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Positive Bilanz der Polizei Bremen nach Nordderby im Weserstadion

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Polizei Bremen zieht positive Bilanz nach Nordderby im Weserstadion

Bremen (ots) – Nach dem Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Weserstadion zieht die Polizei Bremen eine positive Bilanz.

Einsatzvorbereitung und Fanbewegungen

Die Begegnung stellte das erste reguläre Nordderby in der Bundesliga in Bremen seit längerer Zeit dar. Der Einsatz wurde umfassend vorbereitet, durch zusätzliche Polizeikräfte aus verschiedenen Bundesländern unterstützt und es wurde ein entsprechendes Deeskalationskonzept erstellt und erfolgreich umgesetzt. Während der Anreisephase kam es zu einzelnen Fanbewegungen, die durch Einsatzkräfte begleitet wurden. Die Einsatzlage verlief insgesamt planmäßig.

Pyrotechnik und Vorfälle

Entlang der Anreisewege sowie im Stadionumfeld zündeten Fans beider Mannschaften umfangreich Pyrotechnik, was zu starker Rauchentwicklung führte. Nach dem Spiel trat es im Zusammenhang mit den Abreisebewegungen zu vereinzelten fußballtypischen Straftaten, einschließlich Körperverletzungsdelikten, auf. An der Sielwallkreuzung feierten zahlreiche Fans, auch hier wurde Pyrotechnik eingesetzt und eine mobile Toilette in Brand gesetzt, die von der Feuerwehr gelöscht werden musste. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Diverse Personen wurden identifiziert und gegen alle festgestellten Verstöße wurden Anzeigen gefertigt.

Vorfall im Gästebereich und Abreisephase

Im Gästebereich des Stadions kam es nach dem Spiel zu einem Brand in den Sanitäranlagen. Beim Einschreiten von Feuerwehr und Polizei gab es einen Angriff aus der Fanszene der Gäste auf die Polizeikräfte, jedoch gab es nach aktuellem Stand keine Verletzten unter den Polizeibeamten. Die Abreisephase verlief weitestgehend störungsfrei.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Bundespolizei sichert Fußballspiel Werder Bremen gegen Hamburger SV am Bremer Hauptbahnhof

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Bundespolizei zieht positive Bilanz nach Nordderby

Bremen (ots) – Die Bundespolizeiinspektion Bremen war am 18. April 2026 während der Fußballbegegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Einsatz. Dieser Einsatz fand im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) statt, da das Fanverhältnis im Vorfeld als feindschaftlich eingeschätzt wurde.

Einsatzkräfte und Fanbewegungen

Rund 330 Bundespolizisten stünden während der An- und Abreisephase im Dienst. Etwa 8.000 Werder-Fans, darunter 100 Risikofans, nutzten den öffentlichen Nahverkehr über den Bremer Hauptbahnhof. Zusätzlich reisten mehr als 2.200 HSV-Fans ebenfalls über diesen Bahnhof an. Im bahnpolizeilichen Bereich kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen, und die Bundespolizei sorgte dafür, dass es nicht zu einem Aufeinandertreffen der Fangruppen kam. Größere Fangruppierungen wurden auf dem Weg zum Stadion in einem gemeinsamen Einsatzabschnitt mit der Landespolizei Bremen begleitet.

Rückreise und Einsatzverlauf

Die Rückreise verlief im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei nahezu störungsfrei. Polizeidirektor Lüder Rippe, Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Bremen, äußerte sich erfreut über den ruhigen Einsatzverlauf und betonte, dass das taktische Sicherheitskonzept der Bundespolizei Bremen erfolgreich umgesetzt wurde. Auch die Zusammenarbeit mit den Sicherheitspartnern war laut Rippe positiv.

Entwicklung im Fußballfanreiseverkehr

Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, wertete die rückläufige Entwicklung von gewaltsamen Ausschreitungen im Fußballfanreiseverkehr als positiv und stellte fest, dass sich das aktuelle Nordderby in diesen Trend einfüge. Schuol kündigte an, dass die Bundespolizei weiterhin auf eine angepasste Einsatzstrategie setze, die klare Kommunikation, konsequente Strafverfolgung und starke Zusammenarbeit mit Sicherheitspartnern umfasst.

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Akkubrand in Wohnung in Linden-Nord: zwei Verletzte

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Hannover (ots) – Bei einem Akku-Brand in einer Wohnung in Linden-Nord wurden am Samstagmittag zwei Personen verletzt.

