
Mit seinen Plänen für den Inlandsgeheimdienst verursacht Alexander Dobrindt einen gefährlichen Dammbruch. Statt die Demokratie zu schützen, schafft die Reform Möglichkeiten zum Missbrauch. Ein Kommentar von Hans-Georg Maaßen.
Dieser Beitrag Verfassungsschutzreform Dobrindt sagt der Freiheit den Kampf an wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.
„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.
Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.
Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.
Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.
Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.
Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.
Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.
Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

Cloppenburg/Vechta (ots) – Am Freitagabend (25. Juli 2026) geriet auf einem Betriebsgelände in Friesoythe ein Brand; die Feuerwehren verhinderten ein Übergreifen auf benachbarte Firmengebäude.
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst waren gegen 22:32 Uhr in das Gewerbegebiet an der Ellerbrocker Straße alarmiert worden. Auf dem Betriebsgelände brannte eine etwa 50 x 50 Meter große Fläche.
Während der Löscharbeiten musste die Ellerbrocker Straße zeitweise voll gesperrt werden. Wegen der starken Rauchentwicklung wurde die Bevölkerung vorsorglich per Rundfunkdurchsage informiert.
Zur Brandursache und zur Höhe des entstandenen Sachschadens können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an.
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Original-Content: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, übermittelt durch news aktuell
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Hamburg (ots) – Rund 150 Einsatzkräfte kontrollierten am 23.07.2026 im Hamburger Stadtgebiet den Verkehr mit den Schwerpunkten Abbiegen, Wenden und Vorfahrt.
Die Kontrollen unter Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) fanden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt. Insgesamt wurden 550 Fahrzeuge und 535 Personen überprüft.
Die Polizei leitete Strafverfahren ein, darunter 5 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 4 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 wegen Kennzeichenmissbrauchs und 3 wegen sonstiger Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten registrierten die Einsatzkräfte 332 Fehler beim Abbiegen und Wenden, 96 Parkverstöße, 37 Fälle verbotener Handynutzung (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 34 Missachtungen roter Ampeln (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 11 Geschwindigkeitsverstöße, 9 Verstöße gegen die Anschnallpflicht, 2 Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel, 1 nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind sowie 106 sonstige Ordnungswidrigkeiten.
Außerdem wurden 27 Mängelmeldungen ausgestellt, zwei Blutprobenentnahmen angeordnet, vier Fahrzeugführenden vorläufig die Weiterfahrt untersagt und ein Fahrzeug sichergestellt. Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) die Aktion „Perspektivwechsel“ am Kennedybrücke/Alsterufer durch, wobei eine realistische Abbiegesituation mit einem Lkw simuliert wurde; Bürgerinnen und Bürger konnten Platz in der Fahrerkabine nehmen. Zusätzlich verteilten die Einsatzkräfte Informationsmaterial.
Besondere Fälle betrafen unter anderem einen E-Scooter in der Holsteiner Chaussee, der Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen konnte und nicht den Vorschriften entsprach; der 17-jährige Fahrer wurde ohne erforderliche Fahrerlaubnis und ohne Versicherung festgestellt, der E-Scooter wurde sichergestellt und Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt; nach Angaben der Polizei besteht der Verdacht, dass es sich bei dem 40-jährigen Mann um einen Albaner handelt, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält und dass das Fahrzeug nicht versichert war; der Mann wurde vorläufig festgenommen und es wurden Strafverfahren eingeleitet. In der Habichtstraße ergaben sich Hinweise auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel; es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Osloß (ots) – Die Polizei Gifhorn warnt vor einer Welle von Schockanrufen: Ein über 90-Jähriger aus dem Landkreis Gifhorn verlor nach einem angeblichen Notfallanruf Bargeld und Gold im sechsstelligen Bereich.
