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Aus Protest gegen Antisemitismus-Gesetz: Bürgermeister hisst palästinensische Flagge am Rathaus

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Der frisch gewählte Bürgermeister von La Courneuve, Aly Diouara, empört gleich zu Beginn seiner Amtszeit mit einer provokativen Aktion: Aus ...

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☐ ☆ ✇ Report24

Jedes zweite „Blasphemie“-Verfahren in Berlin wegen „Islamfeindlichkeit“

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Wenn es um den Islam geht, versteht die Berliner Justiz offenbar keinen Spaß mehr. Während vielerorts in Deutschland das Christentum oder jüdisches Leben zunehmend unter Druck geraten, zeigt eine neue Statistik aus der Hauptstadt eine erschreckende Schieflage auf: Die Ermittlungen wegen angeblicher „Islamfeindlichkeit“ sind in Berlin regelrecht explodiert. Wer den Islam kritisiert, rückt immer schneller ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Die Zahlen aus Berlin liegen nun schwarz auf weiß vor und stammen aus einem brisanten Exklusiv-Bericht des Portals Apollo News, das bei der Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt genau nachgefragt hat. Es geht um Paragraf 166 des Strafgesetzbuches – den sogenannten Blasphemie-Paragrafen. Dieser verbietet die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Wer angeblich den öffentlichen Frieden durch solche Äußerungen stört, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder empfindliche Geldstrafen. Doch dieser Paragraf wird in Berlin immer häufiger fast ausschließlich für eine einzige Religion angewendet – den Islam.

Immer häufiger geraten Islam-Kritiker in die Mühlen der Justiz. Die Zahlen von Apollo News belegen: Von den insgesamt 32 Ermittlungsverfahren im Jahr 2025 wurden exakt die Hälfte, also 16 Fälle, wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt. Das ist jedes zweite Verfahren! Zum Vergleich: Noch im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei gerade einmal 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg. Schaut man sich den gesamten Zeitraum von 2023 bis 2025 an, wird die Schieflage noch absurder. Insgesamt gab es 76 Ermittlungsverfahren. Die unfassbare Aufschlüsselung der Staatsanwaltschaft:

  • 31 Verfahren (40 Prozent) wegen eines „islamfeindlichen“ Hintergrunds.
  • Nur 8 Verfahren wegen Antisemitismus.
  • Nur lausige 5 Verfahren wegen eines „christenfeindlichen“ Hintergrunds!
  • Hinzu kommen 7 Verfahren wegen eines mutmaßlich „fremdenfeindlichen“ Hintergrunds sowie einige Fälle der Kategorie „Sonstige“.

Die Gesamtanzahl der Ermittlungen schnellt in die Höhe – und zwar fast ausschließlich, weil die Ermittlungsbehörden in Berlin plötzlich überall „Islam-Hasser“ wittern. Im Jahr 2023 waren es beschauliche 15 Fälle (darunter gerade mal 3 wegen Islamfeindlichkeit). Im Jahr 2024 stieg die Zahl bereits auf 29 Fälle (12 wegen Islamfeindlichkeit), um 2025 auf 32 Fälle (16 wegen Islamfeindlichkeit) zu steigen. Angesichts dessen, dass seit dem Hamas-Terroranschlag in Israel und der Antiterroroperation der IDF im Gazastreifen der Judenhass bei Moslems und Linken in Deutschland geradezu explodiert ist, zeigt sich durchaus eine massive Schieflage.

Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Die Berliner Strafverfolger nutzen den Gummiparagrafen 166 zunehmend, um Aussagen über den Islam abzustrafen, die nach Lesart der Behörden den „öffentlichen Frieden“ stören könnten. Wie viele Menschen wegen unliebsamer Meinungen über den Islam tatsächlich zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft in den Mantel des Schweigens.

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☐ ☆ ✇ BILD Hannover

Tafeln für NS-Opfer beschmiert - Unbekannte verwüsten Holocaust-Mahnmal in Hannover

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Blasphemie-Paragraf: Jedes zweite Ermittlungsverfahren in Berlin wurde 2025 wegen Islamfeindlichkeit geführt

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Ein Großteil der Ermittlungen wegen des sogenannten Blasphemie-Paragrafen in Berlin ist in den letzten Jahren wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt worden. ...

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