Gegen 12:20 Uhr meldete die Regionsleitstelle Hannover einen brennenden Akku im zweiten Obergeschoss eines Vierfamilienhauses in der Albertstraße. Als die Einsatzkräfte eintrafen, war bereits eine Fensterscheibe durch die starke Hitze geborsten. Das Feuer war weitgehend erloschen, musste aber noch hinter einer Holzvertäfelung nachgelöscht und die mit Brandrauch beaufschlagte Wohnung entraucht werden.

Der Bewohner hatte versucht, den Brand selbst zu löschen und brachte sich zusammen mit einer weiteren Frau ins Freie. Bei den Löschversuchen zog er sich Verbrennungen und eine Rauchgasvergiftung zu; auch die zweite Person hatte giftigen Brandrauch eingeatmet. Beide wurden vor Ort erstversorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der Einsatz dauerte etwa eine Stunde. Feuerwehr und Rettungsdienst waren mit bis zu 28 Einsatzkräften und sieben Fahrzeugen vor Ort. Zur Art des Akkus, zum Alter der Betroffenen, zur Brandursache sowie zur Schadenshöhe liegen derzeit keine Angaben vor.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Feuerwehr Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Tödlicher Unfall im Norden: Wohnmobil kracht gegen Baum – Fahrer stirbt

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Am Samstagnachmittag kam es zu einem schrecklichen Unfall auf der B207: Ein Wohnmobil kam von der Straße ab und krachte gegen einen Baum – der Fahrer konnte nur noch tot geborgen werden.

Um kurz vor 16 Uhr waren der 70-jährige Fahrer und seine 53-jährige Lebensgefährtin aus dem Landkreis Rosenheim mit ihrem Wohnmobil auf der B207 Richtung Ratzeburg unterwegs. Laut eines Sprechers des Polizei-Lagedienstes sei das Fahrzeug auf Höhe Buchholz in einer leichten Rechtskurve dann plötzlich von der Fahrbahn abgekommen.

Unfall Buchholz: Wohnmobil kracht gegen Baum – Fahrer stirbt

Das Wohnmobil fuhr in den Graben und knallte gegen einen Baum. Der 70-jährige Fahrer wurde dabei eingeklemmt und konnte von den Einsatzkräften der Feuerwehr nur noch tot geborgen werden. Seine Lebensgefährtin konnte das Wohnmobil mit leichten Verletzungen selbstständig verlassen und kam vorsorglich in ein Krankenhaus.

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Mit dabei im Wagen war auch der Hund des Paares. Ein Pressevertreter vor Ort nahm diesen an sich und brachte ihn in eine Tierklinik zur Erstversorgung. Das Tier soll ebenfalls nur leichte Verletzungen erlitten haben.

Die Feuerwehr räumte die Unfallstelle auf, klemmte die Batterie ab, nahm die Gasflaschen aus dem Fahrzeug, streute ab und sammelte die Trümmerteile ein. Die Straße war bis kurz nach 18 Uhr vollgesperrt. (aba)

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Schauspielerin Rike Schäffer: Warum dieser TV-Star jetzt in Eutin unterrichtet

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Umstrittene Israel-Posts: Eutiner Grüne halten an Stadtvertreterin fest – trotz Parteiaustritt

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Vorschau ansehen Die Eutiner Stadtvertreterin Wiltrud Matthes sorgt mit drastischen Aussagen zu Israel für Kritik – und ist längst kein Parteimitglied mehr. Trotzdem halten die Grünen in Eutin an ihr fest. Das sorgt für Kritik.

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Waldbrand am Fuhsekanal in Celle mit Luftunterstützung bekämpft

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Celle (ots) – Am Samstagnachmittag brannten rund 500 bis 700 m² Waldboden am Fuhsekanal im Bereich der Dasselsbrucher Straße; die Einsatzkräfte brachten das Feuer schnell unter Kontrolle.

Die Ortsfeuerwehren Großmoor (Samtgemeinde Wathlingen) und Westercelle (Stadt Celle) waren vor Ort im Einsatz. Unterstützt wurde die Brandbekämpfung durch den Feuerwehr-Flugdienst des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen, dessen Überwachungsflugzeug Lage und Ausdehnung einschätzte und Hinweise zum genauen Brandort gab.

Nach dem Löschen schlossen sich Nachlöscharbeiten an: Brandnester im Waldboden wurden abgelöscht. Sechs D-Rohre kamen zum Einsatz, die Wasserversorgung wurde über eine offene Wasserentnahmestelle aus dem Fuhsekanal sichergestellt.

