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Drei Neuvermietungen im EUROPA-CENTER Flow in Frankfurt mit insgesamt 3.000 m² Fläche

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EUROPA-CENTER AG verzeichnet drei Neuvermietungen in Frankfurt

Hamburg (ots) – Die EUROPA-CENTER AG meldet zu Jahresbeginn drei Neuvermietungen im EUROPA-CENTER Flow in Frankfurt-Gateway Gardens mit einer Gesamtfläche von rund 3.000 m².

Neuvermietungen

Der Automobilhersteller OMODA & JAECOO Deutschland GmbH wird circa 1.715 m² für sein deutsches Headquarter nutzen. Geplant sind moderne Büroflächen, ein Fahrzeug-Showroom sowie ein Bereich für Geschäftskundenberatungen. „Wir freuen uns sehr, diesen innovativen Mieter im Haus zu haben, da der Showroom-Bereich das Erdgeschoss um eine zeitgemäße Nutzung bereichert“, erklärt Andreas Jantzen, Vorstand Immobilien. Der Mietvertrag wurde durch BNP Paribas Real Estate vermittelt.

Cargolux Airlines International nutzt eine Bürofläche von etwa 553 m² im ersten Obergeschoss. Der Ausbau erfolgte innerhalb von dreieinhalb Monaten, mit Unterstützung von blackolive advisors.

Ein weltweit agierendes Unternehmen für Frachtdienstleistungen hat zusätzlich eine moderne Bürofläche von circa 690 m² im dritten Obergeschoss angemietet. Das Logistikunternehmen wird dort ein attraktives Arbeitsumfeld für seine Mitarbeitenden schaffen. Cushman & Wakefield begleitete die Anmietung exklusiv.

Standortvorteile

Das EUROPA-CENTER Flow bietet insgesamt rund 32.000 m² Mietfläche und zeichnet sich durch seine futuristische Architektur sowie eine campusartige Anordnung aus. Die Neuansiedlungen profitieren vor allem von der hervorragenden Verkehrsanbindung im Stadtteil Gateway Gardens, der hohen Bauqualität und den flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der Flächen. Der gesamte Bauteil B ist bereits zu über 70 % vermietet, und weitere Vertragsabschlüsse befinden sich in fortgeschrittenen Verhandlungen, die voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 abgeschlossen werden sollen.

Unternehmensprofil

Die EUROPA-CENTER Immobiliengruppe ist in Hamburg ansässig und fungiert als Investor, Entwickler und Bestandshalter von hochwertigen Büro- und Geschäftshäusern sowie Logistikimmobilien. Unter ihrer Marke wurden insgesamt 28 Gebäude mit einem Bauvolumen von rund 410.000 m² realisiert. Das Unternehmen ist in mehreren Städten vertreten und erweitert derzeit sein Portfolio durch neue Projekte.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

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Fahndung nach mutmaßlicher Betrügerin in Bremen erfolgreich – Frau stellte sich der Polizei

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Fahndungserfolg nach Betrugsdelikten in Bremen

Bremen (ots) – Nach mehreren Betrugsfällen fahndeten die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen nach einer mutmaßlichen Täterin.

Tatablauf und Identität der Täterin

Von August bis September 2023 eröffnete die gesuchte Frau mindestens sieben Bankkonten mit entwendeten und verfälschten Personalausweisen unter falscher Identität.

Ermittlungsstand

Die Frau stellte sich daraufhin an einem Polizeirevier. Die Ermittlungen gegen sie dauern weiterhin an. Die Fahndung ist nun abgeschlossen, weshalb die veröffentlichten Fotos gelöscht werden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Christenverfolgung? „Gibt’s nicht“ sagen Influencer und Deutschlandfunk

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Während 2.211 antichristliche Hassdelikte in Europa dokumentiert sind, erklärt eine Spotify-Influencerin, Christen seien „keine marginalisierte Gruppe“ – und der Deutschlandfunk warnt lieber vor dem Begriff „Christenverfolgung“ als vor der Verfolgung selbst, wie Freie Welt berichtet. Kim Victoria Koch, Influencerin mit eigenem Podcast, formulierte es in einer Spotify-Folge unumwunden: Christen seien keine marginalisierte Gruppe, auch wenn […]

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Gesundheitsförderung als strategischer Hebel für Unternehmen in Bremen

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Gesundheitsförderung als strategischer Faktor für Unternehmen

Bremen (ots) – Unternehmen investieren zunehmend in Prozesse und Technologien, jedoch liegt der größte Wert in ihren Mitarbeitenden. Bewegungsmangel und gesundheitliche Probleme sind nicht mehr nur individuelle Anliegen, sondern stellen auch Kostenfaktoren dar, die die Produktivität beeinflussen.

