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Meinungsfreiheit Bundesverfassungsgericht hebt zwei Beleidigungsurteile auf

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, Ines HÀrtel (l-r), Josef Christ, Miriam Meßling, Vorsitzender Stephan Harbarth, Yvonne Ott, Henning Radtke und Heinrich Amadeus Wolff, kommt zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur Altersgrenze bei Notaren. Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Kammer hob zwei Beleidigungsurteile auf und verwies auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Wegen Formulierungen wie β€žfaschistisches Systemβ€œ und β€žpsychiatrischer Mobβ€œ standen zwei MΓ€nner vor Gericht – und wurden verurteilt. Nun kassiert das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit.

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