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Paradies für das migrantische Verbrechen? So wenig weiß Deutschland über kriminelle Clans

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In aktuellen Statistiken zählt die deutsche Bundesregierung stolze 36 kriminelle Clans in der bunten Republik. Das tatsächliche Personenpotenzial und die Straftaten dieser Klientel kennt man aber ebenso wenig wie die Zahlen ausreisepflichtiger Clankrimineller oder gar Daten zu Abschiebungen. 

“Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist”, so die offizielle Definition, die auch dem Bundeslagebild des BKA zum Organisierten Verbrechen zu entnehmen ist. Ein Clan zeichne sich “insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus”. 

Leider entsprechen diese Normen und Werte nicht denen der Bundesrepublik: Die Clanzugehörigkeit stelle bei der Clankriminalität “eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können”, liest man dort weiter. 

Einer Antwort auf eine Anfrage der AfD entnimmt man nun weitere Informationen. Die Herkunft der erfassten Clans in Deutschland ist demnach wie folgt:

  • 13 sind arabischstämmig
  • 11 gehören zur Gruppe der Mhallamiye (arabischsprachige Gemeinschaften, überwiegend aus der Türkei, dem Libanon oder Syrien)
  • 9 sind “rein türkisch”
  • 2 sind kurdisch
  • 1 Clan kommt vom Westbalkan

Nichts Genaues weiß man nicht

22 der 36 Clans sollen über die deutschen Landesgrenzen hinaus aktiv sein. Insgesamt glänzt die Bundesregierung in ihrer Anfragebeantwortung aber mit Unwissenheit und Desinteresse: Etliche Fragen bleiben unbeantwortet. So hat man keine Ahnung, wie viele Mitglieder einzelne Clans bereits angesammelt haben: “Auch vor dem Hintergrund, dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen, erfolgt keine allgemeine statistische Erfassung von Clans und deren Personenpotential”, heißt es dort. 

Die AfD wollte zudem wissen, wie viele Clanangehörige vollziehbar ausreisepflichtig sind und wie viele Ausweisungen und Rückführungen seit 2015 stattfanden. “Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht”, so die Antwort. “Der Bundesregierung liegen insofern keine statistischen Daten zu vollziehbar ausreisepflichtigen, ausgewiesenen oder abgeschobenen Straftätern einschließlich verhängter Einreisesperren ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit mit Bezug zur sogenannten Clankriminalität vor. Grundsätzlich sind die Länder für die Vollziehung von Abschiebungen und Verhängung von Einreisesperren zuständig.” Sollte angesichts der Probleme in Deutschland nicht Interesse an einer zentralisierten Erfassung solcher Informationen bestehen?

An anderer Stelle wird betont, dass “Rückführungen stets eingehende Einzelfallprüfungen vorausgehen”. Die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Personengruppe sei also nicht ausschlaggebend für die Rückführung. Bevor sich hier noch ein Clanmitglied diskriminiert fühlt…

Der Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass Fälle von geschäftlichen und personellen Verbindungen von Clans ins Wach- und Sicherheitsgewerbe bekannt sind. Davon ab hat man zu vielen Problemfeldern und Straftaten keine Angaben zu machen: Es bleibt beispielsweise unklar, zu wie vielen “Tumultlagen” (wie Massenschlägereien zwischen rivalisierenden Clans) es seit 2015 gekommen ist oder wie viele Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte es bei Einsätzen gegen Clanstrukturen seither gegeben hat. 

AfD will Clankriminalität entschieden bekämpfen

Vergangene Woche brachte die AfD nun einen Antrag ein, mit dem Clankriminalität in Deutschland entschieden bekämpft werden soll. Darin ist ein umfassendes Maßnahmenpaket enthalten: Unter anderem fordert die Partei gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, zur Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und zur Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung. Daten zu Personenpotenzialen und kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern sollen erfasst und auch die Verfassungsschutzämter in die Sammlung von Informationen einbezogen werden, da die Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ablehnen und Verbindungen zum islamistischen Terrorismus bestehen.

