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Marktanalyse zeigt Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturbereich
Hamburg (ots) – Aktuelle Untersuchungen belegen, dass zahlreiche Betreiber im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur Marktanteile von über 75 Prozent erreichen, was die E-Mobilität negativ beeinflussen könnte.
Risiken und Herausforderungen
Die sechste Monopolanalyse von LichtBlick zeigt, dass trotz des Anstiegs der zugelassenen E-Fahrzeuge und der Überschreitung der Zwei-Millionen-Marke, der Ladealltag für viele Nutzer komplex und teuer bleibt. Schnittstellen zwischen lokalen Monopolstrukturen und überhöhten Preisen erschweren den Zugang zu fairen Tarifen.
Position und Zitate
„Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen.“ – Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick
Adam weist darauf hin, dass die bestehenden Marktbedingungen Drittanbieter systematisch benachteiligen. Die Preisdifferenzierung zwischen den eigenen Kunden der lokalen Monopolisten und Drittanbietern beträgt bis zu 86 Prozent.
Wettbewerb und Preise
Durch das Roamingmodell müssen Drittanbieter zusätzlich zu den Fahrstromtarifen noch zusätzliche Entgelte zahlen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränkt. Zudem führt die aktuelle Marktmacht der lokalen Monopolisten dazu, dass Drittanbieter an Erlösen aus dem THG-Quotenhandel nicht partizipieren können.
Vorschlag für Lösung: Durchleitungsmodell
LichtBlick schlägt ein Durchleitungsmodell vor, bei dem die Rollen von Ladepunktbetreiber und Fahrstromanbieter getrennt werden. Dies ermögliche transparentere Preise und Wettbewerbsbedingungen.
Vorteile für E-Mobilist*innen
Mit dem neuen Modell haben Nutzer*innen die Möglichkeit, den Fahrstrom-Tarif ihrer Wahl an jeder öffentlichen Ladesäule zu verwenden. Somit wird ein vereinfachter Abrechnungsprozess sowie eine klare Preisstruktur gewährleistet.
Am ersten Standort des Schnellladenetzes QuickCharge bietet LichtBlick bereits das Durchleitungsmodell für Dienstwagenfahrer*innen an. Eine Erweiterung des Angebots für alle E-Mobilist*innen ist in Planung.
Die Datengrundlage für die Monopolanalyse beruht auf dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2025. Berücksichtigt wurden nur gebührenpflichtige Normalladesäulen, die allgemein zugänglich sind.
Original-Content: news aktuell
Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
Der Artikel Monopolstrukturen im Ladeinfrastrukturmarkt bremsen E-Mobilität in Städten aus erschien zuerst auf Nordische Post