Der Mann erhielt am Vormittag einen Anruf, bei dem sich die Anruferin als Ärztin ausgab. Sie sagte, seine Tochter sei ins Krankenhaus eingeliefert und dort mit einer Krebserkrankung diagnostiziert worden; für ein spezielles Medikament aus dem Ausland müsse eine Kaution hinterlegt werden. Im Hintergrund waren verzweifelt klingende Rufe der vermeintlichen Tochter zu hören. Der Mann glaubte der Schilderung und übergab gegen Mittag Bargeld und Gold an einen Unbekannten.
Der Abholer wurde als männlich, etwa 38 bis 40 Jahre alt, rund 175 Zentimeter groß, von normaler Statur und deutschem Erscheinungsbild beschrieben. Er trug einen dunklen Pullover, eine graue Jogginghose und weiße Schuhe und sprach Hochdeutsch. Zeugen, die den Mann am Mittag in Osloß gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Gifhorn zu melden.
Die Polizei beschreibt die Masche als sehr professionell: Durch emotionale Gesprächsführung setzen die Unbekannten die Angerufenen massiv unter Druck und zerstreuen so Zweifel. Die Behörde rät, solche Gespräche sofort zu beenden, die angeblich betroffene Person über eine bekannte Nummer zu kontaktieren, keine Auskünfte zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen zu geben und niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte zu übergeben. Zudem sollten verdächtige Anrufe der Polizei gemeldet werden.
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Landkreise Verden & Osterholz (ots) – Die Polizei meldet einen Einbruch in Ottersberg und mehrere Verkehrsunfälle in den Landkreisen Verden und Osterholz, bei denen Menschen leicht verletzt wurden.
In Ottersberg brachen Unbekannte am frühen Donnerstagmorgen gegen 02:45 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Breslauer Straße ein. Nach bisherigen Erkenntnissen gelangten zwei Täter über eine Kellertür ins Haus und durchsuchten es. Ein Nachbar bemerkte die Bewegungen, woraufhin die Täter zu Fuß flüchteten. Eine Fahndung blieb erfolglos; die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.
In Verden stürzte am Mittwochmorgen eine 61-jährige Radfahrerin alleinbeteiligt auf dem Geh- und Radweg in der Memelstraße, nachdem sie beim Blick nach hinten vom Weg abkam und in eine Böschung fiel. Sie erlitt leichte Verletzungen und kam ins Krankenhaus. Am Mittwochvormittag übersah an der Anschlussstelle Verden-Nord ein 27-jähriger Pkw-Fahrer eine vorfahrtsberechtigte 71-jährige Pedelec-Fahrerin; sie stürzte und wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Im Landkreis Osterholz kollidierten am Mittwoch gegen 07.50 Uhr auf der Bremer Heerstraße ein 48-jähriger Opel-Fahrer und eine 58-jährige BMW-Fahrerin beim Abbiegen; der 48-Jährige wurde leicht verletzt, der BMW musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf etwa 8.000 Euro geschätzt. In Worpswede stieß am Mittwochabend gegen 18 Uhr eine 33-jährige Autofahrerin beim Abbiegen mit einem 30-jährigen Radfahrer zusammen; der Radfahrer zog sich leichte Verletzungen zu, an Fahrrad und Pkw entstand geringer Schaden.
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Steimbke (ots) – Am Mittwochnachmittag kam es auf der B214 nahe Steimbke zu einem schweren Frontalzusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Lkw; der 41-jährige Pkw-Fahrer wurde schwerstverletzt per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Nach bisherigen Ermittlungen ereignete sich der Unfall am 22.07.2026 gegen 14:57 Uhr. Ein 41-jähriger Mann aus Nienburg fuhr mit seinem VW von Steimbke in Richtung Nienburg, geriet aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal gegen den entgegenkommenden Lkw eines 62-jährigen Fahrers.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der 41-Jährige im Fahrzeug eingeklemmt; die Freiwillige Feuerwehr befreite ihn mit schwerem Gerät. Der Mann wurde mit schwersten Verletzungen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Der 62-jährige Lkw-Fahrer erlitt einen Schock und wurde ebenfalls zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus gebracht.