Bildunterschrift: Einsatzstelle (Foto: Feuerwehr Celle)

Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Celle, übermittelt durch news aktuell

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Redefreiheit Wenn legale Meinungen bei Meldestellen landen

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Hessen nimmt Meldestelle für Hasskommentare in Betrieb

Meldestellen als Machtinstrument: Bei zahlreichen Portalen können Bürger vermeintliche Fälle von „Hass und Hetze“ melden. Doch prominente Beispiele zeigen, dass auch völlig legale Meinungen ins Visier geraten.

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Fahrschul-Quiz: Theorieprüfung – Würden Sie den Führerschein heute noch bestehen?

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Vorschau ansehen Knapp die Hälfte fällt durch die theoretische Führerscheinprüfung. Mit mittlerweile 1169 Fragen wird der Katalog immer länger und die Prüfung deutlich umfangreicher. Wie gut kennen Sie sich mit den Fragen noch aus? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Quiz - ohne Angst um den Führerschein.

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Unfall auf A7 bei Hildesheim: Fahrer ohne Versicherung angezeigt

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Hildesheim (ots) – Am 18.04.2026 kurz nach 15 Uhr führte ein liegengebliebenes Auto auf der A7 kurz vor der Anschlussstelle Drispenstedt zu einem Unfall; der Halter muss zudem mit einer Anzeige wegen erloschenen Versicherungsschutzes rechnen.

Ein 50‑jähriger Hannoveraner blieb mit seinem Audi wegen eines technischen Defekts in der Baustelle auf dem Hauptfahrstreifen in Fahrtrichtung Hannover stehen. Eine 52‑jährige Frau aus Hildesheim wich mit ihrem Audi nach links aus, dabei erkannte ein 31‑Jähriger aus Goslar die Situation zu spät und prallte mit seinem Renault gegen das vorausfahrende Fahrzeug.

Der 31‑Jährige landete in der Außenschutzplanke; sein Wagen und die Leitplanke wurden stark beschädigt. Die Frau konnte ihre Fahrt fortsetzen. Sowohl das liegengebliebene Fahrzeug als auch das Unfallfahrzeug mussten abgeschleppt werden.

Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Versicherungsschutz des 50‑Jährigen bereits einige Wochen zuvor erloschen war; gegen ihn wurde Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Nach Angaben der Polizei wurde bei dem Unfall niemand verletzt, es kam nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen auf der Autobahn.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Hildesheim, übermittelt durch news aktuell

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SC Weiche Flensburg 08 kassiert bittere Niederlage in Meppen

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Vorschau ansehen Fußball-Regionalligist SC Weiche Flensburg 08 schnupperte bei Tabellenführer SV Meppen lange an einer Überraschung – dann drehten die Emsländer das Spiel mit zwei späten Toren und gewannen noch 2:1 (0:1).

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Jedes zweite „Blasphemie“-Verfahren in Berlin wegen „Islamfeindlichkeit“

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Wenn es um den Islam geht, versteht die Berliner Justiz offenbar keinen Spaß mehr. Während vielerorts in Deutschland das Christentum oder jüdisches Leben zunehmend unter Druck geraten, zeigt eine neue Statistik aus der Hauptstadt eine erschreckende Schieflage auf: Die Ermittlungen wegen angeblicher „Islamfeindlichkeit“ sind in Berlin regelrecht explodiert. Wer den Islam kritisiert, rückt immer schneller ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Die Zahlen aus Berlin liegen nun schwarz auf weiß vor und stammen aus einem brisanten Exklusiv-Bericht des Portals Apollo News, das bei der Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt genau nachgefragt hat. Es geht um Paragraf 166 des Strafgesetzbuches – den sogenannten Blasphemie-Paragrafen. Dieser verbietet die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Wer angeblich den öffentlichen Frieden durch solche Äußerungen stört, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder empfindliche Geldstrafen. Doch dieser Paragraf wird in Berlin immer häufiger fast ausschließlich für eine einzige Religion angewendet – den Islam.

Immer häufiger geraten Islam-Kritiker in die Mühlen der Justiz. Die Zahlen von Apollo News belegen: Von den insgesamt 32 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025 wurden exakt die Hälfte, also 16 Fälle, wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt. Das ist jedes zweite Verfahren! Zum Vergleich: Noch im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei gerade einmal 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg. Schaut man sich den gesamten Zeitraum von 2023 bis 2025 an, wird die Schieflage noch absurder. Insgesamt gab es 76 Ermittlungsverfahren. Die unfassbare Aufschlüsselung der Staatsanwaltschaft:

  • 31 Verfahren (40 Prozent) wegen eines „islamfeindlichen“ Hintergrunds.
  • Nur 8 Verfahren wegen Antisemitismus.
  • Nur lausige 5 Verfahren wegen eines „christenfeindlichen“ Hintergrunds!
  • Hinzu kommen 7 Verfahren wegen eines mutmaßlich „fremdenfeindlichen“ Hintergrunds sowie einige Fälle der Kategorie „Sonstige“.

