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Stadtteil Tonndorf. Die Beamten fanden zwei scharfe Schusswaffen sowie in einem Lager in Stockelsdorf rund 80 Schuss Schrotmunition und etwa 80 Gramm Ecstasy. Auch dieser Tatverdächtige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Ein 42-jähriger Deutscher wurde bereits am 24. Januar 2026 wegen des Verdachts des Ankaufs eines Sturmgewehrs festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Heimfeld stellten die Polizisten einen geladenen Revolver sicher. Er wurde am 25. Januar 2026 einem Richter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.
Die gemeinsamen Ermittlungen des LKA 7 und der Staatsanwaltschaft Hamburg dauern an. Die mutmaßliche Hehlerware findet zudem Bezug zu einem Ermittlungskomplex des Harburger Einbruchsdezernats (LKA 182).
Bremerhaven (ots) – Eine 35 Jahre alte Ladendiebin hat am Freitagabend in Bremerhaven-Mitte Widerstand gegen die Polizei geleistet und wurde in Gewahrsam genommen.
Tatablauf
Angestellte eines Supermarktes in der Rudloffstraße beobachteten die Frau gegen 18.15 Uhr bei dem Versuch, drei Dosen Bier zu stehlen. Sie hielten die Frau fest, bis die Polizei eintraf.
Beteiligte und Verhalten
Gegenüber den Beamten zeigte die Frau ein aggressives Verhalten. Sie wurde immer aufgebrachter, begann zu schreien und trat nach den Einsatzkräften.
Folgen und Ermittlungsstand
Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Diebstahls, Beleidigung und Widerstand eingeleitet.
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Es gleicht dem Gedenken an einen Märtyrer: Es gibt immer wieder Momente im Leben, da fällt es schwer, zur Tagesordnung überzugehen. Als sich am 31. Januar 2026 die Nachricht über den Tod von Stefan Niehoff über die sozialen Medien verbreitete, da musste wohl nicht nur ich schlucken. Der 65-Jährige starb in der Folge von Hirnblutungen, […]
(Auszug von RSS-Feed)
Zeugenaufruf nach versuchtem Überfall auf Kiosk in Hamburg-Barmbek-Nord
Hamburg (ots) – Die Polizei bittet um Hinweise zu einem versuchten Raubüberfall auf einen Kiosk im Stadtteil Barmbek-Nord am Abend des 1. Februar 2026.
Tatablauf
Um 21:35 Uhr traten drei Männer in den Kiosk ein und forderten unter Vorhalt einer Schusswaffe die Kasseneinnahmen. Der 58-jährige Betreiber wies auf die Überwachungskameras hin, wodurch die Täter ohne Beute flüchteten.
Beschreibung der Tatverdächtigen
Die Männer konnten wie folgt beschrieben werden:
Täter 1: männlich, etwa 25 bis 30 Jahre alt, circa 180 cm groß, Schwarz, trug dunkle Kleidung.
Täter 2: männlich, circa 160 cm groß, dünne Statur, trug dunkle Kleidung.
Täter 3: männlich, circa 25 bis 30 Jahre alt, etwa 175 bis 180 cm groß, Schwarz, bekleidet mit dunkler Kleidung und einem Anglerhut.
Folgen und Ermittlungsstand
Umfassende Fahndungsmaßnahmen führten bislang nicht zur Identifizierung oder Festnahme der Männer. Personen, die Hinweise zu den Unbekannten geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlicher Geldwäscherin
Bremen (ots) – Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen fahnden nach einer bislang unbekannten Täterin, die in mehreren Geldwäschedelikten verwickelt ist.
Tatablauf und Beteiligte
Die Frau eröffnete im Jahr 2023 unter falscher Identität und mit einem verfälschten norwegischen Personalausweis drei Bankkonten. Hierbei wurden die Adressaufkleber auf dem Ausweis gefälscht, und eine angebliche Meldeadresse eingefügt. Mit diesen Konten nahm sie Gelder in einem fünfstelligen Bereich aus anderen Betrugsstraftaten entgegen.
Ermittlungsstand
Bei der Kontoeröffnung wurde ein Bild der Frau gemacht. Umfangreiche Ermittlungen führten jedoch bisher nicht zu ihrer Identifizierung. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen bitten um Mithilfe und fragen: Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.
Polizei nimmt Juwelier-Räuber in Hamburg-Harburg fest
Hamburg (ots) – Am Freitagabend wurde ein Mann vorläufig festgenommen, der verdächtigt wird, einen Juwelier in Hamburg-Harburg überfallen zu haben.
Tatablauf
Der Vorfall ereignete sich am 30. Januar 2026 um 18:24 Uhr am Seeveplatz. Der maskierte Täter betrat das Geschäft und sprühte unvermittelt mit Pfefferspray auf Kundinnen, Kunden sowie einen Angestellten. Anschließend zerstörte er mit einer Eisenstange eine Glasvitrine und entnimmt Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Der Täter flüchtete daraufhin in Richtung Seeveplatz.
Beteiligte und Festnahme
Ein 24-jähriger Passant beobachtete die Situation und nahm die Verfolgung des mutmaßlichen Täters auf. Trotz Schlägen mit der Eisenstange gelang es ihm, den Räuber zu halten. Unterstützung erhielt er von einem 47-jährigen Sicherheitsmitarbeiter. Gemeinsam konnten sie den Verdächtigen am Boden fixieren, bis die Polizei eintraf.
Folgen der Tat
Die Polizei nahm den 44-jährigen türkischen Verdächtigen kurz darauf vorläufig fest. Bei der Festnahme wurden das Raubgut sowie die Eisenstange sichergestellt. Der 24-Jährige erlitt leichte Verletzungen durch die Schläge mit der Tatwaffe und wurde vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. Der Sicherheitsmitarbeiter blieb unverletzt.
Ermittlungsstand
Der Kriminaldauerdienst übernahm die ersten Ermittlungen und ordnete die erkennungsdienstliche Behandlung des Verdächtigen an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, und ein Haftrichter erließ bereits einen Haftbefehl. Die Ermittlungen dauern an.