Risiken für die Mitarbeitenden

Bewegungsmangel, Rückenschmerzen, Erschöpfung und Burn-out sind Herausforderungen, die das Arbeitsumfeld belasten. Fehlzeiten und reduzierte Leistungsfähigkeit haben direkte Auswirkungen auf die Produktivität in Unternehmen.

Benefits für Unternehmen

Studien zeigen, dass Bewegung nicht nur die körperliche Stärke verbessert, sondern auch die exekutiven Funktionen des Gehirns fördert. Laut der „Great Employee Benefit Study“ profitieren 72 Prozent der Mitarbeitenden von Fitness-Benefits, 65 Prozent empfinden eine bessere Work-Life-Balance, und 62 Prozent sehen diese Angebote als Unterstützung zur Burn-out-Prävention.

Modulares Gesundheitsangebot von Hansefit

Traditionelle Fitnessangebote erreichen oft lediglich sportlich aktive Mitarbeitende. Hansefit bietet ein flexibles und modular gestaltetes Gesundheitsprogramm, das auf die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden zugeschnitten ist. Das Fitness Network umfasst über 14.000 Partner, darunter Fitnessstudios und Yogaangeboten.

Ein zusätzliches Element sind die Activity Rewards, die nicht nur sportliche Aktivitäten, sondern auch Alltagsbewegung belohnen. Mitarbeitende können für alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge oder Radfahren Guthaben erhalten, das in Gutscheine umgewandelt werden kann. Die Module sind quartalsweise kostenfrei wechselbar, sodass die Mitarbeitenden ein passendes Angebot wählen können.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen resultiert dies in höheren Teilnahmequoten und einer gesteigerten Motivation sowie Bindung der Mitarbeitenden. Ein einfaches und zentrales Kundenportal sowie steuerliche Vorteile unterstützen den Erfolg der HR-Strategie.

Um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, ist es wichtig, Gesundheit als strategisches Element neu zu denken – flexibel und alltagsnah.

Bildunterschrift: Foto von Jahanzeb Ahsan auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

Hamburg (ots) – Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle (GEBS) von Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt am 15. April 2026 im Probebetrieb ihre Arbeit auf, um Verfahren zu sogenannten Massendelikten künftig gemeinsam und zielgerichtet zu bearbeiten.

Die GEBS ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität erarbeitet hat. Zu den genannten Massendelikten zählen unter anderem Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren sollen nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam geprüft und nach festgelegten Standards sofort über das weitere Vorgehen entschieden werden, etwa durch Zusammenführung mehrerer Verfahren, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie gegebenenfalls frühzeitige Einstellungen.

Als Ziele nennt die GEBS eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, die Vermeidung von Doppelarbeit sowie die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat. Die räumliche Bündelung soll Abstimmungen erleichtern und Verfahrensabläufe beschleunigen.

Im Pilotbetrieb arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende unter einem Dach zusammen: 40 Mitarbeitende der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten, und 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, darunter Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei rechnet damit, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Der Probebetrieb ist zunächst für mindestens ein Jahr geplant und soll im Anschluss evaluiert werden.

Innensenator Andy Grote hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun „an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches“ zusammenarbeiten, um Effizienz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden; Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass die räumliche Nähe Abstimmungen vereinfache und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden sollen. Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als bundesweit einmalig und für die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg wirkungsvoll. Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich betonte, dass die elektronische Akte und strukturierte Abläufe bessere Arbeitsergebnisse ermöglichen sollen und der erhoffte Effizienzgewinn ohne zusätzlichen Personalaufwand eintreten solle.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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EDEKA eröffnet 200. NATURKIND-Welt in Kamp-Lintfort und führt neues Format für kleine Märkte ein

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Eröffnung der 200. NATURKIND-Welt bei EDEKA

Hamburg (ots) – EDEKA setzt den Ausbau seiner führenden Rolle im Bio-Segment fort und eröffnet die 200. NATURKIND-Welt im EDEKA center Brüggemeier in Kamp-Lintfort.

