
Delmenhorst (ots) – Am 17. April 2026, um 23:06 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der B 212, im Bereich des Kreisverkehrs zur Weserstraße, bei dem mehrere Personen verletzt wurden und ein hoher Sachschaden entstand.
Nach den vorgefundenen Spuren und den Aussagen der Beteiligten konnte der folgende Ablauf des Unfalls rekonstruiert werden: Ein 62-jähriger Fahrzeugführer aus Berne befuhr die B 212 in nördlicher Richtung und fuhr ordnungsgemäß in den Kreisverkehr ein, um diesen in Richtung Norden zu verlassen. Gleichzeitig näherte sich ein 27-jähriger PKW-Fahrer aus Bremen mit seiner 27-jährigen Beifahrerin. Vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit geriet das Fahrzeug des Bremers auf die Gegenfahrspur und kollidierte frontal mit dem Wagen des Berners, welcher durch die Wucht des Aufpralls in einen Graben geschleudert wurde.
Beide Unfallbeteiligten, der Berner und die Beifahrerin des Bremers, erlitten leichte Verletzungen. Der entstandene Sachschaden an den Fahrzeugen und den Verkehrsschildern beläuft sich auf etwa 35.800 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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Delmenhorst (ots) – In der Großensieler Straße in Nordenham konnte ein Brand durch das schnelle Handeln eines Anwohners eingedämmt werden.
Ein Gewerbetreibender hatte auf dem Flachdach seines Objektes Dachpappe verlegt und verschweißt. Aufgrund einer baulichen Trennung bemerkte er nicht, dass sich die Holzfassade des angrenzenden Schuppens durch die Hitze entzündete. Ein aufmerksamer Anwohner konnte den Brand zunächst mit eigenen Mitteln löschen.
Der Brand brach jedoch kurz darauf erneut aus, weshalb die Freiwillige Feuerwehr zur endgültigen Bekämpfung des Feuers anrücken musste.
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In Baden-Württemberg wollen Grüne und Christdemokraten Eltern verpflichten, ihre Kinder vor der Schule in eine Betreuungseinrichtung zu schicken. Dabei besucht schon jetzt fast jedes Kind einen Kindergarten – und die Probleme werden trotzdem nicht kleiner. Ein Kommentar.
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Die JUNGE FREIHEIT hat den Skandal an einer sächsischen Schule aufgedeckt – jetzt sind Sie gefragt: Sollten politisch aktive NGOs weiterhin Zugang zu Schulen haben?
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Lüneburg (ots) – Die Polizei setzte am 16. und 17. April 2026 Kontrollen in Stadt und Landkreis Lüneburg fort und stellte mehrere Geschwindigkeitsverstöße fest. Zudem meldeten die Behörden einen Unfall an der Willy-Brandt-/Goethestraße sowie mehrere Diebstähle.
Bei Messungen am 17.04.2026 auf der Kreisstraße 53 zwischen Echem und Scharnebeck wurden rund 190 Fahrzeuge erfasst und zwei Verstöße festgestellt; zwischen Thomasburg und Radenbeck ahndeten die Beamten fünf weitere. Der höchste Verstoß lag bei 77 km/h in einer 50er-Zone. Am späten Nachmittag des 16.04.25 stoppte ein Mitarbeiter eines Drogeriemarktes einen 25-Jährigen aus dem Landkreis Stade, der ein hochwertiges Parfüm ausgepackt und eingesteckt hatte; gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Im Rahmen von Präsenzmaßnahmen am 16.04.26 kontrollierten die Einsatzkräfte gegen 17:00 Uhr einen 22-Jährigen mit einem E‑Scooter, der zur Fahndung ausgeschrieben war; der Scooter wurde sichergestellt, Ermittlungen wegen Diebstahls und Hehlerei laufen.
An der Kreuzung Willy-Brandt-Straße/Goethestraße kollidierten am 17.04.2026 gegen 09:00 Uhr ein Skoda Kamiq und ein Audi Q2. Nach ersten Erkenntnissen fuhr die Fahrerin des Skoda trotz roter Ampel stadtauswärts auf der Willy-Brandt-Straße, während der Audi nach links abbog. Die Fahrerin des Audi zog sich leichte Verletzungen zu; es entstand Sachschaden in Höhe von einigen Tausend Euro. Ebenfalls in Lüneburg wurde in den Morgenstunden des 16.04.26 ein angeschlossenes Mountainbike der Marke Radon an der Sporthalle Am Schierbrunnen gestohlen; der Schaden wird auf gut 600 Euro geschätzt.
Im Landkreis kam es zu weiteren Vorfällen: Ein Jugendlicher stürzte am 16.04.2026 gegen 19:00 Uhr mit einem Kleinkraftrad auf der Kreisstraße 1 und verletzte sich leicht; der Sachschaden beträgt einige Hundert Euro. In Reinstorf schlugen Unbekannte in der Nacht zum 17.04.2026 zwei Seitenscheiben eines Pkw ein und stahlen ein Portemonnaie sowie mehrere Koffer; der Wert des Diebesgutes liegt bei einigen Hundert Euro.
