NDS-News

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Report24

Woke Justiz in Finnland: Ex-Ministerin verurteilt – weil sie an die biblische Ehe glaubt!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Ein Schock-Urteil erschüttert Finnland. Der finnische Oberste Gerichtshof hat im „Bibel-Prozess“ ein Machtwort gesprochen – und zwar gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen wurde verurteilt. Ihr „Verbrechen“ besteht darin, das zu vertreten, was in der Bibel steht.

Mit einer knappen Mehrheit von 3:2 Richtern hat der Oberste Gerichtshof Finnlands Päivi Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola wegen angeblicher „Agitation gegen eine Bevölkerungsgruppe“ (also faktisch wegen „Hassrede“) schuldig gesprochen. Zwei untere Instanzen – das Bezirksgericht Helsinki 2022 und das Berufungsgericht 2023 – hatten die Politikerin und den Bischof zuvor noch einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen. Doch die links-woke politisierte Staatsanwaltschaft ließ nicht locker, bis sie ihr Exempel statuieren konnte.

Es geht hierbei nicht um Gewaltaufrufe oder um direkte Diffamierungen. Es geht um eine simple theologische Broschüre aus dem Jahr 2004 zur christlichen Sexualethik (also nicht um jene anderer Religionen, Weltanschauungen oder individueller Ansichten). Im Fokus steht der Satz: „Als Mann und Frau schuf er sie.“ Auch die Klassifizierung von Homosexualität als Normabweichung im biblischen Kontext (und damit die Feststellung, dass eine Homoehe den christlichen Grundsätzen widerspricht) wurde von den Richtern kritisiert.

Die Broschüre wurde zudem veröffentlicht, lange bevor das Antidiskriminierungsgesetz, nach dem Räsänen jetzt verurteilt wurde, überhaupt existierte. Die Strafe für die Politikerin beträgt 20 Tagessätze (rund 1.800 Euro), dem Verlag wurde zudem eine Geldstrafe von 5.000 Euro aufgebrummt. Doch viel schlimmer als die Geldsumme ist die staatlich angeordnete Zensur: Die betreffende Publikation muss aus allen digitalen Archiven gelöscht werden, physische Exemplare sollen vernichtet werden.

Dieser Fall entfaltet jedoch eine gefährliche Signalwirkung für ganz Europa. Er markiert eine rote Linie, die nun überschritten wurde: Klassische religiöse Deutungen geraten unter den Generalverdacht der strafbaren „Herabwürdigung“. Die Begründungslogik der Richter ist dabei ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat: Die Schwelle der Strafbarkeit wurde verschoben. Nicht mehr das tatsächliche Verhalten oder der objektive Inhalt einer Aussage wird bewertet, sondern ihre mögliche Wirkung auf definierte Minderheiten-Gruppen („schutzorientierte Sprachbewertung“).

Das führt zu einem massiven strukturellen Problem: Wenn nicht mehr der Text zählt, sondern das, was jemand hineininterpretiert und wie sich jemand dabei fühlt, wird das Recht völlig unscharf. Und Unschärfe im Strafrecht ist nie ein Zufall, sondern immer ein Machtfaktor – insbesondere für linke Gesinnungswächter. Der Staat (oder auch einfach jeder Richter) kann sich nun einfach aussuchen, was er als „verletzend“ definiert und was nicht. Wobei man davon ausgehen darf, dass die Moslems weiterhin die Steinigung von Homosexuellen fordern dürfen, weil sie ja basierend auf der Woke-Ideologie selbst einer Minderheit angehören.

Mehr noch kollidiert das „Woke-Recht“ mit den elementaren Grundrechten der Meinungs- und Religionsfreiheit. Zwar wird dadurch niemandem direkt das freie Wort verboten, doch faktisch entsteht ein enger, staatlich überwachter Korridor mit potenzieller juristischer Nachprüfung. Päivi Räsänen hat bereits angekündigt, dass sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen will. „Ohne diese Freiheit gibt es keine echte Demokratie“, sagte sie nach dem Urteil. Sie kämpft nicht nur für sich. Sie kämpft gegen eine schleichende Meinungsdiktatur, die festlegen will, was ohne Risiko überhaupt noch sagbar bleibt.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Nordische Post

Unbekannter attackiert Tankstellenangestellten in Hamburg-Hamm und flüchtet mit Bargeld und Zigaretten

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Unbekannter überfällt Tankstelle in Hamburg-Hamm

Hamburg (ots) – Ein Unbekannter hat am 17.04.2026 um 03:00 Uhr eine Tankstelle im Stadtteil Hamm überfallen.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge betrat der Täter den Verkaufsraum und attackierte den 39-jährigen Angestellten. Er bedrohte den Mitarbeiter mit einem Werkzeug und forderte die Herausgabe von Bargeld.