Risiken/Anlass

Der erfolgreiche Expansionskurs von NATURKIND wird mit der Eröffnung dieser neuen Welt in Kamp-Lintfort weiter gestärkt. EDEKA zeigt damit, dass das Bio-Angebot, welches hochwertige Produkte und enge Kooperationen mit Anbauverbänden und Bio-Herstellern umfasst, ein nachhaltiger Erfolg ist. Das Konzept macht Bio-Produkte für die Kund:innen transparent und alltagstauglich.

Position/Zitate

„Mit NATURKIND machen wir Bio für immer mehr Menschen erlebbar. Jeder weitere Standort ist ein Schritt auf unserem Weg, das Bio-Angebot gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Erzeugerbetrieben aktiv voranzutreiben“ – Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG

Angebot/Hintergrund

Die 200. NATURKIND-Welt wurde Anfang Februar nach neunmonatiger Umbauzeit eröffnet und umfasst über 3.000 qm Verkaufsfläche mit etwa 45.000 Artikeln. Diese Gelegenheit wird von Denis Brüggemeier, dem selbständigen Kaufmann des Marktes, als besonders wichtig erachtet: „Die Nachfrage und auch das Angebot in diesem Segment wächst stetig. Diese Entwicklung wurde bei der Planung und der Umsetzung der Abteilung berücksichtigt.“

Die neue NATURKIND-Welt beinhaltet 1.400 Bio-Artikel von anerkannten Fachhandelsmarken sowie eine große Auswahl aus dem demeter-Sortiment. Am 17. April findet ein großes Kundenevent statt, um die Eröffnung gebührend zu feiern.

NATURKIND-Lieblinge: Biowelten für Märkte unter 2.000 qm

Neu ist auch das Format „NATURKIND-Lieblinge“, welches kleineren Märkten unter 2.000 qm Verkaufsfläche den Zugang zu einem Bio-Angebot ermöglicht. Dieses kompakte Erweiterungsmodul soll die Profilierung gegenüber Wettbewerbern verbessern und wird bereits in über 20 Märkten umgesetzt.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
Original-Content: news aktuell

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Verfolgungsfahrt in Südbrookmerland endet nach Unfall mit vier Festnahmen

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Landkreis Aurich (ots) – In Südbrookmerland endete in der Nacht zu Samstag eine Verfolgungsfahrt mit der Festnahme von vier Personen; sie stehen im Verdacht, für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten verantwortlich zu sein.

Gegen 4.40 Uhr wollten Polizisten in der Tom-Brook-Straße einen Mercedes kontrollieren, der Fahrer floh jedoch mit hoher Geschwindigkeit. Das Fahrzeug verunfallte im Georgsheiler Weg, die vier Insassen liefen in verschiedene Richtungen davon. Mit Unterstützung weiterer Kräfte und eines Polizeihubschraubers konnten alle vier im Nahbereich angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um drei Männer im Alter von 18, 25 und 43 Jahren sowie eine 23-jährige Frau. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen wieder entlassen. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass sie aus dem Raum Bremen und Bremerhaven stammen und für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten in der Umgebung verantwortlich sind; die Ermittlungen dauern an.

In Aurich hielten Polizisten am Sonntag gegen 23.20 Uhr einen 25-jährigen Autofahrer an. Dabei stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hatte und unter Alkohol- und Betäubungsmittel­einfluss stand; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Am Sonntagabend stoppte die Polizei in Norden einen 43-jährigen Autofahrer in der Heerstraße. Ein Test reagierte positiv auf Kokain; auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Verfahren gestartet.

In Großefehn geriet am Sonntag gegen 10.10 Uhr in der Straße Neue Wieke Nord aus bisher unbekannten Gründen ein Holzschuppen in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer, das Dach wurde vollständig zerstört. Verletzte gab es nicht; die Polizei ermittelt zur Brandursache.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell

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Betrug in Wilhelmshaven: Millionenwerte auf Zielkonto im Ausland gesichert

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Wilhelmshaven (ots) – Nach einem Betrugsfall mit einem kompromittierten Bankkonto im Februar 2026 konnten Ermittlerinnen und Ermittler Vermögenswerte in Millionenhöhe sichern; dem Geschädigten entstand nach derzeitigem Stand kein finanzieller Schaden.

