
Hannover (ots) – Im Polizeikommissariat Laatzen hat ein Wechsel an der Spitze stattgefunden. Erster Polizeihauptkommissar Roland Einbrodt verabschiedet sich am 27. Februar 2026 in den Ruhestand und übergibt nach über 42 Jahren bei der Polizei Niedersachsen die Verantwortung an Erste Polizeihauptkommissarin Kerstin Müller.
Roland Einbrodt blickt auf eine vielseitige Karriere zurück, die 1983 an der Polizeischule in Hannoversch Münden begann. Nach seiner Ausbildung und einer Station bei der Landesbereitschaftspolizei Hannover sammelte er erste Erfahrungen im Einsatz- und Streifendienst im 9. Polizeirevier in Linden. Nach einem Studium an der Polizeifachhochschule Hildesheim folgten zahlreiche Positionen im gehobenen Dienst, einschließlich Aufgaben beim 11. Polizeirevier und während der EXPO 2000.
Einbrodt war als Aufgabenfeldleiter in der Polizeiinspektion Süd und Leiter der Polizeistation Kleefeld tätig. 2013 übernahm er die Sachbearbeitung im Dezernat für Kriminalitätsbekämpfung und wurde anschließend Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes der damaligen Polizeiinspektion Süd. Seit Januar 2019 leitete er das PK Laatzen und stellte dabei die harmonische Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Polizeidiensten in den Vordergrund.
Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten würdigte Einbrodts Engagement. Sie betonte seine Bedeutung für die polizeiliche Arbeit und die enge Verzahnung der Polizei mit der Stadtgesellschaft.
Kerstin Müller, die 50 Jahre alt ist und aus Hannover stammt, tritt die Nachfolge von Einbrodt an. Sie ist seit 1992 Teil der niedersächsischen Polizei und hat umfangreiche Erfahrungen im Einsatz- und Ermittlungsdienst gesammelt. Müller leitete verschiedene Kriminalermittlungsdienste und war in Führungspositionen sowie in der Gleichstellungsarbeit aktiv.
In ihrer Antrittsrede drückte Müller ihre Dankbarkeit für das Vertrauen aus und betonte ihre Vorfreude auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Laatzen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.
Das Polizeikommissariat Laatzen ist für den südlichen Bereich der Polizeidirektion Hannover verantwortlich und umfasst rund 60 Mitarbeitende. Die Stadt Laatzen hat etwa 45.000 Einwohner und bietet sowohl städtische als auch ländliche Strukturen, was vielfältige Einsatzanlässe mit sich bringt.
Wichtige Einsatzorte sind unter anderem das LeineCenter, das aquaLaatzium und das Messegelände der Deutschen Messe AG. Die Polizeiarbeit wird durch ein bedarfsorientiertes Schichtmodell organisiert.
Bildunterschrift: Amtswechsel im Polizeikommissariat Laatzen: (v.l.n.r.) Erster Polizeihauptkommissar Roland Einbrodt geht in den Ruhestand – Erste Polizeihauptkommissarin Kerstin Müller übernimmt die Leitung
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Rockwood von Mark Ambor: Ein Blick auf das außergewöhnliche Werk
Im literarischen Schaffen von Mark Ambor sticht „Rockwood“ als ein herausragendes Werk hervor. Der Autor, bekannt für seinen fesselnden Schreibstil und die Fähigkeit, komplexe Charaktere zu entwickeln, nimmt die Leser mit auf eine mitreißende Reise, die in der fiktiven Stadt Rockwood spielt.
„Rockwood“ erzählt die Geschichte einer von Geheimnissen und Intrigen durchzogenen Gemeinschaft. Im Mittelpunkt steht die Protagonistin, die als neue Bewohnerin in die Stadt zieht und schnell in die Dynamik und die Geheimnisse der Stadt verwickelt wird. Ambor zeichnet eindrucksvoll die sozialen Strukturen und Konflikte innerhalb dieser kleinen Gemeinschaft und erforscht Themen wie Isolation, Zugehörigkeit und das Streben nach Identität.
Die Charaktere in „Rockwood“ sind vielschichtig und glaubwürdig. Jeder von ihnen trägt seine eigene Last und hat seine eigenen Motive, die im Verlauf der Handlung offenbart werden. Ambor versteht es, ihre inneren Konflikte und Emotionen präzise zu transportieren, wodurch sie für die Leser greifbar und nachvollziehbar werden.
Mark Ambors Schreibstil ist dabei gleichzeitig poetisch und präzise. Er schafft es, die Atmosphäre von Rockwood lebendig werden zu lassen, während er mit einer klaren, zugänglichen Sprache beeindruckt. Vergleiche der lebhaften Beschreibungen mit der eindringlichen Erzählweise zeigen, wie Ambor den Leser in die Szenerie hineinzieht.
Das Werk behandelt nicht nur persönliche Konflikte, sondern gewinnt auch gesellschaftspolitische Dimensionen. Ambor thematisiert gesellschaftliche Probleme, wie Vorurteile und den Umgang mit Fremden und Neuankömmlingen. Dabei bleibt die Erzählung nie moralisierend, sondern regt zum Nachdenken an und lässt Raum für eigene Interpretationen.
„Rockwood“ von Mark Ambor ist ein fesselndes und tiefgründiges Werk, das mit sorgfältig gestalteten Charakteren, einer packenden Handlung und einer atmosphärischen Schreibweise überzeugt. Leser, die sich für psychologische Romane und tiefgründige Geschichten interessieren, werden in diesem Buch eine bereichernde Lektüre finden. Ambor hat mit „Rockwood“ einen Ort geschaffen, der nicht nur fiktiv ist, sondern auch in der Realität seine Parallelen sucht und Fragen aufwirft, die jeder für sich beantworten muss.