In Uelzen ermittelt die Polizei nach einer Unfallflucht am 07.04.2026 in der Straße Bohldamm, bei der eine rote Mercedes A‑Klasse am hinteren linken Kotflügel beschädigt wurde; der Schaden wird auf einige Tausend Euro geschätzt. Am 16.04.2026 meldeten Feuerwehr und Polizei gegen Mittag einen Böschungsbrand am Elbe-Seitenkanal, die betroffene Fläche wird auf rund 80 m² geschätzt. Zudem gab es am selben Tag im Landkreis mehrere betrügerische Schockanrufe bei Seniorinnen und Senioren; die Angerufenen reagierten besonnen, sodass es zu keiner Übergabe von Vermögenswerten kam. Bei Präsenzmaßnahmen in Uelzen kontrollierten Beamte am 16.04.26 gegen 12:35 Uhr einen Jugendlichen in der Gudestraße auf einem E‑Scooter, dessen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt; der Scooter wurde beschlagnahmt, weil keine Betriebserlaubnis vorlag.
Die Polizei kontrollierte außerdem am 16.04.26 in Rosche in der Bodenteicher Straße in Höhe des Kindergartens die Geschwindigkeit; drei Fahrer waren in der 30er-Zone zu schnell, die schnellste wurde mit 47 km/h gemessen. In Suhlendorf vor der Grundschule in der Bevenser Straße waren nachmittags neun Fahrer im 30 km/h-Bereich zu schnell unterwegs.
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US-Präsident Trump kündigt 10-tägigen Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon an + Die Blockade der US-Navy gegen iranische Häfen hält weiter an – und trifft vor allem China + Islamlehrer vor Gericht: Schwerer Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern + Gehaltserhöhung: 65.000-Euro-Plus für Kanzler Merz erst nach Kritik gestoppt
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„Als Mann und Frau schuf er sie“ – Bibelzitat als Buchtitel jetzt strafbar
Finnlands Oberster Gerichtshof hat am 26. März 2026 mit 3:2-Stimmen Päivi Räsänen schuldig gesprochen. Die ehemalige Innenministerin, Ärztin und Mutter von fünf Kindern hatte 2004 — vor über zwanzig Jahren — gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola eine Broschüre verfasst.
Titel: „Als Mann und Frau schuf er sie.“ Darin zitierte sie die Heilige Schrift zu Ehe und Geschlechtlichkeit. Keine Aufrufe zur Gewalt. Keine Beschimpfungen. Klassische christliche Lehre.

Das Urteil: 1.800 Euro Geldstrafe, zusätzlich die Anordnung, sämtliche Kopien der Broschüre aus dem Internet zu entfernen oder — bei Papierexemplaren — zu vernichten. Die Digitalausgabe der Sintflut. Die Analogausgabe der Scheiterhaufen von einst, nur ohne Feuer. Pohjola erhielt 1.100 Euro. Für den Bibel-Tweet von 2019 (Röm 1,24–27) wurde Räsänen einstimmig freigesprochen — zwei Vorinstanzen hatten sie zuvor ohnehin in allen Punkten einstimmig freigesprochen.
Man muss sich das vor Augen halten: Ein Rechtsstaat der Europäischen Union ordnet an, ein Buch mit biblischem Inhalt dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. 2026. In Helsinki. Der Satz „Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1,27) ist nun in Finnland de facto nicht mehr unbeschränkt publizierbar — weil seine Auslegung durch einen Parlamentarier als „Beleidigung einer Gruppe“ gilt.
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US-Präsident Trump kündigt 10-tägigen Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon an
„Ich habe soeben sehr gute Gespräche mit dem hoch angesehenen Präsidenten Joseph Aoun aus dem Libanon sowie mit Premierminister Benjamin Netanyahu aus Israel geführt.“ schrieb er in einem Post auf Truth Social.

„Diese beiden Staatschefs haben zugestimmt, dass zur Erreichung von FRIEDEN zwischen ihren Ländern ein formeller, 10-tägiger Waffenstillstand beginnen soll – und zwar um 17 Uhr EST.
Am Dienstag trafen sich die beiden Länder erstmals seit 34 Jahren hier in Washington, D.C. gemeinsam mit unserem großartigen Außenminister Marco Rubio.
Ich habe Vizepräsident JD Vance und Außenminister Rubio angewiesen, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Vereinigten Generalstabschefs, Dan Razin‘ Caine, mit Israel und dem Libanon daran zu arbeiten, einen dauerhaften FRIEDEN zu erreichen.
Es ist mir eine Ehre, bereits neun Kriege weltweit beendet zu haben – und dies wird mein zehnter sein. Also: LASST ES UNS ERLEDIGEN! Präsident DONALD J. TRUMP“
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Die Blockade der US-Navy gegen iranische Häfen hält weiter an – und trifft vor allem China
Seit über 48 Stunden fließt kein iranisches Öl mehr, dabei hatte Peking rund 90–98 % der iranischen Exporte aufgenommen (über 1,3 Mio. Barrel pro Tag, etwa 13 % der chinesischen Seeimporte) – zu stark vergünstigten Preisen.
Jetzt gerät China unter Druck: steigende Ölpreise weltweit, unterbrochene günstige Lieferketten und direkter Druck auf die eigene Energiesicherheit – während man gleichzeitig von einem „fragilen Waffenstillstand“ spricht.
Peking bezeichnet die Lage als „gefährlich“, doch sie wirkt wie ein Druckmittel: Das gleiche System, das Iran über Schattenflotten und Yuan-Deals stützt, spürt nun die Folgen in der eigenen Wirtschaft.
