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Personal Trainer: „34 Jahre nonstop Krafttraining“ – dann zerstörte die Impfung alles

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Jahrzehntelang stählte Personal Trainer Thomas Weigand seinen Körper und arbeitete mit Menschen, um ihnen ein stärkeres, gesünderes Leben zu ermöglichen. Dann kam Corona – und er entschied sich für die Impfung. Ein folgenschwerer Fehler, den er massiv bereut. Mit dem MWGFD sprach er darüber, wie sich sein Leben komplett veränderte, mit welchen Gesundheitsproblemen er kämpft und wie sich sein Blick auf die Gesellschaft gewandelt hat. Auch seine eigene frühere Sichtweise kritisiert er scharf.

Der folgende Artikel von Elisabeth Maria erschien zuerst beim MWGFD:

Johannes Clasen im Gespräch mit dem ehemaligen Bodybuilder und Personaltrainer Thomas Weigand über ein Leben, das sich nach der Corona-Impfung radikal verändert hat. Über Schmerzen, Angst und Isolation – und den verzweifelten Versuch, gehört zu werden.

Ein Leben in Kontrolle

Thomas Weigand war einmal ein Mann, der seinen Körper kontrollierte.

„34 Jahre nonstop Krafttraining.“

120 kg bei 6-7% Körperfett. Ein Leben im Fitnessstudio, geprägt von Disziplin und Stärke. Als selbstständiger Personaltrainer arbeitete er mit Menschen, auch in einem Studio, das an ein Pflegeheim angeschlossen war. Dort half er seinen Kunden bei Gewichtsproblemen, Depressionen, Essstörungen. Er war der, der andere motivierte und sie aufrichtete. Er führte ein Leben, das nach vorne ging.

Die Entscheidung

Dann kam die Pandemie. Und mit ihr eine Entscheidung, die sein Leben für immer verändern sollte.

„Ich hab mir einerseits Panik machen lassen“,

sagt er heute. Die Bilder aus Italien, die Bilder aus Intensivstationen hat er „als bedrohend gesehen.“ Auch beruflich schien es ohne Impfung nicht mehr weiterzugehen – vor allem wegen der Arbeit im Pflegeheim. So ließ er sich im Januar 2021 impfen. Drei Tage später reagierte sein Körper „vehement“ mit Schmerzen im linken Bein.

Der körperliche Zusammenbruch

Was zunächst diffus begann, wurde schnell unerträglich. Die Schmerzen im Bein wurden immer schlimmer. Wochenlang schleppte er sich noch zur Arbeit – bis er nicht mehr laufen konnte. Seine Zehen wurden rot, platzten auf. Im Krankenhaus folgte dann die erschreckende Diagnose: ein Arterienverschluss, der als Notfall eingestuft wurde. Eine Operation folgte umgehend.

Für ihn war der zeitliche Zusammenhang zur Impfung offensichtlich. Für die Ärzte nicht.

„Dann hieß es: Nein, keinesfalls.“

Vielmehr wurde die Verdachtsdiagnose HIV in den Raum gestellt. Der Test war negativ. Thomas wurde zur zweiten Impfung geraten.

Was dann folgte, war ein körperlicher Absturz. Nach der zweiten Impfung „gingen vehemente Hautprobleme los.“ Thomas bekam Milien und Abszesse am ganzen Körper.

„Ich hab ausgesehen wie ein Streuselkuchen.“

Die Haut musste chirurgisch behandelt werden, Narben blieben.

Dann kamen Schmerzen –

„sehr sehr starke Schmerzen am ganzen Körper.“

Er konnte kein Messer mehr halten, keine Tür mehr aufschließen. Selbst trinken wurde wegen der Schmerzen in den Fingern zur Qual.
Der Mann, der einst „der Strahlemann, der Lebemann“ gewesen war, war plötzlich hilflos. Arbeiten war unmöglich.