Am 09.02.2026 stellte der Geschädigte fest, dass unberechtigte Zugriffe auf sein Konto erfolgt waren. Dabei wurde unter anderem eine Sofortüberweisung in Höhe von 90.000 Euro ins Ausland ausgeführt, weitere Überweisungen in fünfstelliger Höhe konnten von der Bank angehalten werden.

Der Geschädigte erstattete umgehend Anzeige. Das Fachkommissariat nahm unverzüglich Kontakt zur Empfängerbank im Ausland auf und arbeite in enger Abstimmung mit den dortigen Behörden, sodass Vermögenswerte aus mutmaßlichen Straftaten in Millionenhöhe auf dem Zielkonto gesichert werden konnten.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei verdächtigen Kontobewegungen unverzüglich die Bank sowie die Polizei informiert werden sollten. Schnelles Handeln kann entscheidend dazu beitragen, Vermögenswerte zu sichern und Straftaten aufzuklären.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

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High-Tech-Innovateur besetzt Senior Director Vertrieb DACH zur Geschäftsausweitung in Logistik

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High-Tech-Innovateur besetzt Schlüsselposition im Bereich Fleet Electrification

Hamburg/Berlin (ots) – Ein europäischer High-Tech-Innovateur im Bereich Fleet Electrification hat erfolgreich die Position des Senior Director Sales DACH / Business Development im Segment Straßenlogistik und Transport besetzt.

Risiken/Anlass

Mit dieser Besetzung strebt der Auftraggeber an, den Geschäftsausbau im Enterprise Sales und im strategischen New Business im Flottenmarkt zu beschleunigen.

Position/Zitate

Im Fokus der Suche stand ein Profil, das in der Lage ist, Entscheider in der Straßenlogistik anzusprechen und komplexe Umstellungsprojekte von der Erstansprache bis zur Investitionsentscheidung zu leiten. Dies beinhaltet belastbare Argumentationen im Hinblick auf Business Case, TCO/ROI und vertragliche Betriebsmodelle.

Angebot/Hintergrund

Die Kontrast Personalberatung GmbH hat auf ihre über 30-jährige Erfahrung in der Strategie-Entwicklung und Umsetzung zurückgegriffen. Diese Expertise erlaubt es, Businessplanungen und Strategien schnell zu durchdringen, Anforderungsprofile präzise zu schärfen und entsprechend geeignete Kandidat*innen zu identifizieren und zu qualifizieren.

Die Personalberater:innen erstellten in kurzer Zeit eine A-Kandidaten-Shortlist. Nach dem Auswahlverfahren erhielt die Entscheidung den Hinweis auf eine „Qual der Wahl“. Schließlich fiel die Wahl auf einen Top-Kandidaten mit kurzfristiger Verfügbarkeit, um Chancen in dem dynamischen Marktumfeld zu nutzen.

Das Projekt lief im Rahmen eines vertraulichen Mandats, daher bleiben Auftraggeber und Marken anonym.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

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Einsatzübung in Sellstedt: Kellerbrand mit Mayday-Alarm geprobt

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Schiffdorf-Sellstedt (ots) – Am Mittwochabend (08.04.2026) übten die Ortsfeuerwehren Sellstedt und Wehdel einen Kellerbrand mit Menschen in Gefahr in der Geestensether Straße.

An der Übung nahmen rund 35 Einsatzkräfte teil. Als Übungsobjekt diente ein derzeit kernsaniertes Gebäude, das realistische Trainingsbedingungen bot.

Im Szenario galten im Keller zwei Personen als vermisst, im Obergeschoss wurde eine weitere Person gesucht. Im Garten wurde zudem eine nachgebaute Scheune in Brand gesetzt, um mehrere parallele Einsatzlagen zu schaffen und die Koordination mehrerer Trupps zu fordern.

Ein Schwerpunkt lag auf einem MayDay-Alarm: Dabei wurde ein Notfall unter Atemschutz simuliert, bei dem eine Einsatzkraft aus dem Gebäude gerettet werden musste, was klare Kommunikation und koordiniertes Handeln erforderte.