Kurzfristig bedeutet das Belastungen für Industrie und Wachstum. Langfristig zeigt es die Grenzen einer starken Abhängigkeit von riskanten Partnern und intransparentem Handel – vor allem, wenn die US-Navy eingreift.“
Quelle: Reuters, New York Times
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Islamlehrer vor Gericht: Schwerer Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern
In Baden-Württemberg steht aktuell ein 35-jähriger Islamlehrer vor Gericht: Er soll sich in einem islamischen Schülerwohnheim an acht Jungen vergangen haben. Laut Anklage geht es um 27 Fälle.

Ein Koranlehrer muss sich vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Prozess begann am Mittwoch.
Der Angeklagte soll sich als sogenannter Hodscha über Jahre hinweg an acht Jungen in seiner Obhut vergangen haben. Die Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahre alt. Die meisten Taten sollen im Büro des Mannes in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) begangen worden sein. Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.
Der Angeklagte soll seine Opfer nachts in sein Büro gerufen haben, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dann soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten, wie der SWR berichtet. Wenn Opfer sich wehrten, wandte der islamische Religionslehrer Gewalt an. Weiterlesen auf report24.news
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Telegram-Chef warnt vor Leyens Internet-Plan
Die EU arbeitet am Ende des Internets, wie wir es kennen, und steht kurz vor dem Erfolg. Die Kommission bringt nun ihre erste Zwangs-App auf die Smartphones der Bürger.
Die „Altersverifizierungs-App“ wurde mit großem Pomp vorgestellt, soll bald in die digitale ID der EU integriert werden und bald zur Pflicht werden, wenn man das Internet nutzen will. Über „Kinderschutz“ wird dann bald niemand mehr reden.
Nicht nur berichtete das Sicherheitsportal Cybernews von einem schnellen Hack der App. Hier lohnt ein genauerer Blick, statt darüber zu lachen: Die App war nämlich von Anfang an so konzipiert, dass sie leicht zu knacken ist. (…)
Pavel Durov, Gründer und Chef von Telegram, sieht darin kein Versehen, sondern System. In seinem Kanal schreibt er wörtlich:
„Schritt 1 – Präsentiere eine angeblich ‚datenschutzfreundliche‘, aber hackbare App.
Schritt 2 – Lass sie hacken (WIR SIND HIER).
Schritt 3 – Entferne den Datenschutz, um die App zu ‚reparieren‘.“ Via tkp.at
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Gehaltserhöhung: 65.000-Euro-Plus für Kanzler Merz erst nach Kritik gestoppt
Die Bundesregierung will die Gehälter von Spitzenbeamten deutlich anheben – und wollte damit vor allem sich selbst ein unglaubliches Plus auf dem Gehaltszettel gönnen!

Jeden Monat 5.441 Euro mehr für den Kanzler und 4.353 Euro mehr für seine Minister, zusätzlich zu den ohnehin schon stattlichen Diäten. Das Gesetz dazu steht bereits in den Startlöchern, wurde erst nach Kritik zur Überarbeitung gestoppt, berichtet Bild.
Angefangen hatte alles mit einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, das höhere Beamtengehälter angemahnt hatte. Daraufhin legte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Gesetzentwurf vor. Darin vorgesehen: massive Erhöhungen für Staatssekretäre. Weiterlesen auf nius.de
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Plausibel: Deswegen sind die Krankenkassen pleite
Der Berliner Journalist Gunnar Schupelius: „Ich verstehe die Debatte nicht: Den Krankenkassen fehlen bis 2030 rund 40 Milliarden Euro, heißt es. Gleichzeitig erfahren wir, dass die Bundesregierung für Bürgergeldempfänger pro Jahr 12 Milliarden Euro zu wenig an die Kassen zahlt.
Viermal 12 sind 48 Milliarden. Das Loch wäre also gestopft, wenn die Bundesregierung für die Bürgergeldempfänger, die sie alimentiert, die vollen Beiträge in die Krankenkassen zahlt. Das will sie nicht, sie will die Kosten auf alle Beitragszahler umverteilen. Das ist die Wahrheit.“
Ich verstehe die Debatte nicht: Den Krankenkassen fehlen bis 2030 rund 40 Milliarden Euro, heißt es. Gleichzeitig erfahren wir, dass die Bundesregierung für Bürgergeldempfänger pro Jahr 12 Milliarden Euro zu wenig an die Kassen zahlt. Viermal 12 sind 48 Milliarden. Das Loch wäre… pic.twitter.com/wADUKV0HPw
— Gunnar Schupelius (@BZSchupelius) April 16, 2026
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Lufthansa stoppt CityLine-Flüge – Betrieb eingestellt
Die Lufthansa stellt den Flugbetrieb ihrer Regionaltochter CityLine vorläufig ein. Betroffen sind 27 Flugzeuge, die kurzfristig aus dem Programm genommen werden, wodurch zahlreiche Zubringerflüge wegfallen. „Wörtlich heißt es, dieser Schritt sei „schmerzvoll“, aber nicht zu vermeiden gewesen.“ (…)
Hintergrund sind laut Unternehmensangaben steigende Kosten, anhaltende Streiks und die angespannte Lage im Luftverkehr. Die Arbeitskämpfe haben die Situation zuletzt weiter verschärft und den Schritt beschleunigt.
Für die Beschäftigten hat die Entscheidung direkte Folgen: Viele Mitarbeiter im Cockpit und in der Kabine werden zunächst freigestellt. Parallel dazu sollen Gespräche über mögliche Perspektiven innerhalb des Konzerns geführt werden.
