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Übergewinne der Ölkonzerne steigen während Waffenruhe im Irankrieg laut Greenpeace-Berechnung

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Übergewinne der Ölkonzerne steigen während der Waffenruhe

Hamburg (ots) – Die Übergewinne der Ölkonzerne haben während der aktuellen Waffenruhe zwischen den USA und Iran eine deutliche Zunahme erfahren. Dies geht aus einer Berechnung des Ölmarktexperten Steffen Bukold im Auftrag von Greenpeace hervor.

Überblick

In den ersten fünf Tagen der Waffenruhe, vom 8. bis 12. April, haben die Ölkonzerne pro Tag 37 Millionen Euro mehr verdient als im Durchschnitt der ersten beiden Monate des Jahres. Zum Vergleich: In den zwei Wochen vor der Waffenruhe lagen die Übergewinne bei 27 Millionen Euro pro Tag. Der durchschnittliche Ölpreis fiel in diesem Zeitraum auf 95 Dollar pro Barrel, nachdem er in den ersten Kriegswochen bei 100 Dollar lag.

Gesamtbilanz der Übergewinne

Die Übergewinne seit Beginn des Irankriegs summieren sich auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Matthias Lambrecht, Sprecher von Greenpeace, äußert sich dazu:

„Die Ölkonzerne machen schamlos Kasse auf dem Rücken all derer, die von einem Verbrenner abhängig sind.“ – Matthias Lambrecht, Greenpeace

Politische Maßnahmen

In Reaktion auf die Situation hat die Bundesregierung beschlossen, die Mineralölsteuer für zwei Monate um 17 Cent pro Liter zu senken. Diese Maßnahme wird jedoch als teuer und wenig spezifisch kritisiert. Lambrecht warnt:

„Die eigentliche Knappheit am Spritmarkt steht uns erst bevor. Wenn die Bundesregierung ausgerechnet jetzt Benzin und Diesel verbilligt, macht sie das Problem nur noch größer.“ – Matthias Lambrecht, Greenpeace

Er fordert einen langfristigen Plan zur Reduktion des Verbrauchs von Öl und Gas und eine Förderung fossilfreier Alternativen.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturmarkt bremsen E-Mobilität in Städten aus

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Marktanalyse zeigt Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturbereich

Hamburg (ots) – Aktuelle Untersuchungen belegen, dass zahlreiche Betreiber im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur Marktanteile von über 75 Prozent erreichen, was die E-Mobilität negativ beeinflussen könnte.

Risiken und Herausforderungen

Die sechste Monopolanalyse von LichtBlick zeigt, dass trotz des Anstiegs der zugelassenen E-Fahrzeuge und der Überschreitung der Zwei-Millionen-Marke, der Ladealltag für viele Nutzer komplex und teuer bleibt. Schnittstellen zwischen lokalen Monopolstrukturen und überhöhten Preisen erschweren den Zugang zu fairen Tarifen.

Position und Zitate

„Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen.“ – Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick

Adam weist darauf hin, dass die bestehenden Marktbedingungen Drittanbieter systematisch benachteiligen. Die Preisdifferenzierung zwischen den eigenen Kunden der lokalen Monopolisten und Drittanbietern beträgt bis zu 86 Prozent.

Wettbewerb und Preise

Durch das Roamingmodell müssen Drittanbieter zusätzlich zu den Fahrstromtarifen noch zusätzliche Entgelte zahlen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränkt. Zudem führt die aktuelle Marktmacht der lokalen Monopolisten dazu, dass Drittanbieter an Erlösen aus dem THG-Quotenhandel nicht partizipieren können.

Vorschlag für Lösung: Durchleitungsmodell

LichtBlick schlägt ein Durchleitungsmodell vor, bei dem die Rollen von Ladepunktbetreiber und Fahrstromanbieter getrennt werden. Dies ermögliche transparentere Preise und Wettbewerbsbedingungen.

Vorteile für E-Mobilist*innen

Mit dem neuen Modell haben Nutzer*innen die Möglichkeit, den Fahrstrom-Tarif ihrer Wahl an jeder öffentlichen Ladesäule zu verwenden. Somit wird ein vereinfachter Abrechnungsprozess sowie eine klare Preisstruktur gewährleistet.

Am ersten Standort des Schnellladenetzes QuickCharge bietet LichtBlick bereits das Durchleitungsmodell für Dienstwagenfahrer*innen an. Eine Erweiterung des Angebots für alle E-Mobilist*innen ist in Planung.

Die Datengrundlage für die Monopolanalyse beruht auf dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2025. Berücksichtigt wurden nur gebührenpflichtige Normalladesäulen, die allgemein zugänglich sind.

Original-Content: news aktuell

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

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