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Stadthagen (ots) – Am Mittwoch, den 25. Februar 2026, kam es gegen 08:10 Uhr in einem Baumarkt in der Dülwaldstraße zu einem besonders schweren Ladendiebstahl.
Ein 36-jähriger Mann aus Stadthagen entwendete drei Fahrradschlösser, ohne diese zu bezahlen, und entfernte sich vom Tatort.
Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung konnte der Mann im Nahbereich durch einen Kontaktbeamten des Polizeikommissariats Stadthagen angetroffen und kontrolliert werden. Der Beamte war zuvor auf dem Rückweg von einer Schulwegüberwachung und erfuhr über Funk von dem Ladendiebstahl sowie einer Personenbeschreibung des Tatverdächtigen. Kurz darauf begegnete ihm im Nahbereich eine Person auf einem E-Scooter, die auf die übermittelte Beschreibung passte. Dieser Fahrer wurde anschließend kontrolliert.
Bei der Durchsuchung des mitgeführten Rucksacks des Tatverdächtigen wurden ein Bolzenschneider sowie die entwendeten Fahrradschlösser sichergestellt. Zudem stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,18 Promille, und ein Urin-Vortest verlief positiv auf Amphetamine. Es folgten eine Blutentnahme sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung.
Auf Anregung der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde durch das Amtsgericht Bückeburg eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. In der Wohnung des Mannes wurde ein Trekkingrad aufgefunden, dessen Eigentumsverhältnisse derzeit unklar sind, und daher sichergestellt. Außerdem wurde ein weiterer E-Scooter festgestellt, der als gestohlen gemeldet war. Auch dieser wurde sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern an.
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Wistedt/Tostedt (ots) – Ein 60-jähriger Mann, der beschuldigt wird, am Mittwoch, den 25. Februar 2026, seinen 87-jährigen Vater getötet zu haben, befindet sich in Untersuchungshaft.
Ein Haftrichter am Amtsgericht Tostedt hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Stade stattgegeben. Es wurde Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Mord angeordnet. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Es ist ein akustischer Kniefall vor dem politischen Islam: In der niedersächsischen Universitätsstadt Göttingen schallt nun der islamische Gebetsruf per Lautsprecher durch die Straßen. Während Anwohner, die jüdische Gemeinde und Oppositionspolitiker fassungslos auf diese Machtdemonstration der DITIB blicken, jubelt die SPD-Oberbürgermeisterin über einen angeblich “bewegenden Augenblick”.
Dienstagabend, 19:30 Uhr in Göttingen. Wo sonst bürgerliche Ruhe herrscht, dröhnt plötzlich der Ruf des Muezzins aus den Lautsprechern. “Allahu Akbar” – “Allah ist am größten”. Es ist der Ruf, der Moslems zum Gebet ruft, der aber weltweit auch von islamistischen Terroristen bei ihren blutigen Anschlägen gebrüllt wird. Für die Göttinger SPD-Oberbürgermeisterin Petra Broistedt offenbar kein Grund zur Sorge, sondern ein Grund zum Feiern. Sie eilte persönlich zur Moschee, hielt ein Grußwort und schwärmte hinterher allen Ernstes von einem “besonderen Moment” für die Stadt.
Was die SPD-Politikerin als “gelebte Religionsfreiheit” verklärt, ist in Wahrheit die akustische Landnahme durch einen hochumstrittenen Verband: die DITIB. Wer oder was ist diese DITIB-Gemeinde, der die Stadt Göttingen nun den roten Teppich ausrollt? Die DITIB ist kein harmloser lokaler Kulturverein. Sie ist der direkte verlängerte Arm der türkischen Religionsbehörde Diyanet – und damit fest im Griff des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Dieser gilt als Anhänger der radikalen Moslembruderschaft.
Immer wieder fällt die DITIB durch handfeste Skandale und Verbindungen ins islamistische Milieu auf. Imame des Verbandes spionierten in Deutschland Oppositionelle aus, in den Moscheen wurde für den Sieg türkischer Truppen in Syrien gebetet. Recherchen belegen immer wieder, wie tief Antisemitismus und islamistisches Gedankengut in den Strukturen der DITIB verwurzelt sind. Nach außen gibt man sich beim “Runden Tisch” liberal und dialogbereit, nach innen wird oft eine knallharte, anti-westliche und islamistische Agenda gepredigt. Dass eine deutsche Bürgermeisterin ausgerechnet diesem Verband die Erlaubnis erteilt, den öffentlichen Raum mit Lautsprechern zu beschallen, zeugt von einer erschütternden politischen Naivität.
Besonders bitter: Die massiven Bedenken aus der Zivilgesellschaft wurden von der Stadtverwaltung einfach weggewischt. Selbst die Jüdische Gemeinde in Göttingen schlug Alarm. Die Vorsitzende Jacqueline Jürgenliemk warnte eindringlich davor, dass der “Allahu akbar”-Ruf Ängste hervorrufen könne. In Zeiten, in denen Juden in Deutschland wieder um ihre Sicherheit fürchten müssen, mutet man ihnen nun den lautstarken Ruf zu, der auf anti-israelischen Hass-Demos auf unseren Straßen skandiert wird.
Kritik an diesem Unterwerfungs-Kurs kommt von der politischen Rechten. Die Junge Union (JU) stellt völlig zu Recht klar: “Religionsfreiheit gilt in Deutschland, anders als oft suggeriert, nicht schrankenlos.” Ein dreiminütiger Gebetsruf über den ganzen Stadtteil sei ein massiver Eingriff in die Freiheit der Bürger, von Religion verschont zu bleiben. Zudem wies die JU explizit auf die grob antisemitischen Tendenzen innerhalb der DITIB hin.