CityLine hatte bislang eine wichtige Funktion im Lufthansa-System, insbesondere als Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München. Langfristig soll die neue Tochter „City Airlines“ Teile dieser Aufgaben übernehmen. Via bild.de
+++ HUMOR +++

+++ STADTBILD +++
https://www.youtube.com/shorts/_fJl0IcNhuc?feature=share
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Nordische Post – Der erste offizielle Clip und Trailer zu „Normal“ (OT: Normal) ist da und bringt uns einen Vorgeschmack auf die eindrucksvolle Inszenierung, die uns im kommenden Jahr im Kino erwarten wird. Die Vorfreude unter den Fans ist bereits riesig!
Der Film, der am 16. Januar 2026 in die Kinos kommt, verspricht nicht nur visuelles Spektakel, sondern auch eine fesselnde Handlung. Der Clip zeigt eindrücklich, wie intensiver Kampf und emotionaler Tiefgang in einer dystopischen Zukunft miteinander verwoben sind.
Unter der Regie von [Regisseur Name], bekannt für seine einzigartigen Erzählungen, überzeugt der Cast mit [Schauspieler 1], [Schauspieler 2] und vielen mehr. Jeder von ihnen bringt seine eigene Intensität und Hingabe zu den charakterlichen Konflikten dar.
Ein besonders markantes Element im Trailer ist der Sprinkler-Regen, der nicht nur für visuelle Effekte sorgt, sondern auch symbolisch für den chaotischen Zustand der Welt im Film steht. Diese stilistische Entscheidung macht die Szenen sowohl dramatisch als auch eindringlich.
„Normal“ beleuchtet die Herausforderungen, mit denen wir in einer zunehmend überwältigenden und dystopischen Realität konfrontiert sind. Die Kämpfe der Charaktere sind nicht nur physischer Natur, sondern auch ein Spiegelbild unserer eigenen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.
Das Kinojahr 2026 wird mit „Normal“ um ein packendes Werk bereichert, das sich nicht leicht vergessen lassen wird. Halten Sie sich bereit für die emotionale Achterbahnfahrt, die uns in die Abgründe und Höhen menschlicher Erfahrungen mitnimmt.
Besuchen Sie die offizielle Seite und abonnieren Sie für weitere Updates: https://abo.yt/kc.
Für Kinofans und Cineasten ein absolutes Must-See!
Quelle: KinoCheck (Link)
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Jahrzehntelang stählte Personal Trainer Thomas Weigand seinen Körper und arbeitete mit Menschen, um ihnen ein stärkeres, gesünderes Leben zu ermöglichen. Dann kam Corona – und er entschied sich für die Impfung. Ein folgenschwerer Fehler, den er massiv bereut. Mit dem MWGFD sprach er darüber, wie sich sein Leben komplett veränderte, mit welchen Gesundheitsproblemen er kämpft und wie sich sein Blick auf die Gesellschaft gewandelt hat. Auch seine eigene frühere Sichtweise kritisiert er scharf.
Der folgende Artikel von Elisabeth Maria erschien zuerst beim MWGFD:
Johannes Clasen im Gespräch mit dem ehemaligen Bodybuilder und Personaltrainer Thomas Weigand über ein Leben, das sich nach der Corona-Impfung radikal verändert hat. Über Schmerzen, Angst und Isolation – und den verzweifelten Versuch, gehört zu werden.
Thomas Weigand war einmal ein Mann, der seinen Körper kontrollierte.
„34 Jahre nonstop Krafttraining.“
120 kg bei 6-7% Körperfett. Ein Leben im Fitnessstudio, geprägt von Disziplin und Stärke. Als selbstständiger Personaltrainer arbeitete er mit Menschen, auch in einem Studio, das an ein Pflegeheim angeschlossen war. Dort half er seinen Kunden bei Gewichtsproblemen, Depressionen, Essstörungen. Er war der, der andere motivierte und sie aufrichtete. Er führte ein Leben, das nach vorne ging.
Dann kam die Pandemie. Und mit ihr eine Entscheidung, die sein Leben für immer verändern sollte.
„Ich hab mir einerseits Panik machen lassen“,
sagt er heute. Die Bilder aus Italien, die Bilder aus Intensivstationen hat er „als bedrohend gesehen.“ Auch beruflich schien es ohne Impfung nicht mehr weiterzugehen – vor allem wegen der Arbeit im Pflegeheim. So ließ er sich im Januar 2021 impfen. Drei Tage später reagierte sein Körper „vehement“ mit Schmerzen im linken Bein.
Was zunächst diffus begann, wurde schnell unerträglich. Die Schmerzen im Bein wurden immer schlimmer. Wochenlang schleppte er sich noch zur Arbeit – bis er nicht mehr laufen konnte. Seine Zehen wurden rot, platzten auf. Im Krankenhaus folgte dann die erschreckende Diagnose: ein Arterienverschluss, der als Notfall eingestuft wurde. Eine Operation folgte umgehend.
Für ihn war der zeitliche Zusammenhang zur Impfung offensichtlich. Für die Ärzte nicht.
„Dann hieß es: Nein, keinesfalls.“
Vielmehr wurde die Verdachtsdiagnose HIV in den Raum gestellt. Der Test war negativ. Thomas wurde zur zweiten Impfung geraten.
Was dann folgte, war ein körperlicher Absturz. Nach der zweiten Impfung „gingen vehemente Hautprobleme los.“ Thomas bekam Milien und Abszesse am ganzen Körper.
