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Fahrer in Söhlde kontrolliert: Test positiv auf Kokain und Opiate

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Hildesheim (ots) – Am Donnerstagabend kontrollierte die Polizei in Söhlde einen Pkw nach auffälliger Fahrweise; ein Urintest ergab bei dem 36-jährigen Fahrer positive Befunde auf Kokain und Opiate.

Die Kontrolle fand gegen 21:30 Uhr statt. Nach dem positiven Urintest wurde der Mann zur gerichtsverwertbaren Feststellung der Beeinflussung zur Dienststelle gebracht, wo eine Ärztin eine Blutprobe entnahm.

Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und untersagte die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen dem 36-Jährigen wegen eines wiederholten Verstoßes ein Bußgeld von über 1.500 Euro und ein mehrmonatiges Fahrverbot.

Bildunterschrift: Foto von Jonas Augustin (Augustin-Foto) auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Hildesheim, übermittelt durch news aktuell

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E-Scooter-Fahrer in Gifhorn kontrolliert, Haftbefehl festgestellt

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Gifhorn (ots) – Die Polizei stoppte gestern Mittag einen E‑Scooter mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen; der 36-jährige Fahrer wurde nach einem positiven Drogen-Test und wegen eines bestehenden Haftbefehls festgenommen.

Die Beamten waren gegen 12:20 Uhr auf der Kreisstraße 114 bei Gifhorn unterwegs, als ihnen ein E‑Scooter auf dem Radweg in dieselbe Richtung auffiel. An dem Roller war ein grünes Versicherungskennzeichen angebracht, das aus dem Jahr 2025 stammte, sodass keine gültige Versicherung vorlag.

Der 36-Jährige konnte keine glaubhaften Angaben zum Eigentum machen, deshalb stellten die Beamten den Roller sicher. Bei einer Fahrtauglichkeitsprüfung gab es Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel; ein Schnelltest reagierte positiv auf mehrere Stoffgruppen, und der Mann hatte eine geringe Menge Drogen bei sich.

Bei einer Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen zeigte sich zudem ein offener Haftbefehl gegen den Mann. Nach der Kontrolle wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Es wurden verschiedene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Gifhorn, übermittelt durch news aktuell

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Pilotphase von tiini.app an Grundschulen ermöglicht kontrollierte Nutzung digitaler Inhalte

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Digitale Bildungsplattform tiini.app startet Pilotphase an Grundschulen

Hamburg (ots) – Die Bildungsplattform tiini.app wird ab sofort im Rahmen einer Pilotphase an Grundschulen eingesetzt, um digitale Inhalte wie YouTube und Webseiten strukturiert und ohne Ablenkung im Unterricht nutzbar zu machen.

Konzept und Zielsetzung

Im Mittelpunkt der Initiative steht ein neuer Ansatz: Anstelle eines freien Zugangs zu YouTube oder dem offenen Internet erfolgt die Bereitstellung von Inhalten über sogenannte „Kartensets“. Lehrkräfte und die Schuladministration wählen gezielt Videos, Webseiten und weitere Inhalte aus, die thematisch gebündelt und altersgerecht aufbereitet sind, um Ablenkungen durch Algorithmen zu vermeiden.

Ein Beispiel für ein Kartenset könnte das Thema „Weltraum“ oder „Schriftliche Addition“ beinhalten, bei dem kindgerechte Webseiten, ausgewählte YouTube-Videos und interaktive Inhalte kombiniert werden. Kinder bewegen sich innerhalb dieses klar definierten Rahmens und können die Inhalte eigenständig entdecken, ohne Werbung oder ungeeignete Inhalte.

Rückmeldungen aus Schulen

„Das erste Mal haben wir das Gefühl, YouTube wirklich sinnvoll im Unterricht einsetzen zu können“ – ein Schuladministrator einer teilnehmenden Grundschule.

„Der Browser wird durch tiini endlich schultauglich. Die Kinder arbeiten in klaren Lernräumen mit geprüften Inhalten“ – eine weitere Schuladministratorin.

Gesellschaftliche Debatte

Die Einführung erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Diskussion über Altersbeschränkungen und Verbote digitaler Plattformen für Kinder. Die Plattform tiini verfolgt einen neuen Ansatz: Statt pauschale Verbote zu verhängen, wird ein begleiteter, kontrollierter Zugang zu digitalen Inhalten ermöglicht.

„Wir brauchen bessere Lösungen als Verbote“ – Jan Kollmorgen, Gründer der tiini.app.

Er ergänzt: „Zugang zu digitalen Inhalten ist auch vor 14 sinnvoll – wenn wir selbst bestimmen, was Kinder sehen, und nicht die Plattformen.“

Entwicklung und Erweiterung

Ursprünglich für Familien als kontrollierbare, digitale Hörspielbox entwickelt, ermöglicht tiini.app Kindern einen sicheren Zugang zu Streaming-Inhalten. Dabei wird auf algorithmische Vorschläge verzichtet und stattdessen kuratierte Inhalte schrittweise freigeschaltet.

Mit der Pilotphase an Grundschulen überträgt das Hamburger Startup dieses Prinzip in den Bildungsbereich und fokussiert sich auf die sinnvolle Integration bestehender Plattformen. „YouTube und das Internet sind wertvolle Lernquellen – aber im aktuellen Zustand für Grundschulen kaum kontrollierbar“ – so Kollmorgen. „Mit tiini drehen wir das Prinzip um: Nicht die Plattform bestimmt, was Kinder sehen, sondern die Schule.“

Die Pilotphase wird über mehrere Monate in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen begleitet, um tiini für den schulischen Einsatz weiterzuentwickeln und Lehrkräften einen einfachen Einstieg in den digitalen Unterricht zu ermöglichen. Nach Abschluss der Pilotphase wird tiini.app für weitere Schulen geöffnet.

Interesse an der Plattform können Einrichtungen unkompliziert über tiini.app anmelden und sie im Unterricht eigenständig nutzen.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Pkw in Osnabrücker Fußgängerzone kontrolliert – Drogen sichergestellt

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Osnabrück (ots) – In der Fußgängerzone Gerberhof entdeckten Polizisten am Freitagabend ein Auto mit zwei Insassen und beschlagnahmten rund 250 Gramm Marihuana sowie eine Schreckschusswaffe und ein Einhandmesser.

Gegen 19:45 Uhr stellten Einsatzkräfte ein Fahrzeug mit laufendem Motor in der Fußgängerzone fest. Da das Befahren dort nicht gestattet ist, kontrollierten sie den Wagen und sprachen die beiden männlichen Insassen an.

Die Beamten nahmen einen deutlichen Marihuanageruch aus dem Auto wahr und forderten die Insassen auf, aus dem Fahrzeug zu steigen. Bei der Durchsuchung fanden sie in der Seitentür mehrere Tütchen mit augenscheinlich Marihuana sowie eine weitere Tüte im Fußraum.

Außerdem entdeckten die Polizisten eine Schreckschusswaffe, ein Einhandmesser und diverses Verpackungsmaterial, das typischerweise beim portionierten Verkauf von Betäubungsmitteln verwendet wird. Nach ersten Erkenntnissen liegt die Gesamtmenge der beschlagnahmten Drogen bei etwa 250 Gramm.

Gegen die beiden Fahrzeuginsassen wurden Strafverfahren eingeleitet; sie stehen im Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführen von Waffen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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