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202 Geschwindigkeitsverstöße bei Kontrollen in drei Landkreisen

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Lüneburg (ots) – Bei Kontrollen am 14.04.2026 in den Landkreisen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen stellten die Beamten 202 Geschwindigkeitsverstöße fest; zwei Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Nach Angaben der Polizei waren neben der Lüneburger Verfügungseinheit auch Beamtinnen und Beamte der Polizeikommissariate in Lüchow und Uelzen sowie zugehörige Polizeistationen und Kräfte der Bereitschaftspolizei in die Messungen eingebunden.

Von den 202 Verstößen entfielen 152 auf den Bereich Lüneburg, viele davon auf der Bundesstraße 4; hier erreichte ein Pkw 153 km/h bei erlaubten 100 km/h. Im Uelzener Bereich, ebenfalls unter anderem an der Bundesstraße 4, wurden 33 Verstöße gezählt, der Höchstwert lag bei 146 km/h bei erlaubten 100 km/h. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg registrierten die Beamten 17 Verstöße, gemessen wurde unter anderem in Küsten, Göhrde und auf der Kreisstraße 8, wo ein Fahrzeug 117 km/h statt erlaubter 80 km/h fuhr.

An der Bundesstraße 4, Höhe Hoystorfer Berg, hielten die Beamten zudem einen Lkw mit technischen Mängeln an der Bereifung an und untersagten die Weiterfahrt. Auch in Lüneburg wurde einem Lkw die Weiterfahrt wegen Überladung untersagt; entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Die Polizei kündigte an, in den kommenden Tagen weitere Geschwindigkeitsmessungen in den drei Landkreisen durchzuführen.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, übermittelt durch news aktuell

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

Hamburg (ots) – Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle (GEBS) von Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt am 15. April 2026 im Probebetrieb ihre Arbeit auf, um Verfahren zu sogenannten Massendelikten künftig gemeinsam und zielgerichtet zu bearbeiten.

Die GEBS ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität erarbeitet hat. Zu den genannten Massendelikten zählen unter anderem Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren sollen nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam geprüft und nach festgelegten Standards sofort über das weitere Vorgehen entschieden werden, etwa durch Zusammenführung mehrerer Verfahren, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie gegebenenfalls frühzeitige Einstellungen.

Als Ziele nennt die GEBS eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, die Vermeidung von Doppelarbeit sowie die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat. Die räumliche Bündelung soll Abstimmungen erleichtern und Verfahrensabläufe beschleunigen.

Im Pilotbetrieb arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende unter einem Dach zusammen: 40 Mitarbeitende der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten, und 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, darunter Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei rechnet damit, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Der Probebetrieb ist zunächst für mindestens ein Jahr geplant und soll im Anschluss evaluiert werden.

Innensenator Andy Grote hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun „an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches“ zusammenarbeiten, um Effizienz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden; Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass die räumliche Nähe Abstimmungen vereinfache und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden sollen. Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als bundesweit einmalig und für die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg wirkungsvoll. Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich betonte, dass die elektronische Akte und strukturierte Abläufe bessere Arbeitsergebnisse ermöglichen sollen und der erhoffte Effizienzgewinn ohne zusätzlichen Personalaufwand eintreten solle.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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