„Ich hab ausgesehen wie ein Streuselkuchen.“
Die Haut musste chirurgisch behandelt werden, Narben blieben.
Dann kamen Schmerzen –
„sehr sehr starke Schmerzen am ganzen Körper.“
Er konnte kein Messer mehr halten, keine Tür mehr aufschließen. Selbst trinken wurde wegen der Schmerzen in den Fingern zur Qual.
Der Mann, der einst „der Strahlemann, der Lebemann“ gewesen war, war plötzlich hilflos. Arbeiten war unmöglich.
Als er in Kliniken ansprach, dass die Impfung die Ursache sein könnte, wurde er abgewiesen und „saudumm angemacht.“ Man sprach von
„wahnhaften Hypochondrien“.
Menschen, die sich einbilden würden, impfgeschädigt zu sein, seien Verschwörungstheoretiker,
„die auf nicht mehr arbeitsfähig machen wollen.“
Trotz seines schlechten gesundheitlichen Zustandes ließ Thomas sich ein drittes Mal impfen. Ein Schritt, den er heute kaum begreifen kann. Er sei zu dem Zeitpunkt noch „sehr sehr gesellschaftshörig“ gewesen, sagt er selbstkritisch.
Danach eskalierte alles. Sein Körper reagierte, als würde er gegen sich selbst kämpfen.
„Da hab ich überall kleine Einblutungen bekommen am Körper, ähnlich wie blaue Flecken oder Thrombosen, rote kreisrunde Punkte waren das, bis es dann plötzlich losging, dass sich richtige Hubbel an meinen Oberarmen, Unterarmen, am ganzen Körper gebildet haben und es zu massiven Einblutungen unterm Gewebe kam.“
Doch der vielleicht tiefste Einschnitt war ein anderer. Sein durchtrainierter, muskulöser Körper war lange seine Ritterrüstung und sein Schutz gewesen, durch den er eine gewisse Distanz zu anderen Menschen bewahren konnte. Stärke war immer seine Identität gewesen. Und plötzlich war er, der stets starke Mann, verletzlich.
„Ich hab mich sehr schwer getan, mich auch verletzlich zu zeigen, dann war ich es plötzlich. […] Das war für mich ein wahnsinniger Kampf.“
Was folgte, war nicht nur körperlicher Schmerz, sondern auch Einsamkeit und Unverständnis. Denn auch im engsten Umfeld fand er kaum Halt. Selbst in seiner eigenen Familie wurde ihm nicht geglaubt. Bis heute ist das Thema dort problembehaftet und er muss darum kämpfen, gehört zu werden.
Um Gehör zu finden, ging Thomas selbst an die Öffentlichkeit, schickte Bilder, erzählte seine Geschichte. Die regionale Zeitung griff sie auf. Mehrere Artikel erschienen und seine Geschichte wurde regional sichtbar.
Heute lebt Thomas Weigand isoliert, einsam und allein in seiner Wohnung. Mit starken Schmerzen, die ihn täglich begleiten. „Damit ich so über den Tag komm“, nimmt er starke Medikamente, darunter Tilidin, eine opiatähnliche Substanz.
Nachts wird sein Zustand oft besonders schlimm. Massiv belastende Symptome wie Kopfdruck oder neurologische Aussetzer kommen hinzu. Momente, in denen er nicht mehr sprechen kann – und sie doch bewusst erleben muss.
„Wenn man dann zu Hause alleine ist und sich nicht einmal mehr mitteilen kann. […] Das macht halt Angst.“
Thomas‘ Zustand ist sehr ernst und lebensbedrohlich. Schon kleine Anstrengungen wie Treppen steigen bringen ihn an seine Grenzen. Da
„läuft mir der kalte Schweiß und ich krieg überhaupt keine Luft mehr und muss stehen bleiben.“
Mehrere Organe sind betroffen. Seine Diagnoseliste ist lang. Von den Ärzten fühlt er sich oft allein gelassen:
„So in der Art, der hat doch einen Schuss.“
Um sich zu schützen, begann er, alles zu dokumentieren. Fotos, Videos, Beweise gegen den Vorwurf, sich alles einzubilden.
Ein Schreiben seiner Krankenkasse an einen befreundeten Anwalt, einst sein Kunde, wurde für ihn zum Wendepunkt. Darin steht:
„Unstrittig ist, dass Ihr Mandant Herr Thomas Weigand in Folge der COVID-Impfungen schwer erkrankt ist.“
Seitdem wird ihm seitens der Ärzte zumindest zugehört. Doch echte Hilfe bleibt selten, denn viele Therapieansätze, die er versucht hat, blieben erfolglos.
Linderung fand er bisher nur in einer Behandlung: der HELP-Apherese, einer Form der Blutwäsche, finanziert durch eine Spendenaktion. Drei Behandlungen konnte er initial dadurch finanzieren. Eine vierte HELP-Apherese wurde ihm durch einen Mitpatienten aus der Schweiz geschenkt. Durch diese Behandlungen geschah etwas, das er selbst kaum fassen kann:
„Es war für mich ein Wunder.“
Für einige Wochen war er nahezu schmerzfrei. Er konnte seine Medikamente drastisch reduzieren und hatte zum ersten Mal seit Langem das Gefühl, wieder zu leben.
Doch die Wirkung der HELP-Apheresen hielt nicht an. Die Symptome kehrten zurück in Form von Durchblutungsstörungen, Atemnot und Schmerzen.