Verdächtiger einer Sexualstraftat am Bremer Hauptbahnhof gefasst
Bremen (ots) – Ein Super-Recognizer der Bremer Bundespolizei hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag einen Verdächtigen erneut erkannt, der beschuldigt wird, zwei minderjährige Mädchen im Zug belästigt zu haben.
Tatablauf
Der Mann, ein 20-Jähriger aus Bremerhaven, soll am vergangenen Mittwochabend in einem Zug von Bremen nach Syke mit zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren ein Gespräch begonnen haben. Als die Jugendlichen am Bahnhof Syke ausstiegen, wird berichtet, dass der Verdächtige sie verfolgt und am Bahnsteig bedrängt hat. Dabei soll er eine der Mädchen an die Hüfte gefasst und sie an sich herangezogen haben. Die Mädchen konnten in einen anderen Zug flüchten, während der Mann am Bahnsteig verblieb.
Festnahme
Aufgrund einer Täterbeschreibung gelang es der Bundespolizei, den Verdächtigen mithilfe von Videoaufzeichnungen am Bremer Hauptbahnhof zu identifizieren. In der Nacht zum Sonntag wurde der Mann von einem Zivilfahnder erkannt, der über besondere Fähigkeiten zur Gesichtserkennung verfügt. Zusammen mit weiteren Zivilfahndern der Bundespolizei wurde der Verdächtige vorläufig festgenommen. In einer ersten Befragung gestand der Bremerhavener, die beiden Mädchen vier Tage zuvor belästigt zu haben.
Mehrere Tatverdächtige nach Betrugstaten in Bremen festgenommen
Bremen (ots) – In der vergangenen Woche haben Einsatzkräfte der Polizei Bremen mehrere Tatverdächtige gefasst, die versucht hatten, durch verschiedene Betrugsmaschen ältere Menschen um ihr Geld zu bringen.
Tatablauf
Am Freitagnachmittag begleiteten zivile Einsatzkräfte einen 93 Jahre alten Mann in der Ortschaft Osterholz zu einer fingierten Geldübergabe. Der Senior war zuvor bereits mehrfach von einer Frau dazu gebracht worden, ihr Geld zu übergeben. Eine aufmerksam gewordene Bankmitarbeiterin hatte den Betrug erkannt und den Mann darauf hingewiesen. Bei der erneuten Geldübergabe ließ sich der 93-Jährige auf einen weiteren Versuch ein, diesmal in Begleitung der Einsatzkräfte.
Festnahme der Tatverdächtigen
Kurz nach der Übergabe des Geldes nahmen die Polizeibeamten zwei Frauen im Alter von 19 und 60 Jahren sowie einen 19-jährigen Mann fest. Das Trio wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen vorübergehend zur Wache gebracht. Die Ermittlungen gegen sie dauern weiterhin an.
Polizeiwarnung
Die Polizei warnt vor den vielfältigen Betrugsmaschen und appelliert insbesondere an die Angehörigen, ältere Mitbürger zu sensibilisieren. Es wird geraten, keine Fremden in die Wohnung zu lassen und sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen. Legen Sie auf und geben Sie auf keinen Fall Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
Meppen (ots) – Am Sonntag, dem 1. Februar 2026, kam es zwischen 14:00 Uhr und 18:45 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Krokusstraße.
Unbekannte Täter gelangten gewaltsam in das Wohnhaus, durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten unter anderem Bargeld. Nach der Tat flüchteten sie in unbekannte Richtung.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die im angegebenen Zeitraum auffällige Personen oder Fahrzeuge wahrgenommen haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Meppen unter der Rufnummer 05931 / 9490 in Verbindung zu setzen.
Bremen (ots) – Am Freitagnachmittag verletzte ein 45-Jähriger mutmaßlich einen 36 Jahre alten Mann in einer Wohnung in Gröpelingen.
Details zum Vorfall
Am 30. Januar 2026, gegen 15:35 Uhr, erhielten die Einsatzkräfte Meldungen von Zeugen, dass sich eine Person mit einer Schussverletzung in einem Szenetreff in der Debstedter Straße aufhielt. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung in einer Wohnung am Stendaler Ring, bei der der 36-Jährige in das Bein geschossen wurde.
Folgen und Ermittlungen
Der verletzte Mann wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr bestand nicht. Der Tatverdächtige konnte schnell identifiziert werden. Die Ermittlungen zu ihm sowie den Hintergründen der Tat sind noch im Gange.
Eine schallende Ohrfeige für eine große Strafkammer? Eine nicht kurzweilige Besprechung der Entscheidungen der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Konstanz vom 28.08.2025 zu dem Aktz.: 3 KLs 44 Js 19271/24 und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe 3. Strafsenat vom 27. Januar 2026 Aktz.: 3 Ws 296/25
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 (2 BvR 1630/21) entschieden, dass routinemäßige, beaufsichtigte Urinkontrollen unter Entblößung des Genitals im Strafvollzug das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Gefangenen verletzen können. Solche intensiven Kontrollen sind nur bei konkretem Drogenverdacht verhältnismäßig, nicht jedoch als pauschale Maßnahme.
Die Kernpunkte der Entscheidung beinhalten die damit einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, denn die Beobachtung des Genitalbereichs bei der Urinabgabe stellt einen erheblichen Eingriff in das Schamgefühl und das Recht auf Intimsphäre dar.
Das Bundesverfassungsgericht macht in dieser Entscheidung überdeutlich, dass Alkoholkontrollen oder Alternative Maßnahmen wie Drogenscreenings zu bevorzugen sind.
Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Gefangenen und insbesondere auch im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Schutz ihrer Intimsphäre und setzt hohe Hürden für die Praxis der Drogenscreenings in Justizvollzugsanstalten und in den Anstalten des Maßregelvollzuges.
Soweit scheinbar alles gut, das höchste deutsche Gericht hat gesprochen!
In der Maßregelvollzugseinrichtung in Reichenau ist die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere mit der, in ihr wohnenden Reichweite und Bedeutung, zu keinem Zeitpunkt angekommen. Wozu auch!
In den meisten entwickelten Industriestaaten der westlichen Welt ist der Gesundheitssektor inzwischen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig <Vgl. Irene Papanicolas/Liana R. Woskie/Ashish K. Jha, Health Care Spending in the United States and Other High-Income Countries, in: JAMA – Journal of the American Medical Association 10/2018, S. 1024–1039>.
