Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dürften sich die ohnehin schon ziemlich windigen Forderungen nach einem AfD-Verbot erledigt haben. Vor allem ein vom heutigen Verfassungsschutz-Chef Selen veröffentlichtes Gutachten kommt nicht gut weg. Was sagt die Entscheidung über V-Männer in der AfD? Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.
Nach dem Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln kommen nun Forderungen aus der SPD, die einzelnen Landesverbände der konservativen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausschaltung der größten Oppositionspartei scheint nach wie vor das Ziel zu sein.
Es ist eine Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst und ein Triumph für den Rechtsstaat: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Eilbeschluss knallhart untersagt, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde darf die größte Oppositionspartei des Landes vorerst nicht mehr so brandmarken. Doch anstatt das Urteil zu akzeptieren, reagieren erste SPD-Politiker mit purer Panik – und fordern jetzt erst recht ein Verbot der politischen Konkurrenz.
Der Beschluss aus Köln ist ein politisches Erdbeben. Er zeigt: Die oft als politisch instrumentalisiert wahrgenommene Behörde ist mit ihrem Versuch, die AfD im Hauruck-Verfahren hochzustufen, krachend gescheitert. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die Partei vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” zu erklären. Die fadenscheinige Begründung der Schlapphüte: ein angeblich “ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis”.
Wie verzweifelt der Geheimdienst versuchte, Material gegen die Oppositionspartei zusammenzukratzen, zeigen die nackten Zahlen des Verfahrens: Mehr als 7.000 Seiten umfassen die elektronischen Gerichtsakten, dazu warf der Verfassungsschutz gigantische 1,5 Terabyte an gesammelten Daten in die Waagschale. Doch dies reichte dem Gericht im Eilverfahren dennoch nicht. Zwar sahen die Richter bei einzelnen Forderungen (wie dem Verbot von Minaretten oder Kopftüchern) einen Verdacht, doch die Kölner Richter stellten unmissverständlich klar: Eine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei lässt sich auf dieser dünnen Basis schlichtweg nicht nachweisen. Bis zum Hauptsacheverfahren darf der Verfassungsschutz die AfD nun nicht mehr als “gesichert rechtsextremistisch” bezeichnen.
AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie”. Denn in einer echten Demokratie, so Weidel, entscheide immer noch der Wähler über den politischen Wettbewerb – und nicht der Geheimdienst. Mehr noch, da der Verfassungsschutz auch nur ein verlängerter Arm der Bundes- und der jeweiligen Landesregierung ist.
Wie groß das mangelnde Demokratieverständnis bei den etablierten Parteien ist, zeigte sich dabei umgehend in Thüringen. Dort trat der SPD-Innenminister Georg Maier auf den Plan. Seine demokratisch hochfragwürdige Schlussfolgerung aus der gerichtlichen Klatsche: Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, dann müsse man eben ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen. Maier schwadronierte von den “Instrumenten der wehrhaften Demokratie”, die nun zur Anwendung kommen müssten, und klammerte sich an die Tatsache, dass der Beschluss nur vorläufig sei. Das wirkt wie der durchschaubare Reflex eines Politikers, der die Felle seiner eigenen Partei davonschwimmen sieht und den politischen Gegner lieber per Gerichtsbeschluss ausschalten will, statt ihn an der Wahlurne zu schlagen.
Dass die Einstufung der AfD von Anfang an ein politisches Manöver war, sprach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erstaunlich offen aus. Er kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung (es war damals die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Ei legte) als “politisch motiviert” und nannte es einen “Bärendienst” für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste angesichts der Kölner Entscheidung ebenfalls auf die Bremse treten. Er verwies auf die extrem hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, für das es “belastbare Grundlagen” brauche – die, wie das Gericht gerade erst feststellte, offensichtlich fehlen. Dobrindt betonte, sein Ansatz bleibe es, die AfD politisch zu bekämpfen.
Während BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Kölner Beschluss als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats lobte, klammert sich die politische Linke an die Hoffnung auf das Hauptsacheverfahren. Jan van Aken, Chef der Mauermörderpartei-Nachfolgerin Die Linke gab sich trotzig und hofft, dass die Einstufung später doch noch bestätigt wird. Allerdings gibt es angesichts der vorläufigen Feststellung der Verwaltungsrichter in Köln keine großen Chancen dafür, dass der politisch motivierte Zug tatsächlich erfolgreich sein wird.
Erstmals räumt ein deutscher Innenminister ein, die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz sei „politisch motiviert“ gewesen. Auch andere Politiker äußern sich zum Gerichtsbeschluß.
Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.
Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zur rechtswidrigen Einstufung der AfD als rechtsextrem ist eine Sensation. Er schafft erfrischende Klarheit zum Begriff „Remigration“ und dem „ethnischen Volksbegriff“. Nun muß die Partei zeigen, wie diszipliniert sie ist. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.
Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.
Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.
Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.
In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.
Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.
Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.
AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:
Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!
Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.