Dass die Systemparteien kriminelle Migranten und ihre Parallelgesellschaften aufs Korn nehmen wollen und dem Antrag zustimmen, muss allerdings bezweifelt werden.

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18-Jährige vor Zug gezogen: Deutschland hatte Täter aus dem Südsudan eingeflogen

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Der Südsudanese, der eine 18-jährige Iranerin in Hamburg vor eine U-Bahn und somit in den Tod zerrte, war Berichten zufolge 2024 über ein sogenanntes Resettlement-Programm des Bundes nach Deutschland geholt worden: Federführend war dafür das Bundesinnenministerium gewesen, damals noch unter Nancy Faeser. Der Afrikaner war vor der Tat bereits polizeibekannt gewesen; nur zwei Tage vor dem Angriff auf die junge Frau hatte er Polizisten attackiert, war aber prompt wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim Deutschlandkurier:

Dröhnendes Schweigen der Altparteien nach dem Hamburger U-Bahn-Mord, kein mitfühlendes Wort vom SPD-Bürgermeister, keine Bestürzungsfloskeln aus Berlin. Vielleicht deshalb? Der 25 Jahre alte Schwarzafrikaner aus dem Südsudan, der eine 18-Jährige mit in den Gleistod genommen hat, wurde laut Medienberichten von der Bundesregierung im Rahmen der UN-Umsiedlungsprogramme nach Deutschland eingeflogen – ohne Asylverfahren!

Beim sogenannten Resettlement-Programm handelt es sich um die gesteuerte Aufnahme angeblich besonders vulnerabler Migranten, die von der Weltflüchtlingsorganisation UNHCR und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgewählt werden und in Deutschland dauerhaft Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz erhalten. Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 reisten so rund 7.000 Migranten ein, darunter mehr als 500 aus dem Südsudan.

Laut Staatsanwaltschaft Hamburg trat der Bahnkiller aus dem Südsudan „bereits strafrechtlich in Erscheinung“. Im Umfeld seiner Unterkunft hieß es, der Schwarzafrikaner sei durch Aggressions- und Gewaltdelikte aufgefallen und soll häufiger alkoholisiert gewesen sein.

Laut „Mediendienst Integration“ leben in Deutschland inzwischen rund 20.000 Personen mit sudanesischem Migrationshintergrund, davon 12.300 Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit (Stand 31.12.2023). Zuletzt waren vor Weihnachten auf dem Flughafen Leipzig-Halle zwei Familien aus dem Südsudan angekommen, die mit Hilfe der NGO „Pro Asyl“ erfolgreich ihre Aufnahme in Deutschland eingeklagt hatten.

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Islam-Fanatiker fordert Entfernung von Plastikschwein aus Feinkost-Schaufenster

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Nicht einmal Plastikschweine in einem Feinkostladen sind vor dem Zorn fanatischer Mohammedaner sicher. In der italienischen Stadt Padua fordert ein hochrangiger Vertreter der dortigen Mohammedaner-Gemeinde die Entfernung des Schweins.

In der italienischen Stadt Padua hat ein neu eröffnetes Delikatessengeschäft den Zorn der Führung der lokalen Mohammedaner-Gemeinde auf sich gezogen. Stein des Anstoßes ist ein Plastikschwein, welches laut dem Mohammedaner-Vertreter “beleidigend” und “geschmacklos” sei.

Das Schwein, das im Schaufenster des Delis Mortadella… e Non Solo platziert ist, dient der Werbung für die Sandwiches und Wurstwaren des Geschäfts, die überwiegend aus Schweinefleisch bestehen. Laut der italienischen Zeitung Il Giornale forderte Salim El Mauoed, regionaler Vizepräsident der Mohammedaner-Gemeinde von Padua, sowohl die Geschäftsinhaber als auch die örtlichen Behörden zum Eingreifen auf.

Er behauptet, dieses Plastikschwein würde die Islamgläubigen beleidigen, welche dort vorbeigingen. Doch selbst die mohammedanischen Angestellten des Geschäfts haben kein Problem damit – und auch nicht damit, mit Schweinefleisch zu arbeiten. Sie stellen sich demonstrativ hinter ihren Arbeitgeber und gegen den Islam-Fanatiker.