In Deutschland ist eine beständige Kommerzialisierung der Kliniken zu beobachten, die für die gerichtlich angeordnete Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB, nach § 126a StPO, die einstweilige Unterbringung § 331 FamFG und andere Formen der Unterbringung zuständig sind.
Man beachte aber derzeit auch die Diskussion um den ehemaligen Polizeibeamten Thomas Krebs, welcher sich eingerechnet den Zeitraum der Unterbringung nach § 126a StPO, weit über sechs Jahre im Maßregelvollzug befindet: (1).
Angesichts der nicht so weit zurückliegenden Vergangenheit, der Massenvernichtung von „unwertem Leben“ im dritten Reich obliegt es dem Rechtsstaat, insbesondere in diesem Bereich, eine lückenlose Kontrolle der Maßnahmen und Formen der Unterbringungen zu etablieren, die zumindest den Untergebrachten deren Würde belassen und nicht zielgerichtet diese zu verletzen.
Geht man davon aus, dass pro Tag einer Unterbringung ca. 1000,00 € anfallen, sollte eine rechtstaatlich akzeptable Form der Unterbringung an sich auch kein Problem abbilden. In der Realität gestaltet sich dies allerdings gänzlich anders. Denn und das ist der Fakt, wir sperren weg, egal unter welchen Bedingungen (2).
In den Focus rückt hier die Kontrolle durch eigens hierzu geschaffene Rechtsgrundlagen und insbesondere die Überprüfung von Maßnahmen durch Gerichte.
Die beiden hier zu besprechenden Entscheidungen sind – bezogen auf den Beschluss des Landgerichtes Konstanz der dort tätig gewordenen Strafkammer in der Besetzung mit drei Richtern – nicht nur ein Paradebeispiel wie es nicht „laufen sollte“, sondern geben Anlass zu der begründeten Besorgnis, dass Grundrechte von Untergebrachten zumindest für diese Strafkammer in diesem Fall keinerlei tatsächliche Bedeutung entfalten, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eh keine Rolle spielt und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier von einer richterlichen Unabhängigkeit weder gesprochen werden kann noch von der Befolgung des Eides:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Blickt man in die Entscheidung der großen Strafkammer, haben dort möglicherweise drei Richter, eine Offenlegung wer dem Inhalt der Entscheidung zugestimmt hat oder dagegen votierte gibt es nicht <Hans-Heiner Kühne, Beratungsgeheimnis, in: Strafprozessrecht, Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts, C.F. Müller, Heidelberg 2010, S. 595>, dem Inhalt des Beschlusses zugestimmt.
Hier muss man bei der Entscheidung des Landgerichtes folgendes sehen. Das Landgericht hat die gestellten Anträge als „Strafvollstreckungskammer“ firmiert. Tatsächlich handelte sich um Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 126a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 119a Absatz 1 Satz 1 StPO, denn der Untergebrachte war nach § 126a StPO vorläufig untergebracht.
Hinzu tritt, dass bei einem Verfahren nach § 109 ff. StVollzG die zuständige Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit einem Richter und nicht als Kammer mit drei Richtern entscheidet. Hierbei kann man durchaus die begründete Frage stellen, weshalb ein Spruchkörper aus drei Richtern dies nicht hat erkennen können.
Dies wirft zugleich die Frage auf, wie es möglich sein kann, dass eine große Strafkammer in vollständiger Unkenntnis des rechtlich Gegebenen so handelt.
Immerhin hatte das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (2 Ws 90/16) bereits unmissverständlich klargestellt, dass bei einer einstweiligen Unterbringung die Anwendung des Strafvollzugsrechtes keine Anwendung finden kann, weil sich bereits aus § 1 StVollzG ergebe, was im Übrigen auch einleuchtet, nur den Vollzug rechtskräftig angeordneter Maßregeln erfasst.
Wozu Sachverhalte aufklären, wenn man es sich einfach machen kann?
Es ist diese immer mal wieder zu beobachtende „merkwürdige Verbundenheit“ zwischen RichternInnen und Institutionen wie die des Maßregel- als auch Strafvollzuges, welche oft unter Kritik fiel <Johannes Feest: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2020>.
Die der richterlichen Kontrolle unterfallenden Institutionen wie die des Straf- als auch Maßregelvollzuges, die selbstverständlich darum wissen, dass deren Sachvortrag in der Regel als gegeben angesehen wird und nur eher selten eine tatsächliche inhaltliche Aufklärung betreiben, können so auf einem besonders hohen Niveau rechtswidrig agieren.
Das in der Sache hier, wenn der Untergebrachte sich weigert eine offenkundige und offensichtliche rechtswidrige Anordnung einer menschenunwürdigen Gestaltung einer Urinkontrolle zu befolgen, dann auch noch weiterhin vollständig rechtswidrig Zimmerarrest verhängt wird, man also mittels „einer Freiheitsberaubung in der Unfreiheit“ diese rechtswidrige Anordnung durchzusetzen sucht, wird Gegenstand weiter strafrechtlicher Ermittlungen sein.
So beinhaltet das Handeln der Klinik, insbesondere in Bezug auf die Inhalte in den abgegebenen Erklärungen ein Blendvisier, dass deren vorsätzlich rechts- als auch verfassungswidriges Handeln nicht nur zu rechtfertigen sucht, sondern damit man dieses ungebrochen fortsetzen kann.
Daran beteiligt – man meint selbstverständlich – natürlich auch die hier tätigen Staatsanwaltschaften. Ohne Frage handelte es sich hier bei dem Handeln der Klinik um Straftaten, die geahndet werden müssen.
Das bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführte Ermittlungsverfahren (Aktz.: 44 Js 23830/25) wurde nach einer Einholung einer „Stellungnahme“ der Klinik unter Abstellung auf den Inhalt derselben eingestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde verworfen.
Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt drei Richter und zwei Staatsanwaltschaften mit dem Sachverhalt befasst.
Überspitzt formuliert kann man anmerken, dass in der Sache alles getan wurde, um den Sachverhalt nicht aufzuklären, und wen interessieren schon vorsätzliche rechtswidrige Handlungen, die einen Untergebrachten betreffen?
Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat sich durch dieses Blendvisier nicht täuschen lassen.
In dem Sicherungsverfahren – Betroffener und Antragsteller –
gegen – Antragsgegner –
hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 3. Strafsenat – am 27. Januar 2026 beschlossen:
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 28.08.2025 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 erfolgten Anordnungen der Abgabe einer Urinprobe dergestalt, dass der Antragsteller Urin unter ständiger Beobachtung seines entblößten Intimbereichs abzugeben hat, rechtswidrig waren.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe:
Mit Urteil vom 27.05.2025 ordnete das Landgericht Konstanz gemäß § 63 StGB die Unterbringung des Antragstellers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Gleichzeitig ordnete es seine einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO an, die seit dem 27.05.2025 im ZfP Reichenau vollzogen wird. Das Urteil ist seit dem 28.10.2025 rechtskräftig.
Am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller zur Abgabe von Urinkontrollen auf, jeweils mit der Maßgabe, dass die Urinkontrollen dergestalt abzugeben sind, dass ein Pfleger durchgängig einen Blick auf die entblößten Genitalien des Antragstellers richtet.
Hiergegen hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.
Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
Die Anordnungen stellen gewichtige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Sie verletzen den Antragsteller in seinem Recht auf Intimsphäre und Schamgefühl.
Die Anwendung des Ermessens begegnet durchgreifenden Bedenken, da mildere Mittel nicht geprüft wurden. Die Durchführung der Urinkontrollen mittels Marker ist möglich und wurde später auch angewandt.
Damit sind die angeordneten Maßnahmen rechtswidrig.
Polizei Hamburg startet digitale Präventionsangebote
Hamburg (ots) – Die Polizei Hamburg bringt ihre kriminalpolizeiliche Beratung online und ermöglicht so allen Bürgerinnen und Bürgern den direkten Zugang zu Sicherheitsinformationen.
Veranstaltung zur digitalen Beratung
Am 04. Februar 2026 um 11:00 Uhr findet in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle im Polizeikommissariat 14 in der Caffamacherreihe 4 eine Veranstaltung statt, die die neuen digitalisierten Angebote vorstellt. Hierbei werden auch die Sieger der Kampagne „In Hamburg ist man plietsch – Dein Lifehack gegen krumme Dinger“ präsentiert.
Umfangreiches Angebot an Sicherheitstipps
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle bietet seit vielen Jahren ein breites Spektrum an Sicherheitstipps, darunter Informationen zu Einbruchsschutz und Betrugsmaschen. Diese waren zuvor nur durch persönliche Besuche verfügbar.
Digitale Erweiterung durch Unterstützung des Polizeivereins
Dank der Unterstützung des Polizeivereins Hamburg e.V. wurde ein Vortragsraum mit moderner Kommunikationstechnik eingerichtet. Zukünftig sind regelmäßige Webinare und Online-Schulungen zu Themen wie Einbruchschutz, Online-Risiken für Kinder und Jugendliche sowie Telefonbetrug geplant. Zudem wird interaktive Beratung geboten.
Resonanz auf Präventionskampagne
Die Präventionskampagne „In Hamburg ist man plietsch – Dein Lifehack gegen krumme Dinger“ hat viele Bürger dazu motiviert, ihre Tipps einzureichen. Die vier besten Vorschläge werden bei der Veranstaltung gewürdigt, und die Gewinner erhalten jeweils 250 Euro.
Teinehmereinladung für Medienschaffende
Polizeivizepräsident Mirko Streiber, Landeskriminalamtsleiter Jan Hieber und weitere Vertreter der Polizei präsentieren die neue Beratungsstelle. Medienschaffende sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen und können dabei auch selbst erleben, wie leicht es ist, ungesicherte Fenster und Türen zu öffnen. Eine Anmeldung wird bis zum 03. Februar 2026 um 17:00 Uhr erbeten.
Diebstahl im Hamburger Hauptbahnhof: 76 Gegenstände entwendet
Hamburg (ots) – Am 01. Februar 2026 soll eine 62-jährige Frau mehrere Schmuckartikel und ein Parfüm im Hamburger Hauptbahnhof gestohlen haben. Der geschätzte Wert des Diebesguts beläuft sich auf über 1.000 Euro.
Tatablauf
Nach Angaben der Ermittler in Hamburg entnahm die Tatverdächtige gegen 15:25 Uhr insgesamt 75 Schmuckartikel im Wert von mindestens 949,05 Euro aus einem Modeschmuckladen. Diese versteckte sie in einer zuvor entwendeten Handtasche.
Festnahme und Sicherstellung des Diebesguts
Eine Mitarbeiterin des Ladens beobachtete die Tat und informierte einen Sicherheitsdienst in der Wandelhalle des Bahnhofs. Die Sicherheitsmitarbeiter konnten die Verdächtige nach dem Verlassen des Geschäfts festhalten, bis die Bundespolizei eintraf.
Das gestohlene Diebesgut wurde in der entwendeten Handtasche gefunden und an eine Mitarbeiterin des Modeschmuckladens zurückgegeben. Es war größtenteils noch verkaufsfähig.
Zusätzliche Funde und Ermittlungen
Bei der Durchsuchung der Frau stellte die Bundespolizei ein hochwertiges Parfüm im Wert von 193 Euro sicher. Ersten Ermittlungen zufolge wurde dieses gegen 13:28 Uhr aus einer nahegelegenen Parfümerie gestohlen. Auch dieses Parfüm konnte an die Parfümerie zurückgegeben werden.
Die Frau, die nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stand, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof.