Die Gesamtanzahl der Ermittlungen schnellt in die Höhe – und zwar fast ausschließlich, weil die Ermittlungsbehörden in Berlin plötzlich überall „Islam-Hasser“ wittern. Im Jahr 2023 waren es beschauliche 15 Fälle (darunter gerade mal 3 wegen Islamfeindlichkeit). Im Jahr 2024 stieg die Zahl bereits auf 29 Fälle (12 wegen Islamfeindlichkeit), um 2025 auf 32 Fälle (16 wegen Islamfeindlichkeit) zu steigen. Angesichts dessen, dass seit dem Hamas-Terroranschlag in Israel und der Antiterroroperation der IDF im Gazastreifen der Judenhass bei Moslems und Linken in Deutschland geradezu explodiert ist, zeigt sich durchaus eine massive Schieflage.

Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Die Berliner Strafverfolger nutzen den Gummiparagrafen 166 zunehmend, um Aussagen über den Islam abzustrafen, die nach Lesart der Behörden den „öffentlichen Frieden“ stören könnten. Wie viele Menschen wegen unliebsamer Meinungen über den Islam tatsächlich zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft in den Mantel des Schweigens.

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Freie Rede in Gefahr? Weckruf für die Meinungsfreiheit

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Man sieht die tristen Gefängnisgitter einer Haftanstalt in Tschechien – Symbolbild für den Mangel an Meinungsfreiheit – darüber schwebt das Porträtbild des Autors Thorsten Hinz

Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Juristen und Publizisten schlägt Alarm: Die „Berliner Erklärung für Meinungsfreiheit“ sieht den freien Diskurs in Deutschland und Europa zunehmend unter Druck.

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E-Scooter-Unfälle in SH: Kapituliert das Land vor Wildwest-Mentalität?

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Walters Arbeit trägt Früchte: Furioses Holstein Kiel nähert sich dem Klassenerhalt

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Vorschau ansehen Zehn Punkte holte Holstein Kiel aus den vergangenen vier Spielen. Gegen den 1. FC Kaiserslautern überzeugten die „Störche“ mit furiosem Offensivfußball – und zeigten die spielerische Steigerung unter Tim Walter.

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Claudia Roth: Die Kultur ist unter Druck – dabei ist sie ein Grundpfeiler unserer Demokratie

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Vorschau ansehen Kultur ist keine nette Ablenkung in guten Zeiten, sondern ein Schutzraum der Demokratie, findet Claudia Roth. Die ehemalige Kulturstaatsministerin erläutert, warum dieser Raum bedroht, aber essenziell für unseren gesellschaftlichen Frieden ist.

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Claudia Roth: Die Kultur ist unter Druck – dabei ist sie ein Grundpfeiler unserer Demokratie

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Kleinbrand an Wohnwagen in Spetzweg rechtzeitig gelöscht

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Aurich-Wiesens (ots) – Ein Vorbeifahrender entdeckte am Freitagabend Flammenschein an einem auf einem Grundstück am Spetzweg abgestellten Wohnwagen; er rief die Feuerwehr und dämpfte den Kleinbrand mit ersten Löschmaßnahmen.

Der Passant hatte neben dem Notruf selbst Löschmaßnahmen ergriffen, wodurch das Feuer zunächst eingedämmt wurde. Die Feuerwehr Wiesens rückte anschließend zur Brandnachschau aus.

Der leerstehende Wohnwagen war noch von leichter Rauchentwicklung umgeben. Mit einer Wärmebildkamera wurde der Wohnwagen und der angrenzende Bereich kontrolliert, dabei wurde keine weitere Hitzeentwicklung festgestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen übergaben Einsatzkräfte die Stelle an die Polizei.

Bildunterschrift: Foto: M. Campen (Feuerwehr Wiesens)

Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell

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52-Jähriger aus Wilstorf in Altona aufgefunden, Angehörige übernehmen Betreuung

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52-Jähriger aus Hamburg-Wilstorf aufgefunden

Hamburg (ots) – Die Polizei suchte öffentlich nach einem 52-jährigen Mann aus Hamburg-Wilstorf; er wurde am Freitagabend in Hamburg-Altona von einer ihm bekannten Person angetroffen und seine Angehörigen haben inzwischen wieder die Betreuung übernommen.

Die Suche hatte seit dem 17.04.2026, 04:40 Uhr, am Ort Hamburg-Wilstorf, Am Frankenberg bestanden. Mit Hilfe der Veröffentlichung eines Lichtbildes suchte die Polizei Hamburg öffentlich nach dem Mann.

