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Von Sonntag (1. MΓ€rz) bis zum 30. September ist es auΓerhalb des Waldes verboten, BΓ€ume, Hecken, GebΓΌsche und andere GehΓΆlze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurΓΌckzuschneiden und zu beseitigen. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von BΓ€umen dienen. Dies teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen amβ¦ Weiterlesen
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