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Islamlehrer vor Gericht: Schwerer Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern

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In Baden-Württemberg steht aktuell ein 35-jähriger Islamlehrer vor Gericht: Er soll sich in einem islamischen Schülerwohnheim an acht Jungen vergangen haben. Laut Anklage geht es um 27 Fälle.

Ein Koranlehrer muss sich vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Prozess begann am Mittwoch.

Der Angeklagte soll sich als sogenannter Hodscha über Jahre hinweg an acht Jungen in seiner Obhut vergangen haben. Die Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahre alt. Die meisten Taten sollen im Büro des Mannes in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) begangen worden sein. Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.

Der Angeklagte soll seine Opfer nachts in sein Büro gerufen haben, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dann soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten, wie der SWR berichtet. Wenn Opfer sich wehrten, wandte der islamische Religionslehrer Gewalt an. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellem Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung. Außerdem ist er wegen Körperverletzung angeklagt: Laut Anklage nahm er Opfer in den Schwitzkasten und würgte sie, mitunter bis zur Bewusstlosigkeit. Er belustigte sich daran, den Jungen Schmerzen zuzufügen, und warf mit Gegenständen nach ihnen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Funktion als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Betreuer, ausgenutzt haben. Für diese Tätigkeit ist keine akademische Ausbildung nötig; er muss Gebete in arabischer Sprache beherrschen und Betende anleiten können. Der 35-Jährige soll gelernter Erzieher sein.

Der Leiter des Wohnheims hatte Anzeige erstattet, nachdem er wegen einer verdächtigen WhatsApp-Nachricht von einer besorgten Mutter kontaktiert worden war.

Bei der ersten Vernehmung vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden: Das hatte die Verteidigung beantragt, da es um „intime Details aus dem Sexualleben des Mannes“ gehe. Der 35-Jährige soll im Verlauf erneut nichtöffentlich vernommen werden. Das Gericht wird dann entscheiden, ob es auf Aussagen der Opfer verzichten kann. Acht Verhandlungstage sind für den Prozess vorgesehen, ein Urteil könnte im Mai fallen.

(Auszug von RSS-Feed)

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Jeder Vierte in Deutschland hat Migrationshintergrund

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Nach neuen Daten des Statistischen Bundesamts lebten 2025 rund 21,8 Millionen Menschen mit eigener Einwanderung oder mit zwei seit 1950 eingewanderten Elternteilen in der Bundesrepublik.

Mehr als jeder vierte Einwohner in Deutschland hat inzwischen einen Migrationshintergrund.

Ihr Anteil an der Bevölkerung stieg binnen eines Jahres von 25,8 auf 26,3 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren 16,4 Millionen Menschen selbst nach Deutschland eingewandert. Das entspricht 19,8 Prozent der Bevölkerung. Weitere 5,4 Millionen Menschen oder 6,5 Prozent sind in Deutschland geborene Kinder von zwei eingewanderten Elternteilen.

Seit 2005 ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund um 67 Prozent gestiegen

Seit 2005 ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund um 8,8 Millionen oder 67 Prozent gestiegen. Ohne diesen Zuwachs wäre die Bevölkerung in Deutschland laut Statistischem Bundesamt deutlich stärker geschrumpft. Während die Gesamtbevölkerung 2025 leicht zurückging, fiel der Rückgang wegen der anhaltenden Zuwanderung wesentlich geringer aus. (…)

Mehr als ein Drittel der Eingewanderten ohne Berufsausbildung

36 Prozent der Eingewanderten hatten keinen beruflichen Abschluss und befanden sich weder in Ausbildung noch im Studium. In der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil bei 17 Prozent. Einen klassischen Berufsabschluss hatten unter jungen Eingewanderten nur 27 Prozent, in der Gesamtgruppe dieser Altersklasse dagegen 46 Prozent.

Die Zahlen beruhen auf dem Mikrozensus 2025, einer jährlichen Stichprobenerhebung unter rund einem Prozent der Bevölkerung. Nicht erfasst werden dabei Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa Asylbewerber in Erstaufnahmen. Diese müssen also noch hinzugerechnet werden. Via Ken Jebsen

 




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(Auszug von RSS-Feed)
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