Einige Monate später konnte, wie einem Arztbrief zu entnehmen ist, durch weitere Spendenaktionen die gesamte Therapie gemäß den Behandlungsprotokollen der Charité erfolgen: 5 HELP Apheresen und 5 Autoimmunadsorptionen. Letztere hat er laut Arztbrief schlecht vertragen.
So weiß Thomas heute: Er bräuchte die Behandlung mittels Blutwäsche regelmäßig. Laut Arztbrief lautet die Empfehlung
„alle 3 – 6 Monate einen Zyklus mit 5 HELP-Apheresen durchzuführen.“
Doch die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme.
Durch seine Krankheit hat sich Thomas‘ Perspektive auf die Gesellschaft grundlegend verändert.
„Ich hab bemerkt, dass ich ein manipuliertes Schaf bin“,
sagt er heute über seine frühere Sicht auf die Welt.
Er leidet unter dem fehlenden Diskurs und unter der Ausgrenzung. Was er sich wünscht, ist eigentlich einfach:
„Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass wir gehört werden. […] Es würde die Seele ein Stück heilen.“
Denn was ihn am meisten verletzt, ist oft nicht der Schmerz – sondern das Schweigen und die leisen, für ihn spürbaren Unterstellungen seiner Mitmenschen. Er würde sich wünschen, von anderen gefragt zu werden, wie sich sein Schaden äußere. Dann „könnte ich Menschen Rede und Antwort stehen.“ Doch so heißt es oft, er habe nichts Offensichtliches:
„Der ist ja nicht krank, der hat ja nichts.“
Dabei hat sein heutiges Leben mit seinem früheren Leben nichts mehr zu tun: keine Arbeit, kaum soziale Kontakte, dauerhafte Schmerzen, ständige Angst.
Angst vor allem vor dem, was jederzeit passieren könnte: ein Blutgerinnsel, ein Schlaganfall, ein Moment, der alles beendet. Denn wenn ein Blutgerinnsel vor dem Herzen oder Kopf stecken bleibt,
„dann ist Schicht im Schacht. […] Wenn man dann zu Hause alleine ist und sich nicht einmal mehr mitteilen kann und erträgt diese Dinge einfach nur, das macht halt Angst.“
Und so bleibt ein Leben, das einmal von Kontrolle und Stärke dominiert war – und heute von Angst und zugleich der Hoffnung, nicht länger übersehen, sondern gehört und ernst genommen zu werden, geprägt ist. Möge seine Hoffnung zu seinem Wohle und zum Wohle aller Impfgeschädigten wahr werden.

In Baden-Württemberg steht aktuell ein 35-jähriger Islamlehrer vor Gericht: Er soll sich in einem islamischen Schülerwohnheim an acht Jungen vergangen haben. Laut Anklage geht es um 27 Fälle.
Ein Koranlehrer muss sich vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Prozess begann am Mittwoch.
Der Angeklagte soll sich als sogenannter Hodscha über Jahre hinweg an acht Jungen in seiner Obhut vergangen haben. Die Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahre alt. Die meisten Taten sollen im Büro des Mannes in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) begangen worden sein. Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.
Der Angeklagte soll seine Opfer nachts in sein Büro gerufen haben, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dann soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten, wie der SWR berichtet. Wenn Opfer sich wehrten, wandte der islamische Religionslehrer Gewalt an. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellem Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung. Außerdem ist er wegen Körperverletzung angeklagt: Laut Anklage nahm er Opfer in den Schwitzkasten und würgte sie, mitunter bis zur Bewusstlosigkeit. Er belustigte sich daran, den Jungen Schmerzen zuzufügen, und warf mit Gegenständen nach ihnen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Funktion als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Betreuer, ausgenutzt haben. Für diese Tätigkeit ist keine akademische Ausbildung nötig; er muss Gebete in arabischer Sprache beherrschen und Betende anleiten können. Der 35-Jährige soll gelernter Erzieher sein.
Der Leiter des Wohnheims hatte Anzeige erstattet, nachdem er wegen einer verdächtigen WhatsApp-Nachricht von einer besorgten Mutter kontaktiert worden war.
Bei der ersten Vernehmung vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden: Das hatte die Verteidigung beantragt, da es um „intime Details aus dem Sexualleben des Mannes“ gehe. Der 35-Jährige soll im Verlauf erneut nichtöffentlich vernommen werden. Das Gericht wird dann entscheiden, ob es auf Aussagen der Opfer verzichten kann. Acht Verhandlungstage sind für den Prozess vorgesehen, ein Urteil könnte im Mai fallen.

Bürgermeister Jörg Funda (CDU) spricht gegenüber dem MDR von „krimineller Energie“ – zielt damit offenbar aber ausgerechnet auf jene, die den Porno-Skandal an der Vorzeigeschule öffentlich debattieren.
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Cuxhaven (ots) – In Cadenberge hat sich am Mittwoch ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem ein 27-jähriger Fahrer leicht verletzt wurde.
Der Unfall passierte am 15.04.2026 gegen 15:00 Uhr auf der B73 in Cadenberge. Nach Angaben der Polizei kam der Otterndorfer in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab.
Er prallte gegen ein Firmenschild und zwei Straßenschilder, fuhr über den Gehweg, touchierte einen geparkten Pkw und schob einen weiteren Pkw auf die Fahrbahn. Der Sachschaden liegt bei etwa 20.000 Euro.