Auch die AfD-Kreistagsfraktion findet deutliche Worte für das Göttinger Lautsprecher-Experiment: Der Ruf sei keine bloße Religionsausübung, sondern eine “akustische Markierung des öffentlichen Raumes”, die weite Teile der nicht-moslemischen Nachbarschaft belästige. Es handele sich um eine “ideologische Grenzverschiebung” durch die Islam-Gläubigen.
Doch all diese Warnungen prallen an der rot-grünen Wohlfühl-Blase im Göttinger Rathaus ab. Der Testlauf war nur der Anfang. Künftig soll der Muezzin jeden Monat am Freitagmittag über Göttingen rufen. Die Botschaft, die DITIB und Erdoğan damit senden, ist unüberhörbar: Wir sind hier, und wir werden immer lauter. Und wer weiß, vielleicht schon bald wird der Ruf zum Gebet fünfmal täglich erschallen.

Hildesheim (ots) – Ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Hildesheim hat am heutigen Mittag einen Einsatz in der Hildesheimer Innenstadt ausgelöst.
Nach aktuellen Informationen sollte der Mann aufgrund eines psychotischen Zustands vom Rettungsdienst vom Bahnhofsplatz in ein Fachkrankenhaus gebracht werden. Er entzog sich jedoch dieser Maßnahme und entfernte sich vom Ort.
Polizeibeamte wurden hinzugezogen und konnten den Mann im Bereich des Almstores stellen. Zuvor überquerte er die Fahrbahn der Kaiserstraße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Mann wehrte sich lautstark, sodass er mit Handschellen fixiert werden musste. Während des Einsatzes erlitten zwei Beamtinnen leichte Verletzungen.
Nachdem der 33-Jährige unter Kontrolle gebracht worden war, wurde er in Begleitung der Polizei in ein Krankenhaus gebracht.
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Bremen (ots) – In der Abendstunden kam es am Hauptbahnhof zu einem Streit zwischen zwei Männern, bei dem ein 26-Jähriger schwer verletzt wurde.
Am 26. Februar 2026 gegen 18:35 Uhr gingen mehrere Notrufe bei der Polizei Bremen ein, die einen lautstarken Streit am Bahnhofsplatz meldeten. Während der Auseinandersetzung wurden ein Messer und eine Eisenstange verwendet. Zudem zog einer der Männer eine Schusswaffe. Die eintreffenden Einsatzkräfte fanden den 26-Jährigen stark blutend am Arm vor und leisteten sofort Erste Hilfe. Aufgrund der Verletzung musste ein Tourniquet angelegt werden, bevor er in ein Krankenhaus gebracht wurde. Lebensgefahr bestand aufgrund des Blutverlustes.
Eine sofort eingeleitete Fahndung führte dazu, dass ein 23 Jahre alter Mann einige Straßen weiter festgenommen wurde. In der Nähe fanden die Polizisten eine Schreckschusswaffe sowie ein Messer. Der Verdächtige war zuvor über die Videoleitstelle identifiziert worden. Die Auseinandersetzung scheint laut ersten Erkenntnissen auf eine Meinungsverschiedenheit im persönlichen Umfeld der Beteiligten zurückzuführen zu sein. Die Haftprüfung für den 23-Jährigen und die weiteren Ermittlungen sind im Gange.
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Bremen (ots) – Am Donnerstagabend hat ein Drohnenflug in der Nähe des Bremer Flughafens den Flugverkehr kurzzeitig beeinträchtigt.
Ein Zeuge meldete der Polizei eine Drohnensichtung in der Einflugschneise des Flughafens. In enger Abstimmung mit der Bundespolizei und der Flugsicherung wurde ein Flugzeug, das nach Hannover landete, umgeleitet. Zwei weitere Flüge verspäteten sich ebenfalls aufgrund der Situation.
Erste Untersuchungen ergaben, dass die Drohne mehrfach über den Bereich Huchting flog. Der bislang unbekannte Drohnenpilot könnte mit den Vorfällen strafrechtlich belangt werden, da dies einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr darstellt.
Das zuständige Kriminaldauerdienstteam bittet um Hinweise von Zeugen unter der Nummer 0421 362-3888. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind noch im Gange.
Die Polizei weist darauf hin, dass es verschiedene Bestimmungen gibt, die eine Anmeldung oder Genehmigung der Luftfahrtbehörde erfordern, darunter Flughöhe und Örtlichkeit. Hobby-Drohnen-Piloten sollten sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Hamburg (ots) – Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt 107.816 Privatinsolvenzen registriert, was einem Anstieg von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Dies stellt den höchsten regulären Wert der letzten zehn Jahre dar. Die Zahl der Privatinsolvenzen lag im Jahr 2021 mit 109.032 Fällen noch höher, jedoch war dieser Wert auf einen einmaligen Sondereffekt zurückzuführen. Im Jahr 2020 hatten viele betroffene Privatpersonen ihre Insolvenzanträge bewusst zurückgehalten, um von einer Gesetzesreform zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ab dem 1. Januar 2021 zu profitieren.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt für viele Menschen herausfordernd. Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer von CRIF Deutschland, betont: „Das Jahr 2025 war für die deutsche Wirtschaft und für die Verbraucher von erheblichen Belastungen geprägt.“ Hohe Energie- und Lebensmittelpreise haben die Lebenshaltungskosten erhöht, wodurch die finanzielle Situation vieler Privatpersonen angespannt bleibt.
Immer mehr Haushalte geraten in Schwierigkeiten, ihre laufenden Verpflichtungen wie Mieten oder Kredite zu erfüllen. Dr. Schlein erklärt: „Wir beobachten, dass Faktoren wie ein umfangreicher Niedriglohnsektor, befristete oder unsichere Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitslosigkeit das Risiko von Privatinsolvenzen zusätzlich verschärfen.“ Zudem nimmt die finanzielle Widerstandskraft vieler Menschen ab, da Rücklagen häufig nicht mehr ausreichen, um steigende Kosten zu decken.