Anschließend flüchtete der noch unbekannte Täter mit einem niedrigen Geldbetrag und Zigaretten in unbekannte Richtung. Die sofortige Fahndung mit rund einem Dutzend Funkstreifenwagen führte nicht zur Feststellung des Tatverdächtigen.

Der Täter wird beschrieben als männlich, circa 180 bis 190 cm groß, schlanke Statur, bekleidet mit einem blauen Kapuzenpullover, einem schwarzen Schal, einem Basecap, einer hellblauen Jeans und weißen Sneakers.

Das örtlich zuständige Raubdezernat (LKA 164) hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu dem unbekannten Täter geben können, sich zu melden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

Der Artikel Unbekannter attackiert Tankstellenangestellten in Hamburg-Hamm und flüchtet mit Bargeld und Zigaretten erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Hannover

Rotlicht-Prozess in Hannover - Baute Koch chinesischen Prostitutionsring auf?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Mit seinem Komplizen soll er Frauen nach Deutschland geschleust haben.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Hamburg

Besitzer vor Gericht - Kampfhund verbeißt sich in Kopf von Kind (2)

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Hamburg – Schock-Prozess am Amtsgericht Wandsbek! Was sich dort abspielt, lässt die Sti...
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Nordische Post

Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

Hamburg (ots) – Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle (GEBS) von Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt am 15. April 2026 im Probebetrieb ihre Arbeit auf, um Verfahren zu sogenannten Massendelikten künftig gemeinsam und zielgerichtet zu bearbeiten.

Die GEBS ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität erarbeitet hat. Zu den genannten Massendelikten zählen unter anderem Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren sollen nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam geprüft und nach festgelegten Standards sofort über das weitere Vorgehen entschieden werden, etwa durch Zusammenführung mehrerer Verfahren, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie gegebenenfalls frühzeitige Einstellungen.

Als Ziele nennt die GEBS eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, die Vermeidung von Doppelarbeit sowie die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat. Die räumliche Bündelung soll Abstimmungen erleichtern und Verfahrensabläufe beschleunigen.

Im Pilotbetrieb arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende unter einem Dach zusammen: 40 Mitarbeitende der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten, und 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, darunter Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei rechnet damit, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Der Probebetrieb ist zunächst für mindestens ein Jahr geplant und soll im Anschluss evaluiert werden.

Innensenator Andy Grote hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun „an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches“ zusammenarbeiten, um Effizienz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden; Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass die räumliche Nähe Abstimmungen vereinfache und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden sollen. Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als bundesweit einmalig und für die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg wirkungsvoll. Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich betonte, dass die elektronische Akte und strukturierte Abläufe bessere Arbeitsergebnisse ermöglichen sollen und der erhoffte Effizienzgewinn ohne zusätzlichen Personalaufwand eintreten solle.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

Der Artikel Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Hannover

Prozess um Schießerei in Hannover - Tötete er einen Rivalen mit Kopfschuss?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Bei einer Schießerei zwischen zwei Gangs in Hannover starb ein Mann im Kugelhagel.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Bremen

Ex-Freund vor Gericht - 8 Stiche vor den Augen ihres Sohnes – Mutter getötet

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Prozess in Bremen: Ex-Partner soll dreifache Mutter vor ihrem Sohn erstochen haben.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Hamburg

Zwei Angeklagte sind im Ausland - Airline streikt! Block-Prozess fällt morgen aus

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Wegen eines Streiks wird der Block-Prozess kurzfristig vertagt.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ BILD Hamburg

Dienstaufsichtsbeschwerde - Ist Ex-BND-Chef Hanning ein Opfer der Justiz?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen August Hanning erhebt schwere Vorwürfe gegen Hamburger Ermittler und Justiz.
(Auszug von RSS-Feed)
❌