An beiden Fahrzeugen entstand starker Frontschaden, sie waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wurde vorläufig auf rund 135.000 Euro geschätzt. Aufgrund ausgelaufener Betriebsstoffe und notwendiger Reinigungsarbeiten durch eine Spezialfirma war die B214 für die Unfallaufnahme, Bergung und Aufräumarbeiten bis 22 Uhr voll gesperrt. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an.
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Braunschweig (ots) – Ein 22-Jähriger meldete Dienstagnachmittag den Diebstahl seiner Reisetasche; per Ortung seiner in der Tasche befindlichen Apple AirPods führten die Signale die Polizei zu einem Pkw in Timmerlah, in dem zwei Männer aufgefunden wurden.
Der Mann hatte die Reisetasche vor seinem Hauseingang abgestellt, während er sein Auto ausräumte, und kurze Zeit später festgestellt, dass die Tasche verschwunden war. Mit Hilfe der AirPods nahm er eine Ortung vor und informierte daraufhin die Polizei.
Das Signal führte zu einem Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Timmerlah. Ein Signalton machte die Kopfhörer im Fahrzeug hörbar. Neben dem mutmaßlichen Diebesgut aus der Reisetasche fanden die Einsatzkräfte weitere Gegenstände, die offenbar aus einem anderen Diebstahl stammen.
In dem Pkw saßen zwei Männer im Alter von 38 und 43 Jahren. Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt und müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Diebstahls verantworten.
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Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass die befristete Chatkontrolle wieder eingeführt werden soll. Das berichtet die dpa unter ...
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben einen 26-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität vorgelegt. Teils einschneidend will man hier ...
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Worüber wir hierbei sprechen nennt sich „Base Editing“ und soll eine absolut sichere „Methode“ sein, menschliche Zygoten ohne Risiko zu bearbeiten. Als „Einstiegstor zur Embryonenbearbeitung zum Zwecke der Verbesserung“ wohl mehr als hinterfragenswert.
Katze aus dem Sack?
Berechtigten Kritiken zu Folge ist damit wohl „die Katze aus dem Sack“. Freilich behaupten all diese Genetiker, sie würden einen genetischen Defekt heilen wollen, während sie Hunderte von Millionen ausgeben, um uns alle in „hackbare Tiere“ zu verwandeln, wie der international gefeierte israelische Historiker, Philosoph und Bestsellerautor Noah Yuval Harari es formuliert hatte.
Die Genbearbeitung an menschlichen Embryonen ist gottlob nach wie vor höchst umstritten, insbesondere nachdem der chinesische Wissenschaftler He Jiankui vor acht Jahren die Welt schockiert hatte, indem er genau dies mit Hilfe der weit verbreiteten Genbearbeitungstechnik CRISPR getan hatte, die „manipulierten“ Embryonen anschließend austragen und zur Welt kommen ließ, wie auch technocracy.news berichtet hatte.
Befürworter hingegen erklären, die Technologie könnte uns ermöglichen, Krankheiten auf völlig neue Weise zu behandeln, während Kritiker sie mit Eugenik vergleichen und argumentieren, sie könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, indem sie Eltern die Auswahl bestimmter wünschenswerter Merkmale ermöglichen würde.
Bestimmte „Genomstellen“ verändert
Es sollte daher nicht überraschen, dass der jüngste Versuch, menschliche Zygoten, Embryonen im frühesten Einzeller-Stadium zu bearbeiten, erneut eine Kontroverse ausgelöst hat. Wie in einer noch nicht begutachteten Veröffentlichung beschrieben, nutzte ein Team unter der Leitung des Genetikers Dieter Egli von der Columbia University eine Technik namens „Base Editing“, bei der im Wesentlichen ein einzelner DNA-Strang bearbeitet wird, um zwei Stellen im Genom zu verändern.