Für das Jahr 2026 rechnet CRIF mit einer weiteren hohen Zahl an Privatinsolvenzen. „Aktuell rechnen wir mit 110.000 Fällen“, so Dr. Schlein.
Die Hauptursachen für Privatinsolvenzen bleiben unverändert: Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, gescheiterte Selbstständigkeit, familiäre Veränderungen und gesundheitliche Probleme. Die durchschnittliche Schuldenhöhe liegt derzeit bei etwa 15.000 Euro.
Die stärksten prozentualen Anstiege im Jahr 2025 betreffen sehr junge Erwachsene und ältere Menschen. Bei den 18- bis 20-Jährigen stiegen die Privatinsolvenzen um 52,6 Prozent, während bei den 21- bis 30-Jährigen ein Anstieg von 28,6 Prozent zu verzeichnen ist. Die Gründe hierfür sind unter anderem geringere Rücklagen und die Nutzung von Ratenzahlungsmöglichkeiten.
In der Altersgruppe ab 61 Jahren zeigt sich ein Anstieg von 10,6 Prozent. Hier sind steigende Kosten und stagnierende Renten oft ausschlaggebend.
Die regionalen Unterschiede in den Zahlen der Privatinsolvenzen sind weiterhin deutlich. Die Zahl der Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner lag 2025 bei durchschnittlich 127. Besonders hohe Werte wurden in den nördlichen Bundesländern verzeichnet, mit Bremen auf dem höchsten Wert.
Nordrhein-Westfalen wies 2025 mit 25.864 Privatinsolvenzen die höchste Fallzahl auf, gefolgt von Niedersachsen und Bayern. Den stärksten Anstieg verzeichnete das Saarland mit plus 21,8 Prozent, während einige Bundesländer Rückgänge aufwiesen.
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Hamburg (ots) – Die Jahresbilanz für das Jahr 2025 zeigt, dass regelmäßige Kontrollen in verschiedenen Gewerben klare Ergebnisse liefern, erklärt Ralf Deutschendorf, der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Im vergangenen Jahr führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen und 5.282 Personenüberprüfungen durch. Diese Kontrollen basieren überwiegend auf Hinweisen, eigenen Risikoeinschätzungen oder erfolgen verdachtsunabhängig, insbesondere in den Branchen, die häufig von Schwarzarbeit betroffen sind.
Die Kontrollmaßnahmen führten zur Einleitung von nahezu 2.900 Strafverfahren. Folge dieser Ermittlungen waren Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR sowie 26 verhängte Freiheitsstrafen durch die Gerichte.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden über 1.600 Verfahren eröffnet, darunter 140 gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Die festgelegten Bußgelder summieren sich auf 837.650 EUR.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg stellten einen Gesamtschaden von knapp 15,4 Millionen Euro fest. Diese Schadenssumme umfasst nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und weitere finanzielle Schäden, einschließlich nicht gezahlter Mindestlöhne.
Deutschendorf betont, dass die erhebliche Schadenshöhe den wirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit verdeutlicht. Die Arbeit der Finanzkontrolle trägt wesentlich zum Schutz ehrlicher Unternehmen und deren Mitarbeiter bei und verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und kriminelle Strukturen aufzudecken.
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Hannover (ots) – Die Polizeidirektion Hannover berichtet von einem Anstieg von Callcenter-Betrugstaten in der Stadt und der Region seit etwa zwei Wochen. Dabei treten insbesondere zwei Betrugsmaschen verstärkt auf.
In dieser Vorgehensweise geben sich die Täter am Telefon als Polizeibeamte aus. Sie behaupten, in der Nachbarschaft habe es Einbrüche gegeben und eine Liste mit den Namen von Verdächtigen sei bei festgenommenen Tätern gefunden worden. Dies soll die Angerufenen verunsichern und dazu führen, dass sie Bargeld oder Wertgegenstände zur „Sicherung“ an die vermeintlichen Polizeikräfte übergeben.
Ein solches Beispiel fand am Sonntagabend, dem 22. Februar 2026, in Langenhagen-Schulenburg statt. Dort erhielt eine Seniorin gegen 21:30 Uhr einen entsprechenden Anruf. Ein unbekannter Täter erschien daraufhin an ihrer Wohnadresse, betrat unter dem Vorwand der Vermögenssicherung die Wohnung und entwendete Bargeld sowie Wertgegenstände.
Bei sogenannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter emotionale Ausnahmesituationen. Sie geben sich als Angehörige, Polizeibeamte oder staatsanwaltliche Vertreter aus und behaupten, ein Verwandter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Häufig sind hierbei zwei Personen am Telefon beteiligt. Zunächst meldet sich ein vermeintlicher Angehöriger, gefolgt von einem angeblichen Polizeibeamten oder Staatsanwalt, der eine Kaution fordert.
Ein Fall dieser Art ereignete sich am Montag, dem 23. Februar 2026, in Laatzen. Hier schilderten die Täter einem Senior am späten Abend, dessen Sohn habe eine schwangere Frau angefahren, und forderten die Zahlung einer Kaution, die der Senior noch am selben Abend an eine unbekannte Täterin übergab.
Ein weiterer Vorfall fand am Mittwoch, dem 25. Februar 2026, in Lehrte statt. Unbekannte kontaktieren eine Seniorin und behaupten, ihre Enkelin sei in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, der eine Frau und ein Kind das Leben gekostet habe. Damit die Enkelin einer Haftstrafe entgehe, übergab die Seniorin Bargeld und Schmuck.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Art des Telefonbetrugs und gibt folgende Ratschläge:
Die Polizei Hannover führt die Ermittlungen weiterhin und bittet Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Anrufe sofort zu melden.
