Aurich-Wiesens (ots) – Enge Platzverhältnisse in einem Wohnhaus in Wiesens haben am Samstagvormittag den Patiententransport erschwert; Helfer brachten den Patienten schließlich mit einer Schleifkorbtrage über eine Treppe zum Rettungswagen.
Der Rettungsdienst war im Westermoorweg im Einsatz und wollte den Patienten wegen der notwendigen Weiterfahrt ins Krankenhaus mit einem Hubrettungsfahrzeug aus dem Gebäude holen. Zunächst rückte die Drehleiter der Feuerwehr Aurich an, ließ sich aber wegen auch im Außenbereich beengter Verhältnisse nicht geeignet aufstellen.
Daraufhin wurde die Feuerwehr Wiesens zur Tragehilfe nachgefordert. Mit einer Schleifkorbtrage brachten die Einsatzkräfte den Patienten über eine Treppe aus dem Haus zum Rettungswagen.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell
Aurich-Wiesens (ots) – Ein Vorbeifahrender entdeckte am Freitagabend Flammenschein an einem auf einem Grundstück am Spetzweg abgestellten Wohnwagen; er rief die Feuerwehr und dämpfte den Kleinbrand mit ersten Löschmaßnahmen.
Der Passant hatte neben dem Notruf selbst Löschmaßnahmen ergriffen, wodurch das Feuer zunächst eingedämmt wurde. Die Feuerwehr Wiesens rückte anschließend zur Brandnachschau aus.
Der leerstehende Wohnwagen war noch von leichter Rauchentwicklung umgeben. Mit einer Wärmebildkamera wurde der Wohnwagen und der angrenzende Bereich kontrolliert, dabei wurde keine weitere Hitzeentwicklung festgestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen übergaben Einsatzkräfte die Stelle an die Polizei.
Bildunterschrift: Foto: M. Campen (Feuerwehr Wiesens)
Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell
Aurich/Wittmund (ots) – Am Freitagabend versuchten Unbekannte in Wiesens, einen unbewohnten Wohnwagen anzuzünden; ein Zeuge löschte das Feuer, bevor Schaden entstand. Außerdem wurde in Norden ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw schwer verletzt.
In Wiesens bemerkte ein Autofahrer zwischen 21:30 und 22:00 Uhr einen Feuerschein an einem unbewohnten Wohnwagen und löschte das Feuer unverzüglich, sodass kein Sachschaden entstand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich bei der Polizei Aurich zu melden.
In Großefehn wurde in der Straße „Unter der Gaste“ erneut eine Parkbank mit einer klebrigen Substanz beschmiert. Der Bauhof teilt mit, dass die Bank bereits mehrfach betroffen war; die aufwendige Reinigung macht sie derzeit unbrauchbar. Die Polizei Wiesmoor nimmt Hinweise zu den Verursachern entgegen.
Die Polizei meldet außerdem mehrere Unfallfluchten: In Aurich wurde an einem auf einem Supermarktparkplatz abgestellten silbergrauen Renault Clio die hintere rechte Tür beschädigt. Im Lüchtenburger Weg in Aurich wurde an einem silbernen Peugeot 308 die vordere linke Seite beschädigt. Auf dem Parkplatz am Tulpenweg in Wiesmoor wurde ein silberner Renault Zoe an der vorderen rechten Seite beschädigt, offenbar beim Ausparken. In Ihlow beschädigte ein rangierendes Fahrzeug am Freitagvormittag ein abgestelltes E‑Bike in der Dieselstraße und fuhr davon. In allen Fällen sucht die Polizei nach Zeugen.
Der schwere Verkehrsunfall in Norden ereignete sich am Freitag gegen 18:20 Uhr auf der Heerstraße bei einer Kollision zwischen Pkw und Fahrrad. Der Pkw-Fahrer, ein 26-jähriger Mann aus Hessen, und der 22-jährige Fahrradfahrer aus Norden wurden verletzt; der 22-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Westerstede geflogen werden musste. Das beteiligte Auto wurde abgeschleppt, die Umstände sind Teil weiterer Ermittlungen.
