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Kontrollen des Zolls in Hamburg: Prüfungen von 18 Kiosken während Nahverkehrs-Streiks

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Kontrollen des Zolls während des Nahverkehrs-Streiks in Hamburg

Hamburg (ots) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg hat während des Warnstreiks im Hamburger Nahverkehr am vergangenen Mittwoch, den 18. Februar 2026, Prüfungen an 18 Kiosken entlang der U3-Linie durchgeführt.

Details der Kontrolle

Insgesamt waren 14 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt. Ziel der Maßnahme war insbesondere die Überprüfung von Beschäftigten im Mindestlohnsektor. Während der Kontrollen ergaben sich in drei Fällen Verdachtsmomente auf die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Fall ein ausländerrechtlicher Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Folgen und Nachermittlungen

In mindestens fünf Fällen wird untersucht, ob der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern besteht. Die fortlaufenden Nachermittlungen schließen den Abgleich der erfassten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen ein. Zudem werden weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet.

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2025 leitete das Hauptzollamt Hamburg über 1.600 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, darunter 140 wegen Verstößen gegen den Mindestlohn. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland und beträgt seit dem 1. Januar 2026 nunmehr 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Zusätzlich existieren in verschiedenen Branchen spezielle Mindestlöhne, unter anderem in der Pflege, Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Fehlt der Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist der allgemeine Mindestlohn zu zahlen.

Bildunterschrift: Bild von einem Zöllner in einem Kiosk

Original-Content: news aktuell

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Zoll stoppt Ausfuhr eines Containers mit illegalen Abfällen in Hamburg

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Hamburger Zoll stoppt Container mit mutmaßlichem Abfall

Hamburg (ots) – Bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers stellte das Hauptzollamt Hamburg Mitte Januar zahlreiche nicht angemeldete Waren fest.

Entdeckte Waren

Unter den entdeckten Waren befanden sich 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen sowie verschiedene Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana exportiert werden.

Verdacht und Maßnahmen

Pressesprecherin Sandra Preising erläuterte, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte vorlag, weshalb die Ausfuhr zunächst gestoppt wurde. Zudem wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft informiert, die den Fall an die Umweltbehörde in Bremen weiterleitete.

Nachweis und Rückführung

Für einige Elektrogeräte konnte nachträglich der Nachweis der Funktionsfähigkeit erbracht werden. Dennoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Diese sowie die Reifen mussten an den ursprünglichen Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.

Wiederholter Versuch der Ausfuhr

Der Beteiligte kam der Anordnung jedoch nicht nach und versuchte erneut, die Waren mit einer neuen Ausfuhrsendung ohne Anmeldung zu exportieren. Die Zollbeamten des Hauptzollamtes Hamburg entdeckten diesen Versuch und informierten umgehend die Umweltbehörde in Bremen über die erneute unerlaubte Abfallverbringung.

Rechtliche Folgen

Pressesprecherin Preising erklärte, dass der Beteiligte mit den nicht angemeldeten Waren ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes handelte. Die Zuständigkeit für die Ahndung des Versuchs der illegalen Abfallverbringung liegt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Bildunterschrift: 2.500 Stück Reifen, welche der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen

Original-Content: news aktuell

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