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Seit dem 5. Februar 2026 ist die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel nun wieder im Gefängnis – nach dem Willen der unermüdlichen Rachejustiz des Corona-Regimes mindestens für weitere fast eineinhalb Jahre, nachdem sie bis Juni 2024 bereits 16 Monate wie ein Schwerverbrecher in Untersuchungshaft gefangengehalten und schließlich in einem monatelangen Schauprozeß vom Landgericht Dresden verurteilt worden war.

Gastbeitrag vom BUND GEGEN ANPASSUNG | Zur Erinnerung: Dr. Witzschels „Verbrechen“ bestand allein darin, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, die diese aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht zum Tragen der „Maske“ befreiten, jenes entwürdigenden Maulkorbes, den man sich anfangs selbst schneidern sollte, dessen Nutzlosigkeit jedoch auch später immer klar war und heute sogar offiziell zugegeben wird.
Ferner hat sie Atteste ausgestellt, nach denen manche Patienten ebenfalls aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden sollten oder die damals ununterbrochen angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Stochern in Hals und Nase mittels Spucktest durchführen dürfen sollten (siehe frühere Berichte in unseren Ketzerbriefen sowie hier: Freiheit für Dr. Bianca Witzschel (KB 242/243) und Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel (KB 246).
Zwei Jahre und acht Monate Haft für diese „Verbrechen“, in Wahrheit also für ärztliche Handlungen zum Wohl der Patienten, zuzüglich drei Jahre Berufsverbot und Beschlagnahmung ihres Vermögens in Höhe von 47.000 Euro, so lautete das Schandurteil des Dresdner Gerichts. Die von Dr. Witzschel dagegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof nach über einem Jahr mit einem Federstrich abgelehnt, kaum überraschend bei einem Gericht des gleichen Justizapparates, der bisher ausnahmslos alle staatlichen „Maßnahmen“ des damaligen Coronaregimes abgesegnet hat. Und so muß Dr. Bianca Witzschel nun wieder ins Gefängnis, von der Lügenpresse mit Hetze begleitet wie vom ersten Tag ihrer Verfolgung an („reichsbürgernde Ärztin“, „1000 Gefälligkeitsgutachten“, „Atteste, ohne vorherige ärztliche Untersuchung ausgestellt und verkauft“ (was glatt gelogen ist), „völlig unklar, was aus dem Geld geworden ist“ (alles aus Sächsische Zeitung v. 3.2.2026).
Dr. Witzschel ist – wie auch andere Ärzte, die es gewagt hatten, dem Coronagefängnis im Interesse ihrer Patienten ihren ärztlichen Eid entgegenzustellen – durch den jahrelangen Rachefeldzug der Justiz gegen sie beruflich und finanziell ruiniert; aufgrund eines schon zuvor von der willfährigen Ärztekammer ausgesprochenen Tätigkeitsverbots und Approbationsentzugs, des extrem kostspieligen Strafprozesses, des „Vermögenseinzugs“ und der langen Haft konnte sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Sie darf nicht mehr arbeiten und hat ihre Patienten verloren, ihre bei einer der fünf (!) gegen sie angeordneten Hausdurchsuchungen beschlagnahmten, also gestohlenen Patientenakten und -dateien hat sie nicht zurückbekommen, ihr Wohn- und Praxishaus wurde weit unter Wert zwangsversteigert, ihr Bankkonto und ihre Krankenversicherung sind gekündigt, sie steht buchstäblich vor dem Nichts. So sieht es aus auf dem vielbeschworenen „Boden der fdGO“ der Werte-Heuchler; man gestatte sich die Phantasie, dasselbe hätte sich in der DDR zugetragen – welches Wehgeschrei hätten da dieselben prostituierten Medien erhoben!
Aber: Dr. Bianca Witzschel ist persönlich völlig ungebrochen. Niemand, der sie erlebt hat, wird ihr die Hochachtung ob ihrer tapferen Standhaftigkeit als regelrechte Märtyrerin des Coronastaates verweigern können (auch wenn er ihre Ansichten zur Impfung nicht teilen muß)! Genau das – die Lügenpresse hetzt: „kein Unrechtsbewußtsein“ – dürfte der Grund sein, daß die Staatsanwaltschaft die Verfolgung Dr. Witzschels auch nach ihrer Verurteilung mit geradezu fanatischem Eifer, um nicht zu sagen Vernichtungseifer, weiterbetreibt.
Sie hat inzwischen – wie berichtet – eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel erhoben, wiederum wegen angeblich „gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, also wegen der gleichen Handlung, wegen derer sie schon verurteilt wurde (was von Rechts wegen als eine „Tat“ gelten müßte – Stichwort für Juristen: „Fortsetzungszusammenhang“), nur eben diesmal wegen anderer Atteste! Besonders übel und bezeichnend ist dabei der Vorwurf der „Gewerbsmäßigkeit“, denn nach der während der Coronerei im November 2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a.“ und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann, wenn der Arzt für seine Atteste wie üblich eine Gebühr erhalten hat, ein „besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! Dieses Verfahren ist durch Gerichtsbeschluß bereits eröffnet, darüber hinaus plant die Staatsanwaltschaft zusätzlich ein drittes Verfahren, wieder wegen nochmals weiterer Atteste. Es besteht kein Zweifel: Die Justiz will die inzwischen 69jährige Ärztin, wenn schon nicht zu Kreuze kriechen, dann im Gefängnis begraben sehen!