Gegen die polizeilich bekannte Tatverdächtige mit Wohnsitz in Hamburg wurden zwei Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil gegen einen Immobilienmakler aus Südhessen den Weg für eine weitere Flut von Klagen wegen angeblicher Diskriminierung geebnet. Die pakistanischstämmige Humaira Waseem hatte sich im November 2022 im Internet auf eine von dem Makler angebotene Wohnung beworben, aber eine sofortige Absage erhalten, weil keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Als sie […]
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Die Sängerin Julia Neigel setzt ihren Kampf gegen das Corona-Regime nun auch vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen fort. Dort wird derzeit die Frage verhandelt, ob ihre am 24. November 2021 eingereichte Normenkontrollklage gegen die damals gültige Coronaschutzverordnung des Freistaats Sachsen fristgerecht einging. Neigel war damals in Sachsen auf Tour. Nachdem sie in Chemnitz […]
(Auszug von RSS-Feed)
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Der „Freistaat“ Bayern geht weiter gnadenlos gegen den Journalistik-Professor Michael Meyen von der Münchner Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) vor. Zum zweiten Mal wurde ihm das Gehalt gekürzt – diesmal wegen „umfangreichen öffentlichen Aktivitäten in der Zeit einer Krankschreibung“, wie Landesanwaltschaft Bayern mitteilte. Gemeint seien unter anderem Auftritte bei Diskussionsveranstaltungen, Interviews, Artikel und Videos, die Meyen in den […]
(Auszug von RSS-Feed)
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Nicht nur in Deutschland, auch beim österreichischen Nachbarn grassiert der Nazi-Wahn und schlägt seine absurden Kapriolen. Vorgestern standen drei FPÖ-Kandidaten der Ösi-Gemeinderatswahlen vom vergangenen Jahr vor Gericht, weil sie am 20. April -Hitlers Geburtstag- Fotos von dessen Lieblingsspeise, Eiernockerl mit grünem Salat, veröffentlicht bzw. “einschlägig kommentiert” haben sollen. Die 61-Jährige Spitzenkandidatin soll laut Gericht etwa […]
(Auszug von RSS-Feed)
Mit einem Urteil von erheblicher Tragweite hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wohnungsmakler wegen Diskriminierung aus ethnischen Gründen zu Schadensersatz verurteilt werden darf, wenn Anfragen unter „ausländisch klingenden“ Namen abgelehnt, unter deutschen Namen jedoch akzeptiert werden. Der Makler muss der abgewiesenen Mietinteressentin 3.000 Euro Entschädigung zahlen, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren mehrere Online-Anfragen zu Wohnungsbesichtigungen. Die Klägerin hatte sich zunächst unter ihrem echten, pakistanisch klingenden Namen beworben – ohne Erfolg. Weitere Anfragen unter ähnlich klingenden Namen blieben ebenfalls unbeantwortet. Erst als identische Anfragen mit deutschen Nachnamen wie „Schneider“ oder „Schmidt“ gestellt wurden, bot der Makler Besichtigungstermine an. Für den Bundesgerichtshof genügte dieser Vergleich, um eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft anzunehmen.
Bemerkenswert ist dabei, dass der BGH ausdrücklich akzeptiert, dass die Klägerin selbst oder mit Hilfe Dritter gezielt Anfragen unter falschem Namen stellte, um genau diesen Effekt zu erzeugen. Darin sieht das Gericht kein rechtsmissbräuchliches Verhalten. Der Makler sei als Akteur auf dem Wohnungsmarkt unmittelbar an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden und hafte eigenständig – unabhängig davon, ob auch der Vermieter verantwortlich gemacht werden könnte.
Das Urteil stärkt die Position von Bewerbern erheblich. Bereits Indizien reichen aus, um die Beweislast vollständig auf den Makler zu verlagern. Dieser muss dann nachweisen, dass keinerlei Diskriminierung vorlag – ein praktisch kaum erfüllbares Unterfangen, da interne Abläufe, Priorisierungen oder zeitliche Zufälle kaum gerichtsfest belegbar sind.
Beweisprovokation wird zur neuen Normalität
Gerade hier liegt der Kern der Kritik. Der Bundesgerichtshof wertet gezielte Testanfragen unter falschem Namen nicht als problematisch, sondern macht sie faktisch zum anerkannten Beweismittel. Damit wird ein System geschaffen, in dem nicht mehr reales Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, sondern der bloße Eindruck genügt. Der Übergang von Rechtsdurchsetzung zu gezielter Anspruchserzeugung ist fließend.
Zugleich wird der Schadensbegriff massiv ausgeweitet. Die Nicht-Einladung zu einer Wohnungsbesichtigung – ein alltäglicher Vorgang auf einem überlasteten Markt – wird mit einer empfindlichen Geldentschädigung sanktioniert. Das setzt Anreize, nicht mehr primär Wohnraum zu suchen, sondern Konstellationen zu konstruieren, die juristisch verwertbar sind.
Auch die eigenständige Haftung des Maklers wirft Fragen auf. Makler agieren im Auftrag, nicht als politische Akteure. Sie nun zu Trägern eines umfassenden Gesinnungsverdachts zu machen, verschiebt Risiken einseitig und dürfte die Bereitschaft, Wohnraum überhaupt zu vermitteln, weiter senken.
Unterm Strich wirkt das Urteil weniger ausgleichend als eskalierend. Es schafft keine Klarheit, sondern neue Unsicherheit – und es trägt dazu bei, dass der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt zusätzlich durch Misstrauen, juristische Vorsicht und Rückzug belastet wird. Statt Rechtssicherheit liefert Karlsruhe ein Signal: Schon der falsche Name kann teuer werden.
Nachdem die Berichterstattung angelaufen ist, kommt weitere Bewegung in den Fall Thomas Krebs. Der Ex-Polizist sitzt seit nahezu sechs Jahren im Maßregelvollzug unter unwürdigen Bedingungen. Wäre er für die Anlasstat im normalen Strafvollzug gelandet, befände er sich längst wieder in Freiheit, im Maßregelvollzug aber kann sein Aufenthalt immer wieder verlängert werden. So lange die Öffentlichkeit wegschaut, tut sich in solchen Fällen wenig, wie wir aus Erfahrung wissen. Jetzt endlich muss sich auch der bayrische Landtag mit dem Skandal befassen.
Am Mittwoch, dem 04.02.2026 ist die Petition (Beschwerde über Forensische Abteilung des BKH Lohr am Main) zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, wie es in einer Mitteilung an den Petenten heißt, der sich des Falls angenommen hat.
Gut ein halbes Jahr nach der Eingabe steht nun also ein Termin fest. Doch wie immer ist noch jede Menge Spielraum vorhanden. In der Nachricht an den Petenten heißt es nämlich weiter:
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.
