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Wie zu erwarten war, kam die grünliberale Zürcher Stadträtin mit einem Kuschelurteil nach wehrsportartiger auf Schießübung auf Christus- und Marienbilder davon. Die linksgrüne Sanija Ameti hatte ihre „Entspannungsübung“ selbst auf Instagram veröffentlicht, weshalb ihre Freizeitbeschäftigung publik wurde.
Die schießwütige Dame, die sich beim Austoben ihres Hasses auf Christen sogar selbst ablichtete (siehe Storybild), wurde lediglich zu einer Geldstrafe von 3.500 Schweizer Franken (rund 3.800 Euro) wegen „Störung der Religionsfreiheit“ sowie „Gefährdung des religiösen Friedens“ und einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Nicht auszudenken, was wohl geschehen wäre, wenn ein AfD- oder FPÖ-Vertreter Schießübungen auf eine Mohammed-Darstellung gemacht hätte. Eine extrem hohe unbedingte Haftstrafe wäre die Folge gewesen, und die Vertretungen der entsprechenden Staaten würden in muslimischen Ländern vermutlich in Flammen aufgehen.
Anders als bei Muslimen, die sich derartige blasphemische Aktionen gegen ihre Religion nicht bieten lassen, wodurch bei Provokationen gegen ihre Religionsstifter Zurückhaltung geboten ist, wird in (noch) christlich geprägten Ländern geradezu krankhaft nach Entschuldigungen für freche Provokateure gegenüber unserer Religion und Kultur gesucht. Im konkreten Fall sieht das so aus: Aus einer „Entspannungsübung“ im Stil des Wehrsports wurde eine Traumabewältigung.
Aus wehrsportartiger „Entspannungsübung“ wird Traumata-Bewältigung
Dem Strafverteidiger der Schützin gelang das Kunststück, die Übung so darzustellen, dass die aus einer bosnisch-muslimischen Familie stammende Frau, die Mitte der 90er Jahre als „Flüchtlinge“ in die Schweiz einwanderten, noch immer traumatisiert sei. Deshalb befand sich die Ameti zum Tatzeitpunkt in einer „emotionalen Ausnahmesituation“, wie sogar das Gericht feststellte. In seinem Schlussplädoyer führte Verteidiger Peter Bettoni aus, dass Ameti als Kind Zeugin der Ermordung ihres älteren Bruders während des Bosnienkriegs geworden sei. Das Schießen habe für sie eine symbolische Form dargestellt, „den Schmerz, den sie über Jahre in sich getragen habe, in die Welt hinauszuschreien“.
„Zweifellos eine Missachtung des Glaubens“
Der vorsitzende Richter Hugo Kronauer stellte jedoch fest, dass „zweifellos eine Missachtung des Glaubens“ vorgelegen habe, da „die beiden zentralsten Figuren des Christentums mehrfach gezielt in den Kopf geschossen wurden“. Das gehört sich eben nicht, selbst wenn die Schützin aus dem gebenedeiten Kreis der Flüchtlinge stammt. Dann ist zwar Verständnis geboten, was sich dann in Kuschelurteile niederschlägt.
Es bleibt zu hoffen, dass, sollte sich Ameti wieder in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befinden und durch Schießen „den Schmerz, den sie über Jahre in sich getragen habe, in die Welt hinauszuschreien“ gedenkt, statt Bilder dann kein Ungläubiger als Zielscheibe zur Verfügung stehen wird.

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