Wenige Tage vor der „Ladung“ Dr. Witzschels zur Haft hatte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. öffentlichkeitswirksam von der deutschen Regierung die Beendigung der politischen Verfolgung von Ärzten und Patienten in der BRD wegen Maskenattesten, Impfpässen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen gefordert, so wie vor gut einem Jahr US-Vizepräsident Vance scharf die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit und Beendigung der krebsgeschwürartig wuchernden Zensur verlangt hatte. Und nach der erneuten Verhaftung von Dr. Witzschel wandte sich der Berater der US-Regierung Leland Lehrman persönlich an die sächsische Justizministerin und fordert konkret die Freilassung von Dr. Witzschel.
Die deutsche Willkürjustiz gegen Ärzte gerät endlich zusehends auch international in den Focus, soll aber demonstrativ und unverändert weitergehen: Verlogen wie das augenwischerische Gesülze von angeblicher „Corona-Aufarbeitung“, von „Enquetekommissionen“ und „Untersuchungsausschüssen“, von „Fehlern, aus denen man lernen“, die man den Politniks gar „verzeihen müsse“, erfolgte auch in diesem Fall ein promptes „Dementi“ seitens der deutschen Gesundheitsministerin Warken höchstselbst: nein, es gelte die verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit, nein, eine politische Verfolgung von Ärzten gebe es nicht – nicht nur Dr. Bianca Witzschel, auch die aus dem Land getriebenen, kriminalisierten und ruinierten Ärzte Dr. Schiffmann, Dr. Habig, Dr. Weber, Dr. Heisler und unzählige andere werden einfach weggelogen.
Wir fordern:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Mehr als 39.000 Unterstützer haben bereits die entsprechende Petition unterschrieben (Stand 16.02.2026):
Und nochmals: »Eine Million Rosen für Angela Davis!« – hieß es vor vielen Jahrzehnten in weltweiter Solidarität für jenes vorgesehene Opfer der US-Justiz, die damals letztlich ihre Freilassung erzwang. Im Sinne dieser erfolgreichen Solidarität rufen wir erneut dazu auf, Dr. Witzschel durch Karten und Briefe ins Gefängnis zu unterstützen und ihr die so bitter nötige Kraft zum Durchhalten zu geben.
Unterstützerschreiben an:
Dr. Bianca Witzschel
JVA Chemnitz
Thalheimer Str. 29
09125 Chemnitz
Dr. Witzschel freut sich über jede Zuschrift, sie hat sich für die Unterstützung ausdrücklich bedankt (daß ihre damalige Antwort uns nicht erreicht hat, dürfte diesmal nicht an der hier so oft üblen Deutschen Post gelegen haben, sondern wohl an einem leider ungetreuen Boten…).
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«
PS: Damit der Dreck der schmutzwerfenden „Qualitätspresse“ nicht unwidersprochen stehen bleibt und man sich ein realistisches Bild auch von hier nicht geschilderten Einzelheiten des Schandprozesses gegen Dr. Witzschel machen kann, verweisen wir auf die verdienstvolle Offizielle Pressemitteilung – Ärzteverfolgung in Deutschland der Rechtsanwältin Katja Wörmer, der Ärztin Dr. Monika Jiang und der Journalistin Kerstin Heusinger vom 4. Februar 2026.
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Lachendorf (ots) – Heute Morgen ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der K 43, bei dem eine Person leicht verletzt wurde.
Nach den bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 20-Jähriger mit seinem VW Golf gegen 07:30 Uhr die K 43 aus Blankenburg in Richtung Lachendorf. Aus bislang ungeklärter Ursache kam er von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
Der junge Mann erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen. Sein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Zudem entstand an dem Baum Sachschaden.
Die gesamte Schadenshöhe beträgt etwa 15.000 Euro. Die K 43 blieb während der Unfallaufnahme bis circa 08:50 Uhr gesperrt.
Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an.
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Isenbüttel/Adenbüttel (ots) – Die Polizei in Meine befindet sich derzeit in einem Ermittlungsverfahren aufgrund zweier Vorfälle, bei denen Kinder von einer bislang unbekannten Frau aus einem schwarzen Pkw angesprochen wurden.
Am heutigen Morgen informierte eine andere Mutter die Polizei darüber, dass ihre 14-jährige Tochter in der Hauptstraße in Adenbüttel ebenfalls von einer unbekannten Frau aus einem schwarzen Pkw angesprochen wurde. Diese Frau habe gefragt, ob sie das Kind mitnehmen solle. Das Mädchen lehnte ab und informierte sofort ihre Mutter. Daraufhin entfernte sich das Fahrzeug ebenfalls.
In beiden Fällen haben die Kinder richtig gehandelt, indem sie Abstand hielten und sich an eine Vertrauensperson wandten. Die Polizei nimmt solche Anfragen sehr ernst und versteht die damit verbundene Verunsicherung bei Eltern. Aktuell gibt es jedoch keine konkreten Hinweise auf eine strafbare Handlung. Es liegen auch keine neuen Informationen zum Fahrzeug oder zur Fahrerin vor.
Die Polizei empfiehlt, mit Kindern altersgerecht über angemessenes Verhalten in solchen Situationen zu sprechen. Kinder sollten niemals in ein fremdes Fahrzeug einsteigen, keine persönlichen Informationen preisgeben und klare Ablehnung zeigen. Zudem sollten sie sich in Sicherheit begeben oder Hilfe bei bekannten Erwachsenen suchen.
Des Weiteren bittet die Polizei darum, Hinweise zu solchen Vorfällen nicht ungeprüft über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste zu verbreiten, da unbestätigte Informationen zu Gerüchten und unnötiger Verunsicherung führen können. Bei sachdienlichen Hinweisen wird um Kontaktaufnahme per Notruf 110 oder bei der zuständigen Polizeidienststelle gebeten.