In anderen Fällen kam man durchaus schneller zu einer Entscheidung, zum Beispiel den Messerattentäter von Aschaffenburg wieder aus derselben Klinik zu entlassen, in der Thomas Krebs noch immer festsitzt. Gibt es etwa Doppelstandards? Und wer begutachtet solche tatsächlich schweren Gewalttäter und erteilt ihnen wider besseren Wissens eine positive Sozialprognose?
Wir werden weiter recherchieren, insbesondere auch zur Beteiligung gewisser Gutachter, die wir schon aus anderen Fällen kennen und Auskünfte, die man uns verweigert, einzuklagen versuchen.
Eine Klage vor einem US-Bundesgericht erhebt schwere Vorwürfe gegen WhatsApp und den Mutterkonzern Meta: Die vielbeschworene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll in der Praxis nicht existieren. Interne Mitarbeiter könnten demnach Nutzer-Chats in Echtzeit mitlesen – ohne technische Hürden, berichtet Bloomberg.
Laut der 51-seitigen Klageschrift reicht demnach ein interner „Task“ aus, um einem Meta-Ingenieur Zugriff auf komplette WhatsApp-Verläufe zu verschaffen. Nachrichten sollen direkt in internen Widgets erscheinen – unverschlüsselt, in Echtzeit und rückwirkend bis zur Kontoerstellung. Selbst als gelöscht geltende Inhalte seien abrufbar. Eine gesonderte Entschlüsselung sei nicht notwendig.
Die Klage beruft sich auf interne Whistleblower, die schildern, dass Zugriffe routinemäßig und ohne nennenswerte Kontrolle erfolgen. Meta-Mitarbeiter könnten anhand der einheitlichen User-ID auf sämtliche WhatsApp-Nachrichten zugreifen – unabhängig von Zeit, Ort oder Inhalt.
Meta weist die Vorwürfe scharf zurück und behauptet, diese seien „absurd“ und „frei erfunden“. WhatsApp sei seit Jahren mit dem Signal-Protokoll abgesichert, die Klage sei haltlos, man prüfe Gegenklagen. Technische Beweise legt allerdings keine der beiden Seiten öffentlich vor.
Gibt es sichere Alternativen?
Gleichzeitig stellt sich für viele Nutzer die Frage nach sicheren Alternativen. Signal gilt als besonders transparent, da der Quellcode offenliegt und die App kaum Metadaten speichert. Threema setzt auf Datensparsamkeit, Server in der Schweiz und funktioniert sogar ohne Telefonnummer. Telegram bietet zwar hohe Reichweite, setzt jedoch standardmäßig nicht auf echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern nur in optionalen „Secret Chats“. Auch Apple Nachrichten (iMessage) wird häufig als sichere Option genannt: Die Kommunikation zwischen Apple-Geräten ist zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselt, doch aktivierte iCloud-Backups ermöglichen Apple technisch den Zugriff auf die Inhalte. Erst mit erweiterten Datenschutzfunktionen lässt sich dieses Risiko einschränken. Wer Wert auf maximale Vertraulichkeit legt, kommt daher nicht umhin, sich abseits von WhatsApp neu zu orientieren oder im Zweifelsfall ganz auf Messenger zu verzichten.
Trotz gegenteiliger Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium muss die Ärztin Bianca Witzschel innerhalb von zwölf Tagen erneut eine Haftstrafe antreten. Die neue Inhaftierung steht im klaren Widerspruch zu öffentlichen Beschwichtigungen der Politik – wie aerztestehenauf.at berichtet.
Bianca Witzschel war zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Nun drohen ihr weitere 498 Tage Gefängnis – nicht wegen Gewalt- oder Vermögensdelikten, sondern wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Masken, PCR-Tests und Impfunfähigkeit, ausgestellt nach eigener Anamnese, Untersuchung und Dokumentation.
Die Folgen der Strafverfolgung sind drastisch: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Krankenversicherung, Sperrung von Konten, Wegnahme von Patientendaten, Entzug der Approbation. Die Ärztin wurde wirtschaftlich und beruflich vollständig zerstört. Eine Rückkehr in ein normales Berufsleben ist faktisch unmöglich.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt des erneuten Haftantritts. Weniger als zwei Wochen zuvor hatte der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. die deutsche Bundesregierung öffentlich aufgefordert, die Verfolgung von Ärzten zu beenden. Daraufhin erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, eine solche Verfolgung existiere nicht. Der Fall Witzschel steht dieser Aussage frontal entgegen.
Kennedy fordert zudem die Rehabilitierung aller Ärzte und Patienten, die wegen Masken- oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen belangt wurden. Bianca Witzschel ist dabei kein Einzelfall: Laut Angaben der Initiative wurden in Deutschland mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte verfolgt, ihre Patienten zu Tausenden angezeigt und bestraft.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur ärztlichen Therapiefreiheit auf. Eine Ärztin wird nicht wegen nachgewiesener Schädigung von Patienten bestraft, sondern wegen individueller medizinischer Entscheidungen – ein Signal, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht.
Die Art der Vorführung – Handschellen, Ketten, öffentliche Zurschaustellung – vermittelt den Eindruck eines Schwerverbrechens. In einem Verfahren, das ärztliche Atteste betrifft und keinerlei Gewalt- oder Fluchtgefahr erkennen lässt, ist dies nicht mehr mit rechtsstaatlicher… pic.twitter.com/XK9ayfhike
Was hat sich die Welt über Guantanamo echauffiert und erst über Russland! Da können sich die Gazetten gar nicht genug aufregen darüber, das Unbequeme in psychiatrischen Einrichtungen verschwinden.
Von NIKI VOGT | So schreibt der „Tagesanzeiger“ noch im Dezember 24 voller Bitterkeit: „Mit einer alten Masche lässt Russland Opponenten in Psychiatrien verschwinden“. Keine Frage, das gehört zu den perfidesten Methoden, einen Menschen zu vernichten, jeden Tag ein bisschen und er hat keine Chance. Ist er zu ruhig, wird er dort verrotten und möglicherweise in die Debilität medikamentiert. Wehrt er sich, ist er ein gemeingefährlicher Irrer, den man ruhig stellen muss – mit demselben Ergebnis, nur brutaler.