Nicht gehört werden

Als er in Kliniken ansprach, dass die Impfung die Ursache sein könnte, wurde er abgewiesen und „saudumm angemacht.“ Man sprach von

„wahnhaften Hypochondrien“.

Menschen, die sich einbilden würden, impfgeschädigt zu sein, seien Verschwörungstheoretiker,

„die auf nicht mehr arbeitsfähig machen wollen.“

Die dritte Impfung

Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustandes ließ Thomas sich ein drittes Mal impfen. Ein Schritt, den er heute kaum begreifen kann. Er sei zu dem Zeitpunkt noch „sehr sehr gesellschaftshörig“ gewesen, sagt er selbstkritisch.

Danach eskalierte alles. Sein Körper reagierte, als würde er gegen sich selbst kämpfen.

„Da hab ich überall kleine Einblutungen bekommen am Körper, ähnlich wie blaue Flecken oder Thrombosen, rote kreisrunde Punkte waren das, bis es dann plötzlich losging, dass sich richtige Hubbel an meinen Oberarmen, Unterarmen, am ganzen Körper gebildet haben und es zu massiven Einblutungen unterm Gewebe kam.“

Verletzlichkeit und der Verlust von Stärke

Doch der vielleicht tiefste Einschnitt war ein anderer. Sein durchtrainierter, muskulöser Körper war lange seine Ritterrüstung und sein Schutz gewesen, durch den er eine gewisse Distanz zu anderen Menschen bewahren konnte. Stärke war immer seine Identität gewesen. Und plötzlich war er, der stets starke Mann, verletzlich.

„Ich hab mich sehr schwer getan, mich auch verletzlich zu zeigen, dann war ich es plötzlich. […] Das war für mich ein wahnsinniger Kampf.“

Was folgte, war nicht nur körperlicher Schmerz, sondern auch Einsamkeit und Unverständnis. Denn auch im engsten Umfeld fand er kaum Halt. Selbst in seiner eigenen Familie wurde ihm nicht geglaubt. Bis heute ist das Thema dort problembehaftet und er muss darum kämpfen, gehört zu werden.

Der Weg an die Öffentlichkeit

Um Gehör zu finden, ging Thomas selbst an die Öffentlichkeit, schickte Bilder, erzählte seine Geschichte. Die regionale Zeitung griff sie auf. Mehrere Artikel erschienen und seine Geschichte wurde regional sichtbar.

Leben in Angst und im Ausnahmezustand

Heute lebt Thomas Weigand isoliert, einsam und allein in seiner Wohnung. Mit starken Schmerzen, die ihn täglich begleiten. „Damit ich so über den Tag komm“, nimmt er starke Medikamente, darunter Tilidin, eine opiatähnliche Substanz.

Nachts wird sein Zustand oft besonders schlimm. Massiv belastende Symptome wie Kopfdruck oder neurologische Aussetzer kommen hinzu. Momente, in denen er nicht mehr sprechen kann – und sie doch bewusst erleben muss.

„Wenn man dann zu Hause alleine ist und sich nicht einmal mehr mitteilen kann. […] Das macht halt Angst.“

Thomas‘ Zustand ist sehr ernst und lebensbedrohlich. Schon kleine Anstrengungen wie Treppen steigen bringen ihn an seine Grenzen. Da

„läuft mir der kalte Schweiß und ich krieg überhaupt keine Luft mehr und muss stehen bleiben.“

Mehrere Organe sind betroffen. Seine Diagnoseliste ist lang. Von den Ärzten fühlt er sich oft allein gelassen:

„So in der Art, der hat doch einen Schuss.“

Der Versuch, Beweise zu schaffen

Um sich zu schützen, begann er, alles zu dokumentieren. Fotos, Videos, Beweise gegen den Vorwurf, sich alles einzubilden.