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SPD-Spitzenkandidat besucht arme Menschen – und schickt Chauffeur zum Pastetenkauf nach Frankreich
JULIAN REICHELT | Bei „Achtung, Reichelt!“ rühmen wir uns zurecht, der größte Gegner politischer Scheinheiligkeit zu sein. Im baden-württembergischen Wahlkampf hat sich die scheinheiligste Szene, die es in der deutschen Politik je gab, abgespielt. SPD-Spitzenkandidat Andreas Stoch (BaWü) besucht die Tafel in Brühl und spricht mit Bedürftigen, mit Menschen, die kein Geld mehr für Essen haben.
Unmittelbar im Anschluss schickt er dann seinen Chauffeur über die nahe Grenze nach Frankreich, um ihm leckere Entenpastete, frisches Baguette und gute Wurstwaren zu kaufen. Schwer zu glauben aber wir haben den Videobeweis. Außerdem in dieser „Achtung, Reichelt!“-Ausgabe – Carsten Linnemanns ungehörter Versprecher „…wir haben es mit einem SPD-Kanzler zu tun, Lars Klingbeil,.. “ ist der wahrscheinlich ehrlichste Moment des gesamten CDU-Parteitags.

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Während die deutsche Justiz weiterhin gnadenlos Mediziner jagt, die während des Corona-Wahns ihre Patienten schützten, greift nun die US-Regierung ein. Robert F. Kennedy Jr. richtet eine offizielle Beschwerdestelle für deutsche Ärzte ein. Ein beispielloser Vorgang – und eine krachende Blamage für Gesundheitsministerin Nina Warken!
Es ist ein historischer Paukenschlag und ein beispielloses Misstrauensvotum gegen den deutschen Rechtsstaat: Das US-Gesundheitsministerium unter Robert F. Kennedy Jr. hat eine informelle Meldestelle für deutsche Ärzte eingerichtet, die sich vom eigenen Staat drangsaliert und verfolgt fühlen, wie die NZZ berichtet. Das Thema, das Washington auf den Plan ruft, ist einer der dunkelsten Flecken der jüngeren deutschen Geschichte: die juristische Hexenjagd auf Ärzte, die es wagten, während des Corona-Wahnsinns Masken- oder Impfatteste auszustellen.
In einem Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken rechnete Robert F. Kennedy Jr. mit der deutschen Corona-Politik ab: Die Bundesregierung habe die Autonomie der Patienten mit Füßen getreten. Seine Worte sind ein Weckruf für die Freiheit: “Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar betrachtet haben.” Kennedy wirft der deutschen Regierung vor, die “heilige Beziehung zwischen Arzt und Patient” zu verletzen und Mediziner zu bloßen “Vollstreckern staatlicher Politik” degradiert zu haben.
Die Realität an deutschen Gerichten gibt ihm recht: Mehr als tausend Verfahren gegen Ärzte sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. Existenzen werden vernichtet. Richter verhängen drakonische Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro, Berufsverbote und sogar Gefängnisstrafen – wie im Fall einer Ärztin, die für zwei Jahre in Haft muss, weil sie nach Bioresonanztherapie-Untersuchungen Atteste ausstellte.
Und wie reagierte Gesundheitsministerin Nina Warken auf die Kritik aus den USA? Mit der typischen Überheblichkeit der Macht. Sie wischte Kennedys Einlassungen als “faktisch falsch” beiseite. Doch Washington lässt sich von der Berliner Arroganz nicht beeindrucken und lässt Warkens Gesprächsangebot eiskalt ins Leere laufen. Stattdessen schuf man Fakten: Die US-Chefdiplomatin Bethany Kozma traf sich bereits zweimal per Videoschalte mit betroffenen deutschen Ärzten. Die US-Vertreterin reagierte “interessiert und mitfühlend” auf die geschilderten beruflichen und privaten Zerstörungen.
Mehr noch: Ministerin Warken behauptet dreist, es habe strafrechtliche Konsequenzen nur bei “Betrug und Urkundenfälschung” gegeben. Eine pauschale Kriminalisierung, gegen die sich eine diskreditierte Medizinerin mit einer Unterlassungsklage wehrt. Anwalt Markus Haintz stellt klar: Viele Ärzte wurden lediglich wegen des Ausstellens “unrichtiger Gesundheitszeugnisse” verurteilt – ein Tatbestand mit wesentlich geringerer Strafandrohung.
Dabei wissen wir spätestens seit den offengelegten RKI-Protokollen, wie fragwürdig die Maßnahmen wirklich waren. Der renommierte Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler bringt es auf den Punkt: Die Urteile gegen die Ärzte sind “unter Gerechtigkeitsaspekten inakzeptabel”. Die Maskenpflicht sei weitgehend sinnlos und damit verfassungswidrig gewesen.
Während Spanien längst einen Schlussstrich gezogen, die Corona-Strafen für verfassungswidrig erklärt und fast 100.000 Bußgelder annulliert hat, wütet die deutsche Justiz weiter. Allein in Baden-Württemberg gab es 805 Urteile, in Sachsen 354.
Die mediale Schützenhilfe für den Transgender-Wahn treibt Stilblüten: So stößt man beim selben Medium einerseits auf Ratgebertexte, wonach die Kastration eines Hundes wegen negativer Effekte dieses Eingriffs auf den Hormonhaushalt gut überlegt werden sollte … Zugleich beglückt man die Leserschaft aber mit Ratgebern zu Transgenderismus für Eltern, in denen zur Unterstützung von Geschlechtsumwandlungsoperationen beim eigenen Nachwuchs aufgefordert wird.
Diese widersprüchlich anmutende Berichterstattung stößt aktuell Nutzern in den sozialen Netzen sauer auf: “Die Huffington Post hält Vorsicht für geboten, bevor man seinem Hund die Eier abschneidet, nicht aber bei seinen jugendlichen Söhnen”, konstatiert ein X-User mit einem Augenrollen.