Die Ursprungsmeldung trug die Nummer 260417-4. Hinweise auf Straftaten liegen nicht vor; alle Fahndungsmaßnahmen sind beendet.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Splitterpartei FDP: Kubicki träumt von zehn Prozent dank „Kubicki-Effekt“

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FDP-Vize Kubicki will Parteichef werden und setzt sich ein ehrgeiziges Ziel. Was passiert, wenn es doch bei zwei Prozent bleibt?

Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Vorsitzender und ehemaliger Abgeordneter in Schleswig-Holstein, strebt im Fall seiner Wahl zum Parteichef wieder Wahlergebnisse über zehn Prozent der Stimmen an. „Zunächst schwebt mir vor, die FDP nach einem Jahr bitterböser Bedeutungslosigkeit wieder in die Nähe von fünf Prozent zu heben“ und dann darüber, sagte Kubicki der „Welt am Sonntag“.

Kubicki will mehr als zehn Prozent der Stimmen

„Der Kubicki-Effekt beginnt bei sechs Prozent. Dann ist die Hürde überwunden.“ Der Anspruch des Schleswig-Holsteiners ist aber größer. Bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 habe die FDP 10,7 und 11,4 Prozent geholt, so Kubicki: „Ein Anspruch darunter ist für einen Kampfsportler wie mich kein wirklicher Anspruch.“


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Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Luisa Neubauer im MOPO-Interview: „Ich bin immer noch das Mädchen, das seinen Vater zu früh verlor”
  • Sommerurlaub: Wird alles teurer? Wo’s noch Schnäppchen gibt
  • Plattdeutsch-Boom: Ihre Kurse sind ständig ausgebucht
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für die ganze Woche
  • 16 Seiten Sport: Vor dem Derby! Legende Ailton packt aus
  • 28 Seiten Plan 7: Endlich wieder nachts ins Museum & Ausgeh-Tipps für jeden Tag


Kubicki kandidiert auf dem Parteitag Ende Mai für zunächst ein Jahr als neuer Vorsitzender. „Wenn wir im Mai nächsten Jahres in Umfragen immer noch bei zwei Prozent stehen, dann kann auch Wolfgang Kubicki nicht mehr helfen“, sagte der 74-Jährige.

Christian Lindner animierte ihn erneut anzutreten

Er berichtete, dass der frühere Parteichef Christian Lindner ihn animiert habe anzutreten: „Die Tatsache, dass er mich angeschrieben und mit mir telefoniert hat, um zu sagen ‚Du musst es machen‘, deutet darauf hin, dass ihm die FDP nicht egal ist.“

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Neben Kubicki bewirbt sich der nordrhein-westfälische Landeschef Henning Höne um den Bundesvorsitz. „Wenn ich gewählt werde, würde ich mich freuen, wenn Henning als Stellvertreter weiter macht“, sagte Kubicki. (dpa/mp)

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Brand in Mehrfamilienhaus in Gifhorn: Gebäude unbewohnbar

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Gifhorn (ots) – Am Samstagmorgen brannte ein Balkon an einem Mehrfamilienhaus in der Alten Riede; das Feuer griff auf die Fassade und den Dachstuhl über, das Gebäude ist derzeit unbewohnbar.

Am Samstagmorgen (18.04.2026) ging gegen 05:28 Uhr die Meldung bei der Feuerwehrleitstelle Gifhorn ein. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand ein Balkon in Vollbrand, das Feuer hatte bereits auf die Gebäudeaußenseite und den Dachstuhl übergegriffen.

Das Haus hat vier Wohneinheiten. Entgegen der ersten Meldung waren bei Ankunft der Einsatzkräfte keine Personen mehr im Gebäude; die Überprüfung wurde zunächst durch zahlreiche Schaulustige erschwert. Später stellte die Polizei fest, dass sich zum Brandzeitpunkt zehn Personen (acht Erwachsene und zwei Kinder) sowie eine Katze im Haus aufgehalten hatten. Alle konnten das Gebäude eigenständig und unverletzt verlassen.

Zunächst waren die Ortsfeuerwehren Gifhorn und Wilsche im Einsatz, Gamsen und Neubokel wurden nachalarmiert. Ein Übergreifen auf Nachbargebäude konnte verhindert. Die Polizei Gifhorn war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Der örtliche Energieversorger unterbrach die Strom- und Gasversorgung in der Siedlung; etwa 30 Häuser waren betroffen. Die Tatortgruppe der Polizeiinspektion Gifhorn hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und den Brandort beschlagnahmt; Nachlöscharbeiten dauern an.