Im Anschluss fand eine Nachbesprechung statt, in der positive Aspekte und Verbesserungspotenziale analysiert wurden. Die Gemeindefeuerwehr Schiffdorf zeigte sich mit dem Verlauf der Übung zufrieden.

Bildunterschrift: Ein Trupp unter Atemschutz während der Brandbekämpfung. Foto: M. Schurr

Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schiffdorf, übermittelt durch news aktuell

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Waffenruhe ist Erfolg für den Iran und Niederlage für die USA

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Unter Vermittlung Pakistans haben sich die Vereinigten Staaten und der Iran kurz vor Ablauf eines Ultimatums von US-Präsident Donald Trump auf eine zweiwöchige Waffenruhe geeinigt.

Mutmaßlich gescheiterte US-Kommandoaktion
dürfte Trump zum Einlenken bewogen haben

Israel wird einerseits seine Angriffe auf den Iran ebenfalls einstellen, kündigte aber andererseits eine Fortsetzung seiner militärischen Aggression gegen das Nachbarland Libanon an. Abzuwarten bleibt – nicht zuletzt aufgrund der Sprunghaftigkeit Trumps –, ob die nun vereinbarte Waffenruhe zu einer dauerhaften Konfliktbeilegung führen wird.

Nach der Einigung erklärten sich beide Seiten zum Sieger. Während Trump von einem „vollständigen Sieg“ der USA sprach, berichtete der staatliche iranische Sender Press TV, dass der Iran eine „historische und vernichtende Niederlage“ der Vereinigten Staaten und des israelischen Regimes nach 40 Tagen Krieg, verkündete. Außerdem sei Washington gezwungen, einen 10-Punkte-Vorschlag des Iran anzunehmen, der einen dauerhaften Waffenstillstand, die Aufhebung aller Sanktionen und den Abzug der US-Kampftruppen aus der Region vorsieht. Ob die USA die Aufhebung aller Sanktionen gegen Teheran oder eine dauerhafte Kontrolle der Straße von Hormus durch den Iran oder eine weitere Urananreicherung akzeptieren können und wollen, erscheint mehr als fraglich.

Jedenfalls ist die Waffenruhe ein großer Erfolg für den Iran und eine Niederlage für die USA. In den 40 Tagen Krieg konnte die Islamische Republik zeigen, dass sie den USA, der größten militärischen Macht des Planeten, trotzen kann. Insbesondere hat der Iran US-Militäreinrichtungen in den arabischen Golfstaaten bei Vergeltungsschlägen schwere Beschädigungen zugefügt und aufgezeigt, dass die israelische Luftabwehr auf Dauer den iranischen Raketen nicht gewachsen ist.

Das Einlenken Trumps, der vor Ablauf seines Ultimatums dem Iran drohte, dass seine „Zivilisation stirbt“, ist vermutlich die Folge des gescheiterten US-Versuchs, iranisches Uran in Isfahan zu beschlagnahmen. Denn was der Weltöffentlichkeit als die heldenhafte Rettung des Piloten eines F-15-Kampfflugzeugs verkauft wurde, war in Wirklichkeit höchstwahrscheinlich eine gründlich misslungene US-Kommandoaktion.

Der türkische Sender TRT World weist darauf hin, dass die US-Armee Hunderte von Soldaten und mehr als 150 Flugzeuge – darunter vier Bomber, 64 Jäger, 48 Tankflugzeuge und 13 Rettungsflugzeuge – für den Betrieb des Waffensystemoperators (WSO) benötigt, der – im Gegensatz zum Piloten – laut Pentagon auf iranischem Territorium landete. Noch interessanter sei jedoch, dass laut einer offiziellen Erklärung ein MC-130-Militärtransportflugzeug zusammen mit mehreren Armeehubschraubern von der US-Armee zerstört wurden, weil sie aufgrund von Sand nicht vom Flugplatz Isfahan starten konnten.

Und weiter berichtet TRT World:

„Analysten und ehemalige Militäroffiziere hinterfragen, warum Hunderte von Soldaten sowie mehrere US-Flugzeuge und Hubschrauber in Isfahan stationiert waren, wo sich der Großteil des hochangereicherten Urans Irans befindet, weit entfernt von dem Absturzort, an dem die F-15E abgestürzt ist.“

Dieser Beitrag erschien auf ZURZEIT, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION




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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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