Der Mann wurde leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Erste Ermittlungen ergaben, dass Sekundenschlaf des Fahrers den Unfall verursacht haben könnte.
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Delmenhorst (ots) – In Delmenhorst ist ein erheblicher Sachschaden durch Diebstähle aus mehreren Firmentransportern entstanden. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen.
Im Zeitraum von Dienstag, dem 14. April 2026, 17:00 Uhr, bis Mittwoch, dem 15. April 2026, 08:30 Uhr, wurden insgesamt vier Transporter aufgebrochen. Diese standen an der Düsternortstraße, der Elbinger Straße und Am grünen Kamp. In allen Fällen wurden die Schiebetüren mit massiver Gewalt und wahrscheinlich unter Einsatz schwerer Werkzeuge geöffnet, um Werkzeuge aus den Laderaum zu stehlen.
Die Polizei beziffert die entstandenen Schäden auf mindestens 15.000 Euro.
Die Polizei Delmenhorst bittet Personen, die Angaben zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen machen können, sich zu melden und unter der Telefonnummer 04221/1559-0 Kontakt aufzunehmen.
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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.
Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,
„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“
Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:
Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.
So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.
Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.
Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.
Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.
Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:
„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“
Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.
Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.
Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?
So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

Der Fall der Oberschule Schleife, wo von der Amadeu Antonio Stiftung geförderte Linksextremisten Minderjährigen Pornos gezeigt haben, offenbart eins: NGOs haben nichts an Schulen verloren. Ein Kommentar von Josef Kraus.
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Hamburg (ots) – Anahita Thoms betont im DUP UNTERNEHMERIN-Magazin, dass Teams mit unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen die Qualität von Entscheidungen verbessern können.
Thoms, Partnerin und Beiratsvorsitzende von Baker McKenzie Deutschland, zählt zu den 50 Frauen aus Wirtschaft, Technologien und Gesellschaft, die für ihre innovativen Ideen und engagierte Führung ausgezeichnet werden. Die Ehrung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Mitgliedern der Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammensetzt, darunter Evelyne de Gruyter, Dr. Irène Kilubi, Christian Dürr und Professor Dr. Jochen A. Werner.
Das DUP UNTERNEHMERIN-Magazin, das am 17. April 2025 erhältlich sein wird, hat sich in dieser Ausgabe umbenannt, um die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen hervorzuheben. Die Auszeichnung soll als Impuls für mehr Vielfalt und neue Perspektiven in Unternehmen dienen.
Im Rahmen des BIG BANG KI FESTIVALS am 16. und 17. September 2026 in der „Station Berlin“ werden die ausgezeichneten Frauen die Möglichkeit haben, sich mit der Jury sowie weiteren Entscheidungsträgern auszutauschen.
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Hildesheim (ots) – In Hildesheim haben am 15. April 2026 in Halle 39 675 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter ihren Diensteid abgelegt.
Die Vereidigung fand im Beisein von Angehörigen, Gästen aus Politik und Polizei sowie Vertretern der Kommunen statt und wurde musikalisch vom Polizeiorchester Niedersachsen begleitet. Mit dem Eid verpflichteten sich die Anwärterinnen und Anwärter auf das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung.
Die Vereidigten gehören zu zwei Studienjahrgängen: BA 27/25, Beginn 1. September 2025, und BA 28/26, Beginn 1. März 2026. BA 27/25 umfasst 474 Studierende (224 weiblich, 250 männlich, 71 mit Migrationshintergrund, 8 Spitzensportler), BA 28/26 201 Studierende (91 weiblich, 110 männlich, 34 mit Migrationshintergrund, 0 Spitzensportler).
Die Anwärterinnen und Anwärter absolvieren ein dreijähriges Bachelorstudium an den Studienorten der Polizeiakademie Niedersachsen. Neben rechtlichen Grundlagen und Einsatzlehre gehören Kommunikation, Teamarbeit und der verantwortungsvolle Umgang mit Befugnissen zur Ausbildung. Spitzensportlerinnen und -sportler erhalten individuelle Studienpläne, um Training und Wettkämpfe mit dem Studium zu vereinbaren.
Bildunterschrift: Ein besonderer Tag – gemeinsam mit Familie und Freunden wird dieser besondere Moment gefeiert.
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Delmenhorst (ots) – Am Dienstag, dem 14. April 2026, verschafften sich bislang unbekannte Täter zwischen 17:00 und 21:00 Uhr gewaltsam Zugang zu einem Einfamilienhaus im Schrabberdeich in Brake.
Die Einbrecher durchsuchten sämtliche Räume des Hauses und entwendeten Wertgegenstände. Der entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt etwa 100.000 Euro.
Die Polizei Brake hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise von Zeugen. Personen, die Informationen zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Brake in Verbindung zu setzen.
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Hannover (ots) – Am Samstag, 18.04.2026, rechnet die Polizei in Hannover mit Verkehrsbeeinträchtigungen rund um die Heinz-von-Heiden-Arena und die Swiss-Life-Hall wegen eines Fußballspiels, eines Konzerts und des Frühlingsfests.
Die Begegnung der 2. Fußball-Bundesliga zwischen Hannover 96 und dem SC Paderborn 07 beginnt um 20:30 Uhr in der Heinz-von-Heiden-Arena. Die Polizei rechnet mit bis zu 49.000 Zuschauenden.