Das Gebäude wurde durch Feuer und Löschwasser erheblich beschädigt; der Schaden wird auf etwa 750.000 Euro geschätzt. Ein Großteil der Bewohner fand vorübergehend bei Bekannten und Verwandten Unterkunft, für vier Erwachsene stellte die Stadt Gifhorn eine Notunterkunft bereit.

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Umfrage zeigt: Grünen-Wähler sind die mit Abstand intolerantesten Zeitgenossen

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Vorschau ansehen Eine im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) durchgeführte Umfrage des Allensbach-Instituts zum Thema „Zuhören“ hat bestätigt, was wahrlich keine Neuigkeit ist – nämlich, dass Anhänger der Grünen besonders unduldsam auf andere Meinungen als die ihre reagieren. 28 Prozent der Grünen-Wähler beantworteten die Frage: „Wenn Sie mit jemandem zu tun haben, der ganz andere Meinungen […]
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„Nürnberger Fernsehverbrecherprozesse“: ZDF-„Heute-Show“ zieht über konservative ÖRR-Kollegen und Sendungen her

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In der ZDF Heute-Show vom vergangenen Freitag holt die Sendung zu einem Rundumschlag gegen konservative Kollegen aus, insbesondere gegen diejenigen, ...

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Rückbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein: So langsam geht es voran

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Vorschau ansehen Seit Anfang 2022 sind alle drei Atomkraftwerke im Norden vom Netz. Was haben sie gebracht, und wie steht es mit dem Abriss der Anlagen an der Elbe?

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Kontrollen in Cuxhaven und Umgebung: Mehrere Anzeigen

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Cuxhaven (ots) – Bei Verkehrskontrollen in der Stadt und im Landkreis Cuxhaven am 17. und 18. April 2026 stellten die Beamten mehrere Verstöße fest, darunter betrunkene E‑Scooter-Fahrer und ein Unfall auf der A27 mit einem leicht verletzten Autofahrer.

Am Samstagmorgen gegen 03:30 Uhr kontrollierten Beamte in der Brockeswalder Chaussee einen 22-jährigen E‑Scooter-Fahrer aus Cuxhaven. An dem Fahrzeug war ein bereits ungültiges Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht; der Atemalkoholwert des Fahrers lag bei 1,15 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen, ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen Mitternacht übersah eine 46-jährige Frau mit einem E‑Scooter ein für sie geltendes Rotlicht. Die Polizisten stellten fest, dass sie unter dem Einfluss mehrerer Betäubungsmittel stand und der Versicherungsschutz erloschen war; auch hier folgten Blutproben, mehrere Strafverfahren und die Untersagung der Weiterfahrt.

Bei weiteren Kontrollen wurde am Freitagmittag gegen 12:30 Uhr ein 21-jähriger Cuxhavener an der Anschlussstelle Bremerhaven-Überseehäfen angehalten. Er besaß keine Fahrerlaubnis und versuchte offenbar, dies durch falsche Personalien zu verschleiern; gegen ihn wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. In den frühen Morgenstunden des Samstags, gegen 01:30 Uhr in Midlum, ergab ein Atemalkoholtest bei einem 20-Jährigen aus der Wurster Nordseeküste mehr als 0,5 Promille; auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auf der A27 bei Schwanewede kam es am Freitag, 17. April 2026, gegen 21:15 Uhr zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Reh. Der 55-jährige Fahrer aus Nordenham wurde leicht verletzt, das Reh verendete. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden; der Sachschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.

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Brand in Nordenham nach Dacharbeiten – Anwohner löscht Brandherd zunächst selbst

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Brand durch Dacharbeiten in Nordenham verhindert

Delmenhorst (ots) – In der Großensieler Straße in Nordenham konnte ein Brand durch das schnelle Handeln eines Anwohners eingedämmt werden.

Ein Gewerbetreibender hatte auf dem Flachdach seines Objektes Dachpappe verlegt und verschweißt. Aufgrund einer baulichen Trennung bemerkte er nicht, dass sich die Holzfassade des angrenzenden Schuppens durch die Hitze entzündete. Ein aufmerksamer Anwohner konnte den Brand zunächst mit eigenen Mitteln löschen.

Der Brand brach jedoch kurz darauf erneut aus, weshalb die Freiwillige Feuerwehr zur endgültigen Bekämpfung des Feuers anrücken musste.

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Kurioser Buzzer-Jubel bei Holstein Kiel: Warum Harres das Nebelhorn selbst auslöste

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Deutschland 2026: Freie Meinung oder kontrollierter Konsens?