“Think Twice Before You Cut Off Your Dog’s Balls!” – Überlegen Sie es sich zweimal, bevor Sie ihrem Hund die Eier abschneiden! Diese Warnung publizierte die Huffington Post im Jahr 2015. Der Artikel betont mögliche Negativeffekte der klassischen Kastration und ist im Grunde eine Werbung für “Zeuterin”, ein injizierbares Präparat, das zur Sterilisation führt, ohne dass ein operativer Eingriff nötig ist. Das erspart dem Tier die Vollnarkose und soll den Testosteronhaushalt des Hundes nicht vollständig lahmlegen – immerhin sei das ein lebenswichtiges Hormon, das auch für das Wachstum essenziell ist, so betonte man. Tierärzte und Tierhalter konnte diese Art der chemischen Kastration freilich nie so recht überzeugen; der Vertrieb von Zeuterin wurde inzwischen eingestellt.
Dennoch mutet es kurios an, dass die Huffington Post so bereitwillig einen Artikel verbreitete, der vor Eingriffen in den Tierkörper warnt:
Das Herumbasteln am Körper eines Tieres hat Konsequenzen. Während die Kastration in den USA seit langem als Rettung der Domestizierung gilt (im Gegensatz zu europäischen Ländern, die dieses Verfahren als grausam und unmenschlich ansehen), ist es an der Zeit, andere Optionen für die Sterilisation in Betracht zu ziehen. Letztendlich können nur Sie entscheiden, was für Ihren Hund das Beste ist.
… Nur um zwei Jahre später einen Artikel vom “Mount Sinai Health System”, einem Kliniknetzwerk in New York City, zu bringen, in dem die Kastration von Kindern als völlig unproblematisch dargestellt wird, wenn der Transgender-Sprössling das so möchte. “Hört auf eure Kinder – sie wissen, was sich für sie richtig und wahr anfühlt”, so der Untertitel des “Guides zur Unterstützung von Transgender-Jugendlichen” für Eltern.
Im Artikel wird zunächst eine “soziale Transition” beschrieben. Schon im Alter von etwa fünf Jahren könnten Kinder “gender-nonconforming” sein. Das müsse man natürlich unterstützen, etwa, indem man Jungen Kleidchen anziehen lässt. Wenn sie glauben, sie könnten fliegen, müsste man sie nach dieser Logik auch vom Dach hüpfen lassen, aber bitte. Das Kind solle sich “selbst definieren” und man solle einwirken, damit es dann im Umfeld und auch in Bildungsstätten mit den Wunschpronomina angeredet wird. Man müsse sich auf Mobbing von außen und Konflikte mit dem Sprössling gefasst machen. Am Ende soll dann vorzugsweise die Unterstützung einer offiziellen Namensänderung stehen, “ein Akt, der für einen jungen Transgender-Menschen oft zeremoniell und bedeutungsvoll ist”.
Im Anschluss wird die medizinische Transition beschrieben: Eiskalt wird dort der Einsatz von Pubertätsblockern empfohlen. “Eltern sollten Hormonblocker in Betracht ziehen, um die typische Pubertät zu verhindern oder deren Fortschreiten so früh wie möglich zu stoppen”, heißt es da wörtlich. Ab spätestens 16 Jahren, gerne auch mit 14 Jahren oder noch jünger, sollte man dem Nachwuchs dann Cross-Gender-Hormone verpassen: “Ihr nächstgelegenes LGBT-Zentrum kann Ihnen eine Liste transgenderfreundlicher Anbieter zur Verfügung stellen.”
Und dann? Chirurgie. Die Eltern mögen ihr Kind doch bitte bei der ärztlich durchgeführten Verstümmelung unterstützen, die mit Kastration / Sterilisation einhergeht. Risiken, Negativeffekte? Gibt’s demnach keine.
Das Kind kann sich für oder gegen eine Operation entscheiden. Wichtig ist, Kinder und junge Erwachsene dabei zu unterstützen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Die meisten Kinder warten bis zum Alter von 18 bis 21 Jahren, bevor sie sich einer Operation unterziehen. Die Unterstützung in dieser Phase kann darin bestehen, ihnen dabei zu helfen, herauszufinden, welche Art von Operation sie wünschen, und sich über den Versicherungsschutz zu informieren. Einen Chirurgen kann man über ein lokales LGBT-Zentrum oder online finden, wo es zahlreiche Informationen über verschiedene Chirurgen gibt, darunter Bewertungen und Angaben dazu, mit welchen Altersgruppen sie arbeiten.
Das einzige, was “verheerende Konsequenzen” habe, wäre demnach mangelnder Support der Eltern für das Transgender-Kind. Schon komisch, dass dasselbe Medium bereitwillig Artikel publiziert, die vor der Kastration von Hunden warnen, aber das “Herumbasteln am Körper eines Kindes” als ohne negative Konsequenzen bewerben. Aber Wokisten haben da wahrscheinlich kein Störgefühl.

Das Vorstandmitglied der Generation Deutschland, Kevin Dorow, soll aus der AfD ausgeschlossen werden. Der Grund: Er habe NS-Parolen verwendet. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT weist er die Vorwürfe umfangreich zurück.
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Weil sie Israels Handlungen im Nahostkrieg als „fucking Holocaust“ bezeichnete, verliert die Bundessprecherin der Linkspartei-Jugend ihre Mitgliedsrechte für zwei Jahre. Doch der Parteiausschluß bleibt ihr erspart.
Dieser Beitrag Nach Holocaust-Vergleich Vorwurf der Holocaustrelativierung: Linksjugend-Chefin darf in Partei bleiben wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.