Das Ziel bestand allerdings nicht darin, vielversprechende neue therapeutische oder medizinische Behandlungsmethoden zu etablieren, wie die Wissenschaftler in ihrer Veröffentlichung festgehalten hatten. Stattdessen aber versuchte man zu zeigen, dass das „Base Editing“ eine praktikable Methode zur Bearbeitung von DNA-Sequenzen in Embryonen darstellt, ohne das Risiko von Schäden einzugehen, wie sie bei früheren Versuchen mit CRISPR aufgetreten waren.
Wie „Scientific American“ berichtet, könnte die neueste Forschung also den Grundstein für noch kontroversere Arbeiten legen, obwohl die Embryonen nicht bis zur Geburt ausgetragen worden waren. Der Pionier der Genom-Editierung und Mitentwickler von CRISPR, Alexis Komor, erklärte gegenüber der Zeitschrift, dass die „Katze nun aus dem Sack ist“.
Komor argumentierte, dass Egli und seine Kollegen ohne strenge behördliche Aufsicht in den USA wohl gegen ein bestehendes „Gentleman’s Agreement“ verstoßen hätten, bei einer Art von Forschung, die „gewissermaßen die Schleusen öffnet“.
Der Genetiker bezeichnete die neueste Studie als „Einstieg in die Embryo-Editierung zur Verbesserung“ und hob damit unmissverständlich hervor, wie umstritten dieses Forschungsgebiet nach wie vor ist.
Besagte Forschung wird zudem von Nucleus Genomics unterstützt, einem Unternehmen, das IVF-Embryonen auf genetische Störungen hin untersucht und das auf Grund seiner Behauptungen bereits in diesbezügliche Kontroversen verwickelt ist.
Vorwand Heilungsziel
Bei der Basenbearbeitung werden dabei winzige Einschnitte in einen einzelnen DNA-Strang vorgenommen, anstatt ganze Segmente zu entfernen, wie es bei CRISPR der Fall ist. Erste Experimente hatten sich bereits als vielversprechend erwiesen. Im vergangenen Jahr wurde dabei ein 9 Monate altes Baby dank einer hochmodernen Gentherapie unter Einsatz von Base Editing angeblich von einer seltenen genetischen Erkrankung geheilt.
Egli und seine Kollegen konzentrierten sich bei ihrer Forschung auf zwei Genomstellen, die Genen entsprechen, die für den Cholesterinstoffwechsel und die Hämoglobinproduktion zuständig sind, „da diese im Zusammenhang mit der somatischen Genbearbeitung gut erforscht sind und nicht auf Grund ihres therapeutischen Potenzials in der Keimbahn“, so deren Veröffentlichung.
Doch die Ergebnisse ließen zu wünschen übrig. Zum einen wiesen viele der bearbeiteten Embryonen Zellen desselben Typs auf, die sich genetisch voneinander unterschieden, ein Phänomen, das als Mosaizismus bezeichnet wird und zu medizinischen Problemen führt, sollten sich die Zygoten zu Embryonen und schließlich zu Babys entwickeln, wie dazu die New York Times hervorhebt.
„Es ist möglich, dass einige der potenziell schädlichen Auswirkungen erst nach der Geburt erkennbar wären“, erklärte die Bioethikerin Ana Iltis von der Wake Forest University, die nicht an der Forschung beteiligt war, gegenüber der NYT.
Die Forscher hinter der aktuellen Studie bleiben wenig überraschen hoffnungsvoll und erklären, dass noch viel Arbeit zu leisten sei, bis die Technologie zur Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten eingesetzt werden könne.
„Es gibt noch viel zu tun, bevor wir diesen Punkt erreichen, aber diese Forschung bringt uns dem Ziel näher“, erklärte Mitautor und Chief Clinical Officer von Nucleus Genomics, Nathan Treff, gegenüber der NYT.
Andere äußerten sich allerdings weitaus weniger positiv.
„Was sie tatsächlich tun, ist, den ‚Baby-Verbesserern‘ eine Anleitung für Vorstöße jenseits ethischer Grenzen an die Hand zu geben“, erklärte der Genetiker Fyodor Urnov von der University of California, Berkeley, der nicht an der Studie beteiligt war, ebenfalls gegenüber der NYT.
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