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Ein Gastbeitrag von Holger W. Sitter

Nicht nur ehemalige Verfassungsrichter fragen sich: Ist Artikel 5 des Grundgesetzes überhaupt noch Realität? Immer öfter vernehmen wir Unmut und die entscheidende Frage taucht im Diskurs auf: Haben wir noch Meinungsfreiheit oder sind wir schon auf der Überholspur unterwegs auf dem Weg in eine neuerliche linke Diktatur?

Die Meinungsfreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, galt bisher immer als Eckpfeiler unserer Demokratie. Doch immer mehr Bürger zweifeln: Laut einer Umfrage von 2023 des Instituts für Demoskopie Allensbach empfanden schon 60% der Befragten, dass man in Deutschland nicht mehr alles öffentlich sagen darf – vor allem durch die scharfen Formulierungen in §§ 186 und 187 StGB gegen „Beleidigung“ und „üble Nachrede“, die von Politikern als „Hasskriminalität“ immer häufiger zur Anklage gebracht werden. Ist das nur Empfindung, oder wird die freie Meinungsäußerung systematisch eingeengt? Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen zeigt alarmierende Tendenzen.

Zum Beispiel die „Bundesweiten Aktionstage“ des BKA (2024/2025): Im Juni 2025 führten Behörden 180 Maßnahmen durch, darunter Durchsuchungen in über 140 Verfahren gegen Hasspostings – explizit inklusive Beleidigung (§ 185), übler Nachrede (§ 186) und Verleumdung (§ 187) gegen Politiker. Ähnliche Aktionen 2024 betrafen vor allem PMK-rechts, aber auch andere Bereiche. Diese Fälle zeigen, wie niedrigschwellig einschüchternde Anklagen inzwischen möglich sind – unabhängig vom Ausgang. Aber es gibt umfangreiche weitreichende Maßnahmen…

Der vorliegende Entwurf zum „Baugesetzbuch-Upgrade“: Enteignung für „unerwünschte Meinungen“?

Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erregt berechtigte Aufmerksamkeit. Auf Seite 102 des Dokuments (abrufbar unter bmwsb.bund.de) wird Kommunen ein Vorkaufsrecht und sogar nachträgliche Enteignungen bei Immobilienkäufen eingeräumt – nicht etwa für Straftaten, sondern wenn der Verfassungsschutz „unerwünschte politische Bestrebungen“ attestiert. Es reicht, wenn diese „geeignet sein könnten, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten“.

Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall: Kein Gerichtsurteil ist mehr nötig, erst recht keine konkrete Straftat – nur die Einschätzung einer weisungsgebundenen Behörde. Kritiker wie AfD-Politiker Björn Höcke warnen vor einer „Enteignung für die falsche Meinung“. Ähnlich systematisch wurden in den letzten Jahren Oppositionelle überwacht, wie im Kontext des „Resilienzstärkungsgesetzes“ oder Entzügen passiven Wahlrechts (z.B. OB-Wahl in Ludwigshafen, wo wegen fadenscheiniger „Zweifel an seiner Verfassungstreue“ der AfD-Politiker Joachim Paul nicht zur OB-Wahl antreten durfte und seine anschließende Klage vom Verfassungsgericht in Karlsruhe schlichtweg nicht angenommen wurde).

Willkommen im neuen Deutschland

Ein Land, in dem die Meinungsfreiheit zumindest „offiziell“ unantastbar – und gleichzeitig aber für viele Menschen im Alltag brüchig geworden ist. Immer wieder hören wir gebetsmühlenartig: Artikel 5 des Grundgesetzes gilt. Natürlich gilt er. Auf dem Papier! Doch die Realität hat sich klar verschoben. Nicht durch ein einziges, großes Gesetz, sondern durch viele kleine Eingriffe, deutliche Signale und bewusst herbei geführten Grenzverschiebungen.

Von der DSGVO bis zum Demokratiefördergesetz: Stufen der Einschränkung
Die Einengung begann schleichend:

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, 2018): Plattformen wie YouTube oder X (ehemals Twitter) löschen Inhalte präventiv, nur um Bußgelder zu vermeiden – oft ohne klare Rechtsgrundlage. Konsequenz: der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gewinnt sämtliche Prozesse gegen Meta („Um die Meinungsfreiheit dürfte sich in Deutschland kaum ein Jurist so verdient gemacht haben wie Steinhöfel“ – schrieb die ‚WELT‘ schon am 02.08.2022).
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, 2017): Zwang zu überhastet schneller Löschung „offensichtlich rechtswidriger“ Inhalte, was bis heute zu unverständlichen Überreaktionen führt.
  • Demokratiefördergesetz (2023): Millionen für „Demokratieprojekte“ – kritisiert als Finanzierung „regierungstreuer Zivilgesellschaft“, die abweichende Stimmen als „rechts“ oder „gefährlich“ brandmarkt.
  • Verfassungsschutz als Waffe: Der Verfassungsschutzbericht 2024 listet die größte Oppositionspartei AfD als „gesichert rechtsextrem“ – eine Institution des Staates(!) bekämpft so flächendeckend politische Konkurrenz mit gefährlich zurechtgebogenen Pseudowahrheiten.