Bildunterschrift: Foto von Jonas Augustin (Augustin-Foto) auf Unsplash
Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell
Dornum (ots) – Die Polizei sucht seit Donnerstagabend nach dem 46-jährigen Urlauber Raoul K., der seine Ferienwohnung in Dornum verlassen hat.
Er verließ gegen 14.30 Uhr seine Ferienwohnung in der Straße Graf-Münster-Weg und fuhr mit einem schwarzen Tourenfahrrad in unbekannte Richtung.
Der Mann ist ortsunkundig und geistig stark eingeschränkt. Er ist 1,87 Meter groß, kräftig gebaut, hat dunkelgraue Haare und einen Drei-Tage-Bart.
Bekleidet war er mit einer schwarzen Jacke, einer schwarzen Stoffhose und schwarzen Sportschuhen. Die Polizei in Norden nimmt Hinweise zum Aufenthaltsort des Mannes entgegen.
Bildunterschrift: Foto des Vermissten
Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell
Noch bevor Dominik Krause (Grüne) sein Amt als Oberbürgermeister antritt, treibt München ein millionenschweres Begrünungsprojekt voran. Neue Stadtbäume sollen gepflanzt werden. Trotz Milliarden-Schulden.
Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.
Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,
„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“
Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.
Weg frei für Verurteilungswelle?
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:
Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.
So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.
Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.
Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.
Das Narrativ bliebe unangetastet
Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.
Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:
„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“
Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.
Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?
Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.
Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?
So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.
Wenn ich an „Entführt (Band 7)“ von Jasmin Baur denke, muss ich sofort an die Emotionen denken, die das Buch in mir ausgelöst hat. Es ist wie eine Achterbahnfahrt der Gefühle, die dir den Atem raubt und gleichzeitig das Herz höher schlagen lässt. Kaum angefangen, konnte ich das Buch nicht mehr aus der Hand legen – die Seiten flogen nur so dahin!
In diesem Band geht es um Maya, die es geschafft hat, ihrem chaotischen Leben zu entfliehen und endlich zufrieden zu sein. Doch das Schicksal hat andere Pläne. Eine düstere Vergangenheit taucht wieder auf und zwingt sie, sich ihren tief verborgenen Gefühlen zu stellen. Die Konfrontation mit alten Wunden und die Frage, ob sie bereit ist, für die Liebe zu kämpfen, sorgen für spannende Wendungen. Ich war hin- und hergerissen zwischen dem Drang, das Ende herauszufinden, und dem Wunsch, die Geschichte zu verlangsamen, um jeden Augenblick auskosten zu können.
Die Charaktere sind lebendig und gut ausgearbeitet. Maya – stark und doch verletzlich – hat mich wirklich berührt. Auch die Dynamik zwischen ihr und anderen Figuren ist bemerkenswert authentisch und sorgt für echte Emotionen. Der Schreibstil von Jasmin Baur ist flüssig und ansprechend; sie schafft es, klare Bilder im Kopf des Lesers zu erzeugen und die Gefühle der Protagonisten wahnsinnig gut einzufangen.
Ein kleiner Kritikpunkt bleibt jedoch nicht aus: Ab und zu fand ich die Handlung etwas vorhersehbar, und zwar in Hinblick auf die Konflikte, die aufkamen. Dennoch – das nimmt dem Lesespaß kaum etwas, denn die emotionalen Elemente sind einfach überragend und entschädigen mehr als genug dafür!
Insgesamt ist „Entführt (Band 7)“ ein echtes Lesevergnügen für alle, die es gerne spannend und gefühlvoll mögen. Wer auf packende Geschichten mit viel Herz steht, der sollte unbedingt einen Blick darauf werfen. Ich gebe dem Buch 4 Sterne von 5 und kann es kaum erwarten zu erfahren, wie die Geschichte weitergeht!
Aurich-Wallinghausen (ots) – Eine Hausbewohnerin benötigte am Mittwochvormittag gegen 10:10 Uhr im Holzweg rettungsdienstliche Hilfe; die Feuerwehr öffnete die Tür und half beim Transport in den Rettungswagen.