Ein Schreiben seiner Krankenkasse an einen befreundeten Anwalt, einst sein Kunde, wurde für ihn zum Wendepunkt. Darin steht:

„Unstrittig ist, dass Ihr Mandant Herr Thomas Weigand in Folge der COVID-Impfungen schwer erkrankt ist.“

Seitdem wird ihm seitens der Ärzte zumindest zugehört. Doch echte Hilfe bleibt selten, denn viele Therapieansätze, die er versucht hat, blieben erfolglos.

Ein Hoffnungsschimmer

Linderung fand er bisher nur in einer Behandlung: der HELP-Apherese, einer Form der Blutwäsche, finanziert durch eine Spendenaktion. Drei Behandlungen konnte er initial dadurch finanzieren. Eine vierte HELP-Apherese wurde ihm durch einen Mitpatienten aus der Schweiz geschenkt. Durch diese Behandlungen geschah etwas, das er selbst kaum fassen kann:

„Es war für mich ein Wunder.“

Für einige Wochen war er nahezu schmerzfrei. Er konnte seine Medikamente drastisch reduzieren und hatte zum ersten Mal seit Langem das Gefühl, wieder zu leben.

Doch die Wirkung der HELP-Apheresen hielt nicht an. Die Symptome kehrten zurück in Form von Durchblutungsstörungen, Atemnot und Schmerzen.

Einige Monate später konnte, wie einem Arztbrief zu entnehmen ist, durch weitere Spendenaktionen die gesamte Therapie gemäß den Behandlungsprotokollen der Charité erfolgen: 5 HELP Apheresen und 5 Autoimmunadsorptionen. Letztere hat er laut Arztbrief schlecht vertragen.

So weiß Thomas heute: Er bräuchte die Behandlung mittels Blutwäsche regelmäßig. Laut Arztbrief lautet die Empfehlung

„alle 3 – 6 Monate einen Zyklus mit 5 HELP-Apheresen durchzuführen.“

Doch die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme.

Ein verändertes Weltbild

Durch seine Krankheit hat sich Thomas‘ Perspektive auf die Gesellschaft grundlegend verändert.

„Ich hab bemerkt, dass ich ein manipuliertes Schaf bin“,

sagt er heute über seine frühere Sicht auf die Welt.

Er leidet unter dem fehlenden Diskurs und unter der Ausgrenzung. Was er sich wünscht, ist eigentlich einfach:

„Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass wir gehört werden. […] Es würde die Seele ein Stück heilen.“

Was bleibt

Denn was ihn am meisten verletzt, ist oft nicht der Schmerz – sondern das Schweigen und die leisen, für ihn spürbaren Unterstellungen seiner Mitmenschen. Er würde sich wünschen, von anderen gefragt zu werden, wie sich sein Schaden äußere. Dann „könnte ich Menschen Rede und Antwort stehen.“ Doch so heißt es oft, er habe nichts Offensichtliches:

„Der ist ja nicht krank, der hat ja nichts.“

Dabei hat sein heutiges Leben mit seinem früheren Leben nichts mehr zu tun: keine Arbeit, kaum soziale Kontakte, dauerhafte Schmerzen, ständige Angst.

Angst vor allem vor dem, was jederzeit passieren könnte: ein Blutgerinnsel, ein Schlaganfall, ein Moment, der alles beendet. Denn wenn ein Blutgerinnsel vor dem Herzen oder Kopf stecken bleibt,

„dann ist Schicht im Schacht. […] Wenn man dann zu Hause alleine ist und sich nicht einmal mehr mitteilen kann und erträgt diese Dinge einfach nur, das macht halt Angst.“

Und so bleibt ein Leben, das einmal von Kontrolle und Stärke dominiert war – und heute von Angst und zugleich der Hoffnung, nicht länger übersehen, sondern gehört und ernst genommen zu werden, geprägt ist. Möge seine Hoffnung zu seinem Wohle und zum Wohle aller Impfgeschädigten wahr werden.

(Auszug von RSS-Feed)

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Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

(Auszug von RSS-Feed)
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