Huijuijuiiii, denkt der brave deutsche Michel, WIE GUT, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und das kann man ja so glauben, denn, wie in allen Ländern, in denen solche perfiden Methoden angewandt werden, sind die Medien systemkonform. Und wie überall ist es so, dass das, was nicht berichtet wird, auch nicht existiert. Nanu? Wir hier, in Deutschland haben doch bombenfeste Bürger- und Menschenrechte! Also kann uns ja so etwas Gruseliges nicht passieren. Doch das ist bekanntermaßen eben nicht so und ja, es gibt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland und das nicht selten.
Nun, es gibt aber auch immer noch mutige Menschen, die die Wahrheit aufdecken. Und hin und wieder schaffen sie es doch in die Schlagzeilen. Da gab es einmal diesen Fall von Gustl Mollath, einer der bekanntesten Justizskandale der Bundesrepublik. Der Mann wurde 2006 wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt und obwohl – oder vielleicht auch weil – er sich vehement gegen den Vorwurf wehrte und das Ganze das Potenzial eines Riesenskandals hatte, verschwand er via Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie.Einer der Gründe: Er beschuldigte seine Frau, sie habe für die HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Das durfte nicht aufkommen und so wurde er als Krimineller und irrer Totschläger hingestellt. Ein Richter wertete seine Aussagen als Wahnvorstellungen.Erst Jahre später stellte sich heraus, dass Mollath die Wahrheit gesagt hatte, wie die besagte Bank bei einer internen Prüfung feststellte.
Mollath war also vollkommen zu Unrecht mehr als sieben Jahre seines Lebens in der Zwangspsychiatrie eingekastelt. Erst, als alles aufflog, wurde er wieder freigelassen und bekam eine Entschädigung: 600.000 Euro vom Freistaat Bayern. Umgerechnet ein Jahresgehalt von nicht ganz 86.000 €, oder ein Monatsgehalt von ca. siebentausend Euro.
Der Psychiatrie-Skandal von Thomas Krebs wird totgeschwiegen
Wieder einmal Bayern. Hier wird der Ex-Polizist Thomas Krebs seit fast sechs Jahren unter rechtswidrigen, ja, zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Bedingungen und Maßnahmen in der Zwangspsychiatrie gefangen gehalten. Er war zwar auffällig geworden, aber hatte nie Gewalttaten oder Angriffe auf Menschen begangen.
Thomas Krebs, ein ehemaliger Elitepolizist, er war der Leibwächter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Wegen Dienstvergehen – er gab polizeiliche Informationen heraus, fuhr unter anderem ohne Fahrerlaubnis und aufgrund anderen, nicht gewalttätigen Strafverfahren, wurde er 2005 aus dem Dienst entlassen. Eine absolute Katastrophe für Thomas Krebs. Auch mehrere Ehen scheiterten. Thomas Krebs rutschte dieser Zeit in eine Drogenabhängigkeit. Er konsumierte Cannabis, Amphetamine, Alkohol und Steroide, aber keine „harten Drogen“. Er geriet wegen seiner Verhaltensweisen unter Drogen in sehr schwierige Situationen, hatte dadurch auch Probleme mit der Polizei. Da er körperlich topfit war, Kampfsportler, Kickboxer (schwarzer Gürtel) war er für die Polizei ein schwieriger Fall. So tobte er bisweilen im Drogenrausch und reagierte noch nicht einmal auf Pfefferspray der Polizeibeamten, wie dem Urteil des Landgerichts der 1. Strafkammer Aschaffenburg zu entnehmen ist. Da er ein ausgebildeter Spezialist in Nahkampftechniken und Waffen ist, wurde er als „gefährlich“ eingestuft und weggesperrt. Weil er keine schweren Straftaten begangen hat, kam nur Zwangspsychiatrisierung in Frage? Seit sechs Jahren ist der Mann nun „clean“ und von den Drogen weg. Er verweigert deswegen auch die Psychopharmaka.
Dirk Lauer, der am nächsten an dem Fall dran ist, erlebte nach eigener Darstellung Thomas Krebs als einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht – wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten – verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist. Und doch wird Thomas Krebs genau das verweigert.
„Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat! Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“
Denn trotz aller Auffälligkeiten in seinem Verhalten hat sich Thomas Krebs nicht als ein gefährlicher Täter gezeigt. Er wurde nur aggressiv – ohne anzugreifen! – wenn man ihn unter Amphetamin (subjektiv) bedrohte. Irgendwann stand dann die Diagnose „Schizophrenie, schizoaffektive Störung“ im Raum. Das Gericht hat diese Diagnose nie hinterfragt und auch nicht eingepreist, dass der Mann diese Aussetzer nur unter Drogen zeigte. Dass Thomas Krebs ein gefährlicher Irrer sei, wurde nur aufgrund dieser tatsächlich schwierigen Situationen mit der Polizei angenommen. Dazu kam, dass der Bruder von Thomas Krebs, Peter Krebs, sein direkter Nachbar war, ständig die Polizei rief, sein Bruder Thomas zeige ein „seltsames Verhalten“. Das führte dazu, dass die Polizei sehr häufig erschien und schon leicht gereizt wieder einmal anrücken musste. Das befördertnatürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Im Jahr 2023 kam ein Sachverständiger (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis als der erste Sachverständige. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei.
Denn eine (Zwangs-)Unterbringung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Betroffenen krankheitsbedingt, dauerhaft und erheblich ist. Dabei darf die Beurteilung dieser Gefährlichkeit nicht auf verzerrten, provozierten oder durch Dritte beeinflussten Situationen beruhen, heißt es nach nach § 63 StGB.
Dazu kommt, dass dieser Paragraph § 63 StGB bestimmt:
„Die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darf nicht auf Situationen gestützt werden, die durch Drittverhalten provoziert oder verstärkt wurden. Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Einsätze objektiv gerechtfertigt waren oder ob sie durch familiäre Konflikte ausgelöst wurden.“
Das gibt es aber ein sehr interessantes Detail: Die Nachbarschaft berichtet, dass der Bruder von Thomas Krebs sehr daran interessiert sei, das Haus, was Thomas gehört, zu übernehmen. Er hat sich offenbar vorgestellt, dass Thomas Krebs nie wieder aus dem Maßregelvollzug herauskommt und damit das Haus frei wird. Das könnte auch ein Grund sein, warum er immer wieder die Polizei alarmiert hat und damit die Situation immer weiter eskalierte, weswegen Thomas Krebs als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die Polizei wurde möglicherweise nicht aufgrund objektiver Gefahren, sondern aufgrund „familiärer Spannungen“ und persönlicher Motive alarmiert.