Die Stadtverwaltung erklärte, dass es keine rechtlichen Gründe gebe, dem Unternehmen die Platzierung des Schweins zu verbieten. Die Schweinesymbolik ist ein zentrales Element des Markenauftritts des Ladens und erscheint nicht nur im Schaufenster, sondern auch im Logo, in Werbematerialien und auf öffentlich geteilten Artikeln in sozialen Medien.

Allerdings zeigt sich damit wieder einmal, wie sehr fanatische Mohammedaner auf das alltägliche Leben in Europa Einfluss nehmen wollen. Kritiker monieren bereits seit langem, dass jene Islamgläubigen, die mit dem westlichen Lebensstil nicht einverstanden sind, doch genügend moslemische Länder zur Auswahl haben, in welche sie umziehen können.

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EU-Indien-Abkommen: Eine offene Tür für Massenzuwanderung?

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Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien umfasst nicht nur den Waren- und Dienstleistungsverkehr. Brüssel öffnet auch die Migrationsschleusen zum bevölkerungsreichsten Land der Erde. Was soll da schon schiefgehen?

Brüssel feiert sich selbst. Ein “historischer Meilenstein”, ein “Moment der Stärke”, ein weiterer Beweis europäischer Handlungsfähigkeit in einer angeblich rauer werdenden Welt. So verkauft die EU ihr neues Freihandelsabkommen mit Indien. Doch was man den Europäern nicht sagt, ist ein anderer – wichtiger – Teil dieses Vertragswerks: eine faktisch unbegrenzte Mobilitätszusage für indische Studenten und Fachkräfte. Während von Zöllen, Lieferketten und Nachhaltigkeit geredet wird, öffnet sich im Hintergrund eine der größten legalen Einwanderungsschleusen, die die EU je vertraglich fixiert hat.

Offiziell geht es um Handel. Mehr als 90 Prozent der Waren sollen zollvergünstigt werden, Dienstleistungen liberalisiert, Investitionen geschützt. In der Brüsseler Erzählung ist das Abkommen ein ökonomischer Gegenpol zu den USA, die sich zunehmend vom Globalismus verabschieden. Doch für Indien ist das Herzstück ein anderes. Denn für Neu-Delhi ist die grenzenlose Mobilität das Nonplusultra.

Indische Regierungsvertreter und Medien feiern vor allem eine Zusage, die in Europa kaum diskutiert wird: „uncapped mobility“ für indische Studenten. Unbegrenzter Zugang zu Studium, Forschung und potenziell zum Arbeitsmarkt in allen 27 EU-Staaten. Keine Kontingente, keine nationale Begrenzung, kein politisches Feilschen über Zahlen. Wer studiert, darf kommen und wohl auch bleiben.

Premierminister Narendra Modi formulierte es beim Gipfel in Neu-Delhi auffallend offen. Das Abkommen öffne “neue Wege für unsere Jugend und qualifizierte Fachkräfte”. Kein Wort über die Aufnahmefähigkeit Europas und auch nicht über die soziale oder kulturelle Integration. Der alte Spruch von “Inder statt Kinder” gewinnt wieder an Aktualität.

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die institutionelle Verankerung dieses Ansatzes. Mit dem geplanten “European Legal Gateway Office” in Indien entsteht erstmals eine zentrale EU-Anlaufstelle, die legale Wege nach Europa aktiv erklärt, begleitet und strukturiert. Eine Art Vorfeld-Einwanderungsagentur, zunächst für IT und Technologie, perspektivisch offen erweiterbar.

Europa, welches schon jetzt große Probleme durch die Massenzuwanderung hat, soll damit noch weiter “bereichert” werden. Und was man nicht vergessen darf: Indien ist nicht nur mittlerweile das bevölkerungsreichste Land der Welt, es hat auch nach Indonesien und Pakistan zahlenmäßig die meisten Moslems – rund 200 Millionen.

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