Da der Schützenplatz wegen des Frühlingsfests nicht als Parkfläche zur Verfügung steht, gibt es im Umfeld des Stadions keine Parkmöglichkeiten.
Parallel findet in der Swiss-Life-Hall ein Konzert mit etwa 2.500 Zuschauenden statt, weshalb besonders in den Abendstunden mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet wird.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, für die Anreise ausreichend Zeit einzuplanen und nach Möglichkeit Park-and-Ride-Parkplätze zu nutzen oder öffentliche Verkehrsmittel zu wählen.
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Wolfsburg (ots) – In der Nacht zu Dienstag landete ein Skoda in der Suhler Straße auf dem Dach; zwei Insassen flüchteten und wurden später festgenommen.
Ein 38-Jähriger fuhr mit seiner Sattelzugmaschine in Richtung Braunschweiger Straße und wollte nach rechts auf ein Tankstellengelände abbiegen, als der Skoda mit hoher Geschwindigkeit vorbeifuhr. Durch einen leichten Zusammenstoß verlor der Wagen die Kontrolle, überschlug sich mehrfach und touchierte einen Holzzaun eines Hotels, sechs auf dem Parkplatz stehende Fahrzeuge, eine Beschilderung und eine Abfalltonne, bevor er auf dem Dach liegen blieb.
Als der 38-Jährige nachschaute, flüchteten zwei Männer in Richtung Braunschweiger Straße. Bei der sofort eingeleiteten Fahndung wurden zwei Personen festgestellt: Der 33-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen, der 35-Jährige leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Beide zogen sich leichte Verletzungen zu; der 33-Jährige wurde mit einer Kopfverletzung ins Klinikum gebracht.
Beide Männer machten unterschiedliche Angaben dazu, wer den Skoda gefahren hat. Keiner von beiden besitzt eine Fahrerlaubnis. Freiwillige Alcotests ergaben 0,85 Promille beim 33-Jährigen und 1,04 Promille beim 35-Jährigen, daraufhin wurden Blutproben angeordnet. An dem Pkw waren Kennzeichen angebracht, die nicht für das Fahrzeug ausgegeben sind; die Herkunft des Fahrzeugs ist bislang unklar. Das Auto wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Braunschweig sichergestellt. Nach Blutentnahme und medizinischer Behandlung wurden die Männer dem Gewahrsam der Polizei zugeführt und im Laufe des Vormittags entlassen. Es wurden verschiedene Strafverfahren eingeleitet.
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Delmenhorst (ots) – Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 in Emstek sind am Dienstag, den 14. April 2026, gegen 09:15 Uhr, zwei Personen leicht verletzt worden.
Ein 33-jähriger Mann aus Hannover fuhr mit einem BMW auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Osnabrück. In Höhe der Anschlussstelle Cloppenburg wechselte er auf den mittleren Fahrstreifen, wodurch ein 46-jähriger Mann aus Bremervörde zum Ausweichen gezwungen wurde. Dies führte dazu, dass sein Mini ins Schleudern geriet und seitlich mit dem BMW kollidierte. Der BMW überschlug sich daraufhin und blieb auf dem Dach liegen, während der Mini auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand kam.
Beide Fahrer konnten ihre Fahrzeuge unverletzt verlassen, jedoch kollidierte ein nachfolgender 35-jähriger Fahrer aus dem Ammerland mit seinem VW mit dem stehenden Mini. Sowohl der VW als auch der Mini fingen nach den Zusammenstößen Feuer, aber auch dieser Fahrzeugführer konnte seinen Wagen selbständig verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr aus Emstek wurde zur Brandbekämpfung alarmiert.
Zur Behandlung der leicht verletzten Personen, darunter der BMW-Fahrer, und des schwer verletzten VW-Fahrers, wurden zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug entsandt. Der Ammerländer wurde anschließend in ein Krankenhaus transportiert. Der Sachschaden beläuft sich auf mindestens 50.000 Euro, und alle drei Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Nach dem Unfall wurde die Richtungsfahrbahn Osnabrück voll gesperrt. Die Autobahnmeisterei Wildeshausen übernahm die Verkehrsableitung im Dreieck Ahlhorn, während die Autobahnmeisterei Holdorf für die Sperrungen und die Reinigung im Bereich der Anschlussstelle Cloppenburg verantwortlich war. Die Unfallstelle konnte erst um 14:00 Uhr wieder freigegeben werden.
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Bremerhaven (ots) – In einem Verbrauchermarkt in Bremerhaven kam es am Montagvormittag zu einem Ladendiebstahl, bei dem ein pensionierter Polizist eingriff.
Gegen 11.40 Uhr bemerkte eine Ladendetektivin einen Mann, der mehrere Flaschen Alkohol in eine Sporttasche steckte. Daraufhin passierte er den Kassenbereich über die Selbstbedienungskassen, ohne die Ware zu bezahlen.
Als der Mann den Markt verlassen wollte, sprachen ihn die Detektivin und ein Mitarbeiter an. Der Mann versuchte zu flüchten, wurde jedoch von einem zufällig anwesenden Kunden, einem ehemaligen Polizeibeamten, unterstützt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Der 20-Jährige wehrte sich und versuchte, sich loszureißen, konnte jedoch vom pensionierten Polizisten zu Boden gebracht werden.
Die alarmierten Einsatzkräfte übernahmen den Tatverdächtigen am Einsatzort. Gegen ihn wird nun wegen eines schweren räuberischen Diebstahls ermittelt.
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