Weil die Sanitäter die Wohnung nicht selbst betreten konnten, wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr Wallinghausen zur Schaffung eines Zugangs alarmiert. Die Tür wurde erfolgreich geöffnet und die Feuerwehr leistete Tragehilfe beim Transport der Patientin.
Nach gut einer halben Stunde war der Einsatz für die Feuerwehr beendet; die Patientin wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Bildunterschrift: Foto: Marc Coordes (Feuerwehr Wallinghausen)
Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell
Polizeimuseum Hamburg mit Programm bei der Langen Nacht der Museen und Einweihung des Wasserschutzpolizeibootes
Hamburg (ots) – Das Polizeimuseum Hamburg beteiligt sich an der Langen Nacht der Museen am 18.04.2026 von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr und weiht bereits am 17.04.2026 das ehemalige Wasserschutzpolizeiboot „WS 62“ als neues Ausstellungsstück ein.
Die Veranstaltung im Polizeimuseum in der Carl-Cohn-Straße 39 in Hamburg-Winterhude bietet neben der ständigen Ausstellung eine Sonderausstellung mit Polizeifahrzeugen unterschiedlicher Epochen, darunter der „Polizeikäfer“ (Baujahr 1977). Die Motorradstaffel der Hamburger Polizei zeigt Auftritte um 18:30 Uhr, 20:30 Uhr und 22:00 Uhr und ist während der gesamten Nacht mit einem Infostand sowie einem Fanshop vertreten. Im Otto-Grot-Saal informieren Kriminalbeamtinnen und -beamte von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr und von 22:30 Uhr bis 23:15 Uhr über Formen des Onlinebetrugs.
Die Fachdienststelle Cybercrime des Landeskriminalamts Hamburg bietet von 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr sowie von 23:45 Uhr bis 00:30 Uhr Einblicke in das Thema Von OSINT zum Deepfake – Was KI aus deinen öffentlichen Daten macht. Im Museum führen ehemalige und hauptamtliche Polizistinnen und Polizisten durch die Ausstellung und stehen für Gespräche zur Verfügung. Vor dem Museum wird in Biergarten-Atmosphäre für das leibliche Wohl mit herzhaften und süßen Angeboten gesorgt.
Mit einem Ticket können zwischen 18:00 Uhr und 01:00 Uhr alle teilnehmenden Hamburger Museen besucht werden; das Ticket gilt zugleich als Fahrschein für alle regulären HVV-Linien sowie für die extra eingerichteten Busshuttle-Linien und die Elbbarkassen. Direkt zum Polizeimuseum fährt der Busshuttle der Linie 306. Das Lange-Nacht-der-Museen-Ticket berechtigt zudem zum Besuch des Polizeimuseums am darauffolgenden Sonntag zu den üblichen Öffnungszeiten.
Das Boot „WS 62“ war 2024 außer Dienst gestellt worden und ist ein Tochterboot der „Bürgermeister Weichmann“, das unter anderem in Cuxhaven im Einsatz war. Nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten und mit Unterstützung des Polizeiverein Hamburg e.V. konnte das Boot vor der Abwrackwerft bewahrt werden und ist nun vor dem Polizeimuseum zu besichtigen. Parallel wurde ein neuer Ausstellungsraum zur Geschichte der Wasserschutzpolizei eröffnet; außerdem gibt es eine neue Ausstellungsstation zur Reiterstaffel der Landesbereitschaftspolizei.
Landkreis Aurich (ots) – In Südbrookmerland endete in der Nacht zu Samstag eine Verfolgungsfahrt mit der Festnahme von vier Personen; sie stehen im Verdacht, für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten verantwortlich zu sein.
Gegen 4.40 Uhr wollten Polizisten in der Tom-Brook-Straße einen Mercedes kontrollieren, der Fahrer floh jedoch mit hoher Geschwindigkeit. Das Fahrzeug verunfallte im Georgsheiler Weg, die vier Insassen liefen in verschiedene Richtungen davon. Mit Unterstützung weiterer Kräfte und eines Polizeihubschraubers konnten alle vier im Nahbereich angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um drei Männer im Alter von 18, 25 und 43 Jahren sowie eine 23-jährige Frau. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen wieder entlassen. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass sie aus dem Raum Bremen und Bremerhaven stammen und für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten in der Umgebung verantwortlich sind; die Ermittlungen dauern an.