Damit sind die polizeilichen Einsatzberichte, die im Urteil als Beleg für Gefährlichkeit
herangezogen werden, nicht ohne Weiteres verwertbar. Aber all das wurde in dem ersten Gutachten als bare Münze und Beweis der Gefährlichkeit gewertet, ohne dass der Gutachter berücksichtigte, dass die ständige Provokation des Bruders und eine Gereiztheit der regelmäßig alarmierten Polizisten langsam, aber sicher diese Situation über die Zeit zum Siedepunkt brachte.
Es ist an der Zeit, dass dieser Fall neu und vorurteilsfrei verhandelt und bewertet wird! Thomas Krebs hat niemanden wirklich verletzt. Er hat eine zweite Chance verdient. Es kann nicht sein, dass jemand sich zwar in Schwierigkeiten gebracht hat, aber keine Chance mehr hat, sein Leben in Ordnung zu bringen. Soll er ein Leben lang immer wieder mit Vollfesselung (Hand und Fuß plus Bauchfesselung), wie ein irrer Schwerverbrecher vorgeführt werden, wenn ein Arzt ihn untersucht? Auch das ist rechtswidrig und nur erlaubt „bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung“.
Es ist bereits eine lange Petition beim Bayerischen Landtag eingegangen, engagierte Menschen und Rechercheure, wie „Fantareis“ von OPPOSITION24 und der ehemalige Polizist Dirk Lauer haben sich dieses himmelschreienden Falles angenommen und arbeiten sich durch Berge von Papier und Akten. Artikel wurden veröffentlicht und siehe da, die Klinikleitung reagierte:
Thomas Krebs soll wieder anderswohin verlegt werden, da durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit das Vertrauensverhältnis zwischen „Patient“ und dem „Therapeutischen Arbeitsbündnis“ nachhaltig zerstört sei. Schon vorher hatte das Bezirkskrankenhaus versucht, Thomas Krebs in eine andere Einrichtung zu verlegen, doch das Landgericht Würzburg untersagte das. Nun sei aber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Der kryptische Satz am Ende gibt zu denken:
„Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen erscheint es angezeigt, Sie über den geplanten, erneuten Versuch einer Verlegung zu informieren, da die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen nicht mehr fortbestehen.“
Der „Patient“ Thomas Krebs hatte zwar wenig Spielraum, nutzte aber das Wenige um so unbequem zu werden, dass man ihn so bald wie möglich loswerden wollte? Fürchtete man, die ganze Sache könnte zu viel Aufmerksamkeit bekommen und ein Schlaglicht auf die Praxis der Zwangspsychiatrisierung werfen? War man sich nicht sicher, dass hier vielleicht doch gegen Gesetze, „Patienten“-Rechte, Regelungen oder Behandlungsrichtlinien verstoßen wurde?
„Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?“
Seltsamkeiten, die Aufklärung fordern
Damit nicht genug. Es gibt auch merkwürdige Ungereimtheiten, die aufgeklärt werden müssten.
Warum wird ein erfolgreich „resozialisierter“, gesunder Mann, der niemanden verletzt hat nicht freigelassen?
„Fantareis“ fragt zu Recht:
Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Maßregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?
Die Petition hat gute Aussichten, nicht abgelehnt zu werden, denn:
Der Patient Thomas Krebs soll seit mehr als 5,6 Jahren unter rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und teilweise menschenrechtswidrigen Maßnahmen gelitten haben.
Die Petition listet zahlreiche Kritikpunkte und dokumentierte Rechtsverstöße auf, darunter:
Verwehrte Akteneinsicht über 16 Monate trotz klarer Rechtslage.
Manipulierte Dokumentation („Kriterien-Einschätzung“) und fehlende Originalunterlagen.
Unbegründete Kontrolle und Zurückhaltung privater Post.
Willkürliche Rücknahme von Lockerungsstufen, ohne rechtliche Grundlage.
Massive medizinische Versäumnisse, u. a. verzögerte Behandlung eines Augeninfarkts.
Medikamentendruck, obwohl Gutachten eine medikamentöse Behandlung nicht empfahlen.
Fesselungen bei Ausführungen, die laut Gericht als rechtswidrig eingestuft wurden.
Versuchte Zwangsverlegung nach Werneck – ebenfalls rechtswidrig.
Hinweise auf mangelhafte Zustände und strukturelle Probleme im Maßregelvollzug.
Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits vor Gericht als rechtswidrig bestätigt.
Die Petition fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Vorfälle umfassend aufzuklären, die Klinik anzuweisen, rechtswidrige Praktiken einzustellen, Personalentscheidungen zu treffen und eine echte Resozialisierung von Thomas Krebs zu ermöglichen.
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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken
Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.
Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“
Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus
Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.
Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:
Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.
Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“
Bedrohungslage durch psychisch auffällige Person in Buchholz
Buchholz in der Nordheide (ots) – Am Vormittag äußerte ein polizeilich als psychisch auffällig bekannter Mann gegenüber einer Bekannten, dass er vorhabe, mehrere Menschen zu verletzen.
Nach erfolgter Anzeigenerstattung bei der Polizeiinspektion Harburg wurden sofortige Ortungs- und Fahndungsmaßnahmen nach dem 28-Jährigen eingeleitet. Diese Maßnahmen ergaben, dass sich der Mann im Bereich Neu Wulmstorf aufhielt.
Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte die Person auf Hamburger Gebiet „Im Fischbeker Heidbrook 2B“ beim dortigen REWE-Markt durch Polizeikräfte der Landespolizei Hamburg angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Zwecks weiterführender Maßnahmen wurde der 28-Jährige dem Gewahrsamsbereich der Polizeiinspektion Harburg zugeführt. Weder durch den Beschuldigten noch durch den polizeilichen Einsatz kamen Dritte zu Schaden. Die Ermittlungen im vorliegenden Sachverhalt dauern aktuell noch an.