Die Presse, einst die „vierte Gewalt“, berichtet zunehmend einseitig und regierungskonform: Studien wie die der Uni Mainz (2024) zeigen, dass 70% der Berichterstattung zur AfD ausschließlich negativ ist, während Regierungspositionen nur selten kritisch beleuchtet werden. Konsequenzen: Geballte Einschüchterung statt offener Debatte! Aufklärende Berichte, die sich mit diesem redaktionellen Vakuum auseinandersetzen, findet man ausschließlich nur noch in mutigen Freien Medien.

Diese Maßnahmen wirken: Viele scheuen öffentliche Kritik, aus Angst vor Plattform-Sperren, Verfahren oder nun gar Enteignung. Der Staat definiert, welche „sozialen und kulturellen Bedürfnisse“ schützenswert sind – ein Rückschritt zur Zensur. Artikel 5 GG verspricht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Doch wenn Behördenwillkür reicht, um Eigentum zu bedrohen, ist das keine Realität mehr.

Ein eklatantes wie Aufsehen erregendes Beispiel für selektive Justiz und die einseitige Verengung des Meinungskorridors ist die Verurteilung des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro im Mai 2024 – allein für den Satz „Alles für Deutschland“, den das Landgericht Halle als „verfassungsfeindliche Parole“ einstufte. Derselbe Spruch fiel zuvor straffrei von CDU-Politikern wie Mike Mohring („Alles für Thüringen – alles für Deutschland!“) und SPD-Mitgliedern in Wahlkampfreden, ohne vergleichbare Konsequenzen. Welch widerliche Doppelmoral. Kritiker sehen hier eine „juristische Farce“, denn nur weil Höcke AfD-Mitglied ist, wird politische Rhetorik kriminalisiert – ein klarer Affront gegen Art. 5 GG und die Gleichbehandlung.

Aufruf zum Nachdenken

Es ist allerhöchste Zeit, diese Entwicklungen öffentlich aufzuarbeiten. Fordern wir Transparenz ein bei der Willkür des Verfassungsschutzes. Auch brauchen wir unabhängige Gerichte mit in der Entscheidung freien Richtern und ganz sicher keine „politisch motivierten“ Enteignungen. Und kehren wir zurück zu echter Pressefreiheit und Mut zum Benennen des Übels. Die Demokratie lebt von freiem Streit – nicht von Diktat. Bleiben wir Aufrecht!

Lesen Sie bitte die Quellen selbst und teilen Sie uns gern Ihre Meinung mit!

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A7 nach Lkw-Unfall voll gesperrt: „Das wird dauern“

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Am Samstagmorgen passierte auf der A7 ein Lkw-Unfall. Der Laster steht quer, keiner kommt vorbei. Die Polizei rechnet mit langem Stau – mindestens bis in den Nachmittag hinein.

Lange Bremsspuren zeigen, wie der Lkw über die Autobahn schlitterte und schließlich quer über alle Fahrbahnen hinweg zum Stehen kam. Ab der Auffahrt Warder, nördlich von Neumünster, geht nichts mehr in Richtung Süden.

Lkw-Fahrer verlor Kontrolle, blieb aber unverletzt

Die A7 ist ab der Unfallstelle in Richtung Süden voll gesperrt, bestätigte ein Polizeisprecher. Die Beamten wurden gegen 9.45 Uhr zu dem Unfall gerufen. Warum der Lkw-Fahrer plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, ist unklar. Er blieb laut dem Sprecher unverletzt.

In Richtung Norden wird der Verkehr auf einer Spur am Unfallort vorbeigeleitet, sagt ein Reporter vor Ort. Das Führerhaus des Lkw soll über die Mittelplanke auf den Gegenverkehr ragen.

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Die Polizei ist am Unfallort, um den Laster abzutransportieren. „Das wird dauern“, sagt der Sprecher. Er rechnet damit, dass die Sperrung mindestens bis zum Nachmittag andauern wird. Der ADAC schreibt von mindestens einer Stunde Zeitverlust. (mp)

A7 nach Lkw-Unfall voll gesperrt: „Das wird dauern“ wurde gefunden bei mopo.de

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