In Aurich hielten Polizisten am Sonntag gegen 23.20 Uhr einen 25-jährigen Autofahrer an. Dabei stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hatte und unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Verfahren eingeleitet.
Am Sonntagabend stoppte die Polizei in Norden einen 43-jährigen Autofahrer in der Heerstraße. Ein Test reagierte positiv auf Kokain; auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Verfahren gestartet.
In Großefehn geriet am Sonntag gegen 10.10 Uhr in der Straße Neue Wieke Nord aus bisher unbekannten Gründen ein Holzschuppen in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer, das Dach wurde vollständig zerstört. Verletzte gab es nicht; die Polizei ermittelt zur Brandursache.
Aurich/Wittmund (ots) – Die Polizei meldet mehrere Kontrollen wegen mutmaßlicher Betäubungsmittelbeeinflussung in der Region sowie zwei Fälle von Sachbeschädigung und Unfallflucht in Norden.
In Aurich stoppte eine Streife am Freitagmorgen gegen 11:25 Uhr einen 31-Jährigen aus Südbrookmerland auf dem Georgswall. Hinweise auf Drogenkonsum führten zur Entnahme einer Blutprobe; ein Verfahren wurde eingeleitet.
In Norden wurde zwischen 10:00 und 11:40 Uhr in der Alleestraße ein VW Transporter an der Beifahrerseite mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Zudem beschädigte ein unbekannter Fahrer zwischen 10:15 und 10:50 Uhr in der Gewerbestraße vor einem Bekleidungsgeschäft einen blauen BMW und fuhr anschließend davon.
In Dornum hielten die Beamten am Freitag gegen 10:30 Uhr einen 33-Jährigen auf der Bahnhofstraße an; ein Drogenvortest verlief positiv, es folgte eine Blutprobe und ein Ermittlungsverfahren. In Wittmund kontrollierte die Polizei in der Nacht zu Samstag gegen 03:00 Uhr einen 23-Jährigen in der Straße Am Ostermoor; auch hier zeigte ein Vortest ein positives Ergebnis und es wurde eine Blutprobe genommen.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell
Aurich-Walle (ots) – Am Donnerstagabend übten Feuerwehren und das Technische Hilfswerk auf dem Reifen Günther-Gelände am Wallster Weg einen ausgedehnten Brand in einem Werkstattbetrieb mit angrenzendem Reifenlager und drei vermissten Personen.
Die Feuerwehren Walle und Haxtum sowie der Einsatzleitwagen der Feuerwehr Aurich waren im Einsatz, ebenso Trupps des THW und die Jugendfeuerwehr Walle. Der Werkstattkomplex umfasst rund 1.700 Quadratmeter; an den beiden zugänglichen Gebäudeseiten bildeten die Einsatzkräfte zwei Abschnitte und legten Angriffswege an.
Atemschutztrupps gingen unter simulierter Nullsicht zur Menschenrettung in die Halle vor, während außen die Logistik aufgebaut wurde. Dazu gehörte die Wasserversorgung über mehrere Hydranten, die Abstimmung weiterer fiktiv alarmierter Kräfte und die Dokumentation durch die Besatzung des Einsatzleitwagens. Übliche Werkstattgegenstände erschwerten die Orientierung im Inneren.
Auch THW-Trupps wurden zu Trainingszwecken unter Atemschutz eingesetzt, die Jugendfeuerwehr sicherte vor Ort. Alle drei als teils schwer zugänglich platzierte Übungspuppen wurden gefunden und gerettet, die Übung dauerte etwa eine Stunde. Nach einer Nachbesprechung und Aufräumarbeiten trafen sich die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus Walle zu einer gemeinsamen Stärkung.
Bildunterschrift: Fingierte Menschenrettung: Ein Atemschutztrupp bringt eine der drei zu suchenden Übungspuppen ins Freie. Foto: Sönke Schmidt (Feuerwehr Wallinghausen)
Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell